04.06.2020, 14:37
Was kam denn in NRW?
04.06.2020, 14:39
(04.06.2020, 14:32)Gast schrieb:(04.06.2020, 14:30)Gast schrieb:(04.06.2020, 14:25)Gast schrieb: Erb-, Sachenrecht und Prozessrecht Deluxe in RLP (streitverkündung, isolierte DWK)
Frag mich ja wie bei der Klausur der praktische Teil große Bedeutung haben kann
Dasselbe in HH. Schriftsatz war aber recht kurz bei mir. Habe in tatsächlicher Hinsicht nur zur Gutgläubigkeit unter Verwahrung gegen die Beweislast vorgetragen und die sachliche Zuständigkeit gerügt.
also bei mir kam raus, dass die Mandantin, egal wie der Prozess ausgeht, am Ende 12.000 EUR zahlen muss. Entweder an den Beklagten zu 1.) falls der den Prozess verliert oder 9.600 an den Beklagten zu 1.) wenn er den Prozess gewinnt wegen der Minderung und 2.400 an den Kläger (falls dieser Zahlungsklage erheben sollte)
Jup, sehe ich auch so.
04.06.2020, 14:40
Könnte jemand bitte kurz zusammenfassen, was in BaWü und HH drankam? Wundert mich, dass wieder Erbrecht abgefragt wurde :s
04.06.2020, 14:41
(04.06.2020, 14:34)Nds. schrieb:(04.06.2020, 14:28)Gast schrieb:(04.06.2020, 14:22)Nds. schrieb:(04.06.2020, 14:19)Gast schrieb: Das zum Thema, aus Klägersicht müsse man immer ne Klage machen... Direkt verhauen: AG Brandenburg, Az.: 34 C 146/16, Urteil vom 28.11.2017
Dito. Dachte auch, dass da auf jeden Fall ne Klage mit unbeziffertem Schmerzensgeldantrag rauskommen muss.... ?
Wann war es denn jemals nicht so? Fand das ganze nicht begründet, aber dann folgenabwägung: wie schwer wäre der Fehler gewesen hätte man keine Klage gemacht... Wäre niemals auf die Idee gekommen es an 906 scheitern zu lassen. Den Kausalitätsbeweis musste man sich schönreden, aber 906?!
Naja aber das Urteil kann man auch nicht wirklich ernst nehmen - es wird „Die Welt der Bienen“ von Rudolf Steiner zitiert.
Allerdings steht bei “Bienen” im Palandt tatsächlich 906. Aber die Verknüpfung daran den 833 scheitern zu lassen hab ich trotz dieser komischen Hinweise in der Klausur - die ich erst jetzt verstehe - natürlich nicht herstellen können
Ich hatte bezüglich 906 gesagt, dass zwar Bienen zu dulden sind, aber keine 18 Stämme. Und wenn man mal die Entscheidungen der OVGs anguckt zum Baurecht, dann ist sowas tatsächlich nicht vereinbar in der Höhe mit einem Baugebiet. Wieso diese Menge dann zivilrechtlich zu dulden ist, ist unverständlich.
04.06.2020, 14:42
(04.06.2020, 14:41)Gast schrieb:(04.06.2020, 14:34)Nds. schrieb:(04.06.2020, 14:28)Gast schrieb:(04.06.2020, 14:22)Nds. schrieb:(04.06.2020, 14:19)Gast schrieb: Das zum Thema, aus Klägersicht müsse man immer ne Klage machen... Direkt verhauen: AG Brandenburg, Az.: 34 C 146/16, Urteil vom 28.11.2017
Dito. Dachte auch, dass da auf jeden Fall ne Klage mit unbeziffertem Schmerzensgeldantrag rauskommen muss.... ?
Wann war es denn jemals nicht so? Fand das ganze nicht begründet, aber dann folgenabwägung: wie schwer wäre der Fehler gewesen hätte man keine Klage gemacht... Wäre niemals auf die Idee gekommen es an 906 scheitern zu lassen. Den Kausalitätsbeweis musste man sich schönreden, aber 906?!
Naja aber das Urteil kann man auch nicht wirklich ernst nehmen - es wird „Die Welt der Bienen“ von Rudolf Steiner zitiert.
Allerdings steht bei “Bienen” im Palandt tatsächlich 906. Aber die Verknüpfung daran den 833 scheitern zu lassen hab ich trotz dieser komischen Hinweise in der Klausur - die ich erst jetzt verstehe - natürlich nicht herstellen können
Ich hatte bezüglich 906 gesagt, dass zwar Bienen zu dulden sind, aber keine 18 Stämme. Und wenn man mal die Entscheidungen der OVGs anguckt zum Baurecht, dann ist sowas tatsächlich nicht vereinbar in der Höhe mit einem Baugebiet. Wieso diese Menge dann zivilrechtlich zu dulden ist, ist unverständlich.
