11.05.2020, 21:07
Hallo zusammen,
Mein Stuidum werde ich bald fertig haben und mit 10,00 im Staatsteil abschließen. Der Schwerpunkt ist thematisch nicht soo GK-tauglich. Praktika habe ich keines in einer Kanzlei gemacht.
Im Moment wohne ich noch an einem typischen GK-Standort. Circa 2-3 Monate nach meinem Studium werde ich hier definitiv wegziehen. Für diese Übergangsphase such ich noch nach einer interessanten und möglichst lehrreichen Tätigkeit.
Mit 10,00 sollte man sich Chancen erhoffen dürfen, auch dann in einer GK als WissMit unterzukommen, wenn noch keine Berührungspunkte zu IP, Kartellrecht usw. hatte, oder? Aber wie sieht es aus, wenn man von vornherein nur kurzfristig da bleiben würde? Eine Weiterbeschäftigung im Ref kommt für mich wegen des Umzugs nicht infrage. Ich könnte bei dieser GK dann nur maximal (!) 2 Monate bleiben. Dafür wäre ich aber auch gewillt, dort 4 Tage pro Woche zu arbeiten (wenn es sein muss, dann auch 5).
Wie sieht es eurer Erfahrung nach aus? Haben GKs Interesse an WissMits auch für nur so kurze Dauer? Falls ja, kann man von entsprechendem Interesse bei jeder Kanzlei ausgehen oder muss man hier schon ein wenig auf die Suche gehen? Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht?
Die im Moment vermutlich etwas gefragteren Gebiete (Arbeitsrecht, Insolvenz) reizen mich eher nicht so. Dafür würde ich so ziemlich alles andere gerne machen, insbesondere Litigation, Öff. Wirtschaftsrecht oder KartellR. Kommt eurer Meinung nach eines der Gebiete aus thematischen Gründen eher für eine kurzzeitige Beschäftigung in Betracht?
Mein Stuidum werde ich bald fertig haben und mit 10,00 im Staatsteil abschließen. Der Schwerpunkt ist thematisch nicht soo GK-tauglich. Praktika habe ich keines in einer Kanzlei gemacht.
Im Moment wohne ich noch an einem typischen GK-Standort. Circa 2-3 Monate nach meinem Studium werde ich hier definitiv wegziehen. Für diese Übergangsphase such ich noch nach einer interessanten und möglichst lehrreichen Tätigkeit.
Mit 10,00 sollte man sich Chancen erhoffen dürfen, auch dann in einer GK als WissMit unterzukommen, wenn noch keine Berührungspunkte zu IP, Kartellrecht usw. hatte, oder? Aber wie sieht es aus, wenn man von vornherein nur kurzfristig da bleiben würde? Eine Weiterbeschäftigung im Ref kommt für mich wegen des Umzugs nicht infrage. Ich könnte bei dieser GK dann nur maximal (!) 2 Monate bleiben. Dafür wäre ich aber auch gewillt, dort 4 Tage pro Woche zu arbeiten (wenn es sein muss, dann auch 5).
Wie sieht es eurer Erfahrung nach aus? Haben GKs Interesse an WissMits auch für nur so kurze Dauer? Falls ja, kann man von entsprechendem Interesse bei jeder Kanzlei ausgehen oder muss man hier schon ein wenig auf die Suche gehen? Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht?
Die im Moment vermutlich etwas gefragteren Gebiete (Arbeitsrecht, Insolvenz) reizen mich eher nicht so. Dafür würde ich so ziemlich alles andere gerne machen, insbesondere Litigation, Öff. Wirtschaftsrecht oder KartellR. Kommt eurer Meinung nach eines der Gebiete aus thematischen Gründen eher für eine kurzzeitige Beschäftigung in Betracht?
11.05.2020, 21:31
Warum willst du denn aus Hamburg wegziehen und wohin, um was zu werden?
11.05.2020, 22:08
(11.05.2020, 21:07)GastK schrieb: Hallo zusammen,
Mein Stuidum werde ich bald fertig haben und mit 10,00 im Staatsteil abschließen. Der Schwerpunkt ist thematisch nicht soo GK-tauglich. Praktika habe ich keines in einer Kanzlei gemacht.
Im Moment wohne ich noch an einem typischen GK-Standort. Circa 2-3 Monate nach meinem Studium werde ich hier definitiv wegziehen. Für diese Übergangsphase such ich noch nach einer interessanten und möglichst lehrreichen Tätigkeit.
