09.06.2020, 18:16
heyho, hab zwar versuchte schwere räuberische Erpressung angenommen, bin mir grad aber mega unsicher :-/. Habt ihr das auch angenommen und warum?Hab jetzt das Gefühl, dass mit BGH Meinung eher versuchter schwerer Raub hätte angenommen werden müssen. Was sagt ihr?
09.06.2020, 18:21
(09.06.2020, 15:05)Gast schrieb:(09.06.2020, 14:55)GastBaWu schrieb: traut sich einer aus BaWu zu berichten?
gerade materiell-rechtlich war das bei mir heute eine wilde Fahrt ins Nirvana :s
Ich kann mal so grob meine Schwerpunkte Zusammenfassen:
I. Rechtsmittel Beschluss
Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung WE sowie Verwerfung Einspruch
Beschwerde zulässig
P: verschulden? Abwägen, wohl (-)
P: nachträgliche Glaubhaftmachung erst im Beschwerdeverfahren? Diskutieren, wohl (+)
Aussicht auf Erfolg (+)
II. SS an AG mit sofortigen Beschwerde und entsprechenden Antrag
III. Erfolgsausschichten vorgehen gegen Strafbefehl
1. Materiell
a. 1. Tatkomplex
281 P: Täuschung über Identität? (-), da wohl nur Täuschung über Berechtigung des Parkens
263 (-)
b. 2. Tatkomplex
267 P: Strichcode=Gedankenerklärung
P: zusammengesetzte Urkunde
P: Herstellen einer zusammengesetzten Urkunde?
274 wohl (+)
242 P: tatbestandsausschließendes Einversrändnis? (+)
263 P: Irrtum? (+)
P: Dreiecksbetrug (+)
123 (-)
c. 3. Tatkomplex
185 P: 193? Abwägen
187, 187 P: Tatsachenbehauptung? Nein da Werturteil
2. Prozessualen
P: Berechnung Tagessatzhöhe um 20 € zu hoch
IV. SS ans Gericht mit der Anregung, nach 153, 153a einzustellen. Voraussetzungen kurz darstellen
So zumindest mein Aufbau, fand es aber mega viel
Ich hab 242, 244 durchgehen lassen, weil bei 244 ja der Strafrahmen nicht gestimmt hat. So konnte ich dann sagen man soll bzgl. des Tatkomplexes 2 den Einspruch auf die Tagessatzhöhe beschränken. Sonst hab ichs recht ähnlich, aber 267 vergessen und für 263 keine Zeit mehrg gehabt, weil ich ewig an der sofortigen Beschwerde gehangen hab...
09.06.2020, 18:25
(09.06.2020, 18:15)Gast BW 00 schrieb: Hallo, war bisher stiller Mitleser...
Ich fühl mich echt furchtbar. Hab heute die sofortige Beschwerde ganz unstrukturiert geprüft und die Tagessatzhöhe falsch berechnet und nach allem was ich bisher in den fünf Klausuren von euch so gelesen habe einfach nur die totale Panik, durchgefallen zu sein gefühlt echt in jeder Klausur :(
Was für ein schrecklicher Durchgang
Geht mir nicht anders. Schreibe aber in Sachsen. Auch alles soweit Klausuren wo ich nicht hätte mehr lernen können. Strafrecht war mega viel auch gleiche Problematik wie hier geschildert Hinsicht der Körperverletzungen , auch mit der Polizistin usw. .. kann man nur hoffen dass die Prüfer vielleicht doch einen Corona Bonus geben. Ich habe auch überall ein megaschlechtes Gefühl :(
09.06.2020, 18:38
(09.06.2020, 18:25)GastSN schrieb:(09.06.2020, 18:15)Gast BW 00 schrieb: Hallo, war bisher stiller Mitleser...
