20.04.2020, 18:49
Ich kann jedem Interessenten nur empfehlen, eine Bewerbung loszuschicken.
Zwar ist das Bundesland relativ klein und hat damit vergleichsweise wenig Bedarf (mal mit NRW verglichen z.B. - kam ja im Faden schon vorher vor, das berüchtigte OLG Hamm), aber nur wenn man sich bewirbt, ist man auch im Topf. Und außerdem tut es ja auch nicht weh ;-) Jedenfalls ist das Referat für die Personalangelegenheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften im Ministerium sehr nett (also die handelnden Personen) und auch ein Anruf ist völlig problemfrei möglich, wenn man erstmal hören will, wie es im Moment so aussieht.
Zu den Rahmenbedingungen kann ich nur anekdotisches beitragen wie wohl die allermeisten, deswegen lasse ich das mal. Es kommt halt einfach auch drauf an, wie die Personalsituation gerade ist. Klar ist natürlich, dass die Proberichter die "Handlungsmasse" der Personalbewirtschaftung sind bei den Richtern, das ist eben einfach so. Aber ich denke doch von Einzelfällen abgesehen sollte sich diese Zeit mit ein bisschen gelebter Flexibilität und in diesem ja doch überschaubar großen Flächenland auch durchstehen lassen.
Allgemein kann man sagen, dass Personalfluktuation immer irgendwo ist. Und wenn man noch ein wenig flexibel ist (z.B. ganz oder eine gewisse Weile in eine Fachgerichtsbarkeit oder auch zur StA zu gehen, wo eben vielleicht mal akut Bedarf ist - kann aber genau so gut mal genau anders herum sein, erst Gericht XY, dann StA), dann stehen die Chancen bestimmt nicht ganz schlecht - im Übrigen wohl auch unter 20 Punkten. Wer hat sich diese blöde Zahl eigentlich ausgedacht? :dodgy: Ich bin seinerzeit mit einem VB im Zweiten und unter 20 in der Summe (nein, auch nicht ganz knapp) "erfolgreich" gewesen.
Zwar ist das Bundesland relativ klein und hat damit vergleichsweise wenig Bedarf (mal mit NRW verglichen z.B. - kam ja im Faden schon vorher vor, das berüchtigte OLG Hamm), aber nur wenn man sich bewirbt, ist man auch im Topf. Und außerdem tut es ja auch nicht weh ;-) Jedenfalls ist das Referat für die Personalangelegenheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften im Ministerium sehr nett (also die handelnden Personen) und auch ein Anruf ist völlig problemfrei möglich, wenn man erstmal hören will, wie es im Moment so aussieht.
Zu den Rahmenbedingungen kann ich nur anekdotisches beitragen wie wohl die allermeisten, deswegen lasse ich das mal. Es kommt halt einfach auch drauf an, wie die Personalsituation gerade ist. Klar ist natürlich, dass die Proberichter die "Handlungsmasse" der Personalbewirtschaftung sind bei den Richtern, das ist eben einfach so. Aber ich denke doch von Einzelfällen abgesehen sollte sich diese Zeit mit ein bisschen gelebter Flexibilität und in diesem ja doch überschaubar großen Flächenland auch durchstehen lassen.
Allgemein kann man sagen, dass Personalfluktuation immer irgendwo ist. Und wenn man noch ein wenig flexibel ist (z.B. ganz oder eine gewisse Weile in eine Fachgerichtsbarkeit oder auch zur StA zu gehen, wo eben vielleicht mal akut Bedarf ist - kann aber genau so gut mal genau anders herum sein, erst Gericht XY, dann StA), dann stehen die Chancen bestimmt nicht ganz schlecht - im Übrigen wohl auch unter 20 Punkten. Wer hat sich diese blöde Zahl eigentlich ausgedacht? :dodgy: Ich bin seinerzeit mit einem VB im Zweiten und unter 20 in der Summe (nein, auch nicht ganz knapp) "erfolgreich" gewesen.
20.04.2020, 20:05
Nordlicht-SH, Danke für die Infos. Wie lange dauert es nach deiner Erfahrung bis man an seinen Wunschort/Wunschlandgerichtsbezirk wechseln kann ? Ist man die ersten drei Jahre auf jeden Fall an seinen Landgerichtsbezirk gebunden ?
