04.05.2020, 15:27
04.05.2020, 15:31
Frau auf Pferd im Wald, Lebenspartner einer Hundehalterin ebenfalls mit zwei hunden im Wald. Hunde laufen nicht angeleint hinter Pferd her, Frau springt ab, verletzt sich schwer. 3 Zeugen... Parteivernehmung.. Kl will Schadenersatz.... (Kurzkurzform) ;-)
04.05.2020, 15:35
Cool, vielen Dank!
„Pferdesport-Typische-Gefahrverwirklichung“
:)
„Pferdesport-Typische-Gefahrverwirklichung“
:)
04.05.2020, 15:37
(04.05.2020, 15:31)Gast schrieb: Frau auf Pferd im Wald, Lebenspartner einer Hundehalterin ebenfalls mit zwei hunden im Wald. Hunde laufen nicht angeleint hinter Pferd her, Frau springt ab, verletzt sich schwer. 3 Zeugen... Parteivernehmung.. Kl will Schadenersatz.... (Kurzkurzform) ;-)
Habe voll zugesprochen aus 833 S.1, weil Beweisaufnahme Haftung dem Grunde nach bestätigt hat. Habe zudem die Tiergefahr des Pferdes komplett hinter die der Hunde zurücktreten lassen, da Beklagte beweisfällig geblieben für das Anleinen. Geht damit zu ihren Lasten. Wie sich etwaiges Verschulden des Lebensgefährten auswirkt, hab ich aber nicht unterbekommen...letztlich 830 III und damit nur für Innenausgleich relevant?
04.05.2020, 16:00
Habe ebenfalls alleinige Haftung der Beklagten weil Gefahr der Hunde weit überwiegt und Absprung vom Pferd herausgefordert war. Ob angeleint oder losgerissen war mir letztlich egal.. Zeugnis der beiden Herren war im Grunde nicht ergiebig, die haben halt nicht gesehen was passiert ist.
Was habt ihr mit den Verzugszinsen gemacht? Kommunikation mit der Haftpflicht der Beklagten zugerechnet?
Was habt ihr mit den Verzugszinsen gemacht? Kommunikation mit der Haftpflicht der Beklagten zugerechnet?
04.05.2020, 16:38
Kann mir zufällig jemand sagen, ob sich die Reiterin im Naturschutzgebiet befunden hat? War ja streitig! Gab es da nen Bearbeitervermerk? Hab ich den übersehen? :( Aus der Satzung ergab sich dies ja nicht oder?
04.05.2020, 16:41
Oh man
War heute für mich eine reine Katastrophe.
Dabei bin ich wiederholerin.
Mein persönlicher Eindruck war, dass die Rechtsfragen gut machbar waren.
Ich habe aber immer dasselbe Probleme- die Zeit!!
Ich habe nach ca. 2 Stunden Bearbeitung mit der Formulierung der Begründetheit begonnen und nur das geprüft.
Kein Rubrum, kein Tenor, kein Tatbestand, keine Zulässigkeit.
Mir ist einfach nur zum weinen.
Klar schaue ich nach vorne und bleibe motiviert, aber es hinterlässt eine Spur.
Wie macht ihr das, wann ungefähr fangt ihr mit dem Ausformulieren an ?
Ich brauche alleine für das lesen des Sachverhalts, so dass ich es auch verstehe 1 Stunde.
Habt ihr irgendwelche Ratschläge?
War heute für mich eine reine Katastrophe.
Dabei bin ich wiederholerin.
Mein persönlicher Eindruck war, dass die Rechtsfragen gut machbar waren.
Ich habe aber immer dasselbe Probleme- die Zeit!!
Ich habe nach ca. 2 Stunden Bearbeitung mit der Formulierung der Begründetheit begonnen und nur das geprüft.
Kein Rubrum, kein Tenor, kein Tatbestand, keine Zulässigkeit.
Mir ist einfach nur zum weinen.
Klar schaue ich nach vorne und bleibe motiviert, aber es hinterlässt eine Spur.
Wie macht ihr das, wann ungefähr fangt ihr mit dem Ausformulieren an ?
Ich brauche alleine für das lesen des Sachverhalts, so dass ich es auch verstehe 1 Stunde.
Habt ihr irgendwelche Ratschläge?
04.05.2020, 16:42
(04.05.2020, 16:38)Gast schrieb: Kann mir zufällig jemand sagen, ob sich die Reiterin im Naturschutzgebiet befunden hat? War ja streitig! Gab es da nen Bearbeitervermerk? Hab ich den übersehen? :( Aus der Satzung ergab sich dies ja nicht oder?
Kann ich dir nicht sagen, da ich nicht mitgeschrieben habe. Aber was soll das für einen Unterschied machen? Schutzzweck einer Norm erscheint nicht beeinträchtigt zu sein. Außerdem gilt Leinenpflicht überall im Wald.
Vielleicht hilft das ja also trotzdem
04.05.2020, 16:42
(04.05.2020, 16:38)Gast schrieb: Kann mir zufällig jemand sagen, ob sich die Reiterin im Naturschutzgebiet befunden hat? War ja streitig! Gab es da nen Bearbeitervermerk? Hab ich den übersehen? :( Aus der Satzung ergab sich dies ja nicht oder?
Das war nicht entscheidungserheblich. Mutmaßlich weil das Reitverbot im Naturschutzgebiet nur dem Naturschutz dient und nicht dem Schutz des Reiters oder Dritter vor Unfällen.
04.05.2020, 16:43
(04.05.2020, 16:38)Gast schrieb: Kann mir zufällig jemand sagen, ob sich die Reiterin im Naturschutzgebiet befunden hat? War ja streitig! Gab es da nen Bearbeitervermerk? Hab ich den übersehen? :( Aus der Satzung ergab sich dies ja nicht oder?
Ich habe das offen gelassen, beide Parteien haben Beweis angeboten, letztlich hat die Kammer aber keinen Beweis erhoben. Daraus habe ich geschlossen, dass es darauf nicht ankommen kann. Begründet habe ich dies damit, dass die Beklagte das Anleinen nicht nachweisen konnte. Da nach Ziff. 12 der Satzung aber auch das Führen nicht angeleinter Hunde verboten war, habe ich gesagt, dass sich aus der Satzung in keinem Fall eine Erhöhung der Tiergefahr zu Lasten der Klägerin ergeben konnte.