17.03.2020, 16:34
Wegnahme hab ich mit Fischer bejaht, weil Bank an den den Zahlungsvorgang Initiierenden ausgeben wollte und der Z ja schon den Pin eingegeben hatte.
Beim 3. Tatkomplex war ich mir super unsicher, hab aber dann nur 242 und Nötigung gemacht, weil ich das Gefühl hatte, räuberischer Diebstahl geht nicht, wenn der Täter nicht auf frischer Tat betroffen ist, sondern eben während der ganzen Tat der Geschädigte dabei ist? Keine Ahnung, wahrscheinlich Problem gesehen wo keins ist :D
Beim 3. Tatkomplex war ich mir super unsicher, hab aber dann nur 242 und Nötigung gemacht, weil ich das Gefühl hatte, räuberischer Diebstahl geht nicht, wenn der Täter nicht auf frischer Tat betroffen ist, sondern eben während der ganzen Tat der Geschädigte dabei ist? Keine Ahnung, wahrscheinlich Problem gesehen wo keins ist :D
17.03.2020, 16:56
Schöne Finte in NRW mit der Wiedereinsetzung!
17.03.2020, 16:57
Inwiefern?
Ich hab ehrlich gesagt über § 37 II gar kein Fristproblem gesehen :(
Ich hab ehrlich gesagt über § 37 II gar kein Fristproblem gesehen :(
17.03.2020, 16:58
(17.03.2020, 16:56)NRW20 schrieb: Schöne Finte in NRW mit der Wiedereinsetzung!
Wieso das?
Ich hab in Hessen auch eine Wiedereinsetzung geprüft. Bei mir war die Zustellung an den RA relevant, dadurch war die Begründungsfrist verpasst. Und daher muss Wiedereinsetzung beantragt werden, da ja keine Zurechnung des Verschuldens des RA erfolgt.
17.03.2020, 17:00
Verbot der Doppelzustellung... 37 II/145a III/37 II analog... Letzte Zustellung... 20.2. also, einhaltbar
17.03.2020, 17:03
17.03.2020, 17:05
hat jemand kein verwertungsverbot bzgl der aussage des ermittlungsrichters aufgrund der kurzfristigen verlobung vor der Hauptverhandlung angenommen ? stichwort rechtsmissbrauch
17.03.2020, 17:07
Da wusste ich nicht so richtig, was ich machen soll und hab hin und her begründet, dass Vernehmung Richter geht.
17.03.2020, 17:09
(17.03.2020, 17:05)Gast Hessen schrieb: hat jemand kein verwertungsverbot bzgl der aussage des ermittlungsrichters aufgrund der kurzfristigen verlobung vor der Hauptverhandlung angenommen ? stichwort rechtsmissbrauch
Guter Gedanke! Das hatte ich im Kopf, aber vergessen, weil ich erstmal geguckt habe, wer überhaupt Zeugen vernehmen darf und was die Voraussetzungen für richterliche Vernehmung sind
17.03.2020, 17:09
(17.03.2020, 17:05)Gast Hessen schrieb: hat jemand kein verwertungsverbot bzgl der aussage des ermittlungsrichters aufgrund der kurzfristigen verlobung vor der Hauptverhandlung angenommen ? stichwort rechtsmissbrauch
Ich bin der Auffassung, dass ein verwertungsverbot bestand. Ich meine aufgrund der Berufung auf die Verlobung, ist 252 StPO gegeben. Ich glaube, das 52 lll Nachwort.