07.05.2020, 12:53
Dass man für 5000 Euro weniger kriegt als für 15000 ist doch gar nicht zu diskutieren. Es wurde aber so dargestellt als seien in der Justiz nur hauptberufliche Erben und Ehefrauen unterwegs, was m.E. den Richtern und Richterinnen nicht gerecht wird.
07.05.2020, 13:21
(07.05.2020, 11:07)Guest schrieb: Mein Eindruck ist, dass die Realitäten der Richter*innen teils stark auseinanderdriften und man es sich in gewissem Sinne (in gewissen Wohnlagen, mangels Erbenstellung und/oder solventen Partners) heutzutage schlicht leisten können muss, in die Justiz zu gehen. Es ist was Anderes, mit Partner und zwei Kindern und vielleicht noch im ererbten/erbfinanzierten Häuschen in der Kleinstadt auch ohne grosse Einbußen im Lebensstil mal eben in Teilzeit gehen zu können auf Jahre oder in Hamburg als erwerbsabhängiger Single nur Vollzeit arbeiten zu können, um die Bude zu finanzieren. Das ist jetzt kein Sozialneid, sondern schlicht die Einbeziehung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Umstände über eine bloße Nettogehaltszahl hinaus, die uns in den kommenden Jahren als Gesellschaft noch stark prägen wird.
In den GKen landen dann vielleicht auch nicht nur Workaholics und Egotiere, sondern auch viele soziale Aufsteiger und Singles aus Überzeugung, wenn es sowas gibt. Dies, weil diese Leute sonst zwar die richterliche Unabhängigkeit hätten, aber eben keine finanzielle oder zumindest die Aussicht darauf. Alles auf hohem Niveau gejammert, aber die Vergleichsgruppe sind ja auch nicht andere (Nicht)Akademiker sondern andere JuristInnen mit vergleichbaren Qualifikationen.
Soll heißen, Frauen nehmen das miese Gehalt eher in kauf?
07.05.2020, 22:07
(07.05.2020, 11:15)Gast schrieb: Das halte ich für ziemlichen Quatsch. Bei den meisten mir bekannten Richtern und Staatsanwälten gehe ich nicht von größeren Erbschaften aus. Nur R1 geht z.B. in BW brutto von ca 4,7-7,2k pro Monat. Rechnet man jetzt noch ein, zumindest in Teilzeit verdientes, nicht zwingend juristisches zweites Gehalt dazu, ergeben sich nochmal ein paar Tausender mehr pro Monat. Dazu die Garantie, dass der Richtersold immer weiter laufen wird (mehr oder minder), komme was wolle.
Viele Anwälte dürften unter diesem Gehalt liegen. Ich kann also genau so gut postulieren, man müsse es sich "leisten können", selbstständiger Anwalt zu werden. Da ist man nämlich im Zweifel wirklich auf das Gehalt eines Partners (oder ein Erbe) angewiesen, weil man auch mal jahrelang praktisch gar nichts verdienen kann und Krisen/Krankheit einen unmittelbar treffen können. Dass weniger privilegierte den Drang haben, das große Geld zu verdienen und deshalb nicht in die Justiz wollen, mag ja sein. Das trifft aber ebenso auf GK-Anwaltskinder zu, die Papa nacheifern wollen.
Was soll immer dieses Gelaber vom zweiten Gehalt? Es kommt darauf an, dass man mit dem eigenen Gehalt zufrieden ist.
07.05.2020, 22:16
(07.05.2020, 22:07)Gast schrieb:(07.05.2020, 11:15)Gast schrieb: Das halte ich für ziemlichen Quatsch. Bei den meisten mir bekannten Richtern und Staatsanwälten gehe ich nicht von größeren Erbschaften aus. Nur R1 geht z.B. in BW brutto von ca 4,7-7,2k pro Monat. Rechnet man jetzt noch ein, zumindest in Teilzeit verdientes, nicht zwingend juristisches zweites Gehalt dazu, ergeben sich nochmal ein paar Tausender mehr pro Monat. Dazu die Garantie, dass der Richtersold immer weiter laufen wird (mehr oder minder), komme was wolle.
