17.04.2020, 11:27
(17.04.2020, 10:57)Gast schrieb: Gibt es ausser Hamburg noch eine 2vb-politik?^^
Es gibt in Hamburg keine "2vb Politik", nicht einmal offiziell. Nach dem Erlass muss es lediglich ein VB oder besser sein.
In der Realität werden in Hamburg und Berlin aber vermutlich dennoch überwiegend Leute (80% +x) mit einem Doppel-VB eingestellt. Auch im Bezirk des OLG Köln scheint es ähnlich zu sein. Im Rest der Republik gibt es in jedem Bezirk so unattraktive Stellen, dass man sich eine derart restriktive, notenfixierte Politik nicht leisten kann.
17.04.2020, 11:43
In Bayern ist es formell >8 und der "NC" jedenfalls deutlich unter 9.
17.04.2020, 13:01
(17.04.2020, 11:22)Der echte Norden schrieb:(17.04.2020, 09:41)Gast schrieb: 1. Natürlich sagt das etwas über die allgemeine Einstellungssituation. In SH kann man eben auch mit 16 Pkt zu Gesprächen eingeladen werden und die "2 VB-Politik" wird flexibler gehandhabt als in anderen Bundesländern. Das liegt offensichtlich daran, dass die Bewerberlage nicht so gut ist wie es früher vielleicht der Fall war.
2. Weiter oben wurde geschrieben, man könne es unter 20 Punkten "vergessen". Diese Aussage ist einfach unzutreffend. Man stelle sich vor, aufgrund solcher falschen Aussagen werden Leute davon abgehalten, sich mit 16 - 20 Punkten für SH-Justiz zu bewerben.
Wer sich von einer Aussage in diesem Forum von einer Bewerbung abhalten lässt, dem ist ohnehin nicht zu helfen.
Na gut, dann können wir uns das hier auch komplett sparen. Oder wir schreiben einfach nur noch Unsinn hier, weil das Forum ja bekannt dafür ist, dass hier nur Quatsch steht.
Zitat:Ich hatte die Frage nur etwas anders verstanden und wollte zum Ausdruck bringen, dass - anders als im Bezirk des OLG Hamm oder OLG Celle - erheblich weniger Leute eingestellt werden. Weniger Einstellungen resultieren zwangsläufig in höheren Notenanforderungen. Noch dazu besteht der gesamte Bezirk des LG Lübeck und LG Itzehoe nahezu ausnahmslos aus Hamburgern, die in der Hamburger Justiz aus welchen Gründen auch immer nicht untergekommen sind.
Hast Du zu diesen 2 Aussagen auch Quellen oder arbeitest Du zufällig als für Personaleinstellung zuständiger Richter beim OLG Schleswig?
17.04.2020, 13:03
(17.04.2020, 11:27)Der echte Norden schrieb:(17.04.2020, 10:57)Gast schrieb: Gibt es ausser Hamburg noch eine 2vb-politik?^^
Es gibt in Hamburg keine "2vb Politik", nicht einmal offiziell. Nach dem Erlass muss es lediglich ein VB oder besser sein.
In der Realität werden in Hamburg und Berlin aber vermutlich dennoch überwiegend Leute (80% +x) mit einem Doppel-VB eingestellt. Auch im Bezirk des OLG Köln scheint es ähnlich zu sein. Im Rest der Republik gibt es in jedem Bezirk so unattraktive Stellen, dass man sich eine derart restriktive, notenfixierte Politik nicht leisten kann.
https://justiz.hamburg.de/richtereinstellungen/
Es werden in der Regel 2 VB erwartet. In Ausnahmefällen gehts auch mit weniger, klar. Aber wenn das keine 2VB-Politik ist, dann weiß ich auch nicht.
17.04.2020, 13:35
17.04.2020, 14:13
Dazu gibt es eine kleine Anfrage oder sowas zu früheren Jahren. Kann man googlen. Aber es war 2018 sicher unter 9.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
17.04.2020, 15:54
(17.04.2020, 13:01)Gast schrieb:(17.04.2020, 11:22)Der echte Norden schrieb:(17.04.2020, 09:41)Gast schrieb: 1. Natürlich sagt das etwas über die allgemeine Einstellungssituation. In SH kann man eben auch mit 16 Pkt zu Gesprächen eingeladen werden und die "2 VB-Politik" wird flexibler gehandhabt als in anderen Bundesländern. Das liegt offensichtlich daran, dass die Bewerberlage nicht so gut ist wie es früher vielleicht der Fall war.
2. Weiter oben wurde geschrieben, man könne es unter 20 Punkten "vergessen". Diese Aussage ist einfach unzutreffend. Man stelle sich vor, aufgrund solcher falschen Aussagen werden Leute davon abgehalten, sich mit 16 - 20 Punkten für SH-Justiz zu bewerben.
Wer sich von einer Aussage in diesem Forum von einer Bewerbung abhalten lässt, dem ist ohnehin nicht zu helfen.
