08.06.2020, 15:05
08.06.2020, 15:08
(08.06.2020, 15:05)Gast schrieb:(08.06.2020, 15:02)Gast schrieb: Ich habe § 100 VVG so verstanden, dass der Versicherer einen RA für den Versicherungsnehmer beauftragen kann.
So hier der Fall. Daher wird der RA direkt für R tätig obwohl er vom Versicherer beauftragt wurde.
An Nebenintervention habe ich gar nicht gedacht
Ich hab's auch so und bin gerade einfach nur verzweifelt, weil ich glaube damit voll am Thema vorbeigeschrieben und 0 Punkte zu haben.
08.06.2020, 15:10
(08.06.2020, 14:15)GastBW schrieb: Erstmal vorangestellt: Was sind denn das, zumindest vom Umfang her, für freche Klausuren dieses Jahr? Wie soll man das denn als normaler Mensch schaffen?
Hier meine Schwerpunktetzung:
A. Möglichkeiten des Mandanten?
- Nebenintervention, zulässig? (+)
- Einführung der Gegenrechte?
- Widerklage? (-) da nicht Partei
- (Hilfs-) Aufrechnung? grds. nur mit eigenen Ansprüchen, hier aber Zustimmung des Beklagten
- Hilfsweise: Vortragen, dass Klägerin schon die Aufrechnung erklärt hat außergerichtlich, dann muss inzident der Anspruch des Beklagten geprüft werden
B. Erfolgsaussichten VU
I. Zulässigkeit des Einspruchs
P: Einspruchsfrist? Fristbeginn hier erst die letzte Zustellung an die Klägerin, da VU im Vorverfahren erst mit letzter Zustellung existent, § 310 III ZPO und vorher keine Frist zu laufen beginnt
II. Zulässigkeit Klage
P: Unbezifferter Antrag, zulässig
260 (+)
III. Begründetheit
I. Antrag 1
1. 280 I, 241 II (-), keine Pflichtverletzung erkennbar
2. 833 S. 1?
P: Nicht feststellbar, welches Pferd getreten hat
3. 833 S. 1, 830 I 2?
P: 830 I 2 direkt anwendbar? sonst analoge Anwendung
P: Beteiligte? örtlicher und zeitlicher Zusammenhang? Konnte man wohl diskutieren, ich habe gesagt (+)
P: Folge: 840, 421
P: Erloschen iHv 1.200 gem. 389?
- Auslegung als Aufrechnungserklärung gem 133, 157 (+)
- Aufrechnungslage? (+), Beklagte hatte Anspruch aus Einstellvertrag iHv 1.200 €
4. 823 (-) da kein Verschulden
Ergebnis: Antrag 1 nur 3.800 € oder halt gar nichts, falls 830 I 2 (-)
II. Antrag 2
1. 280 I, 241 II, 253 II?
P: Verkehrssicherungspflicht als Nebenpflicht verletzt? wohl alles vertretbar, ich meine (+), da er wusste, dass einziger Zugang und Leute die Treppe benutzen
P: Höhe des Schmerzensgeld? Umfassende Abwägung, insbesondere Handeln auf eigene Gefahr hier thematisieren
2. 823 I; 823 II, 229 StGB
gleiche wie oben
C. Zweckmäßiges Vorgehen
- Nebenintervention und zugleich Einspruch
- Vortragen, dass
- Schild aufgestellt
- Noch anderes Pferd Hufeisen
- außergerichtlich Aufrechnung erklärt
- Streitverkündung gegen die Fr. Meier
- Antrag nach §§ 719, 707
D. Schriftsatz ans Gericht
Beitritt, Einspruch, Antrag (VU aufheben und Klage abweisen), Streitverkündung, 719,707
Meines Dafürhaltens eine gelungene Lösung. Ich habe ähnlich argumentiert.
Ich hab allerdings nur einen Teileinspruch erhoben, beschränkt auf 1500 € hinsichtlich des Antrages zu 1) weil die von der Klägerin erklärte Aufrechnung iHv 1500 € eine gute Chance hat durchzukommen.
