Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
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Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
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10.05.2020, 17:25
(10.05.2020, 17:03)Gast schrieb:(10.05.2020, 16:35)Gast schrieb:(10.05.2020, 16:21)Der echte Norden schrieb:(10.05.2020, 16:00)Gast schrieb:(10.05.2020, 15:52)Gast schrieb: Doppel 6er sind also quasi besser geeignet, man kann sich auch alles schön reden
Das ist sicher übertrieben, allerdings sind mir etwa aus eigener Erfahrung auch nicht wenige Strafrichter (insbesondere Richterinnen) begegnet, die nicht verbergen konnten, über nicht besonders viel Empathie und Lebenserfahrung zu verfügen (ganz zu schweigen von den Damen und Herren auf Probe, die nichts mehr zu fürchten scheinen, als die Aufhebung durch die Berufungskammer).
Deren Rechtskenntnisse sind sicherlich überdurchschnittlich. Da die Fallkonstellationen insbesondere als Strafrichter regelmäßig aber derart einfach gelagert sind, bleibt fragwürdig, ob die Bestenauslese hier weiterhin maßgeblich über starre Notengrenzen stattfinden sollte.
Was sind das denn für konkrete Erfahrungen? Woran machst Du fehlende Empathie fest? Das dein Mandant verurteilt wurde?
Jeder Richter sollte die Aufhebung möglichst vermeiden, dass ist nicht nur für Proberichter kennzeichnend. Sollen die Richter jetzt Urteile losgelöst vom Recht sprechen?
Wonach sollte denn die Auswahl erfolgen, wenn nicht nach der Bestenauslese? Nach der Schlechtestenauslese?
Ganz einfach: nur noch Doppel 6 einstellen, die haben nämlich - warum auch immer - mehr Empathie und Lebenserfahrung. Ist doch klar!
Das wäre auch aus einem anderen Grund sinnvoll. Vermeidung von Arbeitslosigkeit von niedrig benoteten. Diese steckt man in den ÖD. Dort kosten sie keine Sozialleistungen und man schönt die Statistik und bekommt die Kosten für Bafög und Studium zurück. Die besser benoteten gehen dann in die freie Wirtschaft mit ihren Fähigkeiten anstatt im Staatsdienst zu versauern und sorgen dort für hohe Steuerzahlungen an den Staat.
Man sollte eine Höchstgrenze für Noten im ÖD einführen. Wer 2 x vb hat, muss in die freie Wirtschaft gehen und Arbeitslose müssen bevorzugt eingestellt werden, damit mehr Fähige in die Wirtschaft gehen. Für Amtsgericht reicht es bei den 2 x a Leuten auch noch. Das kann ja jeder mit Richterbefähigung. Jeder Volkswirt würde mir recht geben.
Guter Mann
10.05.2020, 17:29
Ich habe in einer Clubszene mal einen Rechtsreferendar aus Berlin kennengelernt. Seine Eltern waren beide Ärzte, er selber hatte das 1. Staatsexamen gerade mal so bestanden und musste deshalb für das Ref nach SH.
Da mangelte es sicher auch nicht an intellektuellen Fähigkeiten (außer er hat sich im Studium das Gehirn weg gesoffen), ich weiss also nicht, warum jemand mit 2 x a nicht Richter werden sollte. An dem Bsp. sieht man auch wieder, wie zufällig Noten sind oder wie viel sie von reiner Fleißarbeit abhängen, wobei viel anderes auf der Strecke bleibt.
Da mangelte es sicher auch nicht an intellektuellen Fähigkeiten (außer er hat sich im Studium das Gehirn weg gesoffen), ich weiss also nicht, warum jemand mit 2 x a nicht Richter werden sollte. An dem Bsp. sieht man auch wieder, wie zufällig Noten sind oder wie viel sie von reiner Fleißarbeit abhängen, wobei viel anderes auf der Strecke bleibt.
10.05.2020, 17:39
Klar, du fandest jemanden nett, dann muss er ja super gewesen sein und das System total unfair. Denkt ihr eigentlich ne Sekunde nach, bevor ihr hier was schreibt?
Wie gesagt, "normale Karriere" war vielleicht etwas überspitzt. Wer Vollzeit arbeitet kann z.B. VRiLG aber schon erreichen, das ist ja keine absolute Ausnahme. Bei den ganzen R1-Richtern sind eben auch viele in Teilzeit dabei und ebenso viele die einfach kein Bock auf Verwaltungsarbeit haben. Vorsitzender ist ja auch ne besondere Rolle, das will nicht jeder und da ist auch nicht jeder der Typ für.
Letztlich wurde doch alles gesagt. Justiz ist nicht toll bezahlt, aber ganz okay und man hat einen sicheren Job und überarbeitet sich eher nicht. GK kriegst Geld in Massen, musst dir aber bald was neues überlegen und arbeitest eher wesentlich mehr. Total vernachlässigt wird hier ja immer die Arbeit selbst: am Gericht finde ich die verkrusteten Strukturen schlimm und die fehlende Wertschätzung seitens des Staates. Als Anwalt kann einem die Aquise auf den Sack gehen und die Egos der Kollegen.
