16.03.2020, 21:02
u.a.:
"Kölner Gerichte konzentrieren sich auf Kernaufgaben
Verzicht auf vermeidbaren Publikumsverkehr
"Kölner Gerichte konzentrieren sich auf Kernaufgaben
Verzicht auf vermeidbaren Publikumsverkehr
Als tragende Säule des Rechtsstaats stellt die Justiz auch in der Corona-Krise nicht die Arbeit ein. Zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos und zur Bewältigung der Pandemie ist es aber wichtig, sich auf die Kernaufgaben zu konzentrieren und auf vermeidbare soziale Kontakte zu verzichten. Das bedeutet derzeit für die Gerichte in Köln:
- Der Publikumsverkehr wird auf das Nötigste beschränkt. Die Gerichtsgebäude sind nur bei dringenden Anliegen, wie etwa für die Teilnahme an Gerichtsverfahren, aufzusuchen. Die Gerichtskantinen werden, soweit sie überhaupt geöffnet bleiben, für externe Besucher geschlossen. Alle schriftlichen Anträge, die bisher persönlich abgegeben worden sind, sollen per Post übersandt werden.
- Gerichtsverhandlungen bleiben, dort wo es die Prozessordnung so vorsieht, weiter öffentlich. Nach den Gegebenheiten vor Ort kann die Zahl der Zuschauer so beschränkt werden, dass eine Ansteckungsgefahr im Publikumsbereich reduziert wird.
- Ob und wann Gerichtstermine stattfinden, entscheiden die Richterinnen und Richter in Ausübung ihrer richterlichen Unabhängigkeit. Dabei wägen sie auch bisher schon u.a. die Eilbedürftigkeit der Sache und die organisatorischen Möglichkeiten des Gerichts ab. Gerichtsverhandlungen in weniger eilbedürftigen Verfahren wurden und werden in vielen Fällen vorerst vertagt. Maßgeblich ist die Entscheidung im jeweiligen Einzelfall, die sich auch an den örtlichen Gegebenheiten orientiert. Bitte informieren Sie sich in Zweifelsfällen auf den Webseiten der Gerichte.
- Die Zivilprozessordnung sieht Möglichkeiten der Rechtsfindung ohne persönlichen Kontakt vor. So können Zivilrechtsstreite mit Zustimmung der Parteien im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden, § 128 ZPO. Gem. § 128a ZPO besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, mit Hilfe von Videotechnik zu verhandeln.
- Alle Veranstaltungen der Öffentlichkeitsarbeit wurden abgesagt.
16.03.2020, 21:02
16.03.2020, 21:03
OLG Düsseldorf schränkt Publikumsverkehr ein, steht da auf der Startseite
16.03.2020, 21:04
(16.03.2020, 21:02)Hast nrw schrieb: Eben noch gesagt, dass sie keine Nummer
Von mir haben und Zack angerufen. Ein sehr netter Herr, der sich auch trotz später Stunde Zeit genommen hat und alles beantwortet hat und wirklich mitfühlen kann.
Morgen ist tatsächlich noch und ab Mittwoch nichts mehr. Wesentliche Punlte vllt kurz:
- storno kosten (zb Hotel...) soll man einfach mal einreichen.
- es soll so werden, dass keinen Nachteile entstehen. Auf die Frage, ob das zur gleichen Kommission und dem gleichen Thema führt konnte er nichts sagen. Hätten sie nicht dran gedacht, sei aber bei jedem Prüfling die erste Frage gewesen.
- man werde wohl die Prüfungen so weiter fortsetzen, wie sie jetzt ausgesetzt wurden.
Blöde Frage, aber zum aktuellen März-Durchgang hat er vermutlich nichts gesagt, oder? :s
16.03.2020, 21:05
16.03.2020, 21:05
(16.03.2020, 21:02)Gast schrieb:(16.03.2020, 21:01)Gast schrieb:(16.03.2020, 20:56)Gast Nrw schrieb: Justizministerium NRW bei Google dann dort auf News kam so gegen 19:00uhr raus
Da steht nix. Du erzählst offensichtlich Unsinn
Nichts in Bezug auf die Prüfungen
Hab ich auch nicht gesagt. Hab nur gesagt, dass es ein Treffen gibt.
16.03.2020, 21:07
(16.03.2020, 21:05)Gast schrieb:(16.03.2020, 21:03)Gästchen schrieb: OLG Düsseldorf schränkt Publikumsverkehr ein, steht da auf der Startseite
Was soll das mit den Prüfungen zutun haben?