Viele Anwälte dürften unter diesem Gehalt liegen. Ich kann also genau so gut postulieren, man müsse es sich "leisten können", selbstständiger Anwalt zu werden. Da ist man nämlich im Zweifel wirklich auf das Gehalt eines Partners (oder ein Erbe) angewiesen, weil man auch mal jahrelang praktisch gar nichts verdienen kann und Krisen/Krankheit einen unmittelbar treffen können. Dass weniger privilegierte den Drang haben, das große Geld zu verdienen und deshalb nicht in die Justiz wollen, mag ja sein. Das trifft aber ebenso auf GK-Anwaltskinder zu, die Papa nacheifern wollen.
Was soll immer dieses Gelaber vom zweiten Gehalt? Es kommt darauf an, dass man mit dem eigenen Gehalt zufrieden ist.
Nicht ohne Grund bemisst sich Wohlstand nach dem Netto-Haushaltseinkommen. Aber klar, wenn man persönlich nicht mit seinem Gehalt zufrieden ist, muss man was ändern...da geht es dann aber eher um das persönliche Ego, so ehrlich sollte man dann schon sein!
07.05.2020, 22:20
(07.05.2020, 22:16)Gast2.0 schrieb:(07.05.2020, 22:07)Gast schrieb:(07.05.2020, 11:15)Gast schrieb: Das halte ich für ziemlichen Quatsch. Bei den meisten mir bekannten Richtern und Staatsanwälten gehe ich nicht von größeren Erbschaften aus. Nur R1 geht z.B. in BW brutto von ca 4,7-7,2k pro Monat. Rechnet man jetzt noch ein, zumindest in Teilzeit verdientes, nicht zwingend juristisches zweites Gehalt dazu, ergeben sich nochmal ein paar Tausender mehr pro Monat. Dazu die Garantie, dass der Richtersold immer weiter laufen wird (mehr oder minder), komme was wolle.
Viele Anwälte dürften unter diesem Gehalt liegen. Ich kann also genau so gut postulieren, man müsse es sich "leisten können", selbstständiger Anwalt zu werden. Da ist man nämlich im Zweifel wirklich auf das Gehalt eines Partners (oder ein Erbe) angewiesen, weil man auch mal jahrelang praktisch gar nichts verdienen kann und Krisen/Krankheit einen unmittelbar treffen können. Dass weniger privilegierte den Drang haben, das große Geld zu verdienen und deshalb nicht in die Justiz wollen, mag ja sein. Das trifft aber ebenso auf GK-Anwaltskinder zu, die Papa nacheifern wollen.
Was soll immer dieses Gelaber vom zweiten Gehalt? Es kommt darauf an, dass man mit dem eigenen Gehalt zufrieden ist.
Nicht ohne Grund bemisst sich Wohlstand nach dem Netto-Haushaltseinkommen. Aber klar, wenn man persönlich nicht mit seinem Gehalt zufrieden ist, muss man was ändern...da geht es dann aber eher um das persönliche Ego, so ehrlich sollte man dann schon sein!
Ego vielleicht nicht, aber Zufriedenheit.
07.05.2020, 22:32
(07.05.2020, 22:16)Gast2.0 schrieb:(07.05.2020, 22:07)Gast schrieb:(07.05.2020, 11:15)Gast schrieb: Das halte ich für ziemlichen Quatsch. Bei den meisten mir bekannten Richtern und Staatsanwälten gehe ich nicht von größeren Erbschaften aus. Nur R1 geht z.B. in BW brutto von ca 4,7-7,2k pro Monat. Rechnet man jetzt noch ein, zumindest in Teilzeit verdientes, nicht zwingend juristisches zweites Gehalt dazu, ergeben sich nochmal ein paar Tausender mehr pro Monat. Dazu die Garantie, dass der Richtersold immer weiter laufen wird (mehr oder minder), komme was wolle.
