19.03.2016, 19:29
Waren keine Spitzklammern erlaubt?? Hab ich überlesen :/
19.03.2016, 20:39
Hab auch motto und route ok gesagt
Aber eine auflage erteilt, dass der redner keine rede halten darf.
Ja es stand nichts von spitzklammern, das hat nochmal extra viel zeit gekostet der schriftsatz.
Ja landesrecht dürfte nicht angewendet werden und war im bearbeitervermerk sogar unterstrichen:dodgy:
Aber eine auflage erteilt, dass der redner keine rede halten darf.
Ja es stand nichts von spitzklammern, das hat nochmal extra viel zeit gekostet der schriftsatz.
Ja landesrecht dürfte nicht angewendet werden und war im bearbeitervermerk sogar unterstrichen:dodgy:
19.03.2016, 23:27
Ja "Berlin", da wir ja soweit gleich entschieden haben, wie hast du das mit der Route und der gegendemo ohne Landesrecht gelöst? SV war fand ich ganz klar auf Nichtstörer angelegt oder liege ich falsch?
Ich hab dann in meiner Verzweiflung nen Verweis aufs BPolG gemacht :/
Ich hab dann in meiner Verzweiflung nen Verweis aufs BPolG gemacht :/
20.03.2016, 10:06
Ich fand auch das der sachverhalt irgendwie auf den redner hinaus wollte.
Da stand ja irgendwie das da fast keine gefahr für die flüchtlinge entstand etc.
Es war halt kritisch wegen des redners und gedenktag.
Ich hab verhaltensstörer angenommen da dem anmelder einer versammlung die organisation etc. zurechenbar ist. Vielleicht hab ich mir probleme abgeschnitten aber weil keine spitzklammern zugelassen waren bräuchte ich bisschen zeit wegen des schriftssatzes.
Ach wenn da steht kein landesrecht benutzen dann hab ich das such nicht gemacht.
Die gegendemo war ja noch nicht angemeldet oder? 14 versammlg
Aber hatte ja noch zeit sich anzumelden.
Hab dann diskutiert, falls noch ne anmeldung erfolgt diese zu erteilen ist wegen rechsstaatsprinzip etc, aber an eine räumliche begrenzung gedacht werden kann, damit die nicht tempelhof aufeinander stoßen.
Und das mit den wenigen polizeikräften ist völliger quatsch. Unser ag leiter sagte damals falls ne behörde sowas vorträgt soll man sagen wegen rechtsstaatsprinzip ist ein argument das nicht hinnehmbar ist, dann soll die bundespolizei her.
Ich fand zwar die klausur angenehmer als ör1 ( katastrophe)
Aber es war fies mit den spitzklammern
Da stand ja irgendwie das da fast keine gefahr für die flüchtlinge entstand etc.
Es war halt kritisch wegen des redners und gedenktag.
Ich hab verhaltensstörer angenommen da dem anmelder einer versammlung die organisation etc. zurechenbar ist. Vielleicht hab ich mir probleme abgeschnitten aber weil keine spitzklammern zugelassen waren bräuchte ich bisschen zeit wegen des schriftssatzes.
Ach wenn da steht kein landesrecht benutzen dann hab ich das such nicht gemacht.
Die gegendemo war ja noch nicht angemeldet oder? 14 versammlg
Aber hatte ja noch zeit sich anzumelden.
Hab dann diskutiert, falls noch ne anmeldung erfolgt diese zu erteilen ist wegen rechsstaatsprinzip etc, aber an eine räumliche begrenzung gedacht werden kann, damit die nicht tempelhof aufeinander stoßen.
Und das mit den wenigen polizeikräften ist völliger quatsch. Unser ag leiter sagte damals falls ne behörde sowas vorträgt soll man sagen wegen rechtsstaatsprinzip ist ein argument das nicht hinnehmbar ist, dann soll die bundespolizei her.
Ich fand zwar die klausur angenehmer als ör1 ( katastrophe)
Aber es war fies mit den spitzklammern
20.03.2016, 11:43
Na der "Witz" ist doch, daß selbst der Verhaltens Störer Landesrecht ist, VersammlG hat ja keine Adressatenregelungen, also wie bitte ohne lösen?
