14.05.2020, 22:59
(14.05.2020, 19:44)Gast schrieb: @threadersteller oder Auch Berlin: Verrät mir einer von euch, wer die Zuweisungen tatsächlich vornimmt?
Ich meine, dass die Assessoren förmlich beim Kammergericht laufen und auch dort ihre Zuweisungswünsche angeben sollen. Wie die Zuweisungen dann konkret entschieden werden ist ne gute Frage, die ich mir selbst ehrlich gesagt, nie gestellt habe.
15.05.2020, 10:16
Ich hatte es auch so verstanden, dass die Frau RnKG, die für Proberichter zuständige Dezernentin ist und das formal wohl entscheidet. Wer dann aber tatsächlich und nach welchen Kriterien entscheidet, fände ich auch gut zu wissen.
06.06.2020, 22:23
Ich habe keine Ahnung, aber ich habe jeweils nur überhaupt mit der beim KG zuständigen Dame kommuniziert, um meinen nächsten Stationswunsch zu äußern. Hat immer geklappt. Kontakte o.ä. bestehen keine, und auch während der Station mache ich mein Ding.
07.06.2020, 15:05
Über die konkreten Zuweisungen entscheidet am Ende die Personaldezernentenrunde, wobei die Personaldezernentin beim KG vorab schaut, inwieweit die Wünsche der Proberichter und der Bedarf der Gerichte sowie der StA zusammenpassen. Die Entscheidung, in welchem Bereich man dann konkret eingesetzt wird, obliegt dann dem jeweiligen Präsidium.
07.06.2020, 15:30
(13.05.2020, 21:24)Gast schrieb:(13.05.2020, 21:15)Gast schrieb:(13.05.2020, 20:46)Auch Bln schrieb: Also ich bin natürlich nicht dieses Jahr eingestellt worden, aber es gab und gibt in Berlin keine Garantie für eine wunschgemäße Verwendung im ersten Proberichterjahr.
Es wird sich zwar darum bemüht, individuelle Vorlieben zu berücksichtigen, aber gerade zu Beginn wird eine gwisse Verwendungsbreite vorausgesetzt.
Es kann einem also passieren, dass man als passionierter Zivilist erst einmal in der StA buckelt oder dass man als Betreuungsrichter eingesetzt wird (bei beiden Bereichen bestand in letzter Zeit zumindest erhöhter Bedarf). In der Regel kommt man aber in der dreijährigen Probezeit schon zu seiner Wunschstation.
Wenn Du jetzt also gerade gefühlt fachfremd verwendet wirst, dann lass Dich davon nicht abschrecken. Das ging uns fast allen mal so und geht meist in der nächsten Station vorbei.
Welche Person entscheidet letztlich über mich und meine Zuweisung?
Mich wundert, dass manche drei Jahre lang Zivilrecht bekommen und andere straf-, sozial- und Betreuungsrecht :-(
Als junger Richter sollst du erst mal gebrochen werden, damit du weißt, wo du in der Rangordnung stehst.
Ich kann dazu nur aus bester Erfahrung sagen, dass es maßgeblich auf die Eigeninitiative des Assessors ankommt. Sich einfach treiben lassen führt freilich auch zu ungewollten Ufern. Wenn man weiß, was man will, dies von Anfang an konkret und bestimmt kommuniziert und regelmäßigen Kontakt zu den Personalverantwortlichen hält, von sich aus Gespräche sucht etc., hat man eindeutig bessere Karten. Gebrochen wird nur der, der sich brechen lässt. Ein gesundes Selbstbewusstsein an den Tag zu legen, ist vollkommen in Ordnung. Du bist ja schon ernannt und feuern kann dich keiner mehr.
Achte einfach drauf, persönliche Beziehungen herzustellen. Was glaubt ihr, woher Vitamin B kommt ??? Alle tun so, als wäre es nur vererbbar. Aber das ist vollkommener Unsinn. Das B steht für Beziehungen. Und für den Aufbau von Beziehungen seid ihr selbst verantwortlich. In den GKs müsst ihr auch ab einem gewissen Punkt Akquise betreiben. Also stellt euch den Leuten in der Justiz vor, nehmt an justiziellen Veranstaltungen teil, meldet euch für Fortbildungen an etc pp
Auch Sommerfeste und Weihnachtsfeiern sind geeignet, um Kontakte herzustellen.