Wie gesagt, "normale Karriere" war vielleicht etwas überspitzt. Wer Vollzeit arbeitet kann z.B. VRiLG aber schon erreichen, das ist ja keine absolute Ausnahme. Bei den ganzen R1-Richtern sind eben auch viele in Teilzeit dabei und ebenso viele die einfach kein Bock auf Verwaltungsarbeit haben. Vorsitzender ist ja auch ne besondere Rolle, das will nicht jeder und da ist auch nicht jeder der Typ für.
Letztlich wurde doch alles gesagt. Justiz ist nicht toll bezahlt, aber ganz okay und man hat einen sicheren Job und überarbeitet sich eher nicht. GK kriegst Geld in Massen, musst dir aber bald was neues überlegen und arbeitest eher wesentlich mehr. Total vernachlässigt wird hier ja immer die Arbeit selbst: am Gericht finde ich die verkrusteten Strukturen schlimm und die fehlende Wertschätzung seitens des Staates. Als Anwalt kann einem die Aquise auf den Sack gehen und die Egos der Kollegen.
10.05.2020, 17:46
10.05.2020, 17:46
Das Argument mit „seine beiden Eltern waren Ärzte“ hab ich nicht verstanden.
10.05.2020, 17:46
(10.05.2020, 17:03)Gast schrieb:(10.05.2020, 16:35)Gast schrieb:(10.05.2020, 16:21)Der echte Norden schrieb:(10.05.2020, 16:00)Gast schrieb:(10.05.2020, 15:52)Gast schrieb: Doppel 6er sind also quasi besser geeignet, man kann sich auch alles schön reden
Das ist sicher übertrieben, allerdings sind mir etwa aus eigener Erfahrung auch nicht wenige Strafrichter (insbesondere Richterinnen) begegnet, die nicht verbergen konnten, über nicht besonders viel Empathie und Lebenserfahrung zu verfügen (ganz zu schweigen von den Damen und Herren auf Probe, die nichts mehr zu fürchten scheinen, als die Aufhebung durch die Berufungskammer).
Deren Rechtskenntnisse sind sicherlich überdurchschnittlich. Da die Fallkonstellationen insbesondere als Strafrichter regelmäßig aber derart einfach gelagert sind, bleibt fragwürdig, ob die Bestenauslese hier weiterhin maßgeblich über starre Notengrenzen stattfinden sollte.
Was sind das denn für konkrete Erfahrungen? Woran machst Du fehlende Empathie fest? Das dein Mandant verurteilt wurde?
Jeder Richter sollte die Aufhebung möglichst vermeiden, dass ist nicht nur für Proberichter kennzeichnend. Sollen die Richter jetzt Urteile losgelöst vom Recht sprechen?
Wonach sollte denn die Auswahl erfolgen, wenn nicht nach der Bestenauslese? Nach der Schlechtestenauslese?
Ganz einfach: nur noch Doppel 6 einstellen, die haben nämlich - warum auch immer - mehr Empathie und Lebenserfahrung. Ist doch klar!
Das wäre auch aus einem anderen Grund sinnvoll. Vermeidung von Arbeitslosigkeit von niedrig benoteten. Diese steckt man in den ÖD. Dort kosten sie keine Sozialleistungen und man schönt die Statistik und bekommt die Kosten für Bafög und Studium zurück. Die besser benoteten gehen dann in die freie Wirtschaft mit ihren Fähigkeiten anstatt im Staatsdienst zu versauern und sorgen dort für hohe Steuerzahlungen an den Staat.
Man sollte eine Höchstgrenze für Noten im ÖD einführen. Wer 2 x vb hat, muss in die freie Wirtschaft gehen und Arbeitslose müssen bevorzugt eingestellt werden, damit mehr Fähige in die Wirtschaft gehen. Für Amtsgericht reicht es bei den 2 x a Leuten auch noch. Das kann ja jeder mit Richterbefähigung. Jeder Volkswirt würde mir recht geben.
Ich denke damit kann dieser Thread geschlossen werden
10.05.2020, 17:50
10.05.2020, 18:06
(10.05.2020, 17:46)Gast schrieb:(10.05.2020, 17:03)Gast schrieb:(10.05.2020, 16:35)Gast schrieb:(10.05.2020, 16:21)Der echte Norden schrieb:(10.05.2020, 16:00)Gast schrieb: Das ist sicher übertrieben, allerdings sind mir etwa aus eigener Erfahrung auch nicht wenige Strafrichter (insbesondere Richterinnen) begegnet, die nicht verbergen konnten, über nicht besonders viel Empathie und Lebenserfahrung zu verfügen (ganz zu schweigen von den Damen und Herren auf Probe, die nichts mehr zu fürchten scheinen, als die Aufhebung durch die Berufungskammer).
Deren Rechtskenntnisse sind sicherlich überdurchschnittlich. Da die Fallkonstellationen insbesondere als Strafrichter regelmäßig aber derart einfach gelagert sind, bleibt fragwürdig, ob die Bestenauslese hier weiterhin maßgeblich über starre Notengrenzen stattfinden sollte.
Was sind das denn für konkrete Erfahrungen? Woran machst Du fehlende Empathie fest? Das dein Mandant verurteilt wurde?
Jeder Richter sollte die Aufhebung möglichst vermeiden, dass ist nicht nur für Proberichter kennzeichnend. Sollen die Richter jetzt Urteile losgelöst vom Recht sprechen?
Wonach sollte denn die Auswahl erfolgen, wenn nicht nach der Bestenauslese? Nach der Schlechtestenauslese?
Ganz einfach: nur noch Doppel 6 einstellen, die haben nämlich - warum auch immer - mehr Empathie und Lebenserfahrung. Ist doch klar!
Das wäre auch aus einem anderen Grund sinnvoll. Vermeidung von Arbeitslosigkeit von niedrig benoteten. Diese steckt man in den ÖD. Dort kosten sie keine Sozialleistungen und man schönt die Statistik und bekommt die Kosten für Bafög und Studium zurück. Die besser benoteten gehen dann in die freie Wirtschaft mit ihren Fähigkeiten anstatt im Staatsdienst zu versauern und sorgen dort für hohe Steuerzahlungen an den Staat.
Man sollte eine Höchstgrenze für Noten im ÖD einführen. Wer 2 x vb hat, muss in die freie Wirtschaft gehen und Arbeitslose müssen bevorzugt eingestellt werden, damit mehr Fähige in die Wirtschaft gehen. Für Amtsgericht reicht es bei den 2 x a Leuten auch noch. Das kann ja jeder mit Richterbefähigung. Jeder Volkswirt würde mir recht geben.
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Lass mich raten: Richter?
10.05.2020, 18:07
(10.05.2020, 18:06)Gast schrieb:(10.05.2020, 17:46)Gast schrieb:(10.05.2020, 17:03)Gast schrieb:(10.05.2020, 16:35)Gast schrieb:(10.05.2020, 16:21)Der echte Norden schrieb: Was sind das denn für konkrete Erfahrungen? Woran machst Du fehlende Empathie fest? Das dein Mandant verurteilt wurde?
Jeder Richter sollte die Aufhebung möglichst vermeiden, dass ist nicht nur für Proberichter kennzeichnend. Sollen die Richter jetzt Urteile losgelöst vom Recht sprechen?
Wonach sollte denn die Auswahl erfolgen, wenn nicht nach der Bestenauslese? Nach der Schlechtestenauslese?
Ganz einfach: nur noch Doppel 6 einstellen, die haben nämlich - warum auch immer - mehr Empathie und Lebenserfahrung. Ist doch klar!
Das wäre auch aus einem anderen Grund sinnvoll. Vermeidung von Arbeitslosigkeit von niedrig benoteten. Diese steckt man in den ÖD. Dort kosten sie keine Sozialleistungen und man schönt die Statistik und bekommt die Kosten für Bafög und Studium zurück. Die besser benoteten gehen dann in die freie Wirtschaft mit ihren Fähigkeiten anstatt im Staatsdienst zu versauern und sorgen dort für hohe Steuerzahlungen an den Staat.
Man sollte eine Höchstgrenze für Noten im ÖD einführen. Wer 2 x vb hat, muss in die freie Wirtschaft gehen und Arbeitslose müssen bevorzugt eingestellt werden, damit mehr Fähige in die Wirtschaft gehen. Für Amtsgericht reicht es bei den 2 x a Leuten auch noch. Das kann ja jeder mit Richterbefähigung. Jeder Volkswirt würde mir recht geben.
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nee student wie alle hier
10.05.2020, 18:09
(10.05.2020, 18:07)Gast schrieb:(10.05.2020, 18:06)Gast schrieb:(10.05.2020, 17:46)Gast schrieb:(10.05.2020, 17:03)Gast schrieb:(10.05.2020, 16:35)Gast schrieb: Ganz einfach: nur noch Doppel 6 einstellen, die haben nämlich - warum auch immer - mehr Empathie und Lebenserfahrung. Ist doch klar!
Das wäre auch aus einem anderen Grund sinnvoll. Vermeidung von Arbeitslosigkeit von niedrig benoteten. Diese steckt man in den ÖD. Dort kosten sie keine Sozialleistungen und man schönt die Statistik und bekommt die Kosten für Bafög und Studium zurück. Die besser benoteten gehen dann in die freie Wirtschaft mit ihren Fähigkeiten anstatt im Staatsdienst zu versauern und sorgen dort für hohe Steuerzahlungen an den Staat.
Man sollte eine Höchstgrenze für Noten im ÖD einführen. Wer 2 x vb hat, muss in die freie Wirtschaft gehen und Arbeitslose müssen bevorzugt eingestellt werden, damit mehr Fähige in die Wirtschaft gehen. Für Amtsgericht reicht es bei den 2 x a Leuten auch noch. Das kann ja jeder mit Richterbefähigung. Jeder Volkswirt würde mir recht geben.
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nee student wie alle hier
Student war meine Alternative