07.05.2020, 11:15
Das halte ich für ziemlichen Quatsch. Bei den meisten mir bekannten Richtern und Staatsanwälten gehe ich nicht von größeren Erbschaften aus. Nur R1 geht z.B. in BW brutto von ca 4,7-7,2k pro Monat. Rechnet man jetzt noch ein, zumindest in Teilzeit verdientes, nicht zwingend juristisches zweites Gehalt dazu, ergeben sich nochmal ein paar Tausender mehr pro Monat. Dazu die Garantie, dass der Richtersold immer weiter laufen wird (mehr oder minder), komme was wolle.
Viele Anwälte dürften unter diesem Gehalt liegen. Ich kann also genau so gut postulieren, man müsse es sich "leisten können", selbstständiger Anwalt zu werden. Da ist man nämlich im Zweifel wirklich auf das Gehalt eines Partners (oder ein Erbe) angewiesen, weil man auch mal jahrelang praktisch gar nichts verdienen kann und Krisen/Krankheit einen unmittelbar treffen können. Dass weniger privilegierte den Drang haben, das große Geld zu verdienen und deshalb nicht in die Justiz wollen, mag ja sein. Das trifft aber ebenso auf GK-Anwaltskinder zu, die Papa nacheifern wollen.
Viele Anwälte dürften unter diesem Gehalt liegen. Ich kann also genau so gut postulieren, man müsse es sich "leisten können", selbstständiger Anwalt zu werden. Da ist man nämlich im Zweifel wirklich auf das Gehalt eines Partners (oder ein Erbe) angewiesen, weil man auch mal jahrelang praktisch gar nichts verdienen kann und Krisen/Krankheit einen unmittelbar treffen können. Dass weniger privilegierte den Drang haben, das große Geld zu verdienen und deshalb nicht in die Justiz wollen, mag ja sein. Das trifft aber ebenso auf GK-Anwaltskinder zu, die Papa nacheifern wollen.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
07.05.2020, 11:24
(07.05.2020, 11:15)Gast schrieb: Das halte ich für ziemlichen Quatsch. Bei den meisten mir bekannten Richtern und Staatsanwälten gehe ich nicht von größeren Erbschaften aus. Nur R1 geht z.B. in BW brutto von ca 4,7-7,2k pro Monat. Rechnet man jetzt noch ein, zumindest in Teilzeit verdientes, nicht zwingend juristisches zweites Gehalt dazu, ergeben sich nochmal ein paar Tausender mehr pro Monat. Dazu die Garantie, dass der Richtersold immer weiter laufen wird (mehr oder minder), komme was wolle.
Viele Anwälte dürften unter diesem Gehalt liegen. Ich kann also genau so gut postulieren, man müsse es sich "leisten können", selbstständiger Anwalt zu werden. Da ist man nämlich im Zweifel wirklich auf das Gehalt eines Partners (oder ein Erbe) angewiesen, weil man auch mal jahrelang praktisch gar nichts verdienen kann und Krisen/Krankheit einen unmittelbar treffen können. Dass weniger privilegierte den Drang haben, das große Geld zu verdienen und deshalb nicht in die Justiz wollen, mag ja sein. Das trifft aber ebenso auf GK-Anwaltskinder zu, die Papa nacheifern wollen.
Das halt ich für überhaupt keinen Quatsch. Im Gegenteil war das geringe Gehalt tatsächlich für mich eine der Hauptgründe gegen die Justiz. Ich habe keine Erbschaften in Aussicht und auch keine vermögende bzw. überdurchschnittlich gut verdienende Lebenspartnerin. Ich bin nach 5 Jahren GK deshalb lieber in ein Unternehmen gewechselt. Mit der R1-Besoldung hättewir uns unsere aktuelle Wohnung schlicht nicht mehr leisten können. Von daher verstehe ich sehr gut, wenn man sich aus finanziellen Erwägungen gegen die Justiz entscheidet.
Und der Vergleich mit der "normalen" Anwaltschaft hinkt doch gewaltig. In der Regel sprechen wir hier von Prädikatsjuristen, die die Wahl haben und in der Regel auf hohem Niveau verdienen (können). Und das war in meinem Fall weiter in der GK zu bleiben (bei zugegebenermaßen schlechten Work-Life-Balance) oder eben in die Justiz oder ein Unternehmen zu wechseln.
