19.03.2020, 21:29
3. Verlängerung des juristischen Vorbereitungsdiensts
Quelle OLG NRW: https://bit.ly/3a4MjbL
Aufgrund des Ausfalls der Arbeitsgemeinschaften (zunächst) bis zum 19.04.2020 und den Einschränkungen bei der Praxisausbildung kann eine angemessene Ausbildung derzeit nicht gewährleistet werden.
Daher soll der juristische Vorbereitungsdienst für alle Referendarinnen und Referendare, die zu Beginn des Monats März 2020 den 20. Ausbildungsmonat noch nicht vollendet hatten, unter Fortzahlung der Unterhaltsbeihilfe wie folgt um einen Monat verlängert werden:
- Bei Referendarinnen und Referendaren, die sich im März 2020 in einer der Stationen nach § 35 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 JAG NRW befinden, soll diese jeweilige Station um einen Monat verlängert werden.
- Bei Referendarinnen und Referendaren, die sich im März 2020 in der Station nach § 35 Abs. 2 Nr. 4 JAG NRW befinden, soll die sich anschließende Station nach § 35 Abs. 2 Nr. 5 JAG NRW um einen Monat verlängert werden.
Die Aufsichtsarbeiten sollen voraussichtlich jeweils im 22. Ausbildungsmonat geschrieben werden.
Der Ergänzungsvorbereitungsdienst soll ebenfalls um einen Monat verlängert werden.Quelle OLG NRW: https://bit.ly/3a4MjbL
19.03.2020, 21:29
Schaut mal unter "Referendarabteilung", dann "Aufgaben", dann "Aktuelles"
19.03.2020, 21:39
"Der Ergänzungsvorbereitungsdienst soll ebenfalls um einen Monat verlängert werden."
Heißt das, dass auch die Leute vom April-Durchgang eine 4-Monatige Wahlstation machen müssen? :-/
Heißt das, dass auch die Leute vom April-Durchgang eine 4-Monatige Wahlstation machen müssen? :-/
19.03.2020, 21:46
Keine Information für Kandidaten im Verbesserungsversuch...
19.03.2020, 21:49
(19.03.2020, 21:39)Gast schrieb: "Der Ergänzungsvorbereitungsdienst soll ebenfalls um einen Monat verlängert werden."
Heißt das, dass auch die Leute vom April-Durchgang eine 4-Monatige Wahlstation machen müssen? :-/
Denke schon: Alle, die nicht gerade im März Examen schreiben und sich formal in der Anwaltsstation befinden, machen eine viermonatige Wahlstation.
Alle anderen verlängern die aktuelle Station um einen Monat.
Frage: Strecken dann die GKs das Wahlstation-Gehalt auf vier Monate?
19.03.2020, 21:57
(19.03.2020, 21:49)Gast schrieb:(19.03.2020, 21:39)Gast schrieb: "Der Ergänzungsvorbereitungsdienst soll ebenfalls um einen Monat verlängert werden."
Heißt das, dass auch die Leute vom April-Durchgang eine 4-Monatige Wahlstation machen müssen? :-/
Denke schon: Alle, die nicht gerade im März Examen schreiben und sich formal in der Anwaltsstation befinden, machen eine viermonatige Wahlstation.
Alle anderen verlängern die aktuelle Station um einen Monat.
Frage: Strecken dann die GKs das Wahlstation-Gehalt auf vier Monate?
...das man dann quasi in dem ersten Monat von den nun 4 Monaten Wahlstation das Examen schreibt?!
19.03.2020, 22:40
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass im Mai in NRW Klausuren geschrieben werden...
Der Zustand wird in einem Monat doch bei weitem mehr kritischer sein als jetzt;
Die ganze Verordnung passt vorne und hinten nicht für die Aprilgänge; das ist ganz besonders tragisch, weil gerade die am meisten informationsdurstig sind ....
