07.02.2020, 18:01
(07.02.2020, 17:57)Gast schrieb:(07.02.2020, 17:42)Gast schrieb: Stimmt. Aber er hätte ja ein gleichwertiges ersatzfahrzeug liefern können.
Gebrauchtwagen = Stückschuld = Nachlieferung unmöglich gem. 275 BGB
Daher Rücktritt nach 326 V ?
Die nachlieferung ist ja nicht immer ausgeschlossen wie gerade erwähnt. Und es waren keine Anhaltspunkte im Sachverhalt ersichtlich, die gegen eine ersetzbarkeit sprachen.
Aber selbst wenn man da anderer Auffassung ist, würde der Rücktritt an 446 scheitern, weil 477 nicht greift.
07.02.2020, 18:26
Was hat denn 446 damit zu tun?
07.02.2020, 18:32
07.02.2020, 18:34
446 bzw 477 war hier doch überhaupt kein Problem? Denn es war unstreitig dass die Spachtelstelle die ja laut SV vom Unfall stammt bei Verkauf vorlag ebenso wie die Laufleistung. Da gäbe es keinerlei Beweisprobleme.
07.02.2020, 18:34
Vorsicht bei Gebrauchtwagen! Das ist nicht immer eine Stückschuld...
07.02.2020, 18:42
(07.02.2020, 18:34)Nrw21 schrieb: 446 bzw 477 war hier doch überhaupt kein Problem? Denn es war unstreitig dass die Spachtelstelle die ja laut SV vom Unfall stammt bei Verkauf vorlag ebenso wie die Laufleistung. Da gäbe es keinerlei Beweisprobleme.
Ja, 477 war relevant für das nicht fachgerechte Aufbohren
07.02.2020, 19:05
(07.02.2020, 18:42)Gast NRW schrieb:(07.02.2020, 18:34)Nrw21 schrieb: 446 bzw 477 war hier doch überhaupt kein Problem? Denn es war unstreitig dass die Spachtelstelle die ja laut SV vom Unfall stammt bei Verkauf vorlag ebenso wie die Laufleistung. Da gäbe es keinerlei Beweisprobleme.
Ja, 477 war relevant für das nicht fachgerechte Aufbohren
Ich bin da nicht so fit was Autos angeht aber ich hatte das so verstanden, dass es das Gewinde schon seit Beginn an so defekt war und da zwischen Verkauf und Feststellung keine Reperatur erfolgt ist wäre dass ja auch nicht problematisch gewesen?
07.02.2020, 19:25
Ich hab in meinem Vergleich die Regelung des anderen Falls mit den Felgen und die Abgeltungsklausel nicht mehr geschafft und die Ratenzahlungsvereinbarung nicht fertig (2 Sätze oder so)... Meint ihr, dass das viel Abzug gibt? Immerhin war es ja nur dieser eine praktische Teil :s
07.02.2020, 19:31
(07.02.2020, 19:25)Gast11NRW schrieb: Ich hab in meinem Vergleich die Regelung des anderen Falls mit den Felgen und die Abgeltungsklausel nicht mehr geschafft und die Ratenzahlungsvereinbarung nicht fertig (2 Sätze oder so)... Meint ihr, dass das viel Abzug gibt? Immerhin war es ja nur dieser eine praktische Teil :s
Ich hoffe Mal nicht. HB die Ratenzahlung nämlich total vergessen :D aber vier Stunden lang im Kopf gesagt denk daran denk daran und dann so ein Mist
07.02.2020, 19:38
Es lässt sich doch aber auch bestreiten,dass sie anderen Mängel nicht bei Gefahrübergang vorlagen. Der Mandant weiß es ja nicht besser. Und dann geht das zu Lasten des Verkäufers, weil er das Gegenteil nicht beweisen kann.