Wenn ihr euch als Proberichter selbst klein macht, werdet ihr auch klein bleiben.
07.06.2020, 17:43
(07.06.2020, 15:30)Gast schrieb: Ich kann dazu nur aus bester Erfahrung sagen, dass es maßgeblich auf die Eigeninitiative des Assessors ankommt. Sich einfach treiben lassen führt freilich auch zu ungewollten Ufern. Wenn man weiß, was man will, dies von Anfang an konkret und bestimmt kommuniziert und regelmäßigen Kontakt zu den Personalverantwortlichen hält, von sich aus Gespräche sucht etc., hat man eindeutig bessere Karten. Gebrochen wird nur der, der sich brechen lässt. Ein gesundes Selbstbewusstsein an den Tag zu legen, ist vollkommen in Ordnung. Du bist ja schon ernannt und feuern kann dich keiner mehr.
Achte einfach drauf, persönliche Beziehungen herzustellen. Was glaubt ihr, woher Vitamin B kommt ??? Alle tun so, als wäre es nur vererbbar. Aber das ist vollkommener Unsinn. Das B steht für Beziehungen. Und für den Aufbau von Beziehungen seid ihr selbst verantwortlich. In den GKs müsst ihr auch ab einem gewissen Punkt Akquise betreiben. Also stellt euch den Leuten in der Justiz vor, nehmt an justiziellen Veranstaltungen teil, meldet euch für Fortbildungen an etc pp
Auch Sommerfeste und Weihnachtsfeiern sind geeignet, um Kontakte herzustellen.
Wenn ihr euch als Proberichter selbst klein macht, werdet ihr auch klein bleiben.
Es kann sein, dass ich Dich hier missverstehe:
Der Thread fragt ja nach den Zuweisungen der zuletzt eingestellten Proberichter.....
Solche sind ja gerade noch nicht ernannt und können selbstverständlich in den ersten beiden Jahren faktisch
sehr leicht entlassen werden (lt. DRiG - Zweifel an der Eignung - bei weiter Einschätzungsprärogative).
Dazu ergänzend ist noch festzuhaten, dass es in Berlin momentan einfach sehr schwer ist, in bestimmte Gebiete bzw. Gerichte reinzukommen
zerne- PEBB§Y zeigt sehr deutlich, dass manche Standorte voll sind und andere immer noch einen hohen Bedarf an Dezernenten haben. Deswegen finden sich momentan viele Proberichter bei der StA - obwohl sie viel lieber ins Zivilrecht gehen würden.
Ansonsten stimme ich Dir aber zu: Man sollte seine Wünsche klar kommunizieren. Denn dann hat man wenigstens die Chance dort zu landen, wo man hin wil und in den nächsten Jahren scheiden so viele Dezernenten aus, dass eigentlich überall Planstellen frei werden sollten...
07.06.2020, 17:50
(07.06.2020, 17:43)Auch Bln schrieb:(07.06.2020, 15:30)Gast schrieb: Ich kann dazu nur aus bester Erfahrung sagen, dass es maßgeblich auf die Eigeninitiative des Assessors ankommt. Sich einfach treiben lassen führt freilich auch zu ungewollten Ufern. Wenn man weiß, was man will, dies von Anfang an konkret und bestimmt kommuniziert und regelmäßigen Kontakt zu den Personalverantwortlichen hält, von sich aus Gespräche sucht etc., hat man eindeutig bessere Karten. Gebrochen wird nur der, der sich brechen lässt. Ein gesundes Selbstbewusstsein an den Tag zu legen, ist vollkommen in Ordnung. Du bist ja schon ernannt und feuern kann dich keiner mehr.
