07.02.2020, 15:51
Heute viel Schreibarbeit:
Anwaltsklausur, Beklagtensituation: Gebrauchtwagenhändler in schwieriger prozessualer Lage nach Rücktritt des Käufers wegen diverser Mängel. Dickicht aus Rücktrittserklärungen und verschiedener Mängel. Zwar 477, aber über die 6 Monatsfrist hinweg. Löchriger Gewährleistungsausschluss.
Dann: Vergleichsvertrag entwerfen und zuletzt AGBs entwerfen / abändern in konformer Auslegung von neuem EuGH Urteil aus 2017 im Hinblick auf Richtlinie 44/1999/EG - Knackpunkt: Verjährung von Mängelrechten / zeitliche Dauer der Mängelhaftung.
Anwaltsklausur, Beklagtensituation: Gebrauchtwagenhändler in schwieriger prozessualer Lage nach Rücktritt des Käufers wegen diverser Mängel. Dickicht aus Rücktrittserklärungen und verschiedener Mängel. Zwar 477, aber über die 6 Monatsfrist hinweg. Löchriger Gewährleistungsausschluss.
Dann: Vergleichsvertrag entwerfen und zuletzt AGBs entwerfen / abändern in konformer Auslegung von neuem EuGH Urteil aus 2017 im Hinblick auf Richtlinie 44/1999/EG - Knackpunkt: Verjährung von Mängelrechten / zeitliche Dauer der Mängelhaftung.
07.02.2020, 17:16
Ging der Rücktritt bei euch durch?!
07.02.2020, 17:24
Bei mir ja, aber nur wegen des Unfallschadens.
Habt ihr in der Zweckmäßigkeit was zu den Kosten geschrieben und wie die Kosten im vergleich aufgeteilt? Und: habt ihr den Mandanten im Vergleich, die Schuld 8000€ an die Gegenseite zahlen zu müssen, anerkennen lassen und in dieser Höhe der sofortigen Vollstreckung unterworfen?
Habt ihr in der Zweckmäßigkeit was zu den Kosten geschrieben und wie die Kosten im vergleich aufgeteilt? Und: habt ihr den Mandanten im Vergleich, die Schuld 8000€ an die Gegenseite zahlen zu müssen, anerkennen lassen und in dieser Höhe der sofortigen Vollstreckung unterworfen?
07.02.2020, 17:36
Bei mir nein.
"Bei Gefahübergang" wohl nicht beweisbar und auch keine Fristsetzung
"Bei Gefahübergang" wohl nicht beweisbar und auch keine Fristsetzung
07.02.2020, 17:38
Aber das war doch gar nicht streitig?
Fristsetzung ist entbehrlich wenn beide Formen unmöglich
Fristsetzung ist entbehrlich wenn beide Formen unmöglich
07.02.2020, 17:42
Stimmt. Aber er hätte ja ein gleichwertiges ersatzfahrzeug liefern können.
07.02.2020, 17:46
Da bin ich rausgeflogen weil es ja nach parteiwillen gleichartig und gleichwertig sein muss. Wird bei Gebrauchtwagen verneint
Hätte sowieso M beweisen müssen,dass K das auch will
Hätte sowieso M beweisen müssen,dass K das auch will
07.02.2020, 17:55
Ich kann natürlich auch falsch liegen. Ich glaube das ist egal,da man ja eh einen Vergleich schreiben sollte und das eigene Ergebnis dann nur Auswirkungen auf die Höhe des Betrages hat
07.02.2020, 17:56
(07.02.2020, 17:46)Gast schrieb: Da bin ich rausgeflogen weil es ja nach parteiwillen gleichartig und gleichwertig sein muss. Wird bei Gebrauchtwagen verneintDer Kläger hatte aber nichts vorgetragen was dagegen spricht. Ob man immer so pauschal sagen kann wenn Gebrauchtwagen Nachlieferung unmöglich? Ich fand nicht. Im Ergebnis habe ich gesagt die Klage wäre unbegründet. Weil der Mandant aber das Auto zurück haben wollte zug um zug gegen den Nettowert als Vergleich vorgeschlagen.
Hätte sowieso M beweisen müssen,dass K das auch will
Bei den AGB war i h überfragt :s
07.02.2020, 17:57