07.05.2020, 11:41
(07.05.2020, 11:07)Guest schrieb: Mein Eindruck ist, dass die Realitäten der Richter*innen teils stark auseinanderdriften und man es sich in gewissem Sinne (in gewissen Wohnlagen, mangels Erbenstellung und/oder solventen Partners) heutzutage schlicht leisten können muss, in die Justiz zu gehen. Es ist was Anderes, mit Partner und zwei Kindern und vielleicht noch im ererbten/erbfinanzierten Häuschen in der Kleinstadt auch ohne grosse Einbußen im Lebensstil mal eben in Teilzeit gehen zu können auf Jahre oder in Hamburg als erwerbsabhängiger Single nur Vollzeit arbeiten zu können, um die Bude zu finanzieren. Das ist jetzt kein Sozialneid, sondern schlicht die Einbeziehung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Umstände über eine bloße Nettogehaltszahl hinaus, die uns in den kommenden Jahren als Gesellschaft noch stark prägen wird.Tut mir leid, aber das ist Unsinn. Man benötigt weder eine ererbte Immobilien noch einen Partner auf GK-Level, um gut über die Runden zu kommen. Aber es gibt eben kein Grundrecht, dass mit 2xPrädikat+Dr. einen Anspruch auf einen Job gewährt, der Wohnung/Haus in Bestlage, 2 SUV, 1-2 Kinder und mindestens 2 Fernreisen jährlich zzgl. teuere Kinder-Hobbies durch den Steuerzahler finanziert. Wenn man meint, dass haben zu müssen und Frauchen die ersten Jahre komplett zu Hause bleiben oder max. 15 Stunden arbeiten soll, dann klappt Justiz eben nicht. Wer aber tatsächlich so eine Anspruchsdenke hat, der ist dann eher von der Sozialkompetenz nicht geeignet, selbst wenn die Noten passen. Denn, dass der Staat zwar einerseits einigermaßen ordentlich zahlen muss, ist klar. Pensionen sind übrigens auch Bestandteil der Vergütung, wenn auch nachgelagert und die machen eben auch sehr viel aus. Die Schere zur normalen Gesellschaft darf aber nicht zu groß sein.
In den GKen landen dann vielleicht auch nicht nur Workaholics und Egotiere, sondern auch viele soziale Aufsteiger und Singles aus Überzeugung, wenn es sowas gibt. Dies, weil diese Leute sonst zwar die richterliche Unabhängigkeit hätten, aber eben keine finanzielle oder zumindest die Aussicht darauf. Alles auf hohem Niveau gejammert, aber die Vergleichsgruppe sind ja auch nicht andere (Nicht)Akademiker sondern andere JuristInnen mit vergleichbaren Qualifikationen.
Es sind letztlich verhältnismäßig wenige Juristen und Arbeitnehmer anderer Berufe allgemein, die so extrem überdurchschnittlich bezahlt werden, wie in einer GK. Es ist dann sehr vermessen und zeugt von deutlicher Abgehobenheit, wenn man meint, dass einem nur aufgrund bestimmter Qualifikationen alle Jobs zu dem persönlich gewünschten Gehalt offen stehen müssen.
Spätestens in der Corona-Zeit sollte einem durchaus bewusst geworden sein, dass der Anwaltsjob in der GK nicht so wirklich systemrelevant ist. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass in Zukunft hoffentlich die geringer bezahlten wichtigeren Dienstleistungsjobs finanziell etwas aufgewertet werden, während es in anderen Bereichen erstmal nicht mehr weiter steigt oder die Vergütung sinkt (gilt natürlich nicht bei bestehenden Arbeitsverhältnissen).
07.05.2020, 11:49
(07.05.2020, 11:24)Syndikus schrieb:(07.05.2020, 11:15)Gast schrieb: Das halte ich für ziemlichen Quatsch. Bei den meisten mir bekannten Richtern und Staatsanwälten gehe ich nicht von größeren Erbschaften aus. Nur R1 geht z.B. in BW brutto von ca 4,7-7,2k pro Monat. Rechnet man jetzt noch ein, zumindest in Teilzeit verdientes, nicht zwingend juristisches zweites Gehalt dazu, ergeben sich nochmal ein paar Tausender mehr pro Monat. Dazu die Garantie, dass der Richtersold immer weiter laufen wird (mehr oder minder), komme was wolle.
