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  5. Freistellung für mündliche Prüfung (Verbesserungsversuch)
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Freistellung für mündliche Prüfung (Verbesserungsversuch)
guest111
Unregistered
 
#1
14.04.2020, 17:58
Hallo zusammen!

Ist es möglich, in den ersten Tagen des hessischen Referendariats für die mündliche Prüfung (im Verbesserungsversuch in BW) freigestellt zu werden? Die Sachbearbeiter verweisen mich auf die - grundsätzlich strikte - Urlaubssperre in den ersten drei Monaten; ich müsse das mit dem jeweiligen Gericht klären, an dem ich zu späterer Zeit eine Zulassung erhalte.

Gibt es hierzu Erfahrungen? Bloße Formsache oder mglw. ein ernsthaftes Problem?

Vielen Dank im Voraus.
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Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/

Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
 
Gast
Unregistered
 
#2
14.04.2020, 21:03
Bei uns in BaWü konnte man problemlos mit den AG Leitern oder Ausbildungsleitern reden. Da gabs eigentlich nie Urlaubssperre
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