• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Allgemeines zum Referendariat
  5. Umzug in anderes OLG-Bezirk?
Antworten

 
Umzug in anderes OLG-Bezirk?
JuraNRW2020
Unregistered
 
#1
21.04.2020, 12:02
Hallo zusammen! :)

Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, wie ein privat bedingter Umzug während des Referendariats in ein anderes OLG-Bezirk (NRW) gehandhabt wird? Ist dies ohne Weiteres möglich?

Lieben Dank. :shy:
Zitieren
Guest
Unregistered
 
#2
21.04.2020, 12:41
Warum sollte das nicht möglich sein?
Manche meiner AG-Kollegen haben von Anfang an nicht in unserem OLG-Bezirk gewohnt.
Zitieren
GastHE
Unregistered
 
#3
21.04.2020, 13:14
Also der Umzug als solches ist kein Problem. Du wirst ja nicht an das OLG an deinem Wohnort zugeteilt. Sprich der Weiterbeschäftigung steht nichts im Weg.
Zitieren
GAsst
Unregistered
 
#4
22.04.2020, 09:23
Dies ist ohne weiteres möglich, sofern du zuverlässig deinen Dienst verrichten, also am Ort der Dienstverrichtung sein kannst.
Zitieren
JuraNRW2020
Unregistered
 
#5
23.04.2020, 18:47
Hallo!

Vielen Dank für Eure Antworten. :shy:

Mir stellt sich eher die Frage, ob man dann nicht ggf. auch offiziell Referendar am anderen OLG werden müsste und ob dies so möglich ist, bzw. man sich andernfalls von den Präsenzveranstaltungen der AG befreien lassen müsste. 

Weiß jemand etwas hierzu?

Danke und LG
Zitieren
GastHE
Unregistered
 
#6
23.04.2020, 18:52
(23.04.2020, 18:47)JuraNRW2020 schrieb:  Hallo!

Vielen Dank für Eure Antworten. :shy:

Mir stellt sich eher die Frage, ob man dann nicht ggf. auch offiziell Referendar am anderen OLG werden müsste und ob dies so möglich ist, bzw. man sich andernfalls von den Präsenzveranstaltungen der AG befreien lassen müsste. 

Weiß jemand etwas hierzu?

Danke und LG


Naja du müsstest dich dann offiziell zum Referendariat dort bewerben bzw anfragen, ob du dort zu deiner jetzigen Station einsteigen kannst. Denke das machen die aber nur, wenn die Kapazitäten da sind. 

Wechseln musst du nicht. Und deine AG am alten OLG musst du natürlich weiterhin besuchen, so lange du dort deine Ausbildung machst. Der Umzug ist ja deine freiwillige Entscheidung. 

'ne Befreiung gibt es bei uns in Hessen nur, wenn man die Station an einem Ort absolviert, der zu weit entfernt liegt. Diese muss aber natürlich vorher auch genehmigt worden sein.
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus