10.06.2020, 22:28
Warum sollte der B1 nicht dem B2 Bilder von den FB-Chats geschickt haben? Oder warum soll er nicht die Chats zwischen den Geschädigten löschen wollen, die sich vorher ausgetauscht haben und über einen Facebookchat geschrieben haben oder oder oder.. Es gab im SV keinen wirklichen Grund die Angabe nicht für glaubhaft zu halten, zumal er sich ansonsten geständig eingelassen hat. Warum sollte er in dem Punkt lügen?
Wie gesagt - hier ist sicher viel vertretbar.
Da zuvor geschrieben wurde, dass er es sich "am Fluss" überlegt hätte, das Handy zu verticken o. Ä. - zumindest in TH hatte er sich vorher gar keine Gedanken dazu gemacht und diese Gedanken hat er erstmals in der Vernehmung geäußert, als er konkret gefragt wurde. Mag also sein, dass sich die Aussagen auch in den einzelnen Bundesländern leicht unterschieden haben.
LG und viel Erfolg für Freitag
Wie gesagt - hier ist sicher viel vertretbar.
Da zuvor geschrieben wurde, dass er es sich "am Fluss" überlegt hätte, das Handy zu verticken o. Ä. - zumindest in TH hatte er sich vorher gar keine Gedanken dazu gemacht und diese Gedanken hat er erstmals in der Vernehmung geäußert, als er konkret gefragt wurde. Mag also sein, dass sich die Aussagen auch in den einzelnen Bundesländern leicht unterschieden haben.
LG und viel Erfolg für Freitag
10.06.2020, 22:41
Habt ihr auch Flüchtigkeitsfehler in eurer Anklage entdeckt? Habe die ganze Zeit schiss das meine Flüchtigkeiten (einen Satz des normtextes im abstraktum vergessen, Reihenfolge bei Verbrechen und vergehen nicht beachte, anklage und nicht anklageschrift geschrieben, konkretum hingerotzt) zu dem Statement: keine brauchbare praktische Ausarbeitung führen :(
10.06.2020, 22:44
(10.06.2020, 22:28)GastTH schrieb: Warum sollte der B1 nicht dem B2 Bilder von den FB-Chats geschickt haben? Oder warum soll er nicht die Chats zwischen den Geschädigten löschen wollen, die sich vorher ausgetauscht haben und über einen Facebookchat geschrieben haben oder oder oder.. Es gab im SV keinen wirklichen Grund die Angabe nicht für glaubhaft zu halten, zumal er sich ansonsten geständig eingelassen hat. Warum sollte er in dem Punkt lügen?
Wie gesagt - hier ist sicher viel vertretbar.
Da zuvor geschrieben wurde, dass er es sich "am Fluss" überlegt hätte, das Handy zu verticken o. Ä. - zumindest in TH hatte er sich vorher gar keine Gedanken dazu gemacht und diese Gedanken hat er erstmals in der Vernehmung geäußert, als er konkret gefragt wurde. Mag also sein, dass sich die Aussagen auch in den einzelnen Bundesländern leicht unterschieden haben.
LG und viel Erfolg für Freitag
Weil es doch ein Fake Profil war... meine Überlegung war die, was will man als Täter denn löschen wollen? Es kommt doch eh niemand dahinter wer das Profil erstellt hat! Es macht nur Sinn, wenn der Täter den Chat etc auf seinem Handy löscht aber nicht auf dem Handy des Geschädigten bzw. dem von seinem Kollegen. Es ist doch ein Fake Profil. Letztendlich können wir diskutieren ohne Ende es verhilft uns nicht weiter da wir nicht wissen was das prüfungsamt hier hören wollte...
Viel Erfolg
10.06.2020, 22:49
(10.06.2020, 22:41)Gast schrieb: Habt ihr auch Flüchtigkeitsfehler in eurer Anklage entdeckt? Habe die ganze Zeit schiss das meine Flüchtigkeiten (einen Satz des normtextes im abstraktum vergessen, Reihenfolge bei Verbrechen und vergehen nicht beachte, anklage und nicht anklageschrift geschrieben, konkretum hingerotzt) zu dem Statement: keine brauchbare praktische Ausarbeitung führen :(
Leider ja. Hab als abstrakten Anklagesatz trotz Bejahung von 253,255,250 II, 22, 23
Nur die versuchte Erpressung geschrieben. Richtig dummer Fehler am Ende, aber da war einfach gar keine Kraft mehr da
10.06.2020, 22:53
(10.06.2020, 22:49)Gast schrieb:(10.06.2020, 22:41)Gast schrieb: Habt ihr auch Flüchtigkeitsfehler in eurer Anklage entdeckt? Habe die ganze Zeit schiss das meine Flüchtigkeiten (einen Satz des normtextes im abstraktum vergessen, Reihenfolge bei Verbrechen und vergehen nicht beachte, anklage und nicht anklageschrift geschrieben, konkretum hingerotzt) zu dem Statement: keine brauchbare praktische Ausarbeitung führen :(
Leider ja. Hab als abstrakten Anklagesatz trotz Bejahung von 253,255,250 II, 22, 23
Nur die versuchte Erpressung geschrieben. Richtig dummer Fehler am Ende, aber da war einfach gar keine Kraft mehr da
Meinst du dass die Korrektoren es dann trotzdem löblich finden die anklage fertig zu haben. Oder führen solche Flüchtigkeitsfehler (vor allem wenn sie sich wie bei mir häufen) dazu dass die sagen : Anklage ist praktisch nicht verwertbar
Ich ärgere mich so dusselig darüber....