Viele Anwälte dürften unter diesem Gehalt liegen. Ich kann also genau so gut postulieren, man müsse es sich "leisten können", selbstständiger Anwalt zu werden. Da ist man nämlich im Zweifel wirklich auf das Gehalt eines Partners (oder ein Erbe) angewiesen, weil man auch mal jahrelang praktisch gar nichts verdienen kann und Krisen/Krankheit einen unmittelbar treffen können. Dass weniger privilegierte den Drang haben, das große Geld zu verdienen und deshalb nicht in die Justiz wollen, mag ja sein. Das trifft aber ebenso auf GK-Anwaltskinder zu, die Papa nacheifern wollen.
Was soll immer dieses Gelaber vom zweiten Gehalt? Es kommt darauf an, dass man mit dem eigenen Gehalt zufrieden ist.
Nicht ohne Grund bemisst sich Wohlstand nach dem Netto-Haushaltseinkommen. Aber klar, wenn man persönlich nicht mit seinem Gehalt zufrieden ist, muss man was ändern...da geht es dann aber eher um das persönliche Ego, so ehrlich sollte man dann schon sein!
Korrekt, das Haushaltseinkommen ist schon sehr entscheidend. Ich verdiene z.B. ca. 120k brutto, meine Frau aber nur 40k. Damit dürften wir netto ähnlich dastehen wie ein Richterehepaar. Von daher kann ich die Ausführungen von "der echte Norden" weiter oben schon nachvollziehen.
07.05.2020, 23:03
(07.05.2020, 22:32)Syndikus schrieb:(07.05.2020, 22:16)Gast2.0 schrieb:(07.05.2020, 22:07)Gast schrieb:(07.05.2020, 11:15)Gast schrieb: Das halte ich für ziemlichen Quatsch. Bei den meisten mir bekannten Richtern und Staatsanwälten gehe ich nicht von größeren Erbschaften aus. Nur R1 geht z.B. in BW brutto von ca 4,7-7,2k pro Monat. Rechnet man jetzt noch ein, zumindest in Teilzeit verdientes, nicht zwingend juristisches zweites Gehalt dazu, ergeben sich nochmal ein paar Tausender mehr pro Monat. Dazu die Garantie, dass der Richtersold immer weiter laufen wird (mehr oder minder), komme was wolle.
Viele Anwälte dürften unter diesem Gehalt liegen. Ich kann also genau so gut postulieren, man müsse es sich "leisten können", selbstständiger Anwalt zu werden. Da ist man nämlich im Zweifel wirklich auf das Gehalt eines Partners (oder ein Erbe) angewiesen, weil man auch mal jahrelang praktisch gar nichts verdienen kann und Krisen/Krankheit einen unmittelbar treffen können. Dass weniger privilegierte den Drang haben, das große Geld zu verdienen und deshalb nicht in die Justiz wollen, mag ja sein. Das trifft aber ebenso auf GK-Anwaltskinder zu, die Papa nacheifern wollen.
Was soll immer dieses Gelaber vom zweiten Gehalt? Es kommt darauf an, dass man mit dem eigenen Gehalt zufrieden ist.
Nicht ohne Grund bemisst sich Wohlstand nach dem Netto-Haushaltseinkommen. Aber klar, wenn man persönlich nicht mit seinem Gehalt zufrieden ist, muss man was ändern...da geht es dann aber eher um das persönliche Ego, so ehrlich sollte man dann schon sein!
Korrekt, das Haushaltseinkommen ist schon sehr entscheidend. Ich verdiene z.B. ca. 120k brutto, meine Frau aber nur 40k. Damit dürften wir netto ähnlich dastehen wie ein Richterehepaar. Von daher kann ich die Ausführungen von "der echte Norden" weiter oben schon nachvollziehen.
Seit wann gibt es nur Richterpaare? Der Vergleich hinkt doch. Wärst du Richter, würde deine Frau trotzdem nur 40k verdienen. Wäre deine Frau millionenschwer, sähe es auch anders aus. Wie gesagt, das Gelaber vom zweiten Gehalt führt nicht weiter, v.a. nicht in diesem Thread.
