14.05.2020, 17:42
Welcher Troll schreibt hier wieder so nen Kokolores?
Was für Wahlmöglichkeit ob Beschluss oder Urteil ? Das Recht ein Wal zu sein oder was?
Noch nie von gehört. Glaub eher das war heute nen ganz normaler 80 V.
Was für Wahlmöglichkeit ob Beschluss oder Urteil ? Das Recht ein Wal zu sein oder was?
Noch nie von gehört. Glaub eher das war heute nen ganz normaler 80 V.
14.05.2020, 17:44
M.E. lag wegen der einjährigen Sperrfrist (§ 3 LuftSiZÜV) durch die Verneinung der Zuverlässigkeit keine Erledigung vor, weil der Antragsteller immernoch in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Es war also ein normaler § 80 V VwGO.
14.05.2020, 17:52
(14.05.2020, 17:44)Gast schrieb: M.E. lag wegen der einjährigen Sperrfrist (§ 3 LuftSiZÜV) durch die Verneinung der Zuverlässigkeit keine Erledigung vor, weil der Antragsteller immernoch in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Es war also ein normaler § 80 V VwGO.
So steht es jedenfalls im originalen Urteil.
14.05.2020, 17:54
(14.05.2020, 17:44)Gast schrieb: M.E. lag wegen der einjährigen Sperrfrist (§ 3 LuftSiZÜV) durch die Verneinung der Zuverlässigkeit keine Erledigung vor, weil der Antragsteller immernoch in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Es war also ein normaler § 80 V VwGO.
Sehe ich auch so.
Praktisch alle Argumente waren den Beteiligten ja in den Mund gelegt und die entscheidenden Vorschriften abgedruckt. Allerdings hat mich das Abfassen der Gründe zu I ewig Zeit gekostet.
14.05.2020, 17:56
Nix Troll. So sieht meine - vielleicht falsche - Lösung vor. Aber mein gedanke war, dass die Sperrfrist sich ja nur auf die Feststellung und nicht auf die Anordnung zur sofortigen Vollziehung bezog. Also asv machte wegen Sperrfrist keinen Unterschied meiner Meinung nach. Daher hab ich Urteil gemacht ...nach Erledigung bringt ja ein Beschluss nix mehr außer, dass man ihn als unzulässig verwerfen müsste ...was ja sicher nicht Ziel war. Dachte mir halt, dass nicht umsonst Aktenzeichen und Antrag mitgeteilt worden seien...
Und je nachdem, wie man die Erledigung sieht/bewertet war es halt vertretbar (mAn) entweder nen Beschluss oder nen Urteil zu machen. Insoweit vertretbares Wahlrecht.
Trollige Grüße
Und je nachdem, wie man die Erledigung sieht/bewertet war es halt vertretbar (mAn) entweder nen Beschluss oder nen Urteil zu machen. Insoweit vertretbares Wahlrecht.
Trollige Grüße
14.05.2020, 18:12
(14.05.2020, 17:56)Gast schrieb: Nix Troll. So sieht meine - vielleicht falsche - Lösung vor. Aber mein gedanke war, dass die Sperrfrist sich ja nur auf die Feststellung und nicht auf die Anordnung zur sofortigen Vollziehung bezog. Also asv machte wegen Sperrfrist keinen Unterschied meiner Meinung nach. Daher hab ich Urteil gemacht ...nach Erledigung bringt ja ein Beschluss nix mehr außer, dass man ihn als unzulässig verwerfen müsste ...was ja sicher nicht Ziel war. Dachte mir halt, dass nicht umsonst Aktenzeichen und Antrag mitgeteilt worden seien...
Und je nachdem, wie man die Erledigung sieht/bewertet war es halt vertretbar (mAn) entweder nen Beschluss oder nen Urteil zu machen. Insoweit vertretbares Wahlrecht.
Trollige Grüße
Wenn dann müsstest du 123 machen. Bei Erledigung für die FFK gilt nämlich der.
14.05.2020, 18:14
Hm, wieso 123 für erledigte ffk?
Vormals Anfechtungsklage wird doch zur ffk?!
Wieso denn jetzt reglungsAO?
Vormals Anfechtungsklage wird doch zur ffk?!
Wieso denn jetzt reglungsAO?
14.05.2020, 18:41
Was genau ist denn bitte eine erledigte FFK ?
14.05.2020, 19:17
14.05.2020, 19:20
(14.05.2020, 19:17)Gast schrieb:(14.05.2020, 18:41)Gast123 schrieb: Was genau ist denn bitte eine erledigte FFK ?
Weiß ich auch nicht. Der Kollege oben meinte doch, dass wegen Erledigung 123. darauf bezog sich mein Post
Ui, ich probiere es nochmal. Wenn ein VA erledigt ist, ist das in der Hauptsache eine FFK (analog). Für diese ist im einstweiligen RS 123 statthaft. Damit kommst du aber beim Hauptantrag nicht weit in der Zulässigkeit.