Bezogen auf den Redner habe ich auch Verhaltens Störer gemacht, aber bezogen auf andere Route wegen Gewalt der anderen Nichtstörer und abgelehnt, Polizei muss sich Verstärkung organisieren (vielleicht hatten wir den gleichen AG Leiter :D)
Bezogen auf den Redner habe ich auch Verhaltens Störer gemacht, aber bezogen auf andere Route wegen Gewalt der anderen Nichtstörer und abgelehnt, Polizei muss sich Verstärkung organisieren (vielleicht hatten wir den gleichen AG Leiter :D)
20.03.2016, 12:17
Ja klar brauchte man ne norm für verhaltensstörer aber wenn die kein landesrecht wollen dann kann man ja keine norm nennen. Tja dann bleibt nichts anderes zu sagen verhaltensstörer und weshalb wieso etc.
20.03.2016, 16:25
Auf die Gefahr hin, dass ich mich lächerlich mache, muss ich trotzdem mal zwei Fragen stellen:
1. Gab es einen Bearbeiterhinweis in Berlin , der die Verwendung von Spitzklammern explizit verboten hat oder muss das explizit angeordnet werden, damit man das machen darf?
Hab das gar nicht beachtet und einfach gemacht.
2. Warum habt ihr denn einen Verhaltensstörer geprüft? In § 15 VersG brauch ich doch nur öffentliche Versammlung unter freiemHimmel und eine Gefahr ffür die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Als Rechtsfolge hab ich dann Ermessen hinsichtlich Auflagen und Verbot
1. Gab es einen Bearbeiterhinweis in Berlin , der die Verwendung von Spitzklammern explizit verboten hat oder muss das explizit angeordnet werden, damit man das machen darf?
Hab das gar nicht beachtet und einfach gemacht.
2. Warum habt ihr denn einen Verhaltensstörer geprüft? In § 15 VersG brauch ich doch nur öffentliche Versammlung unter freiemHimmel und eine Gefahr ffür die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Als Rechtsfolge hab ich dann Ermessen hinsichtlich Auflagen und Verbot
20.03.2016, 17:07
zu Spitzklammern. Sie waren nicht ausdrücklich verboten, aber auch nicht zugelassen. Normalerweise werden sie zugelassen, wenn sie zugelassen sind. Mir hat mal ein AG-Leiter gesagt, wenn sie nicht ausdrücklich zugelassen sind, sollte man es nicht machen, aber besser trotzdem Spitzklammern nutzen als nicht fertig werden.
Störereigenschaft ist unbenanntes Tatbestandsmerkmal, weil Versammlungsrecht spezielles Gefahrenabwehrrecht ist. Allein, dass eine unmittelbare Gefahr vorliegt, heißt ja nicht, dass du gegen jedermann vorgehen kannst. Vorgehen kannst du nur gegen den Verantwortlichen.
Störereigenschaft ist unbenanntes Tatbestandsmerkmal, weil Versammlungsrecht spezielles Gefahrenabwehrrecht ist. Allein, dass eine unmittelbare Gefahr vorliegt, heißt ja nicht, dass du gegen jedermann vorgehen kannst. Vorgehen kannst du nur gegen den Verantwortlichen.
20.03.2016, 19:26
Und wie habt ihr das alle gelöst, Störer ohne Landesrecht? Einfach nur die Norm nicht nennen wird wohl kaum Sinn dieses ätzenden Bearbeitervermerkes gewesen sein nehme ich stark an
20.03.2016, 20:21
Also wenn da nichts von spitzklammern steht und man die verwendet und all die anderen nicht, dann wird das als unberechtigtes vorteil gesehen.
in der behördenklausur märz 2015 in berlin dürfte man auch keine verwenden wurde mit gesagt mal.
Aber irgendwie habe ich nach der klausur von vielen gehört, dass die spitzklammern verwendet haben da sie es einfach überlesen oder keine zeit hatten. Wenn keine spitzklammern zugelassen sind kostet dann der schriftsatz doppelt mal soviel zeit wie sonst
in der behördenklausur märz 2015 in berlin dürfte man auch keine verwenden wurde mit gesagt mal.
Aber irgendwie habe ich nach der klausur von vielen gehört, dass die spitzklammern verwendet haben da sie es einfach überlesen oder keine zeit hatten. Wenn keine spitzklammern zugelassen sind kostet dann der schriftsatz doppelt mal soviel zeit wie sonst