19.03.2020, 16:48
Naja zu beachten sind m.E. auch die Prüfer...bei mir sind 2 von 3 Prüfer über 65 Jahre alt. Finde es denen gegenüber etwas verantwortungslos.
Aber gut, deren Entscheidung!
Aber gut, deren Entscheidung!
19.03.2020, 17:03
(19.03.2020, 16:48)Dumm schrieb: Naja zu beachten sind m.E. auch die Prüfer...bei mir sind 2 von 3 Prüfer über 65 Jahre alt. Finde es denen gegenüber etwas verantwortungslos.
Aber gut, deren Entscheidung!
Vielleicht solltet ihr euch erkundigen, ob die ausgetauscht werden.. am Ende steht ihr da top vorbereitet anhand der Protokolle da und dann sitzt da wer anderes.. :s
19.03.2020, 17:06
Arzt: Waren Sie in einem Hochrisikogebiet?
Ich: Ja im Prüfungssaal des LJPA.
Ich: Ja im Prüfungssaal des LJPA.
19.03.2020, 17:12
Naja, wenn sie die Kommission austauschen, denke ich schon, dass sie uns entsprechend informieren würden! Auch wenn ich nicht viel vom JPA Hessen erwarte, denke ich, dass das zur guten Sitte gehört!
Aber nochmal "JPA is a bit**"
Von daher...
Aber nochmal "JPA is a bit**"
Von daher...
19.03.2020, 17:19
Man wird informiert per Mail wenn ein Prüfer ausgetauscht wird!
19.03.2020, 17:20
(19.03.2020, 16:48)Dumm schrieb: Naja zu beachten sind m.E. auch die Prüfer...bei mir sind 2 von 3 Prüfer über 65 Jahre alt. Finde es denen gegenüber etwas verantwortungslos.
Aber gut, deren Entscheidung!
Dann geh nicht hin. Ich verstehe hier niemanden, der sich in den letzten Tagen beschwert hat, das JPA sei so verantwortungslos, aber jetzt, wo man anscheinend ohne Attest berechtigt zurücktreten kann, nicht davon Gebrauch macht.
Das würde dazu führen, dass man zur nächstmöglichen mündlichen Prüfung geladen wird, also exakt das, was passiert wäre, wenn das JPA von sich aus verschoben hätte. Es hätten also die Prüflinge selbst in der Hand, eine Verschiebung herbeizuführen.
Sich einerseits darüber aufzuregen, wie verantwortungslos das JPA handelt, aber andererseits teilzunehmen, obwohl ein Rücktritt problemlos möglich ist, ist doch die reinste Doppelmoral.
19.03.2020, 17:22
(19.03.2020, 17:20)Gast123 schrieb:(19.03.2020, 16:48)Dumm schrieb: Naja zu beachten sind m.E. auch die Prüfer...bei mir sind 2 von 3 Prüfer über 65 Jahre alt. Finde es denen gegenüber etwas verantwortungslos.
Aber gut, deren Entscheidung!
Dann geh nicht hin. Ich verstehe hier niemanden, der sich in den letzten Tagen beschwert hat, das JPA sei so verantwortungslos, aber jetzt, wo man anscheinend ohne Attest berechtigt zurücktreten kann, nicht davon Gebrauch macht.
Das würde dazu führen, dass man zur nächstmöglichen mündlichen Prüfung geladen wird, also exakt das, was passiert wäre, wenn das JPA von sich aus verschoben hätte. Es hätten also die Prüflinge selbst in der Hand, eine Verschiebung herbeizuführen.
Sich einerseits darüber aufzuregen, wie verantwortungslos das JPA handelt, aber andererseits teilzunehmen, obwohl ein Rücktritt problemlos möglich ist, ist doch die reinste Doppelmoral.
Falls du es nicht bekommen hast, ich will die Prüfung!!!
19.03.2020, 17:23
Zur Info, die Mail kam gerade rein vom JPA Hessen:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind für die mündliche Prüfung im Rahmen der zweiten juristischen Staatsprüfung
geladen.
Wie Ihnen bekannt ist, verbreitet sich derzeit der Coronavirus COVID-19 (Coronavirus
SARS-CoV-2) auch im Land Hessen. Die Hessische Landesregierung und die Kommunen
haben auf die Lage durch umfassende Maßnahmen reagiert.
