06.02.2020, 16:47
Hat jemand ein Urteil zur ZV Klausur gefunden?
Habe jetzt ein bisschen geguckt und leider nichts gefunden, sodass es wohl ein fiktiver Fall war?
Habe jetzt ein bisschen geguckt und leider nichts gefunden, sodass es wohl ein fiktiver Fall war?
06.02.2020, 16:56
ZV sind häufig fiktiv. So viele Verfahren, speziell examensgeeignete, gibt es praktisch halt nicht.
06.02.2020, 16:57
(06.02.2020, 16:47)Gast111 schrieb: Hat jemand ein Urteil zur ZV Klausur gefunden?
Habe jetzt ein bisschen geguckt und leider nichts gefunden, sodass es wohl ein fiktiver Fall war?
Ich hab auch noch nichts gefunden bei Beck, hab aber auch nicht lange suchen können. Kann euch bei Interesse die Rn. aus meinem ZVR-Skript sagen, die heute abgeprüft wurden. Da kann man das alles von heute nachlesen wie das zu machen war.
06.02.2020, 16:58
Mach mal T. Kaiser. Und evtl. ja doch etwas in der Rspr. gefunden.
06.02.2020, 17:07
(06.02.2020, 16:58)NRW20202 schrieb: Mach mal T. Kaiser. Und evtl. ja doch etwas in der Rspr. gefunden.
Gern. ZVR-Skript Rn. 12 zur Klageänderung und Zuständigkeit des ursprünglichen Gerichts in diesen Fällen und Rn. 106 zum Aufbau, Obersätzen und besonderen Prüfungspunkten dieser Art von Klagebegehren (§ 767 ZPO verpackt in Eingriffskondiktion prüfen). Innerhalb der Inzidenzprüfung von § 767 ZPO war auf die Besonderheiten bei der ZV aus not. Urkunden zu achten und diese sauber herauszuarbeiten (insbesondere iRd Statthaftigkeit, Zuständigkeit, Präklusion, vgl. ZVR-Skript Rn. 8, 10, 24). Alle Zitate betreffen mein Skript Die Zwangsvollstreckungsklausur im Assesorexamen, 8. Auflage, 2019.
06.02.2020, 17:09
Vielen Dank. Woran hängen Sie die Prüfung des § 767 ZPO im Rahmen der Eingriffskondiktionsprüfung auf?
06.02.2020, 17:17
(06.02.2020, 17:09)NRW20202 schrieb: Vielen Dank. Woran hängen Sie die Prüfung des § 767 ZPO im Rahmen der Eingriffskondiktionsprüfung auf?
ICH häng nichts an nichts auf :D , die Rspr. (dem folgen natürlich die LJPAs) macht es so und ich stellt das ja "nur" im Skript dar. Aufgehängt wird das bei "ohne Rechtsgrund". Steht alles bei Rn. 106 in Skript für die verl. Vollstreckungsgegenklage.
06.02.2020, 17:53
(06.02.2020, 17:07)T. Kaiser schrieb:(06.02.2020, 16:58)NRW20202 schrieb: Mach mal T. Kaiser. Und evtl. ja doch etwas in der Rspr. gefunden.
Gern. ZVR-Skript Rn. 12 zur Klageänderung und Zuständigkeit des ursprünglichen Gerichts in diesen Fällen und Rn. 106 zum Aufbau, Obersätzen und besonderen Prüfungspunkten dieser Art von Klagebegehren (§ 767 ZPO verpackt in Eingriffskondiktion prüfen). Innerhalb der Inzidenzprüfung von § 767 ZPO war auf die Besonderheiten bei der ZV aus not. Urkunden zu achten und diese sauber herauszuarbeiten (insbesondere iRd Statthaftigkeit, Zuständigkeit, Präklusion, vgl. ZVR-Skript Rn. 8, 10, 24). Alle Zitate betreffen mein Skript Die Zwangsvollstreckungsklausur im Assesorexamen, 8. Auflage, 2019.
Aber es war ein PfÜB, der erlassen wurde. Also 816 ll und nicht Eingriffskondiktion, oder?
06.02.2020, 18:11
Mhm. Irre ich mich, oder war die Vollstreckung noch gar nicht beendet?
Der Gläubiger war ja immernoch im Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung.
D.h.die Leistungsklage war weiterhin gesperrt,oder?
Der Gläubiger war ja immernoch im Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung.
D.h.die Leistungsklage war weiterhin gesperrt,oder?
06.02.2020, 18:18
(06.02.2020, 18:11)Gast schrieb: Mhm. Irre ich mich, oder war die Vollstreckung noch gar nicht beendet?
Der Gläubiger war ja immernoch im Besitz der vollstreckbaren Ausfertigung.
D.h.die Leistungsklage war weiterhin gesperrt,oder?
Das habe ich mich auch die ganze Zeit gefragt, mich aber dann doch für die verl. VAK entschieden.