Viele Anwälte dürften unter diesem Gehalt liegen. Ich kann also genau so gut postulieren, man müsse es sich "leisten können", selbstständiger Anwalt zu werden. Da ist man nämlich im Zweifel wirklich auf das Gehalt eines Partners (oder ein Erbe) angewiesen, weil man auch mal jahrelang praktisch gar nichts verdienen kann und Krisen/Krankheit einen unmittelbar treffen können. Dass weniger privilegierte den Drang haben, das große Geld zu verdienen und deshalb nicht in die Justiz wollen, mag ja sein. Das trifft aber ebenso auf GK-Anwaltskinder zu, die Papa nacheifern wollen.
Das halt ich für überhaupt keinen Quatsch. Im Gegenteil war das geringe Gehalt tatsächlich für mich eine der Hauptgründe gegen die Justiz.
Dass du lieber viel Geld verdienen willst, ist aber kein Beweis dafür, dass man in die Justiz nur kann, wenn man anderswo her Geld kriegt.
Ich verstehe das natürlich - wieso für 4k krumm machen, wenn man auch X mehr haben kann und ggf. nichtmal mehr arbeiten muss. Das bedeutet aber nicht, dass Richter nur der Gelegenheitsjob für sonstwie Reiche ist. Dass man den Lebensstandard eines GK-Anwalts mit 150.000 Euro Bruttojahresgehalt mit 50.000 Euro Brutto nicht weiter führen kann, sollte doch wohl klar sein. Ich finde auch, dass Richter zu schlecht bezahlt sind, das ist aber keine Frage dessen, was einem vermeintlich zusteht, sondern von Angebot und Nachfrage. Hier kommt aber zum Tragen, dass die Justiz eben gerne VB-Kandidaten hätte, aber dafür (augenscheinlich) nicht genug bietet.
07.05.2020, 11:49
(07.05.2020, 11:41)Gast schrieb:(07.05.2020, 11:07)Guest schrieb: Mein Eindruck ist, dass die Realitäten der Richter*innen teils stark auseinanderdriften und man es sich in gewissem Sinne (in gewissen Wohnlagen, mangels Erbenstellung und/oder solventen Partners) heutzutage schlicht leisten können muss, in die Justiz zu gehen. Es ist was Anderes, mit Partner und zwei Kindern und vielleicht noch im ererbten/erbfinanzierten Häuschen in der Kleinstadt auch ohne grosse Einbußen im Lebensstil mal eben in Teilzeit gehen zu können auf Jahre oder in Hamburg als erwerbsabhängiger Single nur Vollzeit arbeiten zu können, um die Bude zu finanzieren. Das ist jetzt kein Sozialneid, sondern schlicht die Einbeziehung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Umstände über eine bloße Nettogehaltszahl hinaus, die uns in den kommenden Jahren als Gesellschaft noch stark prägen wird.Tut mir leid, aber das ist Unsinn. Man benötigt weder eine ererbte Immobilien noch einen Partner auf GK-Level, um gut über die Runden zu kommen. Aber es gibt eben kein Grundrecht, dass mit 2xPrädikat+Dr. einen Anspruch auf einen Job gewährt, der Wohnung/Haus in Bestlage, 2 SUV, 1-2 Kinder und mindestens 2 Fernreisen jährlich zzgl. teuere Kinder-Hobbies durch den Steuerzahler finanziert. Wenn man meint, dass haben zu müssen und Frauchen die ersten Jahre komplett zu Hause bleiben oder max. 15 Stunden arbeiten soll, dann klappt Justiz eben nicht. Wer aber tatsächlich so eine Anspruchsdenke hat, der ist dann eher von der Sozialkompetenz nicht geeignet, selbst wenn die Noten passen. Denn, dass der Staat zwar einerseits einigermaßen ordentlich zahlen muss, ist klar. Pensionen sind übrigens auch Bestandteil der Vergütung, wenn auch nachgelagert und die machen eben auch sehr viel aus. Die Schere zur normalen Gesellschaft darf aber nicht zu groß sein.
In den GKen landen dann vielleicht auch nicht nur Workaholics und Egotiere, sondern auch viele soziale Aufsteiger und Singles aus Überzeugung, wenn es sowas gibt. Dies, weil diese Leute sonst zwar die richterliche Unabhängigkeit hätten, aber eben keine finanzielle oder zumindest die Aussicht darauf. Alles auf hohem Niveau gejammert, aber die Vergleichsgruppe sind ja auch nicht andere (Nicht)Akademiker sondern andere JuristInnen mit vergleichbaren Qualifikationen.