Examenskandidaten sind ja gerade kein Publikum in dem Sinne und zählen da nicht rein
Darüberhinaus wird die Prüfung nicht im OLG geschrieben (Düsseldorf). Die Prüfungen finden im JPA statt. Dieses ist organisatorisch nicht dem OLG bzw. etwaiger Hausordnung unterworfen.
16.03.2020, 21:09
Düsseldorf (dpa/lnw) - Das Landesjustizministerium in Düsseldorf berät sich am Dienstag mit Vertretern der Gerichte in Nordrhein-Westfalen, wie die Justiz auf die Corona-Krise reagieren soll.
Ziel aller Maßnahmen müsse die Aufrechterhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze bei gleichzeitiger Minimierung der Ansteckungsgefahr sein, teilte ein Sprecher am Nachmittag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Einzelheiten zum Ergebnis des Gesprächs will das Ministerium nach dem Treffen in Düsseldorf mitteilen.
Vor dem Treffen im Ministerium hatten sich einzelne Gerichte bereits geäußert und ihre Maßnahmen dargestellt. Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf schränkt vorübergehend den Publikumsverkehr ein. Dazu sollen Eingaben und Anträge schriftlich per E-Mail, Fax oder in den Hausbriefkasten eingereicht werden. Persönliche Gespräche seien nur noch nach Terminvereinbarung möglich. Vereinzelt würden aber auch Sitzungen verschoben. Vergleichbar äußerte sich auch das Oberlandesgericht in Köln. "Die Gerichte konzentrieren sich auf Kernaufgaben", hieß es am Nachmittag in einer Mitteilung. Wichtig sei, auf vermeidbare soziale Kontakte zu verzichten.
Am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wurden nach Angaben einer Sprecherin bislang zwei Verhandlungen in dieser Woche vertagt. Einmal habe der Senat die mündliche Verhandlung abgesagt, weil mit einem großen Zuschauerinteresse zu rechnen sei. Bei einem zweiten Fall hatten die Beteiligten das OVG wegen der Ansteckungsgefahr um Vertagung gebeten. Im Gegensatz zu Amts- oder Landgerichten hat das OVG in Münster allerdings deutlich weniger Publikumsverkehr. Mündliche Verhandlungen sind seltener.
Am Oberlandesgericht in Hamm lief der Betrieb bis Montagnachmittag normal weiter, wie ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. Das könne sich aber stündlich ändern.
Ziel aller Maßnahmen müsse die Aufrechterhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze bei gleichzeitiger Minimierung der Ansteckungsgefahr sein, teilte ein Sprecher am Nachmittag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Einzelheiten zum Ergebnis des Gesprächs will das Ministerium nach dem Treffen in Düsseldorf mitteilen.
Vor dem Treffen im Ministerium hatten sich einzelne Gerichte bereits geäußert und ihre Maßnahmen dargestellt. Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf schränkt vorübergehend den Publikumsverkehr ein. Dazu sollen Eingaben und Anträge schriftlich per E-Mail, Fax oder in den Hausbriefkasten eingereicht werden. Persönliche Gespräche seien nur noch nach Terminvereinbarung möglich. Vereinzelt würden aber auch Sitzungen verschoben. Vergleichbar äußerte sich auch das Oberlandesgericht in Köln. "Die Gerichte konzentrieren sich auf Kernaufgaben", hieß es am Nachmittag in einer Mitteilung. Wichtig sei, auf vermeidbare soziale Kontakte zu verzichten.
Am Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster wurden nach Angaben einer Sprecherin bislang zwei Verhandlungen in dieser Woche vertagt. Einmal habe der Senat die mündliche Verhandlung abgesagt, weil mit einem großen Zuschauerinteresse zu rechnen sei. Bei einem zweiten Fall hatten die Beteiligten das OVG wegen der Ansteckungsgefahr um Vertagung gebeten. Im Gegensatz zu Amts- oder Landgerichten hat das OVG in Münster allerdings deutlich weniger Publikumsverkehr. Mündliche Verhandlungen sind seltener.
Am Oberlandesgericht in Hamm lief der Betrieb bis Montagnachmittag normal weiter, wie ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. Das könne sich aber stündlich ändern.
16.03.2020, 21:10
Ich seh da echt keine Relevanz für uns, weil das LJPA entscheidet..
16.03.2020, 21:12
Ist das Ljpa ein eigenes Ministerium oder was?