*Wohngebiet
04.06.2020, 14:47
(04.06.2020, 14:40)Gast93 schrieb: Könnte jemand bitte kurz zusammenfassen, was in BaWü und HH drankam? Wundert mich, dass wieder Erbrecht abgefragt wurde :sErbrecht war nur Randthema: kam nur auf die Zurechnung der Bösgläubigkeit des Erblassers an, die nach hM nicht erfolgt sowie (mE) ne Nebelkerze hinsichtlich der fehlenden Verfügungsbefugnis der Vorerbin, was aber Quatsch war, weil die Dame befreit war und zudem schon nach nach 2112 frei verfügen konnte...zudem ja eigentlich nichtmal Erbgegenstand.
04.06.2020, 14:49
An die, die in BW und HH geschrieben haben: Wie habt ihr denn das Gutachten aufgebaut bei "Wie ist die Rechtslage"?
Habt ihr die Materiellen Ansprüche geprüfte (denn diese spiegeln ja letztlich die Rechtslage wider) oder die zulässigkeit und Begründheit der Klage (wobei die Klage ja mit der Rechtslage eigentlich nichts zu tun hat)
Habt ihr die Materiellen Ansprüche geprüfte (denn diese spiegeln ja letztlich die Rechtslage wider) oder die zulässigkeit und Begründheit der Klage (wobei die Klage ja mit der Rechtslage eigentlich nichts zu tun hat)
04.06.2020, 14:53
(04.06.2020, 14:49)GastBW schrieb: An die, die in BW und HH geschrieben haben: Wie habt ihr denn das Gutachten aufgebaut bei "Wie ist die Rechtslage"?
Habt ihr die Materiellen Ansprüche geprüfte (denn diese spiegeln ja letztlich die Rechtslage wider) oder die zulässigkeit und Begründheit der Klage (wobei die Klage ja mit der Rechtslage eigentlich nichts zu tun hat)
wie immer bei Anwaltsklausuren: I. Mandantenbegehren II. Materiell-rechtliches Gutachten III. Prozessuales Gutachten und IV. Zweckmäßigkeit
Für mich war der Abdruck des Testaments komplett unnötig, das hat mich verunsichert. Geerbt hat sie bei mir eh nur den Besitz, Eigentum blieb zum Zeitpunkt des Erbes ja noch beim Kläger und wurde erst später auf den Beklagten zu 1.) durch die Ehefrau übertragen...
04.06.2020, 14:55
(04.06.2020, 14:53)GastBaWu schrieb:(04.06.2020, 14:49)GastBW schrieb: An die, die in BW und HH geschrieben haben: Wie habt ihr denn das Gutachten aufgebaut bei "Wie ist die Rechtslage"?
Habt ihr die Materiellen Ansprüche geprüfte (denn diese spiegeln ja letztlich die Rechtslage wider) oder die zulässigkeit und Begründheit der Klage (wobei die Klage ja mit der Rechtslage eigentlich nichts zu tun hat)
wie immer bei Anwaltsklausuren: I. Mandantenbegehren II. Materiell-rechtliches Gutachten III. Prozessuales Gutachten und IV. Zweckmäßigkeit
Für mich war der Abdruck des Testaments komplett unnötig, das hat mich verunsichert. Geerbt hat sie bei mir eh nur den Besitz, Eigentum blieb zum Zeitpunkt des Erbes ja noch beim Kläger und wurde erst später auf den Beklagten zu 1.) durch die Ehefrau übertragen...
Den Abdruck hast du gebraucht, um Auszulegen, ob die M überhaupt Vorerbin oder nicht sogar Vollerbin geworden ist
04.06.2020, 14:56
(04.06.2020, 14:55)Gast schrieb:(04.06.2020, 14:53)GastBaWu schrieb:(04.06.2020, 14:49)GastBW schrieb: An die, die in BW und HH geschrieben haben: Wie habt ihr denn das Gutachten aufgebaut bei "Wie ist die Rechtslage"?
Habt ihr die Materiellen Ansprüche geprüfte (denn diese spiegeln ja letztlich die Rechtslage wider) oder die zulässigkeit und Begründheit der Klage (wobei die Klage ja mit der Rechtslage eigentlich nichts zu tun hat)
wie immer bei Anwaltsklausuren: I. Mandantenbegehren II. Materiell-rechtliches Gutachten III. Prozessuales Gutachten und IV. Zweckmäßigkeit
Für mich war der Abdruck des Testaments komplett unnötig, das hat mich verunsichert. Geerbt hat sie bei mir eh nur den Besitz, Eigentum blieb zum Zeitpunkt des Erbes ja noch beim Kläger und wurde erst später auf den Beklagten zu 1.) durch die Ehefrau übertragen...
Den Abdruck hast du gebraucht, um Auszulegen, ob die M überhaupt Vorerbin oder nicht sogar Vollerbin geworden ist
Aber wo hat das eine Rolle gespielt? Man kann doch nur Sachen erben, die im Eigentum des Erblassers standen.... oder irre ich mich?