Dem Justizprüfungsamt ist bewusst, dass eine Konzentration auf den Abschluss der Ausbildung
derzeit beeinträchtigt sein kann. Gleichwohl haben die Kandidatinnen und Kandidaten
ein berechtigtes Interesse an der Durchführung der mündlichen Prüfungen, um
den in Sichtweite befindlichen letzten Abschnitt einer langjährigen Ausbildung zeitnah zu
beenden.
Etwas Anderes kann nur gelten, wenn bei Kandidatinnen und Kandidaten am Prüfungstag
der Verdacht einer Infektion besteht. Das Justizprüfungsamt behält sich vor, bei Verdachtsfällen
die entsprechenden Kandidatinnen und Kandidaten zum Gesundheitsamt
(notfalls zum Hausarzt) zu schicken.
Vor diesem Hintergrund räumt das Justizprüfungsamt allen Kandidatinnen und Kandidaten
die Möglichkeit ein, sich ohne Angabe von Gründen gegen die Absolvierung der
mündlichen Prüfung in dieser außergewöhnlichen Zeit zu entscheiden, ohne dass diese Entscheidung nachteilige Auswirkungen auf das Prüfungsergebnis hat. Damit fällt die grundsätzlich durch das Prüfungsrechtsverhältnis begründete Teilnahmepflicht weg.
Eine entsprechende Erklärung muss jeweils bis zum Vortag der mündlichen Prüfung um
12 Uhr in Textform unter Angabe der Personalien inklusive des Geburtsdatums und der
Prüfungslistennummer bei der Geschäftsstelle der Prüfungsabteilung II des Justizprüfungsamts
eingehen (Fax: +49 (611) 32 2994,
E-Mail: JPAII-Wiesbaden@hmdj.hessen.de).
Sollte keine entsprechende Erklärung eingehen und dennoch eine Teilnahme an der
mündlichen Prüfung nicht erfolgen, so würde der Versuch als nicht bestanden erklärt werden.
Sollte eine entsprechende Erklärung bei dem Justizprüfungsamt eingehen, würde die
mündliche Prüfung nachgeholt werden, sobald dies organisatorisch möglich ist, wobei
aktuell kein Zeitpunkt in Aussicht gestellt werden kann.
Sollten Sie nicht bereits aus anderen Gründen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen,
können Sie sich auch gegen eine Teilnahme an der mündlichen Prüfung entscheiden,
sofern es Ihnen in der derzeitigen Situation nicht mehr gelingt, die erforderlichen, zugelassenen
Hilfsmittel zu beschaffen. Sollten Sie noch über Vorauflagen der zugelassenen
Gesetzessammlungen oder Kommentare verfügen, die keine unzulässigen Markierungen
enthalten, so dürfen Sie auch diese in der mündlichen Prüfung verwenden. Die Prüfungskommissionen
werden darüber informiert werden, dass der Katalog der zulässigen
Hilfsmittel insoweit erweitert ist.
Die Organisation der anstehenden Prüfungen bindet derzeit die volle Arbeitskraft des
Justizprüfungsamtes. Ich bitte daher, von individuellen Anfragen abzusehen und sich
stattdessen regelmäßig auf der Internetseite des Justizprüfungsamtes zu informieren und
Ihr E-Mail-Postfach im Blick zu behalten. Angesichts der aktuellen Dynamik der Ereignisse,
und weil die Durchführung der mündlichen Prüfung eines hohen Personaleinsatzes
auch auf Seiten der Prüferinnen und Prüfer und der Aufsichtskräfte bedarf, kann es auch
in den nächsten Tagen noch zu Veränderungen im Prüfungsablauf kommen.
Sie werden in jedem Fall frühestmöglich über Veränderungen informiert werden. Dies
betrifft – soweit zeitlich möglich – auch den Fall, dass eine Änderung der Zusammensetzung
der Prüfungskommission wegen Verhinderung auf Seiten der Prüfer erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"
"Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sind für die mündliche Prüfung im Rahmen der zweiten juristischen Staatsprüfung
geladen.
Wie Ihnen bekannt ist, verbreitet sich derzeit der Coronavirus COVID-19 (Coronavirus
SARS-CoV-2) auch im Land Hessen. Die Hessische Landesregierung und die Kommunen
haben auf die Lage durch umfassende Maßnahmen reagiert.
Dem Justizprüfungsamt ist bewusst, dass eine Konzentration auf den Abschluss der Ausbildung
derzeit beeinträchtigt sein kann. Gleichwohl haben die Kandidatinnen und Kandidaten
ein berechtigtes Interesse an der Durchführung der mündlichen Prüfungen, um
den in Sichtweite befindlichen letzten Abschnitt einer langjährigen Ausbildung zeitnah zu
beenden.