Ich fühl mich echt furchtbar. Hab heute die sofortige Beschwerde ganz unstrukturiert geprüft und die Tagessatzhöhe falsch berechnet und nach allem was ich bisher in den fünf Klausuren von euch so gelesen habe einfach nur die totale Panik, durchgefallen zu sein gefühlt echt in jeder Klausur :(
Was für ein schrecklicher Durchgang
Geht mir nicht anders. Schreibe aber in Sachsen. Auch alles soweit Klausuren wo ich nicht hätte mehr lernen können. Strafrecht war mega viel auch gleiche Problematik wie hier geschildert Hinsicht der Körperverletzungen , auch mit der Polizistin usw. .. kann man nur hoffen dass die Prüfer vielleicht doch einen Corona Bonus geben. Ich habe auch überall ein megaschlechtes Gefühl :(
09.06.2020, 18:39
Zur hamburger Anklage: 1. habt ihr Aneignungsabsicht des M bejaht bzgl des Smartphones?
2. Und da fast alle 127 stpo angenommen haben: steht dem nicht entgegen, dass 127 stpo nur das Festhalten und leichtere Körperverletzungen erlaubt?
3. 212, 22
2. Und da fast alle 127 stpo angenommen haben: steht dem nicht entgegen, dass 127 stpo nur das Festhalten und leichtere Körperverletzungen erlaubt?
3. 212, 22
09.06.2020, 19:00
(09.06.2020, 18:39)gast hh schrieb: Zur hamburger Anklage: 1. habt ihr Aneignungsabsicht des M bejaht bzgl des Smartphones?
2. Und da fast alle 127 stpo angenommen haben: steht dem nicht entgegen, dass 127 stpo nur das Festhalten und leichtere Körperverletzungen erlaubt?
3. 212, 22
Ja, aber habe dann damit argumentiert, dass ein Polizeihund so zubeißen kann, dass es halb so wild ist udn dass er als Polizeihund quasi von vornherein für 127 StPO ausgebildet wird... :-D vielleicht bisschen komisch
09.06.2020, 20:08
Hat noch jemand bei J Körperverletzung durch Unterlassen geprüft? (Garantenstellung wg. Herrschaft über Hund)? Und wegen 32 StGB gerechtfertigt, da Angriff noch nicht beendet? Oder völliger quatsch?
09.06.2020, 20:15
Hm darüber hab ich in der Klausur überhaupt nicht gedacht. Aber liegt nicht der Schwerpunkt ihrer Handlung in einem aktiven Tun, indem sie ihrem Hund das Kommando gibt?
Aber 32 StGB hab ich auch geprüft, allerdings verneint, da der Angriff nicht mehr gegenwärtig ist
Aber 32 StGB hab ich auch geprüft, allerdings verneint, da der Angriff nicht mehr gegenwärtig ist
09.06.2020, 21:17
(09.06.2020, 20:15)Nds. schrieb: Hm darüber hab ich in der Klausur überhaupt nicht gedacht. Aber liegt nicht der Schwerpunkt ihrer Handlung in einem aktiven Tun, indem sie ihrem Hund das Kommando gibt?
Aber 32 StGB hab ich auch geprüft, allerdings verneint, da der Angriff nicht mehr gegenwärtig ist
wäre auch eh wohl §34 gewesen, da der Angriff ja nicht gegen sie gerichtet war. Hab’s dann aber aus dem genannten Grund abgelehnt (nicht gegenwärtig)
09.06.2020, 21:24
(09.06.2020, 21:17)12345 schrieb:(09.06.2020, 20:15)Nds. schrieb: Hm darüber hab ich in der Klausur überhaupt nicht gedacht. Aber liegt nicht der Schwerpunkt ihrer Handlung in einem aktiven Tun, indem sie ihrem Hund das Kommando gibt?
Aber 32 StGB hab ich auch geprüft, allerdings verneint, da der Angriff nicht mehr gegenwärtig ist
wäre auch eh wohl §34 gewesen, da der Angriff ja nicht gegen sie gerichtet war. Hab’s dann aber aus dem genannten Grund abgelehnt (nicht gegenwärtig)
Notwehrhilfe gibt es doch auch