Der Zustand wird in einem Monat doch bei weitem mehr kritischer sein als jetzt;
Die ganze Verordnung passt vorne und hinten nicht für die Aprilgänge; das ist ganz besonders tragisch, weil gerade die am meisten informationsdurstig sind ....
19.03.2020, 22:59
(19.03.2020, 22:40)Köln0420 schrieb: Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass im Mai in NRW Klausuren geschrieben werden...
Der Zustand wird in einem Monat doch bei weitem mehr kritischer sein als jetzt;
Die ganze Verordnung passt vorne und hinten nicht für die Aprilgänge; das ist ganz besonders tragisch, weil gerade die am meisten informationsdurstig sind ....
Richtig, aber irgendeine Ansage muss ja jetzt kommen.
In vier Wochen werden wir wieder an demselben Punkt sein. Möglicherweise wird dann weiteres Aufschieben nötig.
19.03.2020, 23:09
(19.03.2020, 22:40)Köln0420 schrieb: Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass im Mai in NRW Klausuren geschrieben werden...
Der Zustand wird in einem Monat doch bei weitem mehr kritischer sein als jetzt;
Die ganze Verordnung passt vorne und hinten nicht für die Aprilgänge; das ist ganz besonders tragisch, weil gerade die am meisten informationsdurstig sind ....
Na, also um ehrlich zu sein ist die Lage am beschissensten für den Märzdurchgang. Die dürfen nämlich mit der aktuellen und noch ungewohnten Krise im Nacken schreiben. Und ganz vergessen wurde in der Verordnung die Situation für die Schwachen im Durchgang. Die können sich nämlich nicht aussuchen ob sie zurücktreten und dann die restlichen Klausuren in Zukunft ohne den „Verfall“ der übrigen nachzuschreiben. So wird es in anderen Bundesländern geregelt. Nicht aber in NRW.
19.03.2020, 23:21
(19.03.2020, 23:09)Allen und Overtime schrieb:(19.03.2020, 22:40)Köln0420 schrieb: Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass im Mai in NRW Klausuren geschrieben werden...
Der Zustand wird in einem Monat doch bei weitem mehr kritischer sein als jetzt;
Die ganze Verordnung passt vorne und hinten nicht für die Aprilgänge; das ist ganz besonders tragisch, weil gerade die am meisten informationsdurstig sind ....
Na, also um ehrlich zu sein ist die Lage am beschissensten für den Märzdurchgang. Die dürfen nämlich mit der aktuellen und noch ungewohnten Krise im Nacken schreiben. Und ganz vergessen wurde in der Verordnung die Situation für die Schwachen im Durchgang. Die können sich nämlich nicht aussuchen ob sie zurücktreten und dann die restlichen Klausuren in Zukunft ohne den „Verfall“ der übrigen nachzuschreiben. So wird es in anderen Bundesländern geregelt. Nicht aber in NRW.
Ich hatte schon an anderer Stelle meinen größtmöglichen Respekt an die Märzschreiber ausgedrückt. Es ging mir auch nicht um eine Kategorisierung, wer es am Schlimmsten und wer es bisschen weniger schlimm hat. Das steht mir nicht zu und wäre anmaßend. Ich stimmte selbstredend zu, dass ,,die Schwachen" (was für ein furchtbarer Begriff) auch vollends im Stich gelassen werden.
Für mich als Aprilschreiber ist die Verordnung an ihren wichtigsten Stellen schlicht und einfach nichtssagend. Und damit wird eigentlich nur eine Linie weiter geführt die vor kurzem begonnen hat: man wird auf eine Art und Weise mit der Situation im Stich gelassen. Ob in Hessen oder NRW. Ob Märzschreiber oder Aprilschreiber. Ob mündlicher Prüfling oder schriftlicher.
Ich verlange nicht, dass sich die LJPAs im Wahrsagen üben was in nächster Zeit geschehen könnte. Aber klare, zügige, fürsorgliche Leitlinien, die einem vermitteln, dass man als Refetendar irgendwie aufgefangen wird, sind nicht zu viel verlangt.