10.06.2020, 23:01
(10.06.2020, 22:44)GPAHH2020 schrieb:(10.06.2020, 22:28)GastTH schrieb: Warum sollte der B1 nicht dem B2 Bilder von den FB-Chats geschickt haben? Oder warum soll er nicht die Chats zwischen den Geschädigten löschen wollen, die sich vorher ausgetauscht haben und über einen Facebookchat geschrieben haben oder oder oder.. Es gab im SV keinen wirklichen Grund die Angabe nicht für glaubhaft zu halten, zumal er sich ansonsten geständig eingelassen hat. Warum sollte er in dem Punkt lügen?
Wie gesagt - hier ist sicher viel vertretbar.
Da zuvor geschrieben wurde, dass er es sich "am Fluss" überlegt hätte, das Handy zu verticken o. Ä. - zumindest in TH hatte er sich vorher gar keine Gedanken dazu gemacht und diese Gedanken hat er erstmals in der Vernehmung geäußert, als er konkret gefragt wurde. Mag also sein, dass sich die Aussagen auch in den einzelnen Bundesländern leicht unterschieden haben.
LG und viel Erfolg für Freitag
Weil es doch ein Fake Profil war... meine Überlegung war die, was will man als Täter denn löschen wollen? Es kommt doch eh niemand dahinter wer das Profil erstellt hat! Es macht nur Sinn, wenn der Täter den Chat etc auf seinem Handy löscht aber nicht auf dem Handy des Geschädigten bzw. dem von seinem Kollegen. Es ist doch ein Fake Profil. Letztendlich können wir diskutieren ohne Ende es verhilft uns nicht weiter da wir nicht wissen was das prüfungsamt hier hören wollte...
Viel Erfolg
Also über die IP Adresse lässt sich ganz einfach ermitteln, wer hinter einem Fake Profil steckt. Wenn man schon so einsteigt, müsste man dann noch erörtern, ob nicht nach dem Löschen des Chatverlaufs, dieser weiter auf den Servern von FB gespeichert ist. Eine solche Kenntnis kann man bei Laien aber bestimmt wiederum nicht unterstellen.
Dass aber niemand „dahinter kommt“ wer hinter dem Profil steckt ist mE aber lebensfremd.
10.06.2020, 23:07
(10.06.2020, 23:01)Gast schrieb:(10.06.2020, 22:44)GPAHH2020 schrieb:(10.06.2020, 22:28)GastTH schrieb: Warum sollte der B1 nicht dem B2 Bilder von den FB-Chats geschickt haben? Oder warum soll er nicht die Chats zwischen den Geschädigten löschen wollen, die sich vorher ausgetauscht haben und über einen Facebookchat geschrieben haben oder oder oder.. Es gab im SV keinen wirklichen Grund die Angabe nicht für glaubhaft zu halten, zumal er sich ansonsten geständig eingelassen hat. Warum sollte er in dem Punkt lügen?
Wie gesagt - hier ist sicher viel vertretbar.
Da zuvor geschrieben wurde, dass er es sich "am Fluss" überlegt hätte, das Handy zu verticken o. Ä. - zumindest in TH hatte er sich vorher gar keine Gedanken dazu gemacht und diese Gedanken hat er erstmals in der Vernehmung geäußert, als er konkret gefragt wurde. Mag also sein, dass sich die Aussagen auch in den einzelnen Bundesländern leicht unterschieden haben.
LG und viel Erfolg für Freitag
Weil es doch ein Fake Profil war... meine Überlegung war die, was will man als Täter denn löschen wollen? Es kommt doch eh niemand dahinter wer das Profil erstellt hat! Es macht nur Sinn, wenn der Täter den Chat etc auf seinem Handy löscht aber nicht auf dem Handy des Geschädigten bzw. dem von seinem Kollegen. Es ist doch ein Fake Profil. Letztendlich können wir diskutieren ohne Ende es verhilft uns nicht weiter da wir nicht wissen was das prüfungsamt hier hören wollte...
Viel Erfolg
Also über die IP Adresse lässt sich ganz einfach ermitteln, wer hinter einem Fake Profil steckt. Wenn man schon so einsteigt, müsste man dann noch erörtern, ob nicht nach dem Löschen des Chatverlaufs, dieser weiter auf den Servern von FB gespeichert ist. Eine solche Kenntnis kann man bei Laien aber bestimmt wiederum nicht unterstellen.
Dass aber niemand „dahinter kommt“ wer hinter dem Profil steckt ist mE aber lebensfremd.
Gerade gemerkt, dass ich das etwas unfreundlich und überheblich formuliert habe. Sorry, war gar nicht gewollt. Deine Argumente oben fand ich im Übrigen sehr gut.
11.06.2020, 06:51
In Niedersachsen stand, dass M die Chatverläufe zwischen A und O löschen wollte, die auf ein Treffen mit Lisa hindeuten. Das ist für mich logisch. Schließlich werden ja A und O nach dem Vorfall die Polizei einschalten, die dann eventuell nach der Person hinter Lisa suchen würden.
11.06.2020, 09:02
Konnte man den anderen BES (also den mit den 18 Vorstrafen) überhaupt zusammen an das Schöffengericht verklagen also zusammen mit dem Erpresser ?
11.06.2020, 10:25
Wäre nett wenn mir jemand sagen könnte was morgen drankommt. Danke!