08.05.2020, 00:08
(07.05.2020, 22:32)Syndikus schrieb:(07.05.2020, 22:16)Gast2.0 schrieb:(07.05.2020, 22:07)Gast schrieb:(07.05.2020, 11:15)Gast schrieb: Das halte ich für ziemlichen Quatsch. Bei den meisten mir bekannten Richtern und Staatsanwälten gehe ich nicht von größeren Erbschaften aus. Nur R1 geht z.B. in BW brutto von ca 4,7-7,2k pro Monat. Rechnet man jetzt noch ein, zumindest in Teilzeit verdientes, nicht zwingend juristisches zweites Gehalt dazu, ergeben sich nochmal ein paar Tausender mehr pro Monat. Dazu die Garantie, dass der Richtersold immer weiter laufen wird (mehr oder minder), komme was wolle.
Viele Anwälte dürften unter diesem Gehalt liegen. Ich kann also genau so gut postulieren, man müsse es sich "leisten können", selbstständiger Anwalt zu werden. Da ist man nämlich im Zweifel wirklich auf das Gehalt eines Partners (oder ein Erbe) angewiesen, weil man auch mal jahrelang praktisch gar nichts verdienen kann und Krisen/Krankheit einen unmittelbar treffen können. Dass weniger privilegierte den Drang haben, das große Geld zu verdienen und deshalb nicht in die Justiz wollen, mag ja sein. Das trifft aber ebenso auf GK-Anwaltskinder zu, die Papa nacheifern wollen.
Was soll immer dieses Gelaber vom zweiten Gehalt? Es kommt darauf an, dass man mit dem eigenen Gehalt zufrieden ist.
Nicht ohne Grund bemisst sich Wohlstand nach dem Netto-Haushaltseinkommen. Aber klar, wenn man persönlich nicht mit seinem Gehalt zufrieden ist, muss man was ändern...da geht es dann aber eher um das persönliche Ego, so ehrlich sollte man dann schon sein!
Korrekt, das Haushaltseinkommen ist schon sehr entscheidend. Ich verdiene z.B. ca. 120k brutto, meine Frau aber nur 40k. Damit dürften wir netto ähnlich dastehen wie ein Richterehepaar. Von daher kann ich die Ausführungen von "der echte Norden" weiter oben schon nachvollziehen.
Mit was für einer Ausbildung?
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
08.05.2020, 08:56
(08.05.2020, 00:08)Gast schrieb:Etwas unverschämt danach zu fragen, ist schließlich völlig unerheblich. Aber es gibt nun einmal sehr viele (Vollzeit)Berufe, in denen man selbst nach jahrelanger Tätigkeit von 50k noch weit entfernt ist.(07.05.2020, 22:32)Syndikus schrieb:(07.05.2020, 22:16)Gast2.0 schrieb:(07.05.2020, 22:07)Gast schrieb:(07.05.2020, 11:15)Gast schrieb: Das halte ich für ziemlichen Quatsch. Bei den meisten mir bekannten Richtern und Staatsanwälten gehe ich nicht von größeren Erbschaften aus. Nur R1 geht z.B. in BW brutto von ca 4,7-7,2k pro Monat. Rechnet man jetzt noch ein, zumindest in Teilzeit verdientes, nicht zwingend juristisches zweites Gehalt dazu, ergeben sich nochmal ein paar Tausender mehr pro Monat. Dazu die Garantie, dass der Richtersold immer weiter laufen wird (mehr oder minder), komme was wolle.
Viele Anwälte dürften unter diesem Gehalt liegen. Ich kann also genau so gut postulieren, man müsse es sich "leisten können", selbstständiger Anwalt zu werden. Da ist man nämlich im Zweifel wirklich auf das Gehalt eines Partners (oder ein Erbe) angewiesen, weil man auch mal jahrelang praktisch gar nichts verdienen kann und Krisen/Krankheit einen unmittelbar treffen können. Dass weniger privilegierte den Drang haben, das große Geld zu verdienen und deshalb nicht in die Justiz wollen, mag ja sein. Das trifft aber ebenso auf GK-Anwaltskinder zu, die Papa nacheifern wollen.
