10.05.2020, 11:58
(10.05.2020, 11:18)fragwürdig schrieb: Schimpftiraden bringen mMn auch gar nichts.
Aber: WIE kann es sein, dass weiterhin sich fröhlich munter unterhaltend im Flur vor und nach Einlass unterhalten wird? ohne Masken etc. ? DIE GANZE 1. Woche?
Da hat das LJPA mMn kläglich versagt. Ich muss da auch gewissen Mitprüflingen insoweit "Mitverschulden" (sorry) vorwerfen, denn es kann nicht sein, dass in dieser Ausnahmesituation private Kaffeekränzchen abgehalten werde und der neueste Klatsch und Tratsch aus (Groß-)Kanzleien vorgetragen wird.
Fehlt nur noch, dass am Ende nach den Klausuren alle mit Bierchen zsm stehen...
Chill...
10.05.2020, 12:22
(10.05.2020, 11:58)Thorsten Legat schrieb:(10.05.2020, 11:18)fragwürdig schrieb: Schimpftiraden bringen mMn auch gar nichts.
Aber: WIE kann es sein, dass weiterhin sich fröhlich munter unterhaltend im Flur vor und nach Einlass unterhalten wird? ohne Masken etc. ? DIE GANZE 1. Woche?
Da hat das LJPA mMn kläglich versagt. Ich muss da auch gewissen Mitprüflingen insoweit "Mitverschulden" (sorry) vorwerfen, denn es kann nicht sein, dass in dieser Ausnahmesituation private Kaffeekränzchen abgehalten werde und der neueste Klatsch und Tratsch aus (Groß-)Kanzleien vorgetragen wird.
Fehlt nur noch, dass am Ende nach den Klausuren alle mit Bierchen zsm stehen...
Chill...
*ein
10.05.2020, 12:31
Schreibt Thorsten K eigentlich möglicherweise unter dem Pseudonym Thorsten L? ?
10.05.2020, 13:31
Nein.
Außerdem werde ich ohne H geschrieben.
Außerdem werde ich ohne H geschrieben.
11.05.2020, 15:26
Hallo Mitstreiter,
wäre sehr dankbar für Hinweise über den Sachverhalt zur heutigen S1 in NRW.
Vielen Dank!!!!
wäre sehr dankbar für Hinweise über den Sachverhalt zur heutigen S1 in NRW.
Vielen Dank!!!!
11.05.2020, 15:31
Heute in der StA Klausur in NRW BGH, Beschl. v. 15.08.2018 – 2 StR 474/17.
Richter drängt Angeklagten zum Geständnis. Angeklagte gesteht dann zusätzliche Tat, welche zu begutachten war. Materiell bei mir 259 I, III, 22, 23 I. Habe beim Strafrichter angeklagt.
Prozessual:
- Verwertbarkeit des Geständnisses aus dem anderen Verfahren (bei mir (-) wegen 136, 136a)
- Verwertbarkeit Durchsuchung (102 StPO)
- zudem die Frage, wie nun mit dem Richter umzugehen war, da dieser zwar nicht begutachtet werden musste, aber eine Abschlussentscheidung ergehen musste. Habe nach Studium des Kommentars nach 170 II eingestellt mit lang ausformuliertem Einstellungsbescheid. Oder war der Bearbeitervermerk anders zu verstehen?
Richter drängt Angeklagten zum Geständnis. Angeklagte gesteht dann zusätzliche Tat, welche zu begutachten war. Materiell bei mir 259 I, III, 22, 23 I. Habe beim Strafrichter angeklagt.
Prozessual:
- Verwertbarkeit des Geständnisses aus dem anderen Verfahren (bei mir (-) wegen 136, 136a)
- Verwertbarkeit Durchsuchung (102 StPO)
- zudem die Frage, wie nun mit dem Richter umzugehen war, da dieser zwar nicht begutachtet werden musste, aber eine Abschlussentscheidung ergehen musste. Habe nach Studium des Kommentars nach 170 II eingestellt mit lang ausformuliertem Einstellungsbescheid. Oder war der Bearbeitervermerk anders zu verstehen?
11.05.2020, 15:44
(11.05.2020, 15:31)Gast schrieb: Heute in der StA Klausur in NRW BGH, Beschl. v. 15.08.2018 – 2 StR 474/17.
Richter drängt Angeklagten zum Geständnis. Angeklagte gesteht dann zusätzliche Tat, welche zu begutachten war. Materiell bei mir 259 I, III, 22, 23 I. Habe beim Strafrichter angeklagt.
Prozessual:
- Verwertbarkeit des Geständnisses aus dem anderen Verfahren (bei mir (-) wegen 136, 136a)
- Verwertbarkeit Durchsuchung (102 StPO)
- zudem die Frage, wie nun mit dem Richter umzugehen war, da dieser zwar nicht begutachtet werden musste, aber eine Abschlussentscheidung ergehen musste. Habe nach Studium des Kommentars nach 170 II eingestellt mit lang ausformuliertem Einstellungsbescheid. Oder war der Bearbeitervermerk anders zu verstehen?
Danke schon mal für die Info. Kurz und knackig ::)
Wurd der Richter verantwortlich vernommen?
11.05.2020, 15:45
(11.05.2020, 15:44)Gast schrieb:(11.05.2020, 15:31)Gast schrieb: Heute in der StA Klausur in NRW BGH, Beschl. v. 15.08.2018 – 2 StR 474/17.
Richter drängt Angeklagten zum Geständnis. Angeklagte gesteht dann zusätzliche Tat, welche zu begutachten war. Materiell bei mir 259 I, III, 22, 23 I. Habe beim Strafrichter angeklagt.
Prozessual:
- Verwertbarkeit des Geständnisses aus dem anderen Verfahren (bei mir (-) wegen 136, 136a)
- Verwertbarkeit Durchsuchung (102 StPO)
- zudem die Frage, wie nun mit dem Richter umzugehen war, da dieser zwar nicht begutachtet werden musste, aber eine Abschlussentscheidung ergehen musste. Habe nach Studium des Kommentars nach 170 II eingestellt mit lang ausformuliertem Einstellungsbescheid. Oder war der Bearbeitervermerk anders zu verstehen?
Danke schon mal für die Info. Kurz und knackig ::)
Wurd der Richter verantwortlich vernommen?
Ja. Da hat er dann erklärt, dass es doch alles zum Besten des Angeklagten war usw.
Also Anklage wäre evtl auch denkbar gewesen...
11.05.2020, 15:50
top!
11.05.2020, 15:51
hat hier jemand die wahllichtibildvorlage, die videoaufzeichnungen etc eingebaut? zb im rahmen des nachweises einer haupttat durch einanderen (242, 243ff.)?