Etwas Anderes kann nur gelten, wenn bei Kandidatinnen und Kandidaten am Prüfungstag
der Verdacht einer Infektion besteht. Das Justizprüfungsamt behält sich vor, bei Verdachtsfällen
die entsprechenden Kandidatinnen und Kandidaten zum Gesundheitsamt
(notfalls zum Hausarzt) zu schicken.
Vor diesem Hintergrund räumt das Justizprüfungsamt allen Kandidatinnen und Kandidaten
die Möglichkeit ein, sich ohne Angabe von Gründen gegen die Absolvierung der
mündlichen Prüfung in dieser außergewöhnlichen Zeit zu entscheiden, ohne dass diese Entscheidung nachteilige Auswirkungen auf das Prüfungsergebnis hat. Damit fällt die grundsätzlich durch das Prüfungsrechtsverhältnis begründete Teilnahmepflicht weg.
Eine entsprechende Erklärung muss jeweils bis zum Vortag der mündlichen Prüfung um
12 Uhr in Textform unter Angabe der Personalien inklusive des Geburtsdatums und der
Prüfungslistennummer bei der Geschäftsstelle der Prüfungsabteilung II des Justizprüfungsamts
eingehen (Fax: +49 (611) 32 2994,
E-Mail: JPAII-Wiesbaden@hmdj.hessen.de).
Sollte keine entsprechende Erklärung eingehen und dennoch eine Teilnahme an der
mündlichen Prüfung nicht erfolgen, so würde der Versuch als nicht bestanden erklärt werden.
Sollte eine entsprechende Erklärung bei dem Justizprüfungsamt eingehen, würde die
mündliche Prüfung nachgeholt werden, sobald dies organisatorisch möglich ist, wobei
aktuell kein Zeitpunkt in Aussicht gestellt werden kann.
Sollten Sie nicht bereits aus anderen Gründen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen,
können Sie sich auch gegen eine Teilnahme an der mündlichen Prüfung entscheiden,
sofern es Ihnen in der derzeitigen Situation nicht mehr gelingt, die erforderlichen, zugelassenen
Hilfsmittel zu beschaffen. Sollten Sie noch über Vorauflagen der zugelassenen
Gesetzessammlungen oder Kommentare verfügen, die keine unzulässigen Markierungen
enthalten, so dürfen Sie auch diese in der mündlichen Prüfung verwenden. Die Prüfungskommissionen
werden darüber informiert werden, dass der Katalog der zulässigen
Hilfsmittel insoweit erweitert ist.
Die Organisation der anstehenden Prüfungen bindet derzeit die volle Arbeitskraft des
Justizprüfungsamtes. Ich bitte daher, von individuellen Anfragen abzusehen und sich
stattdessen regelmäßig auf der Internetseite des Justizprüfungsamtes zu informieren und
Ihr E-Mail-Postfach im Blick zu behalten. Angesichts der aktuellen Dynamik der Ereignisse,
und weil die Durchführung der mündlichen Prüfung eines hohen Personaleinsatzes
auch auf Seiten der Prüferinnen und Prüfer und der Aufsichtskräfte bedarf, kann es auch
in den nächsten Tagen noch zu Veränderungen im Prüfungsablauf kommen.
Sie werden in jedem Fall frühestmöglich über Veränderungen informiert werden. Dies
betrifft – soweit zeitlich möglich – auch den Fall, dass eine Änderung der Zusammensetzung
der Prüfungskommission wegen Verhinderung auf Seiten der Prüfer erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"
19.03.2020, 17:37
Wenn Verwaltungsemails zunehmend länger und unlesbarer werden und sowieso alles unter jedem nur denkbaren Vorbehalt steht, dann zeigt die Verwaltung, dass sie a) auf dem letzten Loch pfeift, b) darum bittet, eine förmliche Weisung zur Absage zu bekommen und c) möglichst keinerlei Verantwortung für irgendjemanden übernehmen will.
19.03.2020, 17:43
Naja also wie gesagt, ich will die Prüfung machen!
Sollte es aber kurzfristig zu einem Prüferwechsel kommen, werde ich es mir noch einmal überlegen. Die Kommission wird einen Wechsel mit Sicherheit nicht entsprechend honorieren, denen wird es im Zweifel ***eissegal sein...
Sollte es aber kurzfristig zu einem Prüferwechsel kommen, werde ich es mir noch einmal überlegen. Die Kommission wird einen Wechsel mit Sicherheit nicht entsprechend honorieren, denen wird es im Zweifel ***eissegal sein...