Mit 10,00 sollte man sich Chancen erhoffen dürfen, auch dann in einer GK als WissMit unterzukommen, wenn noch keine Berührungspunkte zu IP, Kartellrecht usw. hatte, oder? Aber wie sieht es aus, wenn man von vornherein nur kurzfristig da bleiben würde? Eine Weiterbeschäftigung im Ref kommt für mich wegen des Umzugs nicht infrage. Ich könnte bei dieser GK dann nur maximal (!) 2 Monate bleiben. Dafür wäre ich aber auch gewillt, dort 4 Tage pro Woche zu arbeiten (wenn es sein muss, dann auch 5).
Wie sieht es eurer Erfahrung nach aus? Haben GKs Interesse an WissMits auch für nur so kurze Dauer? Falls ja, kann man von entsprechendem Interesse bei jeder Kanzlei ausgehen oder muss man hier schon ein wenig auf die Suche gehen? Hat da jemand Erfahrungen mit gemacht?
Die im Moment vermutlich etwas gefragteren Gebiete (Arbeitsrecht, Insolvenz) reizen mich eher nicht so. Dafür würde ich so ziemlich alles andere gerne machen, insbesondere Litigation, Öff. Wirtschaftsrecht oder KartellR. Kommt eurer Meinung nach eines der Gebiete aus thematischen Gründen eher für eine kurzzeitige Beschäftigung in Betracht?
Kann dir aus persönlicher Erfahrung erzählen, dass ich mich für eine Wartezeit von etwas weniger als 2 Monaten bis Refstart als WissMit bei 3 GK beworben hatte und von allen Kanzleien wegen der kurzen Dauer abgelehnt wurde. Hatte allerdings auch nur 8P, gut möglich dass man mit 10P höhere Chancen hat.
12.05.2020, 00:08
Wenn du nur 2-3 Monate arbeiten willst, musst du zu einer Zeitarbeitsfirma gehen, die haben irgendso einen Dokumentenkram für ein paar Wochen. Wenn GKs Projektjuristen einstellen, ist es meistens für 6 Monate bis ein Jahr.
12.05.2020, 00:14
(12.05.2020, 00:08)Gast schrieb: Wenn du nur 2-3 Monate arbeiten willst, musst du zu einer Zeitarbeitsfirma gehen, die haben irgendso einen Dokumentenkram für ein paar Wochen. Wenn GKs Projektjuristen einstellen, ist es meistens für 6 Monate bis ein Jahr.Nein, man geht doch nicht mit 10 Punkten zu einer Zeitarbeitsfirma. Wie schlecht kann ein Rat bitte sein?
Zum Thema: Ich war auch nach meinem ersten Examen für kurze Zeit WissMit (3 Monate). Das geht also durchaus. Es hilft, wenn man eine gute Note hat und aus den Unterlagen oder dem Gespräch hervorgeht, dass man perspektivisch (also als Anwalt) an einer GK-Tätigkeit interessiert ist.
12.05.2020, 08:58
Klingt vielleicht jetzt etwas mies, aber: was hindert dich daran, deine Absichten nicht kundzutun und innerhalb der Probezeit zu kündigen?
12.05.2020, 10:11
Genau das. Du kündigst einfach. Das ist frisch aus dem Studium noch ungewohnt, aber das Verhältnis zu deinem Arbeitgeber (=/= Kollegen!) ist nicht wie etwa zu deiner Freundin, sondern im Wesentlichen ein Tausch Arbeitsleistung gegen Geld. Dein Arbeitgeber schenkt dir nichts, du musst dich vor ihm nicht rechtfertigen. In der Probezeit kannst du idR mit 2 Wochen Frist kündigen.
Du musst nichtmal ein schlechtes Gewissen haben, weil auch wenn man das als WisMit immer denkt, so relevant bist du für die Kanzlei nicht - das Leben geht auch ohne dich weiter.
Du musst nichtmal ein schlechtes Gewissen haben, weil auch wenn man das als WisMit immer denkt, so relevant bist du für die Kanzlei nicht - das Leben geht auch ohne dich weiter.
12.05.2020, 12:01
Verscherzt man es sich da nicht mit der GK, falls man später noch mal da arbeiten wollte?
12.05.2020, 12:11
12.05.2020, 12:24
ja, wie gesagt document viewing bei einer zeitarbeitsfirma ist eh nur auf 2 monate angelegt
besser als wenn man es sich mit einer gk durch kündigung verscherzt...
besser als wenn man es sich mit einer gk durch kündigung verscherzt...