21.10.2019, 15:35
Im Februar 2020 schreiben Referendare aus Mecklenburg-Vorpommern, NRW, dem GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein) und dem Saarland die Klausuren im 2. Staatsexamen.
Mecklenburg-Vorpommern:
03.02.
04.02.
06.02.
07.02.
10.02.
11.02.
13.02.
14.02.
NRW:
03.02.: Z 1
04.02.: Z 2
06.02.: Z 3
07.02.: Z 4
10.02.: S 1
11.02.: S 2
13.02.: V 1
14.02.: V 2
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
03.02.: ZR I
04.02.: ZR II
06.02.: ZHG
07.02.: ZR III
10.02.: StR I
11.02.: StR II
13.02.: ÖR I
14.02.: ÖR II
Saarland:
03.02.: ZR
04.02.: ZR
06.02.: VR
07.02.: ZR/ÖR
10.02.: StrR
13.02.: ÖR
14.02.: ÖR
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(M-V), NoName(HH).
Mecklenburg-Vorpommern:
03.02.
04.02.
06.02.
07.02.
10.02.
11.02.
13.02.
14.02.
NRW:
03.02.: Z 1
04.02.: Z 2
06.02.: Z 3
07.02.: Z 4
10.02.: S 1
11.02.: S 2
13.02.: V 1
14.02.: V 2
GPA-Bezirk (Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein):
03.02.: ZR I
04.02.: ZR II
06.02.: ZHG
07.02.: ZR III
10.02.: StR I
11.02.: StR II
13.02.: ÖR I
14.02.: ÖR II
Saarland:
03.02.: ZR
04.02.: ZR
06.02.: VR
07.02.: ZR/ÖR
10.02.: StrR
13.02.: ÖR
14.02.: ÖR
Erläuterung der Bezeichnungen laut LJPA NRW:
Bei den "Z-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Zivilrecht. Im Regelfall sind die Aufgabenstellungen bei der Z-1 und der Z-3 Klausur aus gerichtlicher Sicht und bei der Z-2 und der Z-4 Klausur aus anwaltlicher Sicht zu bearbeiten.
Bei den "S-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem Strafrecht. Im Regelfall ist bei der S-1 Klausur eine staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügung zu fertigen; die Aufgabenstellung der S-2 Klausur ist offener, hier kommen zum Beispiel ein erstinstanzliches Urteil oder ein Gutachten zu Rechtsmitteln des Beschuldigten oder der Staatsanwaltschaft in Betracht.
Bei den "V-Klausuren" handelt es sich um Aufgabenstellungen aus dem öffentlichen Recht. Im Regelfall ist bei der V-1 Klausur die Aufgabe aus gerichtlicher Sicht zu bearbeiten, bei der V-2 Klausur kommen zum Beispiel eine behördliche Entscheidung oder eine anwaltliche Beratung in Betracht.
Wichtig: Damit man in der Diskussion zu den Klausuren verfolgen kann, auf welches Bundesland sich die Aussagen beziehen, wähle bitte beim Posten einen Namen und setze eine Abkürzung des Bundeslandes in Klammer, also zB Felix(NRW), Gast12(M-V), NoName(HH).
03.02.2020, 15:50
Ziemlich genau OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.07.2019 – 1 U 121/18
Bei mir leider ein absoluter Reinfall
Bei mir leider ein absoluter Reinfall
03.02.2020, 17:09
Danke für den Hinweis! Bei mir leider ebenso
03.02.2020, 17:42
Bei uns hat auch jeder was anderes geprüft... Katastrophe.
03.02.2020, 19:18
Ja olg Saarbrücken-allerdings kommt ein zweiter Antrag und eine widerklage hinzu
Hallo erster fail schon in der ersten Klausur
Hallo erster fail schon in der ersten Klausur
03.02.2020, 19:54
Auch wir hatten in MV dieses Urteil des OLG Saarbrücken als Klausur. Nur dass bei uns die Klägerin noch zusätzlich außergerichtliche Anwaltskosten haben wollte, sodass wir das auch noch prüfen mussten.
Vom Umfang her nicht zu bewältigen. Eine absolute Frechheit. :@
Vom Umfang her nicht zu bewältigen. Eine absolute Frechheit. :@
03.02.2020, 20:12
Ähm, ich meinte eben natürlich vorgerichtliche Anwaltskosten. :blush:
Ansonsten zwei Anträge in der Klage, zwei in der Widerklage, Beweisaufnahme mit Zeuge, dann bestritt die Klägerin die Eigentümereigenschaft des Zeugen hinsichtlich des Parkplatzes und die Beklagte die Eigentümereigenschaft der Klägerin am KFZ. Dann lag noch der Vertrag bei, den der Zeuge und die Beklagte als Abschleppunternehmen geschlossen hatten, der musste auch noch verwurstet werden. Und natürlich musste die Klägerin auch noch haufenweise rügen hinsichtlich der Zulässigkeit der Widerklage, nämlich die Bestimmtheit, das Rechtsschutzbedürfnis und irgendwas war da noch. Und die Beklagte meinte, sie hätte Ansprüche aus EBV, GoA, ungerechtfertigter Bereicherung, Verzug und Verwahrungsvertrag. Und natürlich sollte laut Bearbeitervermerk auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen eingegangen werden, notfalls hilfweise.
Hallo?
Ich komme sonst gut klar mit meiner Zeiteinteilung, aber der Sachverhalt war so umfangreich, dass ich zunächst einmal eine dreiviertel Stunde brauchte, um das alles zu lesen und zu erfassen. Als ich endlich Rubrum und Tatbestand fertig hatte, war es bereits 12 Uhr (wir hatten um 9.16 Uhr angefangen, weil sich die Aufsicht verspätet hatte). Und dann noch eine Lösung hinzaubern. Ich begann erst um 12.45 Uhr mit dem Abfassen der Entscheidungsgründe, die ich bis zum Ende der Schreibzeit in anderthalb Stunden einfach so hinrotzte. Und natürlich sieht meine Lösung nicht im entferntesten so aus wie die des OLG.
Nein, nein, nein.
Ich würde gern mal wissen, ob diejenigen, die diese Prüfung stellen, sich mal selbst hinsetzen und versuchen, das in 5 Stunden zu schreiben...
Ansonsten zwei Anträge in der Klage, zwei in der Widerklage, Beweisaufnahme mit Zeuge, dann bestritt die Klägerin die Eigentümereigenschaft des Zeugen hinsichtlich des Parkplatzes und die Beklagte die Eigentümereigenschaft der Klägerin am KFZ. Dann lag noch der Vertrag bei, den der Zeuge und die Beklagte als Abschleppunternehmen geschlossen hatten, der musste auch noch verwurstet werden. Und natürlich musste die Klägerin auch noch haufenweise rügen hinsichtlich der Zulässigkeit der Widerklage, nämlich die Bestimmtheit, das Rechtsschutzbedürfnis und irgendwas war da noch. Und die Beklagte meinte, sie hätte Ansprüche aus EBV, GoA, ungerechtfertigter Bereicherung, Verzug und Verwahrungsvertrag. Und natürlich sollte laut Bearbeitervermerk auf alle aufgeworfenen Rechtsfragen eingegangen werden, notfalls hilfweise.
Hallo?
Ich komme sonst gut klar mit meiner Zeiteinteilung, aber der Sachverhalt war so umfangreich, dass ich zunächst einmal eine dreiviertel Stunde brauchte, um das alles zu lesen und zu erfassen. Als ich endlich Rubrum und Tatbestand fertig hatte, war es bereits 12 Uhr (wir hatten um 9.16 Uhr angefangen, weil sich die Aufsicht verspätet hatte). Und dann noch eine Lösung hinzaubern. Ich begann erst um 12.45 Uhr mit dem Abfassen der Entscheidungsgründe, die ich bis zum Ende der Schreibzeit in anderthalb Stunden einfach so hinrotzte. Und natürlich sieht meine Lösung nicht im entferntesten so aus wie die des OLG.
Nein, nein, nein.

Ich würde gern mal wissen, ob diejenigen, die diese Prüfung stellen, sich mal selbst hinsetzen und versuchen, das in 5 Stunden zu schreiben...
03.02.2020, 20:18
Bei uns auch mit WK und Antrag auf vorgerichtliche Anwaltskosten.
Scheint irgendwie Mode geworden zu sein, schon mit der ersten Klausur den Willen der Aspiranten zu brechen. Zeitlich unmöglich zu schaffen. Habe nichtmals geschafft ein anständiges Konzeptpapier zu erstellen und habe das Urteil "blind" - also "on the fly" hingerotzt.
Scheint irgendwie Mode geworden zu sein, schon mit der ersten Klausur den Willen der Aspiranten zu brechen. Zeitlich unmöglich zu schaffen. Habe nichtmals geschafft ein anständiges Konzeptpapier zu erstellen und habe das Urteil "blind" - also "on the fly" hingerotzt.
03.02.2020, 20:47
Widerklage war gar nicht mehr zu schaffen ...

03.02.2020, 21:39
Was zum Teufel war das? Ich wusste garnicht wie ich den ganzen Mist verarbeitet sollte hab da die GOA geprüft ja und herzlichen Glückwünsch auf Selbsthilfe bin ich garnicht gekommen weil ich davon ausging das die Kl als nicht uB dazu garnicht berechtigt war. Wirklich die haben ne verdammt Klatsche auch was den Umfang anging. :@