20.04.2020, 21:31
(20.04.2020, 20:05)Gast-SH schrieb: Nordlicht-SH, Danke für die Infos. Wie lange dauert es nach deiner Erfahrung bis man an seinen Wunschort/Wunschlandgerichtsbezirk wechseln kann ? Ist man die ersten drei Jahre auf jeden Fall an seinen Landgerichtsbezirk gebunden ?
Das kann ich leider wirklich nicht realistisch angeben, weil es einfach furchtbar einzelfallabhängig ist.
Ein Kollege hat etwa zwei Jahre pendeln müssen, bevor was ging, ich habe ungefähr nach unter einem Jahr (gerechnet von der Anzeige meines Wunsches) wechseln können, weil sich zufällig die Gelegenheit ergab.
Was ich sagen kann, ist, dass immer ein wenig was in Bewegung ist. Beförderungen, Wechselwünsche Dritter, (leider auch) Erkrankungen, Elternzeiten, Eingangszahlen, etc. Und von vielen Umständen erfahren die Verantwortlichen erst relativ kurz vorher, so dass ich bei meiner Meinung bleibe: Nur wer sich bewirbt, kann in Betracht gezogen werden. Und ergänze: Nur wer den Wechselwunsch kommuniziert (und ggf. erneuert ;) kann berücksichtigt werden wenn sich was ergibt.
21.04.2020, 07:59
Besten Dank für die Infos
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
21.04.2020, 12:46
(17.04.2020, 16:19)Gast schrieb: Da hast du Bestenauslese falsch verstanden. Die wird im AC gemacht und nicht einfach nach Noten abwärts eingestellt, Charakter, Vorerfahrungen etc. spielen auch eine Rolle. Die Notengrenze ist nur Voraussetzung für die Einladung zum AC. Dort werden die Karten neu gemischt. Einen Autisten mit 2 x 14 P. wird auch keiner zum Richter machen, es sei denn es handelt sich um eine Schwerbehinderung.
Auch dann wird die Note noch das ausschlaggebende Kriterium sein. Art 33 bekannt?
21.04.2020, 13:02
Wenn das so ist, dann braucht man sich ja auch nicht als Richter bewerben, wenn man gerade mal so 17 P. hat. Denn dann werden ja eh erst alle mit der besseren Note eingestellt. Wenn die Nase passt, werden aber auch 17 P. Richter eingestellt, auch wenn es besser bewertete gab. Charakterliche Eignung und Erfahrung spielen auch eine Rolle, was auch den mit der besseren Note ausstechen kann und was man teilweise erst im AC sehen kann. In Art. 33 GG steht auch nicht viel eindeutiges zur Bestenauslese, das meiste ist ausgelegt durch Rechtsprechung und Rspr. kann sich ändern.
21.04.2020, 13:12
"Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Das ist der Text im Artikel 33 Absatz 2 (GG). Dieser Satz gibt für das im den öffentlichen Dienst verankerte Prinzip der Bestenauslese vor. Die verbindlichen Kriterien für Personal-Auswahlentscheidungen sind im Laufe der Jahrzehnte durch die Rechtsprechung konkretisiert worden."
Also erst mal klingt das nur so, dass jeder Deutsche die Chance bekommen soll im öffentlichen Dienst zu arbeiten, je nach Befähigung eben auch als 2 x 5,x Jurist im gehobenen Dienst, wenn er da der beste Bewerber ist, also keine Bewerber mit 2 Staatsexamen da sind...
Also erst mal klingt das nur so, dass jeder Deutsche die Chance bekommen soll im öffentlichen Dienst zu arbeiten, je nach Befähigung eben auch als 2 x 5,x Jurist im gehobenen Dienst, wenn er da der beste Bewerber ist, also keine Bewerber mit 2 Staatsexamen da sind...
21.04.2020, 14:15
Aus "Jeder Deutsche soll Zugang haben zu öffentlichen Ämtern..." wurde in der Rechtsprechung der vb-Richter dann: "Nur die Harten (und wie wir benoteten) kommen in den Garten." oder "Gleich und gleich gesellt sich gern."
21.04.2020, 15:38
Hab nie behauptet, dass es NUR nach Note ginge. Aber eben hauptsächlich. Solange der mit der besseren Note nicht total auffällig ist oder an ihm irgendwas faul scheint oder der schlechtere nicht super einschlägige Erfahrung mitbringt, wird halt der bessere genommen.
21.04.2020, 17:08
Wenn der besser benotete total auffällig ist, hat er vielleicht eine Schwerbehinderung.
Genie und Wahnsinn liegen ja nah bei einander.
Genie und Wahnsinn liegen ja nah bei einander.