08.06.2020, 15:31
08.06.2020, 15:32
(08.06.2020, 15:23)Gast schrieb: Kann ein Nebenintervenient überhaupt einen Einspruch gegen ein VU einlegen?
Habe es auch als gewillkürte prozessstandschaft gelöst...
Ja bis zur Rechtskraft kann er beitreten und dann "alleine" den RS weiterführen, solange dies nicht gegen den Willen der Partei geschieht. War mM nach eindeutig auf Nebenintervention angelegt. Kann dann auch für den Beklagten aufrechnen usw
08.06.2020, 15:34
Kann jemand was zur Strafrechtsklausur in Berlin sagen?
08.06.2020, 15:34
(08.06.2020, 15:29)Gast schrieb:(08.06.2020, 15:16)Gast schrieb: Nie im Leben war das eine Widerklage...
Begründung?
Weil die Widerklage eines Dritten, auch des Nebenintervenienten nicht zulässig ist und deshalb als eigene Klage auszulegen ist. Das bringt dem Versicherer aber dann überhaupt nichts. Denn dadurch bekommt er das VU nicht aus der Welt. Darüber hinaus würde ich doch mal behaupten, dass für eine gewillkürte Prozessstandschaft das dafür notwendige Interesse fehlt. Welches Interesse soll denn ein Verischerer haben, dass er irgendwelche Ansprüche seines Versicherungsnehmers aus einem Verwahrungsvertrag, welche mit dem Versicherungsverhältnis in überhaupt keinen Zusammenhang stehen, geltend machen kann?
08.06.2020, 15:34
Musste man nicht theoretisch § 833 und § 834 prüfen?
- 833 bzgl. der Verletzung der klägerischen Stute durch - vermeintlich - seine eigene Stute.
- 834 wg. Verstoß gegen die Aufsichtspflicht und einer Verletzung durch die anderen Pferde.
- beides i.E. ablehnen. ??
- 833 bzgl. der Verletzung der klägerischen Stute durch - vermeintlich - seine eigene Stute.
- 834 wg. Verstoß gegen die Aufsichtspflicht und einer Verletzung durch die anderen Pferde.
- beides i.E. ablehnen. ??
08.06.2020, 15:36
(08.06.2020, 15:34)Gast1111 schrieb: Musste man nicht theoretisch § 833 und § 834 prüfen?Hab ich so gemacht, dann aber Haftung nach 830 I 2 (+)
- 833 bzgl. der Verletzung der klägerischen Stute durch - vermeintlich - seine eigene Stute.
- 834 wg. Verstoß gegen die Aufsichtspflicht und einer Verletzung durch die anderen Pferde.
- beides i.E. ablehnen. ??
08.06.2020, 15:37
Ich habe eine ganz andere Frage zur Widerklage: Ist diese überhaupt ein Verteidigungsmittel? Der ursprüngliche Beklagte wollte doch die eigenen Ansprüche nur als Verteidigung geltend machen. Und daher habe ich die WK abgelehnt (kein Verteidigungsmittel, sondern eigener Angriff)...
Ich habe dann nur eine Hilfsaufrechnung vorgenommen.
Ich habe dann nur eine Hilfsaufrechnung vorgenommen.
08.06.2020, 15:38
(08.06.2020, 15:08)Gast schrieb:(08.06.2020, 15:05)Gast schrieb:(08.06.2020, 15:02)Gast schrieb: Ich habe § 100 VVG so verstanden, dass der Versicherer einen RA für den Versicherungsnehmer beauftragen kann.
So hier der Fall. Daher wird der RA direkt für R tätig obwohl er vom Versicherer beauftragt wurde.
An Nebenintervention habe ich gar nicht gedacht
Ich hab's auch so und bin gerade einfach nur verzweifelt, weil ich glaube damit voll am Thema vorbeigeschrieben und 0 Punkte zu haben.
Die Sorge ist unberechtigt. Große Teile der Klausur hingen von dieser Einteilung garnicht ab. Man hätte in beiden Fällen letztlich eine ähnliche Prüfung.
An der Entscheidung für nebenintervention oder gewillkürte Prozessstandschaft wird die Klausur nicht scheitern.
08.06.2020, 15:38
Wie sieht’s bei euch mit dem Ausformulieren aus?
Ich habe eine ähnliche Lösung wie meine Vorredner und bin insoweit ganz zufrieden. Allerdings habe ich es wegen Zeitnot super oberflächlich zu Papier gebracht, ohne Begründungen, teilweise nur schwachsinnige Sätze.
Und das nicht nur heute.
Ich habe eine ähnliche Lösung wie meine Vorredner und bin insoweit ganz zufrieden. Allerdings habe ich es wegen Zeitnot super oberflächlich zu Papier gebracht, ohne Begründungen, teilweise nur schwachsinnige Sätze.
Und das nicht nur heute.
08.06.2020, 15:38
(08.06.2020, 15:36)Gast NRW schrieb:(08.06.2020, 15:34)Gast1111 schrieb: Musste man nicht theoretisch § 833 und § 834 prüfen?Hab ich so gemacht, dann aber Haftung nach 830 I 2 (+)
- 833 bzgl. der Verletzung der klägerischen Stute durch - vermeintlich - seine eigene Stute.
- 834 wg. Verstoß gegen die Aufsichtspflicht und einer Verletzung durch die anderen Pferde.
- beides i.E. ablehnen. ??
- oh ok, ich hab 830 I 2 zwar angesprochen und genau wie 840 I abgelehnt.