Hinsichtlich des Schmerzensgeld war mE ihr Mitverschulden bzw. ihre Eigenverantwortung nicht einzsutellen, weil dieses schon in der VSP und dem Mitverschulden berücksichtigt wurde. Ich habe gesagt, dass allenfalls 6500€ angebracht wären, weil die OP und die Heilung gut verliefen, sie nicht dauerhaft geschädigt wurde und nicht traumatisiert ist. Aber sie war eben 11 Tage im KKH und 5 1/2 Monate arbeitsunfähig.
Die Streitverkündung habe ich im Schriftsatz ans Gericht in einen gesonderten Schriftsatz abgeschoben, die liebe Zeit eben.
08.06.2020, 15:12
Zudem habe ich die Verkehrssicherungspflicht verneint und dann aus anwaltlicher Vorsicht weitergeprüft und das Schmerzensgeld deutlich geringer bemessen. Für mich hätte er nicht mehr machen können, als das Schild anzubringen und die Lampen anzubieten. Es war der einzige Zugang zu den Pferdeboxen und es sind nur zumutbare Verhütungsmaßnahmen zu fordern. Einzige Alternative wäre gewesen für den Tag die Boxen komplett dich zu machen. Das war ihm aber nicht zuzumuten. Im Übrigen viel niedrigeres Schnerzensgeld. Keine bleibenden Schäden und recht hohes Maß an Mitverschulden. Insbesondere habe ich beim Umfang ihres Mitverschuldens geschrieben, dass ihre Sorgen um ihr Pferd nichts ändern, weil es um unwesentliche Verletzungen ging, die eine unvernünftige, sorglose Aktion (im Dunkel die Treppe runterstürmen) nicht rechtfertigen.
08.06.2020, 15:14
Hat noch jemand statt der Aufrechnung eine negative Feststellungswiderklage? Sie hat ja nicht explizit erklärt, sie wolle aufrechnen, sondern sowas gesagt, wie als „ weitere Schadenswiedergutmachung“ müsse sie nicht zahlen. Damit hat sie sich für mich weiterer (über das Verfahren hinausgehender) Ansprüche berühmt. Deshalb Feststellungantrag gerichtet darauf, dass über die im Verfahren geltend gemachten Ansprüche hinaus, keine weiteren Ansprüche aus dem Schadensereignis mehr bestehen.
08.06.2020, 15:14
(08.06.2020, 14:59)Gast schrieb: Habe auch die gewillkürte prozessstandschaft. Nebenintervention wird dem Begehren nicht gerecht. Außerdem ist in der höchstrichterlichen Rrsp. anerkannt dass nach einen VU die gewillkürte Prozessstandschaft zulässig ist
Es ist meiner Ansicht nach eher so, dass nach höchstrichterlicher Rechtsspruch die Widerklage eines Dritten als eigenständige Klage auszulegen ist.
Dann aber hast du ein zweites Prozessrechtsverhältnis und der Versicherer hätte überhaupt keinen Einfluss auf den RS des Rv, § 61 ZPO. Er könnte doch dann insbesondere keinen Einspruch einlegen. § 62 ist nicht anwendbar, da 115 VVG nicht anwendbar
08.06.2020, 15:14
(08.06.2020, 15:02)Gast schrieb: Ich habe § 100 VVG so verstanden, dass der Versicherer einen RA für den Versicherungsnehmer beauftragen kann.
So hier der Fall. Daher wird der RA direkt für R tätig obwohl er vom Versicherer beauftragt wurde.
An Nebenintervention habe ich gar nicht gedacht
Genau so hab ich den auch verstanden! Alles hindere hilft nicht.
08.06.2020, 15:15
Welches Schuldverhältnis habt ihr für die Pferde-Box angenommem? Bei einem Mietverhältnis wäre eine Widerklage auf Mietzahlung doch nicht zulässig wegen der ausschließlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts, oder?
08.06.2020, 15:16
08.06.2020, 15:16
Nie im Leben war das eine Widerklage...