Na gut, dann können wir uns das hier auch komplett sparen. Oder wir schreiben einfach nur noch Unsinn hier, weil das Forum ja bekannt dafür ist, dass hier nur Quatsch steht.
Zitat:Ich hatte die Frage nur etwas anders verstanden und wollte zum Ausdruck bringen, dass - anders als im Bezirk des OLG Hamm oder OLG Celle - erheblich weniger Leute eingestellt werden. Weniger Einstellungen resultieren zwangsläufig in höheren Notenanforderungen. Noch dazu besteht der gesamte Bezirk des LG Lübeck und LG Itzehoe nahezu ausnahmslos aus Hamburgern, die in der Hamburger Justiz aus welchen Gründen auch immer nicht untergekommen sind.
Hast Du zu diesen 2 Aussagen auch Quellen oder arbeitest Du zufällig als für Personaleinstellung zuständiger Richter beim OLG Schleswig?
Wenn man ein bisschen mit den Zahlen spielt, kann man aus dieser kleinen Anfrage herauslesen, dass in SH pro Jahr etwa 35 Richter eingestellt werden (vgl. http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl...8-3066.pdf), allein am OLG Hamm hingegen etwa 130 pro Jahr (vgl. https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do...40%7C1%7C0). Da braucht man kein großes Genie zu sein, um sich ausmalen zu können, was das für die Notenanforderungen bedeutet.
Was die Häufung von Richtern die in Hamburg wohnen in den Bezirken LG Lübeck und LG Itzehoe angeht kann ich Dir keine offiziellen Quellen nennen. Da musst Du dich mit einem schlichten: "ist so" zufrieden geben (was Du sicher nicht tust). Ein Blick auf die Liste der Amtsgerichte in den entsprechenden Bezirken (Reinbek, Ahrensburg, Pinneberg, Schwarzenbek, Norderstedt, Elmshorn, Itzehoe) stützt meine These aber auch, denn das sind alles Orte im Hamburger Speckgürtel.
Anstatt meine Aussagen allein in Frage zu stellen, kritisiere mich doch mal konstruktiv und sag mir wie es wirklich ist?
17.04.2020, 15:58
(17.04.2020, 13:03)Gast schrieb:(17.04.2020, 11:27)Der echte Norden schrieb:(17.04.2020, 10:57)Gast schrieb: Gibt es ausser Hamburg noch eine 2vb-politik?^^
Es gibt in Hamburg keine "2vb Politik", nicht einmal offiziell. Nach dem Erlass muss es lediglich ein VB oder besser sein.
In der Realität werden in Hamburg und Berlin aber vermutlich dennoch überwiegend Leute (80% +x) mit einem Doppel-VB eingestellt. Auch im Bezirk des OLG Köln scheint es ähnlich zu sein. Im Rest der Republik gibt es in jedem Bezirk so unattraktive Stellen, dass man sich eine derart restriktive, notenfixierte Politik nicht leisten kann.
https://justiz.hamburg.de/richtereinstellungen/
Es werden in der Regel 2 VB erwartet. In Ausnahmefällen gehts auch mit weniger, klar. Aber wenn das keine 2VB-Politik ist, dann weiß ich auch nicht.
Das ist ähnlich wie bei den Stellenanzeigen der GKs, die auch nach außen behaupten sie stellen nur mit zweimal VB ein. Die Realität sieht aber häufig anders aus. Die vom Grundgesetz vorgeschriebene Bestenauslese zwingt letztlich alle Einstellungsbehörden die notenmäßig Besten einzustellen. Durch den geringen Einstellungsbedarf Hamburg bedeutet das regelmäßig zweimal VB. Da ich selbst Richter in Hamburg bin, kann ich Dir aber mit Sicherheit sagen, dass nicht jeder hier diese Voraussetzungen erfüllt. Wobei ich selbst natürlich... :D
17.04.2020, 16:19
Da hast du Bestenauslese falsch verstanden. Die wird im AC gemacht und nicht einfach nach Noten abwärts eingestellt, Charakter, Vorerfahrungen etc. spielen auch eine Rolle. Die Notengrenze ist nur Voraussetzung für die Einladung zum AC. Dort werden die Karten neu gemischt. Einen Autisten mit 2 x 14 P. wird auch keiner zum Richter machen, es sei denn es handelt sich um eine Schwerbehinderung.
17.04.2020, 16:33
(17.04.2020, 16:19)Gast schrieb: Da hast du Bestenauslese falsch verstanden. Die wird im AC gemacht und nicht einfach nach Noten abwärts eingestellt, Charakter, Vorerfahrungen etc. spielen auch eine Rolle. Die Notengrenze ist nur Voraussetzung für die Einladung zum AC. Dort werden die Karten neu gemischt. Einen Autisten mit 2 x 14 P. wird auch keiner zum Richter machen, es sei denn es handelt sich um eine Schwerbehinderung.
Das mag stimmen, nur gibt es weder in Hamburg noch SH ein AC. Hier wird - mehr oder weniger offen - schlicht nach Note eingestellt.