Es sind letztlich verhältnismäßig wenige Juristen und Arbeitnehmer anderer Berufe allgemein, die so extrem überdurchschnittlich bezahlt werden, wie in einer GK. Es ist dann sehr vermessen und zeugt von deutlicher Abgehobenheit, wenn man meint, dass einem nur aufgrund bestimmter Qualifikationen alle Jobs zu dem persönlich gewünschten Gehalt offen stehen müssen.
Spätestens in der Corona-Zeit sollte einem durchaus bewusst geworden sein, dass der Anwaltsjob in der GK nicht so wirklich systemrelevant ist. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass in Zukunft hoffentlich die geringer bezahlten wichtigeren Dienstleistungsjobs finanziell etwas aufgewertet werden, während es in anderen Bereichen erstmal nicht mehr weiter steigt oder die Vergütung sinkt (gilt natürlich nicht bei bestehenden Arbeitsverhältnissen).
Meine Güte...dass da immer gleich diese übertriebenen Beispiele kommen. Ich glaube viele hier haben keine Ahnung von den aktuellen Immobilienpreisen in Ballungsgebieten. Da geht es nicht um die Villa und den Porsche, sondern um die 120 m² Eigentumswohnung und den Mittelklassewagen. Für eine solche Wohnung muss man (auch im Speckgürtel) von A-Großstädten mindestens 500 k Euro auf den Tisch legen. Und das ist noch sehr niedrig angesetzt. Jetzt rechnet das mal mit den sonstigen Lebenshaltungskosten auf ein R1-Gehalt. Wer nicht noch im hohen Rentenalter seine Wohnung abzahlen möchte, kommt da nicht weit. Es sei denn, man hat viel Eigenkapital, Erbschaften etc....aber wer wirklich nur sein Einkommen zur Verfügung hat, fährt doch recht schwierig mit R1.
07.05.2020, 11:50
Da stimme Dir zu, Immobile ist schwer. Um zu überleben brauch man aber jetzt auch nicht zwingend Wohneigentum.
07.05.2020, 11:54
(07.05.2020, 11:50)Gast schrieb: Da stimme Dir zu, Immobile ist schwer. Um zu überleben brauch man aber jetzt auch nicht zwingend Wohneigentum.
Bei unserer Qualifikation sollten die Ansprüche aber doch etwas über dem "bloßen Überleben" liegen, meinst du nicht?
Ich hatte jedenfalls keine Lust, auf alles zu verzichten, nur um künftig eine samtene Robe zu tragen. Wenn das andere wollen / können: Respekt. Ich veurteile das ja gar nicht. Im Gegenteil habe ich es mir ja selbst sehr intensiv überlegt. Aber die Nachteile und Einbußen waren mir dann am Ende einfach zu hoch.
07.05.2020, 11:59
(07.05.2020, 11:49)Syndikus schrieb:(07.05.2020, 11:41)Gast schrieb:(07.05.2020, 11:07)Guest schrieb: Mein Eindruck ist, dass die Realitäten der Richter*innen teils stark auseinanderdriften und man es sich in gewissem Sinne (in gewissen Wohnlagen, mangels Erbenstellung und/oder solventen Partners) heutzutage schlicht leisten können muss, in die Justiz zu gehen. Es ist was Anderes, mit Partner und zwei Kindern und vielleicht noch im ererbten/erbfinanzierten Häuschen in der Kleinstadt auch ohne grosse Einbußen im Lebensstil mal eben in Teilzeit gehen zu können auf Jahre oder in Hamburg als erwerbsabhängiger Single nur Vollzeit arbeiten zu können, um die Bude zu finanzieren. Das ist jetzt kein Sozialneid, sondern schlicht die Einbeziehung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Umstände über eine bloße Nettogehaltszahl hinaus, die uns in den kommenden Jahren als Gesellschaft noch stark prägen wird.Tut mir leid, aber das ist Unsinn. Man benötigt weder eine ererbte Immobilien noch einen Partner auf GK-Level, um gut über die Runden zu kommen. Aber es gibt eben kein Grundrecht, dass mit 2xPrädikat+Dr. einen Anspruch auf einen Job gewährt, der Wohnung/Haus in Bestlage, 2 SUV, 1-2 Kinder und mindestens 2 Fernreisen jährlich zzgl. teuere Kinder-Hobbies durch den Steuerzahler finanziert. Wenn man meint, dass haben zu müssen und Frauchen die ersten Jahre komplett zu Hause bleiben oder max. 15 Stunden arbeiten soll, dann klappt Justiz eben nicht. Wer aber tatsächlich so eine Anspruchsdenke hat, der ist dann eher von der Sozialkompetenz nicht geeignet, selbst wenn die Noten passen. Denn, dass der Staat zwar einerseits einigermaßen ordentlich zahlen muss, ist klar. Pensionen sind übrigens auch Bestandteil der Vergütung, wenn auch nachgelagert und die machen eben auch sehr viel aus. Die Schere zur normalen Gesellschaft darf aber nicht zu groß sein.
In den GKen landen dann vielleicht auch nicht nur Workaholics und Egotiere, sondern auch viele soziale Aufsteiger und Singles aus Überzeugung, wenn es sowas gibt. Dies, weil diese Leute sonst zwar die richterliche Unabhängigkeit hätten, aber eben keine finanzielle oder zumindest die Aussicht darauf. Alles auf hohem Niveau gejammert, aber die Vergleichsgruppe sind ja auch nicht andere (Nicht)Akademiker sondern andere JuristInnen mit vergleichbaren Qualifikationen.
Es sind letztlich verhältnismäßig wenige Juristen und Arbeitnehmer anderer Berufe allgemein, die so extrem überdurchschnittlich bezahlt werden, wie in einer GK. Es ist dann sehr vermessen und zeugt von deutlicher Abgehobenheit, wenn man meint, dass einem nur aufgrund bestimmter Qualifikationen alle Jobs zu dem persönlich gewünschten Gehalt offen stehen müssen.
Spätestens in der Corona-Zeit sollte einem durchaus bewusst geworden sein, dass der Anwaltsjob in der GK nicht so wirklich systemrelevant ist. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass in Zukunft hoffentlich die geringer bezahlten wichtigeren Dienstleistungsjobs finanziell etwas aufgewertet werden, während es in anderen Bereichen erstmal nicht mehr weiter steigt oder die Vergütung sinkt (gilt natürlich nicht bei bestehenden Arbeitsverhältnissen).
Meine Güte...dass da immer gleich diese übertriebenen Beispiele kommen. Ich glaube viele hier haben keine Ahnung von den aktuellen Immobilienpreisen in Ballungsgebieten. Da geht es nicht um die Villa und den Porsche, sondern um die 120 m² Eigentumswohnung und den Mittelklassewagen. Für eine solche Wohnung muss man (auch im Speckgürtel) von A-Großstädten mindestens 500 k Euro auf den Tisch legen. Und das ist noch sehr niedrig angesetzt. Jetzt rechnet das mal mit den sonstigen Lebenshaltungskosten auf ein R1-Gehalt. Wer nicht noch im hohen Rentenalter seine Wohnung abzahlen möchte, kommt da nicht weit. Es sei denn, man hat viel Eigenkapital, Erbschaften etc....aber wer wirklich nur sein Einkommen zur Verfügung hat, fährt doch recht schwierig mit R1.
Da ich selbst in einer Großstadt wohne, kenne ich die Preise.
Wie jemand schon geschrieben hat, besteht auch kein Grundrecht auf Wohneigentum. Und auch, wenn das jetzt vorurteilsbehaftet sein mag: Die meisten Juristen, besonders mit den besseren Noten, bringen eine gewisse familäre finanzielle Unterstützung für Immobilien mit.
Ich kenne auch Ausnahmen, aber da gab es dann die Finanzspritze durch die Schwiegereltern.
