13.03.2020, 13:04
(13.03.2020, 12:14)Gast schrieb:(12.03.2020, 19:47)Gast schrieb:(12.03.2020, 19:20)Berlin schrieb: Jetzt mal weg vom unwichtigen, hin zum wichtigen:
ÖR 7 Berlin Wahlklausur
Sachverhalt:
(Anwaltsklausur; 3 Verwaltungsakte + AsV; 80 V Verfahren) Der Sachverhalt dürfte grob dem Urteil des VG Düsseldorf aus 2015 entsprechen: https://openjur.de/u/853428.html
[...]
Praktischer Teil: Mandantenschreiben.
Glaubst du es ist vertretbar einen Antrag nach 80 V analog zu stellen mit "Feststellung der aW", weil die Anordnung der sofortigen Vollziehung formell rw war und Zwangsgeld angedroht wurde?
Ähnelt, finde ich, einer faktischen Vollziehung.
Kam über den unbegründeten Sofortvollzug nicht hinweg. IÜ. weiter geprüft und im Gutachten festgestellt, dass VAs sonst rm.
Vertretbar ist glaube Ich alles, sofern du einen Korrektor hast, der nicht nur sein Lösungsskizze entlang prüft. Aber um eine Feststellung seitens des Gerichts haben zu können müsste das Gericht m.M.n. erstmal rechtsgestaltend die AsV aufheben, weil die ja rechtswidrig bzw. "nicht ordnungsgemäß" ist. Und dem Mandanten wäre damit ja auch nicht wirklich geholfen, da die Behörde sofort eine neue AsV anordnen würde und nach der Rspr auch dürfte. A.A. Literatur insb. Kopp/Schenke § 80.
Genau, das habe ich auch alles so im Gutachten präsentiert. Ich fande es ähnelte einem faktischen Vollzug, aufgrund der Zwangsgeldandrohung, die dann, wenn die AOSV aufgehoben werden würde, ja rechtswidrig werden würde.
Dh. ich habe begründet um mein Leben und gesagt, dass nur eine Feststellug der aW dem Mandanten rechtlichen Schutz bieten würde. Soweit so gut.
Was mein Fail dann aber war: Habe keinen Anfechtungsantrag gestellt bzgl. der Aufhebung von Nr. 3 u 4 des Bescheides, sondern lediglich den Feststellungsantrag was zu wenig sein dürtfe. Mein Schriftsatz ist dadurch halt totaler Mist.
13.03.2020, 13:42
(12.03.2020, 17:17)T. Kaiser schrieb:(12.03.2020, 16:28)GastHE schrieb: Klage zulässigNicht übel. Nur eine Kleinigkeit: Die Tochter wird zugerechnet. Der Rest hört sich gut an!
§ 23 Nr. 1 GVG
§§ 12, 13 ZPO
Kläger prozessführungsbefugt. Wirksamkeit des PfÜB qualifizierte Prozessvoraussetzung, daher reicht schlüssiger Vortrag
Klage iHv 1000 begründet
PfüB wirksam, da nur unwirksam, wenn nichtig oder angefochten
Angefochten (-)
Nichtig (-), da Verstoß gegen § 751 II nicht zur Nichtigkeit führt
Forderung besteht, § 488 I 2. Steht fest nach BA
Aufrechnung iHv 400 (+), da § 404 analog
Aufrechnung iHv 600 (+), da § 404 analog und § 215
Aufrechnung iHv 100 (-)
Keine Haftung des Beklagten, da keine Zurechnung der Tochter. GoA (-), da wenn überhaupt, dann nur Anspruch gegen die Tochter.
Was habt ihr mit dem Hinweis aufs bereicherungsrecht gemacht (Verteidigung des klägers damit, er habe nichts erlangt durch das abschleppen.) Wie hätte man das noch ansprechen sollen, wenn goa schon durchgeht? Hilfsgutachten?
13.03.2020, 13:45
(13.03.2020, 13:42)Gast schrieb:(12.03.2020, 17:17)T. Kaiser schrieb:(12.03.2020, 16:28)GastHE schrieb: Klage zulässigNicht übel. Nur eine Kleinigkeit: Die Tochter wird zugerechnet. Der Rest hört sich gut an!
§ 23 Nr. 1 GVG
§§ 12, 13 ZPO
Kläger prozessführungsbefugt. Wirksamkeit des PfÜB qualifizierte Prozessvoraussetzung, daher reicht schlüssiger Vortrag
Klage iHv 1000 begründet
PfüB wirksam, da nur unwirksam, wenn nichtig oder angefochten
Angefochten (-)
Nichtig (-), da Verstoß gegen § 751 II nicht zur Nichtigkeit führt
Forderung besteht, § 488 I 2. Steht fest nach BA
Aufrechnung iHv 400 (+), da § 404 analog
Aufrechnung iHv 600 (+), da § 404 analog und § 215
Aufrechnung iHv 100 (-)
Keine Haftung des Beklagten, da keine Zurechnung der Tochter. GoA (-), da wenn überhaupt, dann nur Anspruch gegen die Tochter.
Was habt ihr mit dem Hinweis aufs bereicherungsrecht gemacht (Verteidigung des klägers damit, er habe nichts erlangt durch das abschleppen.) Wie hätte man das noch ansprechen sollen, wenn goa schon durchgeht? Hilfsgutachten?
Gar nicht angesprechen, Urteilsstil! Ich meine, dass im BV nix zum einem etwaigen Hilfsgutachten stand. Also nur GoA und gut ist.
Der Hinweis ist dann nur für die Leute, die entgegen der Rspr. statt GoA hier 812 genommen haben.
13.03.2020, 15:13
Was lief heute in NRW?
13.03.2020, 15:16
(13.03.2020, 13:45)T. Kaiser schrieb:Doch gab einen hinweis aufs hilfsgutachten im bv.(13.03.2020, 13:42)Gast schrieb:(12.03.2020, 17:17)T. Kaiser schrieb:(12.03.2020, 16:28)GastHE schrieb: Klage zulässigNicht übel. Nur eine Kleinigkeit: Die Tochter wird zugerechnet. Der Rest hört sich gut an!
§ 23 Nr. 1 GVG
§§ 12, 13 ZPO
Kläger prozessführungsbefugt. Wirksamkeit des PfÜB qualifizierte Prozessvoraussetzung, daher reicht schlüssiger Vortrag
Klage iHv 1000 begründet
PfüB wirksam, da nur unwirksam, wenn nichtig oder angefochten
Angefochten (-)
Nichtig (-), da Verstoß gegen § 751 II nicht zur Nichtigkeit führt
Forderung besteht, § 488 I 2. Steht fest nach BA
Aufrechnung iHv 400 (+), da § 404 analog
Aufrechnung iHv 600 (+), da § 404 analog und § 215
Aufrechnung iHv 100 (-)
Keine Haftung des Beklagten, da keine Zurechnung der Tochter. GoA (-), da wenn überhaupt, dann nur Anspruch gegen die Tochter.
Was habt ihr mit dem Hinweis aufs bereicherungsrecht gemacht (Verteidigung des klägers damit, er habe nichts erlangt durch das abschleppen.) Wie hätte man das noch ansprechen sollen, wenn goa schon durchgeht? Hilfsgutachten?
Gar nicht angesprechen, Urteilsstil! Ich meine, dass im BV nix zum einem etwaigen Hilfsgutachten stand. Also nur GoA und gut ist.
Der Hinweis ist dann nur für die Leute, die entgegen der Rspr. statt GoA hier 812 genommen haben.
13.03.2020, 15:28
Was lief in Hessen heute? Danke!
13.03.2020, 15:29
ja dann ab ins Hilfsgutachten! Aber das ist nicht kriegsentscheidend.
13.03.2020, 15:43
13.03.2020, 16:12
Mandantin will Ansprüche gegen Post ag geltend machen, weil ein Mitarbeiter über 3 Jahre Briefe zu Hause gebunkert hat und diese nicht auslieferte
So verpasste die Mandantin eine Einschreibung an der Uni Köln im nachrückverfahren
Sie schrieb sich an der Uni Münster ein, musste jahrelang Miete zahlen und hatte umzugskosten
Sonst wäre sie in Köln bei ihren Eltern geblieben
Langer AGB - Katalog zur Haftung der Post ag für Schäden
Mittelbare Schäden waren ausgeschlossen
So verpasste die Mandantin eine Einschreibung an der Uni Köln im nachrückverfahren
Sie schrieb sich an der Uni Münster ein, musste jahrelang Miete zahlen und hatte umzugskosten
Sonst wäre sie in Köln bei ihren Eltern geblieben
Langer AGB - Katalog zur Haftung der Post ag für Schäden
Mittelbare Schäden waren ausgeschlossen
13.03.2020, 16:13
Hat einer Lösungsansätze ?