08.05.2020, 10:47
(08.05.2020, 09:01)Gast schrieb:(07.05.2020, 23:03)Gast schrieb:(07.05.2020, 22:32)Syndikus schrieb:(07.05.2020, 22:16)Gast2.0 schrieb:(07.05.2020, 22:07)Gast schrieb: Was soll immer dieses Gelaber vom zweiten Gehalt? Es kommt darauf an, dass man mit dem eigenen Gehalt zufrieden ist.
Nicht ohne Grund bemisst sich Wohlstand nach dem Netto-Haushaltseinkommen. Aber klar, wenn man persönlich nicht mit seinem Gehalt zufrieden ist, muss man was ändern...da geht es dann aber eher um das persönliche Ego, so ehrlich sollte man dann schon sein!
Korrekt, das Haushaltseinkommen ist schon sehr entscheidend. Ich verdiene z.B. ca. 120k brutto, meine Frau aber nur 40k. Damit dürften wir netto ähnlich dastehen wie ein Richterehepaar. Von daher kann ich die Ausführungen von "der echte Norden" weiter oben schon nachvollziehen.
Seit wann gibt es nur Richterpaare? Der Vergleich hinkt doch. Wärst du Richter, würde deine Frau trotzdem nur 40k verdienen. Wäre deine Frau millionenschwer, sähe es auch anders aus. Wie gesagt, das Gelaber vom zweiten Gehalt führt nicht weiter, v.a. nicht in diesem Thread.
Du hast es offenbar immer noch nicht verstanden... :rolleyes:
Du natürlich...
08.05.2020, 11:49
(07.05.2020, 23:03)Gast schrieb:(07.05.2020, 22:32)Syndikus schrieb:(07.05.2020, 22:16)Gast2.0 schrieb:(07.05.2020, 22:07)Gast schrieb:(07.05.2020, 11:15)Gast schrieb: Das halte ich für ziemlichen Quatsch. Bei den meisten mir bekannten Richtern und Staatsanwälten gehe ich nicht von größeren Erbschaften aus. Nur R1 geht z.B. in BW brutto von ca 4,7-7,2k pro Monat. Rechnet man jetzt noch ein, zumindest in Teilzeit verdientes, nicht zwingend juristisches zweites Gehalt dazu, ergeben sich nochmal ein paar Tausender mehr pro Monat. Dazu die Garantie, dass der Richtersold immer weiter laufen wird (mehr oder minder), komme was wolle.
Viele Anwälte dürften unter diesem Gehalt liegen. Ich kann also genau so gut postulieren, man müsse es sich "leisten können", selbstständiger Anwalt zu werden. Da ist man nämlich im Zweifel wirklich auf das Gehalt eines Partners (oder ein Erbe) angewiesen, weil man auch mal jahrelang praktisch gar nichts verdienen kann und Krisen/Krankheit einen unmittelbar treffen können. Dass weniger privilegierte den Drang haben, das große Geld zu verdienen und deshalb nicht in die Justiz wollen, mag ja sein. Das trifft aber ebenso auf GK-Anwaltskinder zu, die Papa nacheifern wollen.
Was soll immer dieses Gelaber vom zweiten Gehalt? Es kommt darauf an, dass man mit dem eigenen Gehalt zufrieden ist.
Nicht ohne Grund bemisst sich Wohlstand nach dem Netto-Haushaltseinkommen. Aber klar, wenn man persönlich nicht mit seinem Gehalt zufrieden ist, muss man was ändern...da geht es dann aber eher um das persönliche Ego, so ehrlich sollte man dann schon sein!
Korrekt, das Haushaltseinkommen ist schon sehr entscheidend. Ich verdiene z.B. ca. 120k brutto, meine Frau aber nur 40k. Damit dürften wir netto ähnlich dastehen wie ein Richterehepaar. Von daher kann ich die Ausführungen von "der echte Norden" weiter oben schon nachvollziehen.
Seit wann gibt es nur Richterpaare? Der Vergleich hinkt doch. Wärst du Richter, würde deine Frau trotzdem nur 40k verdienen. Wäre deine Frau millionenschwer, sähe es auch anders aus. Wie gesagt, das Gelaber vom zweiten Gehalt führt nicht weiter, v.a. nicht in diesem Thread.
Das "Gelaber" zum zweiten Gehalt ist darauf zurückzuführen, dass es hieß, mit einem Richtergehalt könne man kaum eine Familie ernähren. Dazu wurde dann eben angemerkt, dass heutzutage doch auch beide Partner arbeiten und dass es deshalb auch ein zweites Gehalt zu berücksichtigen gibt ;) Ich glaube nicht dass Gehaltsmodelle heutzutage vorsehen, dass man von einem Gehalt Mann, Frau und 3 Kinder ernähren können soll.
Dass man natürlich auch mit dem eigenen Gehalt gerne etwas Puffer hätte - man weiß ja nie was kommt - hat ja keiner bestritten.
08.05.2020, 12:12
Wer als Mann Familie möchte, für den ist die Frage des eigenen Gehalts und des Haushaltseinkommens mMn für den Eintritt in die Justiz durchaus wichtig:
Szenario 1:
Mann R1, Frau R1 oder vergleichbare Position im ÖD
Super: Das Haushaltseinkommen ist sicher und die Kinderbetreung kann dank richterlicher Freiheit auch bei Vollzeitstellen beider oder sehr hoher Teilzeitquoten (80 Prozent) geteilt werden.
Szenario 2:
Mann R1, Frau Millionärin oder Gutverdienerin in der freien Wirtschaft
Auch super: Das Haushaltseinkommen ist gut, dank der Qualifikationen und Verdienste der Partnerin können Rücklagen für eine längere Elternzeit der Partnerin gebildet werden, oder mann selbst geht halt in Elternzeit oder für eine längere Zeit in 50 Prozent.
Szenario 3
Mann R1, Frau arbeitet als Normalverdienerin, "dummerweise" im sozialen/kreativen Bereich oder ist selbstständig
Hier wird es anspruchsvoll: Ich muss als Mann damit rechnen, mit meinem R1-Einkommen der zentrale Ernährer, vielleicht sogar zeitweise als Alleinverdiener, der Familie zu sein.
Nun kann ich ins Grübeln kommen: R1 ist zwar nicht schlecht. ABER mit meinen Qualifikationen könnte ich eben in der GK/im Unternehmen oder auch - für Berlin - mit Karriere im sonstigen ÖD, gerade in den Bundesministerien, noch viel beser verdienen und meiner Familie einen höheren Standard bieten... Ich kenne einige, die in genau solchen Konstellationen lieber in die Wirtschaft oder ins Ministerium gegangen sind. Und natürlich kenne ich andere, die trotzdem R1 geworden sind.
Also zusammengefasst: Die Frage des Haushaltsnetto ist wichtig, weil sie bei unterschiedlichen Persönlichkeiten (z.B. unterschiedliches Sicherheitsbedürfnis, unterschiedliche Vorstellungen vom guten Leben - Status, Materielles, Freizeit) jedenfalls beim Wunsch nach Familie das R1 Gehalt zu niedrig ist, um dem eigenen Anspruch zu genügen.
Klarstellend: Das gilt natürlich nicht nur für heterosexuelle Personen in einer Mann/Frau Beziehung, sondern auch für sonstig zusammen wirtschaftende und lebende Familien und Personen
Szenario 1:
Mann R1, Frau R1 oder vergleichbare Position im ÖD
Super: Das Haushaltseinkommen ist sicher und die Kinderbetreung kann dank richterlicher Freiheit auch bei Vollzeitstellen beider oder sehr hoher Teilzeitquoten (80 Prozent) geteilt werden.
Szenario 2:
Mann R1, Frau Millionärin oder Gutverdienerin in der freien Wirtschaft
Auch super: Das Haushaltseinkommen ist gut, dank der Qualifikationen und Verdienste der Partnerin können Rücklagen für eine längere Elternzeit der Partnerin gebildet werden, oder mann selbst geht halt in Elternzeit oder für eine längere Zeit in 50 Prozent.
Szenario 3
Mann R1, Frau arbeitet als Normalverdienerin, "dummerweise" im sozialen/kreativen Bereich oder ist selbstständig
Hier wird es anspruchsvoll: Ich muss als Mann damit rechnen, mit meinem R1-Einkommen der zentrale Ernährer, vielleicht sogar zeitweise als Alleinverdiener, der Familie zu sein.
Nun kann ich ins Grübeln kommen: R1 ist zwar nicht schlecht. ABER mit meinen Qualifikationen könnte ich eben in der GK/im Unternehmen oder auch - für Berlin - mit Karriere im sonstigen ÖD, gerade in den Bundesministerien, noch viel beser verdienen und meiner Familie einen höheren Standard bieten... Ich kenne einige, die in genau solchen Konstellationen lieber in die Wirtschaft oder ins Ministerium gegangen sind. Und natürlich kenne ich andere, die trotzdem R1 geworden sind.
Also zusammengefasst: Die Frage des Haushaltsnetto ist wichtig, weil sie bei unterschiedlichen Persönlichkeiten (z.B. unterschiedliches Sicherheitsbedürfnis, unterschiedliche Vorstellungen vom guten Leben - Status, Materielles, Freizeit) jedenfalls beim Wunsch nach Familie das R1 Gehalt zu niedrig ist, um dem eigenen Anspruch zu genügen.
Klarstellend: Das gilt natürlich nicht nur für heterosexuelle Personen in einer Mann/Frau Beziehung, sondern auch für sonstig zusammen wirtschaftende und lebende Familien und Personen
08.05.2020, 12:52
(08.05.2020, 12:12)Auch Bln schrieb: Wer als Mann Familie möchte, für den ist die Frage des eigenen Gehalts und des Haushaltseinkommens mMn für den Eintritt in die Justiz durchaus wichtig:
Szenario 1:
Mann R1, Frau R1 oder vergleichbare Position im ÖD
Super: Das Haushaltseinkommen ist sicher und die Kinderbetreung kann dank richterlicher Freiheit auch bei Vollzeitstellen beider oder sehr hoher Teilzeitquoten (80 Prozent) geteilt werden.
Szenario 2:
Mann R1, Frau Millionärin oder Gutverdienerin in der freien Wirtschaft
Auch super: Das Haushaltseinkommen ist gut, dank der Qualifikationen und Verdienste der Partnerin können Rücklagen für eine längere Elternzeit der Partnerin gebildet werden, oder mann selbst geht halt in Elternzeit oder für eine längere Zeit in 50 Prozent.
Szenario 3
Mann R1, Frau arbeitet als Normalverdienerin, "dummerweise" im sozialen/kreativen Bereich oder ist selbstständig
Hier wird es anspruchsvoll: Ich muss als Mann damit rechnen, mit meinem R1-Einkommen der zentrale Ernährer, vielleicht sogar zeitweise als Alleinverdiener, der Familie zu sein.
Nun kann ich ins Grübeln kommen: R1 ist zwar nicht schlecht. ABER mit meinen Qualifikationen könnte ich eben in der GK/im Unternehmen oder auch - für Berlin - mit Karriere im sonstigen ÖD, gerade in den Bundesministerien, noch viel beser verdienen und meiner Familie einen höheren Standard bieten... Ich kenne einige, die in genau solchen Konstellationen lieber in die Wirtschaft oder ins Ministerium gegangen sind. Und natürlich kenne ich andere, die trotzdem R1 geworden sind.
Also zusammengefasst: Die Frage des Haushaltsnetto ist wichtig, weil sie bei unterschiedlichen Persönlichkeiten (z.B. unterschiedliches Sicherheitsbedürfnis, unterschiedliche Vorstellungen vom guten Leben - Status, Materielles, Freizeit) jedenfalls beim Wunsch nach Familie das R1 Gehalt zu niedrig ist, um dem eigenen Anspruch zu genügen.
Klarstellend: Das gilt natürlich nicht nur für heterosexuelle Personen in einer Mann/Frau Beziehung, sondern auch für sonstig zusammen wirtschaftende und lebende Familien und Personen
Welche Karriere ist in den Bundesministerien denn in Berlin so erreichbar? Was ist dort finanziell möglich?
08.05.2020, 13:04
Ich denke mal A13 - A16.
Aber das bekommen nur die wenigsten. Es gibt auch einen Zuschuss für oberste Bundesbehörden.
Allerdings bewerben sich deshalb auch mehr Leute bei Bundesministerien.
Ich war einmal bei einem Vorstellungsgespräch beim Bundesjustizministerium in Berlin, E 14, befristet auf 2 Jahre. Mir wurde gleich am Anfang gesagt ich hätte Glück gehabt, eingeladen worden zu sein, weil es 100 Bewerber gab. Die Stelle habe ich dann aber auch nicht bekommen.
Aber das bekommen nur die wenigsten. Es gibt auch einen Zuschuss für oberste Bundesbehörden.
Allerdings bewerben sich deshalb auch mehr Leute bei Bundesministerien.
Ich war einmal bei einem Vorstellungsgespräch beim Bundesjustizministerium in Berlin, E 14, befristet auf 2 Jahre. Mir wurde gleich am Anfang gesagt ich hätte Glück gehabt, eingeladen worden zu sein, weil es 100 Bewerber gab. Die Stelle habe ich dann aber auch nicht bekommen.
08.05.2020, 13:33
(08.05.2020, 12:12)Auch Bln schrieb: Wer als Mann Familie möchte, für den ist die Frage des eigenen Gehalts und des Haushaltseinkommens mMn für den Eintritt in die Justiz durchaus wichtig:
Szenario 1:
Mann R1, Frau R1 oder vergleichbare Position im ÖD
Super: Das Haushaltseinkommen ist sicher und die Kinderbetreung kann dank richterlicher Freiheit auch bei Vollzeitstellen beider oder sehr hoher Teilzeitquoten (80 Prozent) geteilt werden.
Szenario 2:
Mann R1, Frau Millionärin oder Gutverdienerin in der freien Wirtschaft
Auch super: Das Haushaltseinkommen ist gut, dank der Qualifikationen und Verdienste der Partnerin können Rücklagen für eine längere Elternzeit der Partnerin gebildet werden, oder mann selbst geht halt in Elternzeit oder für eine längere Zeit in 50 Prozent.
Szenario 3
Mann R1, Frau arbeitet als Normalverdienerin, "dummerweise" im sozialen/kreativen Bereich oder ist selbstständig
Hier wird es anspruchsvoll: Ich muss als Mann damit rechnen, mit meinem R1-Einkommen der zentrale Ernährer, vielleicht sogar zeitweise als Alleinverdiener, der Familie zu sein.
Nun kann ich ins Grübeln kommen: R1 ist zwar nicht schlecht. ABER mit meinen Qualifikationen könnte ich eben in der GK/im Unternehmen oder auch - für Berlin - mit Karriere im sonstigen ÖD, gerade in den Bundesministerien, noch viel beser verdienen und meiner Familie einen höheren Standard bieten... Ich kenne einige, die in genau solchen Konstellationen lieber in die Wirtschaft oder ins Ministerium gegangen sind. Und natürlich kenne ich andere, die trotzdem R1 geworden sind.
Also zusammengefasst: Die Frage des Haushaltsnetto ist wichtig, weil sie bei unterschiedlichen Persönlichkeiten (z.B. unterschiedliches Sicherheitsbedürfnis, unterschiedliche Vorstellungen vom guten Leben - Status, Materielles, Freizeit) jedenfalls beim Wunsch nach Familie das R1 Gehalt zu niedrig ist, um dem eigenen Anspruch zu genügen.
Klarstellend: Das gilt natürlich nicht nur für heterosexuelle Personen in einer Mann/Frau Beziehung, sondern auch für sonstig zusammen wirtschaftende und lebende Familien und Personen
Gut dargestellt. Volle Zustimmung.
08.05.2020, 13:36
R1 steigt aber deutlich weiter. In R1 ist eine Beförderung bis A15 eingepreist.
08.05.2020, 14:18
Ja, bitte bleibt in der Justiz mit oberem B und VB. Was man da alles an Familienzuschlägen, Pension, Gehaltserhöhungen und Sicherheit bekommt ist doch mehr als genug.
Jedenfalls habe ich keinen Bock, dass ich bei den wenigen Stellen im ÖD bei den Ministerien jetzt auch noch mit karrieregeilen oberes B und VB Leuten konkurrieren muss, die mir wegen der Bestenauslese den Platz beim Auswärtigen Amt, BAMF, Wimi etc. weg schnappen.
Jedenfalls habe ich keinen Bock, dass ich bei den wenigen Stellen im ÖD bei den Ministerien jetzt auch noch mit karrieregeilen oberes B und VB Leuten konkurrieren muss, die mir wegen der Bestenauslese den Platz beim Auswärtigen Amt, BAMF, Wimi etc. weg schnappen.
08.05.2020, 14:45
(08.05.2020, 12:12)Auch Bln schrieb: Wer als Mann Familie möchte, für den ist die Frage des eigenen Gehalts und des Haushaltseinkommens mMn für den Eintritt in die Justiz durchaus wichtig:
Szenario 1:
Mann R1, Frau R1 oder vergleichbare Position im ÖD
Super: Das Haushaltseinkommen ist sicher und die Kinderbetreung kann dank richterlicher Freiheit auch bei Vollzeitstellen beider oder sehr hoher Teilzeitquoten (80 Prozent) geteilt werden.
Szenario 2:
Mann R1, Frau Millionärin oder Gutverdienerin in der freien Wirtschaft
Auch super: Das Haushaltseinkommen ist gut, dank der Qualifikationen und Verdienste der Partnerin können Rücklagen für eine längere Elternzeit der Partnerin gebildet werden, oder mann selbst geht halt in Elternzeit oder für eine längere Zeit in 50 Prozent.
Szenario 3
Mann R1, Frau arbeitet als Normalverdienerin, "dummerweise" im sozialen/kreativen Bereich oder ist selbstständig
Hier wird es anspruchsvoll: Ich muss als Mann damit rechnen, mit meinem R1-Einkommen der zentrale Ernährer, vielleicht sogar zeitweise als Alleinverdiener, der Familie zu sein.
Nun kann ich ins Grübeln kommen: R1 ist zwar nicht schlecht. ABER mit meinen Qualifikationen könnte ich eben in der GK/im Unternehmen oder auch - für Berlin - mit Karriere im sonstigen ÖD, gerade in den Bundesministerien, noch viel beser verdienen und meiner Familie einen höheren Standard bieten... Ich kenne einige, die in genau solchen Konstellationen lieber in die Wirtschaft oder ins Ministerium gegangen sind. Und natürlich kenne ich andere, die trotzdem R1 geworden sind.
Also zusammengefasst: Die Frage des Haushaltsnetto ist wichtig, weil sie bei unterschiedlichen Persönlichkeiten (z.B. unterschiedliches Sicherheitsbedürfnis, unterschiedliche Vorstellungen vom guten Leben - Status, Materielles, Freizeit) jedenfalls beim Wunsch nach Familie das R1 Gehalt zu niedrig ist, um dem eigenen Anspruch zu genügen.
Klarstellend: Das gilt natürlich nicht nur für heterosexuelle Personen in einer Mann/Frau Beziehung, sondern auch für sonstig zusammen wirtschaftende und lebende Familien und Personen
Dem ist nichts hinzuzufügen, sehe ich genauso!
08.05.2020, 18:10
Ich bin immer wieder überrascht, wie viele Menschen ihre Berufsentscheidung von ein paar Euro mehr oder weniger abhängig machen. Das meine ich keineswegs so moralisch abgehoben, wie es vielleicht klingen mag. Wenn der Wunsch besteht in der Großkanzlei, Multimillionär zu werden, kann ich das zumindest nachvollziehen. Wer gerne im Porsche zur Arbeit fährt, wird mit einem Passat nicht glücklich.
Aber die Berufsentscheidung an 5000-10000 Euro Gehaltsunterschied auszurichten, ist doch absurd.
Würde ich mich über eine Anhebung der Richterbesoldung freuen? Aber sicher doch! Hätte es darüber hinaus Einfluss auf meine Lebensqualität? Kann ich mir nicht vorstellen!
Aber die Berufsentscheidung an 5000-10000 Euro Gehaltsunterschied auszurichten, ist doch absurd.
Würde ich mich über eine Anhebung der Richterbesoldung freuen? Aber sicher doch! Hätte es darüber hinaus Einfluss auf meine Lebensqualität? Kann ich mir nicht vorstellen!