12.01.2020, 19:34
Wenn du 6,5 schaffst und eine gute Note im 1. Examen hast, dann probiere es doch mal in Thüringen. Da braucht man 16P aus 2 Examina.
12.01.2020, 22:24
Ich kenne 2 Leute die in Nds genommen wurden und mitten in der Probezeit sind mit 7.2 und 7.4 im 2. Examen. Das erste war auch jeweils ein „befriedigend“ von 6,8 und 7,6 Pkt. Keine außergewöhnlichen sonstigen Dinge im Lebenslauf (keine Diss, kein LLM oä). Einfach mal bewerben. Kann dir allenfalls passieren, dass es momentan nicht reicht - grundsätzlich ausschließen würde ich es aber nicht; wirst dann allerdings in Kauf nehmen müssen im Flächenland in die Pampa zu müssen, wo sonst keiner hinwill.
12.01.2020, 23:06
(12.01.2020, 22:24)Gast schrieb: Ich kenne 2 Leute die in Nds genommen wurden und mitten in der Probezeit sind mit 7.2 und 7.4 im 2. Examen. Das erste war auch jeweils ein „befriedigend“ von 6,8 und 7,6 Pkt. Keine außergewöhnlichen sonstigen Dinge im Lebenslauf (keine Diss, kein LLM oä). Einfach mal bewerben. Kann dir allenfalls passieren, dass es momentan nicht reicht - grundsätzlich ausschließen würde ich es aber nicht; wirst dann allerdings in Kauf nehmen müssen im Flächenland in die Pampa zu müssen, wo sonst keiner hinwill.
Wäre für mich ne Option, da ich ursprünglich aus der niedersächsischen Pampa komme :D
13.01.2020, 11:14
(12.01.2020, 16:34)LarsNRWfragtNDS schrieb: Hat jemand Erfahrung ob in letzter Zeit auch Leute mit 7,0 Punkten in NDS genommen wurden? Ich will unbedingt Richter werden. Allerdings liefen meine Klausuren bescheiden, so dass ich mind. 13 punkte im Gespräch und 12 im Aktenvortrag brauche um auf die 7,76 Punkte zukommen...
Ist natürlich eine Ansage für die Mündliche, aber durchaus machbar. Also erstmal durchziehen und dann danach gucken, was bei rum gekommen ist.
Ich würde mich auch einfach mal bewerben (mit allem über 7). Mir wurde damals klar vom Vorsitzenden in NDS gesagt, dass es mit 8 Punkten gar kein Problem wäre (und warum ich denn die 9 anstreben würde, bräuchte man ja nicht mehr :D ). Wenn dein 1. Examen jetzt nicht nur ausreichend war, gibt es auf jeden Fall eine Chance.
16.01.2020, 22:56
Das ist mündlich aber nur sehr schwer machbar. Zudem fällt der Blick bei der Einstellung auch immer Mal informell auf die Klausurnoten. Bei mir wurde gesagt, dass dort zu schlechte Noten ein Ausschlusskriterium seien. Ich weiss nicht, ob das in jedem Bundesland so gehandhabt wird, aber hier wird der Note aus dem schriftlichen Teil nach Aussage des Personaldezernenten ähnliche Bedeutung beigemessen, was ich angesichts der Schwächen der mündlichen Prüfung auch ansatzweise nachvollziehen kann.
16.01.2020, 23:16
Keine Ahnung, wo „hier“ sein soll, in Anbetracht der Arbeitsmarktlage wohl aber allenfalls in HH und B. Aus eigener Erfahrung - entsprechende Notensprünge und Einstellung damit sind durchaus möglich. Viel Erfolg !
16.01.2020, 23:23
Ich kenne auch zwei die von 6,x und 7,x durch die Mündliche auf 9 gekommen sind ind und eingestellt wurden in NRW. Im Assessment Center wurde es natürlich angesprochen, aber es war kein Hindernis. Also nur Mut;)
16.01.2020, 23:36
(16.01.2020, 23:23)NRWler2222 schrieb: Ich kenne auch zwei die von 6,x und 7,x durch die Mündliche auf 9 gekommen sind ind und eingestellt wurden in NRW. Im Assessment Center wurde es natürlich angesprochen, aber es war kein Hindernis. Also nur Mut;)
Mit 6,x? Da braucht man ja noch über 50 Punkte in der Mündlichen. Das dürfte aber ein krasser Ausnahmefall sein.
In meiner Persinalfindungskommission war es quasi andersrum. Ich wurde aufgrund meiner guten Klausurnoten (Schnitt 8,3 Gesamt 8,7) eingeladen, obwohl - nach Aussage der Kommission - die Grenznote eigentlich höher lag und es wohl noch bessere Kandidaten gab. Jeder der mit mir in dem Durchgang eingestellt wurde, hatte zwei VB (ich nur im Ersten). Das war aber bereits vor zwei Jahren (Berlin).
21.01.2020, 21:14
(12.01.2020, 22:24)Gast schrieb: Ich kenne 2 Leute die in Nds genommen wurden und mitten in der Probezeit sind mit 7.2 und 7.4 im 2. Examen. Das erste war auch jeweils ein „befriedigend“ von 6,8 und 7,6 Pkt. Keine außergewöhnlichen sonstigen Dinge im Lebenslauf (keine Diss, kein LLM oä). Einfach mal bewerben. Kann dir allenfalls passieren, dass es momentan nicht reicht - grundsätzlich ausschließen würde ich es aber nicht; wirst dann allerdings in Kauf nehmen müssen im Flächenland in die Pampa zu müssen, wo sonst keiner hinwill.
Das wundert mich aber.
Ich bin im Herbst letzten Jahres mit 8 im ersten und 7,5 im zweiten in NDS nicht mal zum Gespräch eingeladen worden. Hatte mich offen bei allen 3 OLGs beworben. Versuchen sollte man es aber.
Erste Infos zum Bewerbungsverfahren für den Justizdienst findest Du auf den Richter-Infoseiten von Juristenkoffer.de:
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
https://www.juristenkoffer.de/richter/
Darüber hinaus sollte man sich dann mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Optional besteht zudem die Möglichkeit, auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zuzugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
21.01.2020, 22:59
Ich kenne jemanden, dessen Cousin wiederum die Schwester eines Dritten recht gut kennt. Die hat von einem Fall Kenntnis erlangt, in dem abermals jemand anderes sich bei der Vorzimmerdame des stellvertretenden Justizoberwachtmeisters persönlich bewarb. Dem Ansinnen, Richter zu werden, fügte er gerüchteweise nur das Seepferdchen und den ÖR-AG-Schein des dritten Semesters bei (5,8 Punkte). Ob er genommen wurde, müsste ich meinen Informanten nochmals fragen, aber er soll zumindest danach häufiger im betreffenden OLG-Bezirk gesehen worden sein.