19.11.2015, 12:47
(19.11.2015, 11:02)Gast schrieb:Man muss den Verfahrensfehler rügen und die Behörde auffordern, die Prüfung zu wiederholen.(15.11.2015, 16:26)Gast schrieb: Stimmt natürlich, von Amts wegen läuft da nichts. Aber wer zu den Leuten gehört, die nichts ausgeteilt bekommen haben und nichtmals die Einschlägigkeit dieses Gesetzes gesehen haben, also nichts dazu geschrieben haben, der wäre wirklich sehr blöd, wenn er das einfach so hinnehmen würde. Aber Ergebnis abwarten und dann entscheiden ist natürlich nicht - dann wäre man präkludiert.
Wieso denn das? Die Prüfungsentscheidung kann man doch sowieso erst nach der Mündlichen Prüfung anfechten, weil erst mit dieser ein anfechtbarer Verwaltungsakt vorliegt. Vorher gibt es ja ohnehin keine Akteneinsicht.
Das was du schreibst, bezieht sich nur auf Bewertungsfehler.
19.11.2015, 14:16
Das KGG ist noch im Nomos-Text Landesrecht Hessen abgedruckt, ONr. 63.
19.11.2015, 14:28
Also einmal Urteil und einmal anwaltliche Begutachtung in den Ö.Rechts-klausuren?
19.11.2015, 18:55
19.11.2015, 19:46
20.11.2015, 14:37
(19.11.2015, 18:55)gast schrieb:(19.11.2015, 14:16)He schrieb: Das KGG ist noch im Nomos-Text Landesrecht Hessen abgedruckt, ONr. 63.
in meinem aber nicht, aktuelle Auflage von 2015
in der vorauflage is es noch drin
Insofern bleibt weiterhin die Frage, ob man nun auf verzichtet oder nicht. In dem Fall war es also wohl hilfreich, wenn man in leichtester Fahrlässigkeit darauf verzichtet hat, und dann die Vorauflage hatte.
Na super!
20.11.2015, 19:53
(20.11.2015, 14:37)Gast schrieb:Na dann beeil dich mal mit deiner Rüge.(19.11.2015, 18:55)gast schrieb:(19.11.2015, 14:16)He schrieb: Das KGG ist noch im Nomos-Text Landesrecht Hessen abgedruckt, ONr. 63.
in meinem aber nicht, aktuelle Auflage von 2015
in der vorauflage is es noch drin
Insofern bleibt weiterhin die Frage, ob man nun auf verzichtet oder nicht. In dem Fall war es also wohl hilfreich, wenn man in leichtester Fahrlässigkeit darauf verzichtet hat, und dann die Vorauflage hatte.
Na super!
21.11.2015, 13:08
Naja man könnte schon darüber streiten, ob das jetzt ein bloßer verfahrensfehler war. Denn im Hilfsmittelerlass steht ja eigentlich immer drin, welche Auflage des Gesetzes man nutzen darf. Wenn nun in diesem der besagte Gesetzestext nicht drin steht, in der Lösung es aber auf diesen ankam ergibt sich bei einer Abwertung auf Grund dessen doch automatisch ein Beurteilungsfehler. Es wird nämlich auf einen falschen Beurteilungsmaßstab abgestellt - die Lösung an Hand des KGG.
Dazu können ja auch noch Reihungseffekte auftreten.
Im Übrigen, wie will euch jemand nachweisen, wann ihr von den Vorgängen in den anderen Prüfungsgruppen erfahren habt ? Kann man ja immer noch nach Akteneinsicht einwenden ( wieso hat der Korrektor dort auf das KGG abgestellt?). Und schon sitzt das JPA in der Patsche.
Dazu können ja auch noch Reihungseffekte auftreten.
Im Übrigen, wie will euch jemand nachweisen, wann ihr von den Vorgängen in den anderen Prüfungsgruppen erfahren habt ? Kann man ja immer noch nach Akteneinsicht einwenden ( wieso hat der Korrektor dort auf das KGG abgestellt?). Und schon sitzt das JPA in der Patsche.
21.11.2015, 18:01
(18.11.2015, 13:26)gast schrieb:(17.11.2015, 15:58)Gast schrieb: In dem Fall sollten vielleicht die, die das Gesetz ausgeteilt bekommen haben, eine Rüge in Betracht ziehen - weil ihre Aufmerksamkeit auf ein irrelevantes Gesetz gerichtet wurde, mit denen sich andere Prüflinge erst gar nicht beschäftigen mussten.
Ja. Ich werde das dann gleich bezüglich aller acht klausuren rügen. Schließlich wurde uns das kgg bereits am ersten Klausurtag ausgeteilt.
Hi,
wie willst du genau vorgehen? Ich überlege auch alle acht zu rügen.
23.11.2015, 12:18
(21.11.2015, 18:01)Gast schrieb:Hi.(18.11.2015, 13:26)gast schrieb:(17.11.2015, 15:58)Gast schrieb: In dem Fall sollten vielleicht die, die das Gesetz ausgeteilt bekommen haben, eine Rüge in Betracht ziehen - weil ihre Aufmerksamkeit auf ein irrelevantes Gesetz gerichtet wurde, mit denen sich andere Prüflinge erst gar nicht beschäftigen mussten.
Ja. Ich werde das dann gleich bezüglich aller acht klausuren rügen. Schließlich wurde uns das kgg bereits am ersten Klausurtag ausgeteilt.
Hi,
wie willst du genau vorgehen? Ich überlege auch alle acht zu rügen.
ich sitze gerade an meinem Schreiben ans Prüfungsamt.
Ich werde jetzt die Rügen erheben. Dazu suche ich immer noch nach Fundstellen, auf die ich verweisen kann. Dann werde ich das Amt auffordern, in ganz Hessen die Prüfungen zu wiederholen. Wie wirst du vorgehen?