Und sonst gibt es auch genug Leute ohne Eigentum. I.Ü. ist es eben nicht die Aufgabe des Steuerzahlers in den völlig überhitzten Immobilienmärkten dafür zu sorgen, dass sich jeder eigentumssüchtige Jurist seine Immobilie in der Großstadt oder seiner bevorzugten Lage kaufen kann
07.05.2020, 12:09
(07.05.2020, 11:59)Gast schrieb:(07.05.2020, 11:49)Syndikus schrieb:(07.05.2020, 11:41)Gast schrieb:(07.05.2020, 11:07)Guest schrieb: Mein Eindruck ist, dass die Realitäten der Richter*innen teils stark auseinanderdriften und man es sich in gewissem Sinne (in gewissen Wohnlagen, mangels Erbenstellung und/oder solventen Partners) heutzutage schlicht leisten können muss, in die Justiz zu gehen. Es ist was Anderes, mit Partner und zwei Kindern und vielleicht noch im ererbten/erbfinanzierten Häuschen in der Kleinstadt auch ohne grosse Einbußen im Lebensstil mal eben in Teilzeit gehen zu können auf Jahre oder in Hamburg als erwerbsabhängiger Single nur Vollzeit arbeiten zu können, um die Bude zu finanzieren. Das ist jetzt kein Sozialneid, sondern schlicht die Einbeziehung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Umstände über eine bloße Nettogehaltszahl hinaus, die uns in den kommenden Jahren als Gesellschaft noch stark prägen wird.Tut mir leid, aber das ist Unsinn. Man benötigt weder eine ererbte Immobilien noch einen Partner auf GK-Level, um gut über die Runden zu kommen. Aber es gibt eben kein Grundrecht, dass mit 2xPrädikat+Dr. einen Anspruch auf einen Job gewährt, der Wohnung/Haus in Bestlage, 2 SUV, 1-2 Kinder und mindestens 2 Fernreisen jährlich zzgl. teuere Kinder-Hobbies durch den Steuerzahler finanziert. Wenn man meint, dass haben zu müssen und Frauchen die ersten Jahre komplett zu Hause bleiben oder max. 15 Stunden arbeiten soll, dann klappt Justiz eben nicht. Wer aber tatsächlich so eine Anspruchsdenke hat, der ist dann eher von der Sozialkompetenz nicht geeignet, selbst wenn die Noten passen. Denn, dass der Staat zwar einerseits einigermaßen ordentlich zahlen muss, ist klar. Pensionen sind übrigens auch Bestandteil der Vergütung, wenn auch nachgelagert und die machen eben auch sehr viel aus. Die Schere zur normalen Gesellschaft darf aber nicht zu groß sein.
In den GKen landen dann vielleicht auch nicht nur Workaholics und Egotiere, sondern auch viele soziale Aufsteiger und Singles aus Überzeugung, wenn es sowas gibt. Dies, weil diese Leute sonst zwar die richterliche Unabhängigkeit hätten, aber eben keine finanzielle oder zumindest die Aussicht darauf. Alles auf hohem Niveau gejammert, aber die Vergleichsgruppe sind ja auch nicht andere (Nicht)Akademiker sondern andere JuristInnen mit vergleichbaren Qualifikationen.
Es sind letztlich verhältnismäßig wenige Juristen und Arbeitnehmer anderer Berufe allgemein, die so extrem überdurchschnittlich bezahlt werden, wie in einer GK. Es ist dann sehr vermessen und zeugt von deutlicher Abgehobenheit, wenn man meint, dass einem nur aufgrund bestimmter Qualifikationen alle Jobs zu dem persönlich gewünschten Gehalt offen stehen müssen.
Spätestens in der Corona-Zeit sollte einem durchaus bewusst geworden sein, dass der Anwaltsjob in der GK nicht so wirklich systemrelevant ist. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass in Zukunft hoffentlich die geringer bezahlten wichtigeren Dienstleistungsjobs finanziell etwas aufgewertet werden, während es in anderen Bereichen erstmal nicht mehr weiter steigt oder die Vergütung sinkt (gilt natürlich nicht bei bestehenden Arbeitsverhältnissen).
Meine Güte...dass da immer gleich diese übertriebenen Beispiele kommen. Ich glaube viele hier haben keine Ahnung von den aktuellen Immobilienpreisen in Ballungsgebieten. Da geht es nicht um die Villa und den Porsche, sondern um die 120 m² Eigentumswohnung und den Mittelklassewagen. Für eine solche Wohnung muss man (auch im Speckgürtel) von A-Großstädten mindestens 500 k Euro auf den Tisch legen. Und das ist noch sehr niedrig angesetzt. Jetzt rechnet das mal mit den sonstigen Lebenshaltungskosten auf ein R1-Gehalt. Wer nicht noch im hohen Rentenalter seine Wohnung abzahlen möchte, kommt da nicht weit. Es sei denn, man hat viel Eigenkapital, Erbschaften etc....aber wer wirklich nur sein Einkommen zur Verfügung hat, fährt doch recht schwierig mit R1.
Da ich selbst in einer Großstadt wohne, kenne ich die Preise.
Wie jemand schon geschrieben hat, besteht auch kein Grundrecht auf Wohneigentum. Und auch, wenn das jetzt vorurteilsbehaftet sein mag: Die meisten Juristen, besonders mit den besseren Noten, bringen eine gewisse familäre finanzielle Unterstützung für Immobilien mit.
Ich kenne auch Ausnahmen, aber da gab es dann die Finanzspritze durch die Schwiegereltern.
Und sonst gibt es auch genug Leute ohne Eigentum. I.Ü. ist es eben nicht die Aufgabe des Steuerzahlers in den völlig überhitzten Immobilienmärkten dafür zu sorgen, dass sich jeder eigentumssüchtige Jurist seine Immobilie in der Großstadt oder seiner bevorzugten Lage kaufen kann
ähm, du merkst aber selbst, dass du meine Ausführungen damit bestätigst? Wer eben auf sich allein gestellt ist und Wohneigentum haben möchte, hat mit R1 (jedenfalls in Ballungsgebieten) ein Problem. Hier auf die vermögenden Eltern / Schwiegereltern zu verweisen, weil man die als Jurist ja anscheinend zu haben hat, ist gelinde gesagt schlicht arrogantes, elitäres Gefasel. Aber gut. Eben weil es ja mit R1 ohne goldene Rassel in der Wiege schwierig wird, habe ich mich ja gegen die Justiz entschieden.
07.05.2020, 12:37
(07.05.2020, 12:09)Gast schrieb:(07.05.2020, 11:59)Gast schrieb:(07.05.2020, 11:49)Syndikus schrieb:(07.05.2020, 11:41)Gast schrieb:(07.05.2020, 11:07)Guest schrieb: Mein Eindruck ist, dass die Realitäten der Richter*innen teils stark auseinanderdriften und man es sich in gewissem Sinne (in gewissen Wohnlagen, mangels Erbenstellung und/oder solventen Partners) heutzutage schlicht leisten können muss, in die Justiz zu gehen. Es ist was Anderes, mit Partner und zwei Kindern und vielleicht noch im ererbten/erbfinanzierten Häuschen in der Kleinstadt auch ohne grosse Einbußen im Lebensstil mal eben in Teilzeit gehen zu können auf Jahre oder in Hamburg als erwerbsabhängiger Single nur Vollzeit arbeiten zu können, um die Bude zu finanzieren. Das ist jetzt kein Sozialneid, sondern schlicht die Einbeziehung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Umstände über eine bloße Nettogehaltszahl hinaus, die uns in den kommenden Jahren als Gesellschaft noch stark prägen wird.Tut mir leid, aber das ist Unsinn. Man benötigt weder eine ererbte Immobilien noch einen Partner auf GK-Level, um gut über die Runden zu kommen. Aber es gibt eben kein Grundrecht, dass mit 2xPrädikat+Dr. einen Anspruch auf einen Job gewährt, der Wohnung/Haus in Bestlage, 2 SUV, 1-2 Kinder und mindestens 2 Fernreisen jährlich zzgl. teuere Kinder-Hobbies durch den Steuerzahler finanziert. Wenn man meint, dass haben zu müssen und Frauchen die ersten Jahre komplett zu Hause bleiben oder max. 15 Stunden arbeiten soll, dann klappt Justiz eben nicht. Wer aber tatsächlich so eine Anspruchsdenke hat, der ist dann eher von der Sozialkompetenz nicht geeignet, selbst wenn die Noten passen. Denn, dass der Staat zwar einerseits einigermaßen ordentlich zahlen muss, ist klar. Pensionen sind übrigens auch Bestandteil der Vergütung, wenn auch nachgelagert und die machen eben auch sehr viel aus. Die Schere zur normalen Gesellschaft darf aber nicht zu groß sein.
In den GKen landen dann vielleicht auch nicht nur Workaholics und Egotiere, sondern auch viele soziale Aufsteiger und Singles aus Überzeugung, wenn es sowas gibt. Dies, weil diese Leute sonst zwar die richterliche Unabhängigkeit hätten, aber eben keine finanzielle oder zumindest die Aussicht darauf. Alles auf hohem Niveau gejammert, aber die Vergleichsgruppe sind ja auch nicht andere (Nicht)Akademiker sondern andere JuristInnen mit vergleichbaren Qualifikationen.
Es sind letztlich verhältnismäßig wenige Juristen und Arbeitnehmer anderer Berufe allgemein, die so extrem überdurchschnittlich bezahlt werden, wie in einer GK. Es ist dann sehr vermessen und zeugt von deutlicher Abgehobenheit, wenn man meint, dass einem nur aufgrund bestimmter Qualifikationen alle Jobs zu dem persönlich gewünschten Gehalt offen stehen müssen.
Spätestens in der Corona-Zeit sollte einem durchaus bewusst geworden sein, dass der Anwaltsjob in der GK nicht so wirklich systemrelevant ist. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass in Zukunft hoffentlich die geringer bezahlten wichtigeren Dienstleistungsjobs finanziell etwas aufgewertet werden, während es in anderen Bereichen erstmal nicht mehr weiter steigt oder die Vergütung sinkt (gilt natürlich nicht bei bestehenden Arbeitsverhältnissen).
Meine Güte...dass da immer gleich diese übertriebenen Beispiele kommen. Ich glaube viele hier haben keine Ahnung von den aktuellen Immobilienpreisen in Ballungsgebieten. Da geht es nicht um die Villa und den Porsche, sondern um die 120 m² Eigentumswohnung und den Mittelklassewagen. Für eine solche Wohnung muss man (auch im Speckgürtel) von A-Großstädten mindestens 500 k Euro auf den Tisch legen. Und das ist noch sehr niedrig angesetzt. Jetzt rechnet das mal mit den sonstigen Lebenshaltungskosten auf ein R1-Gehalt. Wer nicht noch im hohen Rentenalter seine Wohnung abzahlen möchte, kommt da nicht weit. Es sei denn, man hat viel Eigenkapital, Erbschaften etc....aber wer wirklich nur sein Einkommen zur Verfügung hat, fährt doch recht schwierig mit R1.
Da ich selbst in einer Großstadt wohne, kenne ich die Preise.
Wie jemand schon geschrieben hat, besteht auch kein Grundrecht auf Wohneigentum. Und auch, wenn das jetzt vorurteilsbehaftet sein mag: Die meisten Juristen, besonders mit den besseren Noten, bringen eine gewisse familäre finanzielle Unterstützung für Immobilien mit.
Ich kenne auch Ausnahmen, aber da gab es dann die Finanzspritze durch die Schwiegereltern.
Und sonst gibt es auch genug Leute ohne Eigentum. I.Ü. ist es eben nicht die Aufgabe des Steuerzahlers in den völlig überhitzten Immobilienmärkten dafür zu sorgen, dass sich jeder eigentumssüchtige Jurist seine Immobilie in der Großstadt oder seiner bevorzugten Lage kaufen kann
ähm, du merkst aber selbst, dass du meine Ausführungen damit bestätigst? Wer eben auf sich allein gestellt ist und Wohneigentum haben möchte, hat mit R1 (jedenfalls in Ballungsgebieten) ein Problem. Hier auf die vermögenden Eltern / Schwiegereltern zu verweisen, weil man die als Jurist ja anscheinend zu haben hat, ist gelinde gesagt schlicht arrogantes, elitäres Gefasel. Aber gut. Eben weil es ja mit R1 ohne goldene Rassel in der Wiege schwierig wird, habe ich mich ja gegen die Justiz entschieden.
Allerdings muss man auch zu bedenken geben, dass der Alleinstehende kein Haus im Speckgürtel benötigt, sondern eine 70 m2 Wohnung völlig ausreicht...
Dennoch lässt es sich auch aus meiner Sicht nicht von der Hand weisen, dass eine Familie mit zwei Kindern nicht mehr von einem einzigen Richtergehalt leben kann, wenn sie zur gehobenen Mittelschicht in einer Metropolregion gehören will. Da gibt es glaube ich wenig zu diskutieren. Sich hier mit dem Rest der Gesellschaft zu vergleichen ist, gemessen an der Qualifikation und der Verantwortung, auch nicht der richtige Bezugspunkt aus meiner Sicht.
Persönlich finde ich aber, dass sich das klassische Familienmodell auch etwas überholt hat und ich kaum noch Akademiker Familien kenne, bei denen wirklich nur ein Elternteil arbeitet bzw. noch viel wichter (!) arbeiten will. Gerade der Richterberuf lässt einem auch die Freiheit, Familie und Beruf so mit einander zu vereinbaren, dass beide arbeiten können und das dennoch nicht einem Kinderwunsch nicht entgegensteht. Von daher ist das für viele Richter eher ein Scheinproblem, da in den meisten Richterhaushalten zwei Gehälter zusammenkommen, von denen man dann in der Regel sehr gut leben kann.
Ehrlicherweise habe auch ich meine Berufslaufbahn in der GK auch aus monetären Gründen begonnen und hätte mir den Wechsel in die Justiz nicht leisten können oder wollen, ohne eine Frau an meiner Seite zu haben, die ebenfalls etwas zum Familieneinkommen dazu steuert.