Was soll immer dieses Gelaber vom zweiten Gehalt? Es kommt darauf an, dass man mit dem eigenen Gehalt zufrieden ist.
Nicht ohne Grund bemisst sich Wohlstand nach dem Netto-Haushaltseinkommen. Aber klar, wenn man persönlich nicht mit seinem Gehalt zufrieden ist, muss man was ändern...da geht es dann aber eher um das persönliche Ego, so ehrlich sollte man dann schon sein!
Korrekt, das Haushaltseinkommen ist schon sehr entscheidend. Ich verdiene z.B. ca. 120k brutto, meine Frau aber nur 40k. Damit dürften wir netto ähnlich dastehen wie ein Richterehepaar. Von daher kann ich die Ausführungen von "der echte Norden" weiter oben schon nachvollziehen.
Mit was für einer Ausbildung?
Entscheidend ist wohl eher, ob bei Voll- oder Teilzeit. Und da vermute ich mal konservativ, dass es ein oder mehrere Kinder gibt und sie Teilzeit arbeitet.
08.05.2020, 09:01
(07.05.2020, 23:03)Gast schrieb:(07.05.2020, 22:32)Syndikus schrieb:(07.05.2020, 22:16)Gast2.0 schrieb:(07.05.2020, 22:07)Gast schrieb:(07.05.2020, 11:15)Gast schrieb: Das halte ich für ziemlichen Quatsch. Bei den meisten mir bekannten Richtern und Staatsanwälten gehe ich nicht von größeren Erbschaften aus. Nur R1 geht z.B. in BW brutto von ca 4,7-7,2k pro Monat. Rechnet man jetzt noch ein, zumindest in Teilzeit verdientes, nicht zwingend juristisches zweites Gehalt dazu, ergeben sich nochmal ein paar Tausender mehr pro Monat. Dazu die Garantie, dass der Richtersold immer weiter laufen wird (mehr oder minder), komme was wolle.
Viele Anwälte dürften unter diesem Gehalt liegen. Ich kann also genau so gut postulieren, man müsse es sich "leisten können", selbstständiger Anwalt zu werden. Da ist man nämlich im Zweifel wirklich auf das Gehalt eines Partners (oder ein Erbe) angewiesen, weil man auch mal jahrelang praktisch gar nichts verdienen kann und Krisen/Krankheit einen unmittelbar treffen können. Dass weniger privilegierte den Drang haben, das große Geld zu verdienen und deshalb nicht in die Justiz wollen, mag ja sein. Das trifft aber ebenso auf GK-Anwaltskinder zu, die Papa nacheifern wollen.
Was soll immer dieses Gelaber vom zweiten Gehalt? Es kommt darauf an, dass man mit dem eigenen Gehalt zufrieden ist.
Nicht ohne Grund bemisst sich Wohlstand nach dem Netto-Haushaltseinkommen. Aber klar, wenn man persönlich nicht mit seinem Gehalt zufrieden ist, muss man was ändern...da geht es dann aber eher um das persönliche Ego, so ehrlich sollte man dann schon sein!
Korrekt, das Haushaltseinkommen ist schon sehr entscheidend. Ich verdiene z.B. ca. 120k brutto, meine Frau aber nur 40k. Damit dürften wir netto ähnlich dastehen wie ein Richterehepaar. Von daher kann ich die Ausführungen von "der echte Norden" weiter oben schon nachvollziehen.
Seit wann gibt es nur Richterpaare? Der Vergleich hinkt doch. Wärst du Richter, würde deine Frau trotzdem nur 40k verdienen. Wäre deine Frau millionenschwer, sähe es auch anders aus. Wie gesagt, das Gelaber vom zweiten Gehalt führt nicht weiter, v.a. nicht in diesem Thread.
Du hast es offenbar immer noch nicht verstanden... :rolleyes: