12.03.2020, 17:22
§ 392 bgb relevant ?
12.03.2020, 17:22
In NRW war der Fall bisschen anders oder? Tochter GoA ? Nebenintervention mit Kostenentscheidung? War laut Bearbeitervermerk der PfüB in NrW nicht in Ordnung? Aufrechnung über 406?
12.03.2020, 17:28
Kostenentscheidung war in Hessen erlassen
§ 392 braucht man nicht, oder?
§ 392 braucht man nicht, oder?
12.03.2020, 17:30
Ja die dritte Aufrechnung mit der GoA und der Tochter gab es in NRW nicht.
Ansonsten hört es sich gleich an. Die 404 ff. analog mussten denke ich auch in NRW angewendet werden und laut Bearbeitervermerk war das Pfüb in Ordnung, sofern sich die Beteiligten nicht auf einen Fehler berufen. Und da der Beklagte ja gerügt hat das der Kläger die Sicherheit nicht gezahlt hat musste das auch thematisiert werden
Ansonsten hört es sich gleich an. Die 404 ff. analog mussten denke ich auch in NRW angewendet werden und laut Bearbeitervermerk war das Pfüb in Ordnung, sofern sich die Beteiligten nicht auf einen Fehler berufen. Und da der Beklagte ja gerügt hat das der Kläger die Sicherheit nicht gezahlt hat musste das auch thematisiert werden
12.03.2020, 17:33
12.03.2020, 17:45
(12.03.2020, 17:33)nrw 99 schrieb:(12.03.2020, 17:28)GastHE schrieb: Kostenentscheidung war in Hessen erlassen
§ 392 braucht man nicht, oder?
in nrw meinte der kläger die aufrechnung sei wegen der beschlagnahme nicht möglich
Genau deshalb muss man ja die Frage "herausarbeiten", ob die Aufrechnung nun geht und wenn, unter welchen Voraussetzungen. Vgl. mein ZVR-Skript Rn. 54. Da steht ja eh fast die ganze Klausur drin.
12.03.2020, 17:54
Die Forderungen würden doch alle samt vor der Beschlagnahme erworben oder? Sonst käme ich ja auch nicht auf die 1000 am Ende.
12.03.2020, 17:55
(12.03.2020, 17:45)T. Kaiser schrieb:(12.03.2020, 17:33)nrw 99 schrieb:(12.03.2020, 17:28)GastHE schrieb: Kostenentscheidung war in Hessen erlassen
§ 392 braucht man nicht, oder?
in nrw meinte der kläger die aufrechnung sei wegen der beschlagnahme nicht möglich
Genau deshalb muss man ja die Frage "herausarbeiten", ob die Aufrechnung nun geht und wenn, unter welchen Voraussetzungen. Vgl. mein ZVR-Skript Rn. 54. Da steht ja eh fast die ganze Klausur drin.
...sehr subtile Werbung ;)
12.03.2020, 17:57
Ist aber so.
12.03.2020, 17:57
Ich schreibe anonym, deshalb kommt vermutlich kein Schleim-Vorwurf. Aber das Skript ist wirklich gut