10.03.2020, 17:20
(10.03.2020, 17:16)Gast schrieb:Gedanklich kam ich auch darauf, aber vom Bauchgefühl her konnte es doch nicht sein, oder? Dann könnten ja noch weiterhin Ansprüche gegen die GmbH geltend gemacht werden. Wieso pocht dann die Gegenseite permanent darauf, dass die Anwältin wegen ihres Verhaltens zum SE verpflichtet sei. Rechtlich betrachtet war der Fall nicht so schwer, aber mich haben die ganzen Daten verwirrt & so viele Angaben im SV, dann denkt man sich „wozu dann die ganzen Infos im SV?“ :-/ wollte das LJPA uns auf den Arm nehmen und verwirren?(10.03.2020, 16:51)GastHE schrieb:(10.03.2020, 16:47)Gast schrieb: Hab gesagt, dass sie mit endgültiger nacherfüllungsverweigerung seitens des Klägers begann und durch das Beweisverfahren gehemmt war
wegen Bauvertrag dann im Ergebnis noch nicht abgelaufen
Aber die war doch sogar vor der Anforderung des Vorschusses und die Hemmung war nicht so lang. Dh nur wenn man die Abnahme gegenüber dem anderen Unternehmer Terrabau als Abnahme ansähe, gäbe es noch eine Möglichkeit?
Die Hemmung lief ja bis die Frist vorbei war zur Stellungnahme nach dem Gutachten oder? Bei mir wegen fünf Jahre Verjährungsfrist dann erst irgendwann im Juni 2020 abgelaufen
10.03.2020, 17:32
(10.03.2020, 17:19)NRW20 schrieb:(10.03.2020, 17:16)Gast12 schrieb:(10.03.2020, 16:34)NRW20 schrieb: Meines Erachtens gab es in NRW sogar drei Anliegen...
Anspruch Kläger gegen GmbH
Anspruch Kläger gegen Mandantin
Anspruch Mandantin auf Zinsen
Nein, Zinsen wollte sie nicht. Sie meinte ausdrücklich, dass sie nicht nach den Unterlagen kramen will. Daher verzichtet sie auf diese
Sie konnte die Mahnungen nicht finden, deshalb teilweise Verzicht auf (Verugs) - Zinsen...??? Hab dann Zinsen ab Rechtshängigkeit beantragt
Also der Ablauf der Dreiwochenfrist auf die Gutachten war 12.6.2014, Hemmung ende nach 6 Monaten, daher 12.12.14 und dann fünf Jahre
10.03.2020, 17:35
Sorry, falsches Zitat
Also der Ablauf der Dreiwochenfrist auf die Gutachten war 12.6.2014, Hemmung ende nach 6 Monaten, daher 12.12.14 und dann fünf Jahre
Also der Ablauf der Dreiwochenfrist auf die Gutachten war 12.6.2014, Hemmung ende nach 6 Monaten, daher 12.12.14 und dann fünf Jahre
10.03.2020, 17:38
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2019 – 5 U 91/18)
Das war das Urteil für Hessen
Abnahme spätestens mit Vorschuss und Verlangen von regressansprüchen
Das war das Urteil für Hessen
Abnahme spätestens mit Vorschuss und Verlangen von regressansprüchen
10.03.2020, 17:48
10.03.2020, 18:05
(10.03.2020, 17:38)Gast Hessen schrieb: (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2019 – 5 U 91/18)Es lag gerade keine Abnahme vor! Zitat aus dem Urteil:
Das war das Urteil für Hessen
Abnahme spätestens mit Vorschuss und Verlangen von regressansprüchen
"Ausgehend vom Fehlen einer Abnahme können Gewährleistungsansprüche im Ausnahmefall auch ohne bzw. vor Abnahme geltend gemacht werden, unter anderem bei Entstehen eines Abrechnungsverhältnisses, wenn der Besteller keine Erfüllung bzw. Nacherfüllung mehr beanspruchen kann und nur noch Schadensersatzansprüche geltend macht (vgl. BGH, Urteil vom 19.01.2017 - VII ZR 235/15, BeckRS 2017, 103136 m.w.N.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 16. Aufl. 2018, Rn. 2847). Umstritten ist indessen, ob auch für solche Gewährleistungsansprüche vor / ohne Abnahme die 5-jährige Gewährleistungsfrist gilt und wann der Verjährungslauf beginnt."
10.03.2020, 18:23
10.03.2020, 18:24
Also schön war das nicht. Jemanden aufgefallen, dass die Prozessbevollmächtigten gestern Monet, Richling und Dr. Faber hießen? Hat da jemand beim Jpa ein Hang zum Alkohol?
10.03.2020, 18:31
Das geht ja noch. Neulich hatten die LJPAs die Namen vieler unserer Dozenten genommen in den Klausuren. Witzig witzig!
10.03.2020, 18:38
BGH, Urteil vom 23.7.2019 – VI ZR 307/18
Übrigens 1 zu 1 der zweite Anspruch in Hessen
Übrigens 1 zu 1 der zweite Anspruch in Hessen