22.04.2020, 15:55
Das ist doch mal toll, dass ein Erstgeprüfter es schafft, „eine adequate Lösung herbeizukommen“.
22.04.2020, 18:56
das Problem ist die Zeit wtf. Berufsanfänger sitzt 100h dran und arbeitet zu wenig weg.
22.04.2020, 19:04
(22.04.2020, 15:34)Berufseinsteiger schrieb:(22.04.2020, 13:05)GastHE schrieb:(22.04.2020, 13:02)Gast schrieb:(22.04.2020, 08:52)Gast schrieb:(22.04.2020, 08:43)Gast schrieb: Freundin von mir fing vor ein paar Monaten mit ihrem ersten Job nach dem Ref in einer 500.000€-Einwohner Stadt an (2 x 7,x Punkte). Einstiegsgehalt (kleine Firma): 46.000€, nach der Probezeit gibt es 49.000€. Dazu Firmenwagen. Sie ist zufrieden.
Oha nicht schlecht, dann verdient sie ja fast 1/10 der gesamten Stadt! :D
Ups, das €-Zeichen sollte natürlich nicht hinter sein Einwohnerzahl.?
Welche kleine Firma einstellt? Ich will keinen konkreten Namen nennen, aber sie ist dort halt quasi die Rechtsabteilung (besteht auch nur aus ihr und einer studentischen Hilfskraft) also die Rechtsexpertin und mit
allen rechtlichen Fragestellungen in der Firma befasst (ArbeitsR, Vertragspruefungen etc).
Das ist aber auch sehr mutig da eine Berufsanfängerin hinzusetzen. Aber natürlich super für sie!
Wieso mutig? Oft findet sich kaum jemand anders.
Abgesehen davon befähigt das erste Staatsexamen den Absolventen bereits bei einem
Unbekannten Sachverhalt eine adequate rechtliche Lösung herbeizukommen.
Das zweite Examen als Berufsbefähigungsprüfung prüfen, ob
Die Grundlagen sitzen und eine Eignung für einen juristischen Beruf ( Stichwort Befähigung zum Richteramt) besteht.
Nach Abschluss des 2. liegt das offenkundig vor. Den Rest kann sich jeder mit halbswegs anständigen Google und Beck
Online Kenntnissen anlesen.
Und als ob der Volljurist den Arbeitsvertrag selbst entwirft oder irgendeinen Mietvertrag bspw. in einer kleinen Immobilienfirma. Da wird Die Vorlage von Haus und
Grund oder der Vertrag von irgendeinem Arbeitgeberverband genommen und bedarf einzelne Sachen angepasst.
Oft reichen für kleine Firmen, klassische Kontrolle bei Fälligkeiten, hauptpflichten und Verjährung um
Das schlimmste Chaos zu verhindern
Naja aber es ist schon noch was anderes, ob man direkt von heute auf morgen Verträge prüft, Rechtsfragen beantwortet und evtl. streitige verfahren oder ähnliches führt, ohne in der Branche eingearbeitet zu sein. Zuarbeit zu einem erfahrenen Anwalt ist da denke ich die angenehmere Herangehensweise am Anfang.
Klar kann das theoretisch jemand direkt nach dem Examen machen. Ich als Unternehmer hätte aber doch lieber jemanden als Rechtsabteilung, der auch etwas mehr Ahnung hat als das, was man direkt nach dem Examen nunmal so weiß. Das sind ja oft wirklich wichtige Fragen, die man rechtssicher geregelt haben möchte.
22.04.2020, 19:39
Naja, Richter wird man ja auch unmittelbar nach dem 2. Examen. Wenn man den Leuten zuspricht, jemanden ins Gefängnis zu bringen sollte die Person auch die Befugnis haben, Verträge zu entwerfen etc.
22.04.2020, 19:42
Man wird Richter auf Probe und dabei überwacht und bewertet. Etwas völlig anderes. Ich würde jedenfalls kein Geld für einen Berufsanfänger als Syndikus bezahlen.
22.04.2020, 19:43
22.04.2020, 19:57
(22.04.2020, 19:42)Gast4 schrieb: Man wird Richter auf Probe und dabei überwacht und bewertet. Etwas völlig anderes. Ich würde jedenfalls kein Geld für einen Berufsanfänger als Syndikus bezahlen.
Das ist vollkommener Quatsch. Man wird nicht "überwacht", über die aller meisten Urteile liest niemand mehr drüber (Stichwort Unabhängigkeit der Justiz). Bewertet wird man - ja. In den meisten Bundesländer wählen hierzu die Proberichter selbst unter Urteilen von einem halben Jahr 10 Urteile aus, die sich dann der Kammervorsitzende anschaut. Die restlichen Urteile sieht niemand, außer der Bürger selbst.
22.04.2020, 19:58
(22.04.2020, 19:43)Gast schrieb:(22.04.2020, 19:39)Gast schrieb: Naja, Richter wird man ja auch unmittelbar nach dem 2. Examen. Wenn man den Leuten zuspricht, jemanden ins Gefängnis zu bringen sollte die Person auch die Befugnis haben, Verträge zu entwerfen etc.
Richter werden immer zuerst in einer Kammer erprobt.
Die Urteile die, die Kammer gemeinsam fällt, sind mit großem Abstand die aller wenigsten. Zudem gibts auch am AG Richter auf Probe.
22.04.2020, 19:59
Es ist trotzdem was anderes, weil du in einen großen Apparat eingebunden bist. Kannst jederzeit ins Büro gegenüber und was fragen.
22.04.2020, 20:06
Ne, die Richter auf Probe haben eben gerade nicht immer die Möglichkeit "im Nachbarbüro zu fragen". Gerade an kleineren Gerichten sind die älteren Richter nur zum Aktenholen da, um es zu vermeiden, dass sie was gefragt und sie in Ruhe arbeiten können (Stichwort: keine Kernarbeitszeiten der Richter). Das ist die Realität, und in meinen Augen ist es viel "krasser" dass man nach dem Examen direkt Urteile fällen darf, als Verträge zu entwerfen, für die es im Zweifel Vorlagen oder Formularbücher gibt. Willkommen in der Realität!