Achte einfach drauf, persönliche Beziehungen herzustellen. Was glaubt ihr, woher Vitamin B kommt ??? Alle tun so, als wäre es nur vererbbar. Aber das ist vollkommener Unsinn. Das B steht für Beziehungen. Und für den Aufbau von Beziehungen seid ihr selbst verantwortlich. In den GKs müsst ihr auch ab einem gewissen Punkt Akquise betreiben. Also stellt euch den Leuten in der Justiz vor, nehmt an justiziellen Veranstaltungen teil, meldet euch für Fortbildungen an etc pp
Auch Sommerfeste und Weihnachtsfeiern sind geeignet, um Kontakte herzustellen.
Wenn ihr euch als Proberichter selbst klein macht, werdet ihr auch klein bleiben.
Es kann sein, dass ich Dich hier missverstehe:
Der Thread fragt ja nach den Zuweisungen der zuletzt eingestellten Proberichter.....
Solche sind ja gerade noch nicht ernannt und können selbstverständlich in den ersten beiden Jahren faktisch
sehr leicht entlassen werden (lt. DRiG - Zweifel an der Eignung - bei weiter Einschätzungsprärogative).
Dazu ergänzend ist noch festzuhaten, dass es in Berlin momentan einfach sehr schwer ist, in bestimmte Gebiete bzw. Gerichte reinzukommen
zerne- PEBB§Y zeigt sehr deutlich, dass manche Standorte voll sind und andere immer noch einen hohen Bedarf an Dezernenten haben. Deswegen finden sich momentan viele Proberichter bei der StA - obwohl sie viel lieber ins Zivilrecht gehen würden.
Ansonsten stimme ich Dir aber zu: Man sollte seine Wünsche klar kommunizieren. Denn dann hat man wenigstens die Chance dort zu landen, wo man hin wil und in den nächsten Jahren scheiden so viele Dezernenten aus, dass eigentlich überall Planstellen frei werden sollten...
Schau mal auf deine Ernennungsurkunde. Du wurdest zum Richter auf Probe ernannt. Ich sprach nicht von der Ernennung auf Lebenszeit.
Das angesprochene Selbstbewusstsein bezog sich auf den Unterschied zwischen Bewerbungsgespräch, wo du bedingungslose Flexibilität vortäuschen musst, und Proberichterzeit.
Entlassen werden kann in der Regel nach 3 bis 6 Monaten keiner mehr ohne weiteres. Die Rechtsprechung dazu ist bundesweit einheitlich und gefestigt. Das sollte man wissen.
07.06.2020, 18:08
(07.06.2020, 17:50)Gast schrieb:(07.06.2020, 17:43)Auch Bln schrieb:(07.06.2020, 15:30)Gast schrieb: Ich kann dazu nur aus bester Erfahrung sagen, dass es maßgeblich auf die Eigeninitiative des Assessors ankommt. Sich einfach treiben lassen führt freilich auch zu ungewollten Ufern. Wenn man weiß, was man will, dies von Anfang an konkret und bestimmt kommuniziert und regelmäßigen Kontakt zu den Personalverantwortlichen hält, von sich aus Gespräche sucht etc., hat man eindeutig bessere Karten. Gebrochen wird nur der, der sich brechen lässt. Ein gesundes Selbstbewusstsein an den Tag zu legen, ist vollkommen in Ordnung. Du bist ja schon ernannt und feuern kann dich keiner mehr.
Achte einfach drauf, persönliche Beziehungen herzustellen. Was glaubt ihr, woher Vitamin B kommt ??? Alle tun so, als wäre es nur vererbbar. Aber das ist vollkommener Unsinn. Das B steht für Beziehungen. Und für den Aufbau von Beziehungen seid ihr selbst verantwortlich. In den GKs müsst ihr auch ab einem gewissen Punkt Akquise betreiben. Also stellt euch den Leuten in der Justiz vor, nehmt an justiziellen Veranstaltungen teil, meldet euch für Fortbildungen an etc pp
Auch Sommerfeste und Weihnachtsfeiern sind geeignet, um Kontakte herzustellen.
Wenn ihr euch als Proberichter selbst klein macht, werdet ihr auch klein bleiben.
Es kann sein, dass ich Dich hier missverstehe:
Der Thread fragt ja nach den Zuweisungen der zuletzt eingestellten Proberichter.....
Solche sind ja gerade noch nicht ernannt und können selbstverständlich in den ersten beiden Jahren faktisch
sehr leicht entlassen werden (lt. DRiG - Zweifel an der Eignung - bei weiter Einschätzungsprärogative).
Dazu ergänzend ist noch festzuhaten, dass es in Berlin momentan einfach sehr schwer ist, in bestimmte Gebiete bzw. Gerichte reinzukommen
zerne- PEBB§Y zeigt sehr deutlich, dass manche Standorte voll sind und andere immer noch einen hohen Bedarf an Dezernenten haben. Deswegen finden sich momentan viele Proberichter bei der StA - obwohl sie viel lieber ins Zivilrecht gehen würden.
Ansonsten stimme ich Dir aber zu: Man sollte seine Wünsche klar kommunizieren. Denn dann hat man wenigstens die Chance dort zu landen, wo man hin wil und in den nächsten Jahren scheiden so viele Dezernenten aus, dass eigentlich überall Planstellen frei werden sollten...
Schau mal auf deine Ernennungsurkunde. Du wurdest zum Richter auf Probe ernannt. Ich sprach nicht von der Ernennung auf Lebenszeit.
Das angesprochene Selbstbewusstsein bezog sich auf den Unterschied zwischen Bewerbungsgespräch, wo du bedingungslose Flexibilität vortäuschen musst, und Proberichterzeit.
Entlassen werden kann in der Regel nach 3 bis 6 Monaten keiner mehr ohne weiteres. Die Rechtsprechung dazu ist bundesweit einheitlich und gefestigt. Das sollte man wissen.
Meine Ernennungsurkunde habe ich seit Jahren nicht mehr angeguckt... Der 22 DRiG ist mir bekannt. Deswegen überrascht mich zum einen Deine Bezugnahme auf 3 Monate - diese Frist ist dem 22 DRiG ziemlich egal?
Außerdem fehlt bei Deiner Antwort der Umstand, dass betroffene Assessoren den Makel einer förmlichen Entlassung scheuen und stattdessen "freiwillig" aus dem Dienst ausscheiden. Das passiert natürlich nicht ständig, ist aber auch nicht so selten, dass man von einer sicheren Verplanung eines jeden Proberichters schreiben sollte.
Der Großteil der Rechtstprechung deckt übrigens Fälle nach dem 24. Monat ab - da wird es in der Tat spannend und der Dienstherr kann Dich nicht einfach entlassen.
07.06.2020, 18:21
(07.06.2020, 18:08)Auch Bln schrieb:(07.06.2020, 17:50)Gast schrieb:(07.06.2020, 17:43)Auch Bln schrieb:(07.06.2020, 15:30)Gast schrieb: Ich kann dazu nur aus bester Erfahrung sagen, dass es maßgeblich auf die Eigeninitiative des Assessors ankommt. Sich einfach treiben lassen führt freilich auch zu ungewollten Ufern. Wenn man weiß, was man will, dies von Anfang an konkret und bestimmt kommuniziert und regelmäßigen Kontakt zu den Personalverantwortlichen hält, von sich aus Gespräche sucht etc., hat man eindeutig bessere Karten. Gebrochen wird nur der, der sich brechen lässt. Ein gesundes Selbstbewusstsein an den Tag zu legen, ist vollkommen in Ordnung. Du bist ja schon ernannt und feuern kann dich keiner mehr.
Achte einfach drauf, persönliche Beziehungen herzustellen. Was glaubt ihr, woher Vitamin B kommt ??? Alle tun so, als wäre es nur vererbbar. Aber das ist vollkommener Unsinn. Das B steht für Beziehungen. Und für den Aufbau von Beziehungen seid ihr selbst verantwortlich. In den GKs müsst ihr auch ab einem gewissen Punkt Akquise betreiben. Also stellt euch den Leuten in der Justiz vor, nehmt an justiziellen Veranstaltungen teil, meldet euch für Fortbildungen an etc pp
Auch Sommerfeste und Weihnachtsfeiern sind geeignet, um Kontakte herzustellen.
Wenn ihr euch als Proberichter selbst klein macht, werdet ihr auch klein bleiben.
Es kann sein, dass ich Dich hier missverstehe:
Der Thread fragt ja nach den Zuweisungen der zuletzt eingestellten Proberichter.....
Solche sind ja gerade noch nicht ernannt und können selbstverständlich in den ersten beiden Jahren faktisch
sehr leicht entlassen werden (lt. DRiG - Zweifel an der Eignung - bei weiter Einschätzungsprärogative).
Dazu ergänzend ist noch festzuhaten, dass es in Berlin momentan einfach sehr schwer ist, in bestimmte Gebiete bzw. Gerichte reinzukommen
zerne- PEBB§Y zeigt sehr deutlich, dass manche Standorte voll sind und andere immer noch einen hohen Bedarf an Dezernenten haben. Deswegen finden sich momentan viele Proberichter bei der StA - obwohl sie viel lieber ins Zivilrecht gehen würden.
Ansonsten stimme ich Dir aber zu: Man sollte seine Wünsche klar kommunizieren. Denn dann hat man wenigstens die Chance dort zu landen, wo man hin wil und in den nächsten Jahren scheiden so viele Dezernenten aus, dass eigentlich überall Planstellen frei werden sollten...
Schau mal auf deine Ernennungsurkunde. Du wurdest zum Richter auf Probe ernannt. Ich sprach nicht von der Ernennung auf Lebenszeit.
Das angesprochene Selbstbewusstsein bezog sich auf den Unterschied zwischen Bewerbungsgespräch, wo du bedingungslose Flexibilität vortäuschen musst, und Proberichterzeit.
Entlassen werden kann in der Regel nach 3 bis 6 Monaten keiner mehr ohne weiteres. Die Rechtsprechung dazu ist bundesweit einheitlich und gefestigt. Das sollte man wissen.
Meine Ernennungsurkunde habe ich seit Jahren nicht mehr angeguckt... Der 22 DRiG ist mir bekannt. Deswegen überrascht mich zum einen Deine Bezugnahme auf 3 Monate - diese Frist ist dem 22 DRiG ziemlich egal?
Außerdem fehlt bei Deiner Antwort der Umstand, dass betroffene Assessoren den Makel einer förmlichen Entlassung scheuen und stattdessen "freiwillig" aus dem Dienst ausscheiden. Das passiert natürlich nicht ständig, ist aber auch nicht so selten, dass man von einer sicheren Verplanung eines jeden Proberichters schreiben sollte.
Der Großteil der Rechtstprechung deckt übrigens Fälle nach dem 24. Monat ab - da wird es in der Tat spannend und der Dienstherr kann Dich nicht einfach entlassen.
Wie kommst du darauf, dass „Selbstbewusstsein und Eigeninitiative zeigen“ zu einer förmlichen Entlassung führt ?
Ich habe lediglich gesagt, dass man mutiger sein kann als im Vorstellungsgespräch.
07.06.2020, 18:30
(07.06.2020, 18:21)Gast schrieb:(07.06.2020, 18:08)Auch Bln schrieb:(07.06.2020, 17:50)Gast schrieb:(07.06.2020, 17:43)Auch Bln schrieb:(07.06.2020, 15:30)Gast schrieb: Ich kann dazu nur aus bester Erfahrung sagen, dass es maßgeblich auf die Eigeninitiative des Assessors ankommt. Sich einfach treiben lassen führt freilich auch zu ungewollten Ufern. Wenn man weiß, was man will, dies von Anfang an konkret und bestimmt kommuniziert und regelmäßigen Kontakt zu den Personalverantwortlichen hält, von sich aus Gespräche sucht etc., hat man eindeutig bessere Karten. Gebrochen wird nur der, der sich brechen lässt. Ein gesundes Selbstbewusstsein an den Tag zu legen, ist vollkommen in Ordnung. Du bist ja schon ernannt und feuern kann dich keiner mehr.
Achte einfach drauf, persönliche Beziehungen herzustellen. Was glaubt ihr, woher Vitamin B kommt ??? Alle tun so, als wäre es nur vererbbar. Aber das ist vollkommener Unsinn. Das B steht für Beziehungen. Und für den Aufbau von Beziehungen seid ihr selbst verantwortlich. In den GKs müsst ihr auch ab einem gewissen Punkt Akquise betreiben. Also stellt euch den Leuten in der Justiz vor, nehmt an justiziellen Veranstaltungen teil, meldet euch für Fortbildungen an etc pp
Auch Sommerfeste und Weihnachtsfeiern sind geeignet, um Kontakte herzustellen.
Wenn ihr euch als Proberichter selbst klein macht, werdet ihr auch klein bleiben.
Es kann sein, dass ich Dich hier missverstehe:
Der Thread fragt ja nach den Zuweisungen der zuletzt eingestellten Proberichter.....
Solche sind ja gerade noch nicht ernannt und können selbstverständlich in den ersten beiden Jahren faktisch
sehr leicht entlassen werden (lt. DRiG - Zweifel an der Eignung - bei weiter Einschätzungsprärogative).
Dazu ergänzend ist noch festzuhaten, dass es in Berlin momentan einfach sehr schwer ist, in bestimmte Gebiete bzw. Gerichte reinzukommen
zerne- PEBB§Y zeigt sehr deutlich, dass manche Standorte voll sind und andere immer noch einen hohen Bedarf an Dezernenten haben. Deswegen finden sich momentan viele Proberichter bei der StA - obwohl sie viel lieber ins Zivilrecht gehen würden.
Ansonsten stimme ich Dir aber zu: Man sollte seine Wünsche klar kommunizieren. Denn dann hat man wenigstens die Chance dort zu landen, wo man hin wil und in den nächsten Jahren scheiden so viele Dezernenten aus, dass eigentlich überall Planstellen frei werden sollten...
Schau mal auf deine Ernennungsurkunde. Du wurdest zum Richter auf Probe ernannt. Ich sprach nicht von der Ernennung auf Lebenszeit.
Das angesprochene Selbstbewusstsein bezog sich auf den Unterschied zwischen Bewerbungsgespräch, wo du bedingungslose Flexibilität vortäuschen musst, und Proberichterzeit.
Entlassen werden kann in der Regel nach 3 bis 6 Monaten keiner mehr ohne weiteres. Die Rechtsprechung dazu ist bundesweit einheitlich und gefestigt. Das sollte man wissen.
Meine Ernennungsurkunde habe ich seit Jahren nicht mehr angeguckt... Der 22 DRiG ist mir bekannt. Deswegen überrascht mich zum einen Deine Bezugnahme auf 3 Monate - diese Frist ist dem 22 DRiG ziemlich egal?
Außerdem fehlt bei Deiner Antwort der Umstand, dass betroffene Assessoren den Makel einer förmlichen Entlassung scheuen und stattdessen "freiwillig" aus dem Dienst ausscheiden. Das passiert natürlich nicht ständig, ist aber auch nicht so selten, dass man von einer sicheren Verplanung eines jeden Proberichters schreiben sollte.
Der Großteil der Rechtstprechung deckt übrigens Fälle nach dem 24. Monat ab - da wird es in der Tat spannend und der Dienstherr kann Dich nicht einfach entlassen.
Wie kommst du darauf, dass „Selbstbewusstsein und Eigeninitiative zeigen“ zu einer förmlichen Entlassung führt ?
Ich habe lediglich gesagt, dass man mutiger sein kann als im Vorstellungsgespräch.
Lies doch einfach noch mal: ich habe konkret markiert, wo ich über eine Aussage von Dir "gestolpert" bin, weil Proberichter eben nach § 22 DRiG entlassen werden können.
Im Übrigen habe ich Dir -siehe oben- zugstimmt, dass man seine Zuweisungswünsche klar kommunizieren sollte.