06.05.2020, 18:02
(06.05.2020, 13:47)Gast schrieb:(06.05.2020, 12:32)Gast schrieb:(06.05.2020, 12:03)Ernsthaft? schrieb:(06.05.2020, 11:45)Gast schrieb:(06.05.2020, 11:38)Gast schrieb: Kannst du bitte genauer ausführen, warum das Blödsinn ist? Ich habe derartige Szenarien schon häufiger von befreundeten Richtern gehört.
Kann ich mir auch gut vorstellen. Irgendwer muss es auffangen. Ist halt richtig bitter für die Männer bei Gericht, wenn du ständig Abgänge auffangen musst
Ich kann einfach nicht glauben, was ich hier lese. Vielleicht besprecht ihr eure Äußerungen ja mal mit euren Müttern, Schwestern und Frauen. Das müsste eure Sichtweise wohl ändern.
Männer und Frauen haben beide ihre individuellen Aufgabenstellungen im Leben, was aus der Tatsache resultiert, dass Frauen nun einmal Kinder gebären. Ich denke übrigens nicht, dass man als "Mann" dadurch schlechter gestellt ist, dass man für die gebärende Frau im Beruf einspringen muss. Man muss schon sehr ignorant sein, wenn man verkennt, was es bedeutet, einen anderen Menschen 9 Monate in sich zu tragen, ein Kind (oft unter Schmerzen) zu gebären und dann unter dem Einfluss zahlreicher körperlicher und hormoneller Veränderungen mit Milch zu versorgen.
Wenn die Kinder dann feste Nahrung zu sich nehmen können, sind die Männer übrigens gut beraten, sich die Aufgaben mit den Frauen zu teilen, sodass spätestens dann Frauen und Männer im gleichen Maße wegen des Kindes auf der Arbeit fehlen (müssten). Dieses gleichberechtigte Kümmern ist übrigens nicht nur für eine Beziehung auf Augenhöhe mit der Frau wichtig, sondern auch für die Bindung zum Kind, denn Oxytocin fällt nunmal nicht vom Himmel, liebe Lesenden.
Dass es durch das Fehlen von Eltern auf der Arbeit zu einer Mehrbelastung der verbliebenen Kolleginnen und Kollegen kommt, möchte ich nicht bestreiten. Das ist aber nicht die "Schuld" der Eltern, sondern steht in der Verantwortung des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn. Und wer sich jetzt denkt: "Die müssen doch alle keine Kinder bekommen", möge sich fragen, wer dann irgendwann die Verantwortung in dieser Welt trägt.
Ich widerspreche dir gar nicht. Wie du selbst einsiehst es ist aber nun mal Fakt, dass Frauen (iÜ auch gern) ein, zwei Jahre nach der Geburt zu Hause bleiben. Und das ist dann an anderer Stelle durch die männlichen Kollegen abzufedern.
Hä nein das ist überhaupt kein Fakt? Ich bleibe ein Jahr daheim und dann mein Mann ein Jahr. Ergo fehlt sowohl eine Frau als auch ein Mann jeweils ein Jahr. Alles andere wäre auch Quatsch, ich studiere doch nicht ewig und quäle mich durch 2 Examina um dann nur noch zuhause zu sein.
Im Übrigen fangen die Vertretungen alle verbliebenen Dezernenten (m/w/*) auf!
06.05.2020, 19:11
Und welches Interesse habe ich daran dir dabei zu helfen deinen Kinderwunsch zu erfüllen? Und komm mir nicht mit dem Steuerzahlerargument. Mir wäre lieber wir führen eine rein kapitalgedeckte Altersvorsorge ein, als dass ich den subjektiven Kinderwunsch irgendwelcher Kolleginnen durch mehr Arbeitsbelastung quersubventionieren muss.
06.05.2020, 19:22
(06.05.2020, 19:11)Gst schrieb: Und welches Interesse habe ich daran dir dabei zu helfen deinen Kinderwunsch zu erfüllen? Und komm mir nicht mit dem Steuerzahlerargument. Mir wäre lieber wir führen eine rein kapitalgedeckte Altersvorsorge ein, als dass ich den subjektiven Kinderwunsch irgendwelcher Kolleginnen durch mehr Arbeitsbelastung quersubventionieren muss.
Genau, lasst und alle nur auf uns selbst schauen, dann wird alles gut! Zum Glück hast Du nichts zu melden, dass ist ja ein schreckliches Gesellschaftsbild. Nächstenliebe, Sozialstaat und gesellschaftlicher Ausgleich sind zentrale Säulen, die unsere Gesellschaft zusammenhalten. Davon profitieren am Ende alle! Sieht man ja in den USA, wie toll eine auf reinen Egoismus fixierte Gesellschaft funktioniert...
Dieser Thread lässt einen in Abgründe schauen!
06.05.2020, 19:52
Gibt es bei Gericht nicht auch diese tollen auf 1 Jahr befristeten Stellen wie überall im öffentlichen Dienst, die die armen Kollegen mit den schlechten Noten bekommen (oft zur Überbrückung einer Elternzeit), damit sie auch einmal im Leben ein Jahr lang arbeiten dürfen?
06.05.2020, 20:30
(06.05.2020, 19:52)Gast schrieb: Gibt es bei Gericht nicht auch diese tollen auf 1 Jahr befristeten Stellen wie überall im öffentlichen Dienst, die die armen Kollegen mit den schlechten Noten bekommen (oft zur Überbrückung einer Elternzeit), damit sie auch einmal im Leben ein Jahr lang arbeiten dürfen?
Befristete Stellen? Richterliche Unabhängigkeit und so?
06.05.2020, 20:34
Man merkt hier: Vergrundschulung kann man auch anders verstehen...
06.05.2020, 20:55
(06.05.2020, 19:52)Gast schrieb: Gibt es bei Gericht nicht auch diese tollen auf 1 Jahr befristeten Stellen wie überall im öffentlichen Dienst, die die armen Kollegen mit den schlechten Noten bekommen (oft zur Überbrückung einer Elternzeit), damit sie auch einmal im Leben ein Jahr lang arbeiten dürfen?
Auch wenn die Frage ja eigentlich nur eine Provokation ist: Die Antwort gibt § 11 DRiG. Von der Möglichkeit hat der Gesetzgeber auch in einigen Fällen Gebrauch gemacht etwa in § 18 VwGO aufgrund des extremen Bedarfs an Verwaltungsgerichten durch die Asylverfahren der letzten Jahre. Demnach dürfen zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs Beamte auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer ihres Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.
Eine Befristung wie Sie Dir vorschwebt dürfte mit Art. 97 GG nicht vereinbar sein. Aber wem erzähle ich das, um eine sachliche Diskussion geht es hier ja schon seit einigen Seiten nicht mehr...
06.05.2020, 22:04
(06.05.2020, 20:55)Der echte Norden schrieb:(06.05.2020, 19:52)Gast schrieb: Gibt es bei Gericht nicht auch diese tollen auf 1 Jahr befristeten Stellen wie überall im öffentlichen Dienst, die die armen Kollegen mit den schlechten Noten bekommen (oft zur Überbrückung einer Elternzeit), damit sie auch einmal im Leben ein Jahr lang arbeiten dürfen?
Auch wenn die Frage ja eigentlich nur eine Provokation ist: Die Antwort gibt § 11 DRiG. Von der Möglichkeit hat der Gesetzgeber auch in einigen Fällen Gebrauch gemacht etwa in § 18 VwGO aufgrund des extremen Bedarfs an Verwaltungsgerichten durch die Asylverfahren der letzten Jahre. Demnach dürfen zur Deckung eines nur vorübergehenden Personalbedarfs Beamte auf Lebenszeit mit der Befähigung zum Richteramt für die Dauer von mindestens zwei Jahren, längstens jedoch für die Dauer ihres Hauptamts, zum Richter auf Zeit ernannt werden.
Eine Befristung wie Sie Dir vorschwebt dürfte mit Art. 97 GG nicht vereinbar sein. Aber wem erzähle ich das, um eine sachliche Diskussion geht es hier ja schon seit einigen Seiten nicht mehr...
Du kannst ja dazu beitragen.
06.05.2020, 23:03
Also Richter auf Zeit. Davon wird wegen den Corona Verfahren bestimmt bald wieder Gebrauch gemacht.
07.05.2020, 11:07
Mein Eindruck ist, dass die Realitäten der Richter*innen teils stark auseinanderdriften und man es sich in gewissem Sinne (in gewissen Wohnlagen, mangels Erbenstellung und/oder solventen Partners) heutzutage schlicht leisten können muss, in die Justiz zu gehen. Es ist was Anderes, mit Partner und zwei Kindern und vielleicht noch im ererbten/erbfinanzierten Häuschen in der Kleinstadt auch ohne grosse Einbußen im Lebensstil mal eben in Teilzeit gehen zu können auf Jahre oder in Hamburg als erwerbsabhängiger Single nur Vollzeit arbeiten zu können, um die Bude zu finanzieren. Das ist jetzt kein Sozialneid, sondern schlicht die Einbeziehung wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Umstände über eine bloße Nettogehaltszahl hinaus, die uns in den kommenden Jahren als Gesellschaft noch stark prägen wird.
In den GKen landen dann vielleicht auch nicht nur Workaholics und Egotiere, sondern auch viele soziale Aufsteiger und Singles aus Überzeugung, wenn es sowas gibt. Dies, weil diese Leute sonst zwar die richterliche Unabhängigkeit hätten, aber eben keine finanzielle oder zumindest die Aussicht darauf. Alles auf hohem Niveau gejammert, aber die Vergleichsgruppe sind ja auch nicht andere (Nicht)Akademiker sondern andere JuristInnen mit vergleichbaren Qualifikationen.
In den GKen landen dann vielleicht auch nicht nur Workaholics und Egotiere, sondern auch viele soziale Aufsteiger und Singles aus Überzeugung, wenn es sowas gibt. Dies, weil diese Leute sonst zwar die richterliche Unabhängigkeit hätten, aber eben keine finanzielle oder zumindest die Aussicht darauf. Alles auf hohem Niveau gejammert, aber die Vergleichsgruppe sind ja auch nicht andere (Nicht)Akademiker sondern andere JuristInnen mit vergleichbaren Qualifikationen.