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Bessere Klausuren schreiben
VerzweifelterJurist
Member
***
Beiträge: 188
Themen: 4
Registriert seit: Jan 2020
#1
07.01.2020, 00:21
Guten Abend,

ich habe leider noch nicht herausgefunden, wie ich bessere (= zweistellige) Klausuren im Zivilrecht schreibe. Im ÖR und StrafR fallen die Probeklausuren einigermaßen gut aus, meistens zwischen 8-10 Punkten.
Im Zivilrecht habe ich beim Schreiben oft ein gutes Gefühl, lande aber dann bei 4-7 Punkten. Das ist nicht mein Anspruch, ich weiß aber einfach nicht was ich besser machen kann. Ich bin leider auch sehr verwöhnt, weil ich im ersten Examen öfter zweistellige Klausuren geschrieben habe und quasi fast nie unter 7/8. Da wusste ich aber auch, wie man in den höheren Notenbereich kommt (Gutachtenstil, Schwerpunktsetzung, materielle Probleme erkennen und lösen, schön formulieren, Meinungsstreitigkeiten sauber und überzeugend darstellen).

In den Klausuren fürs zweite habe ich das Gefühl, dass mir schon kleine Fehler, die ich eigentlich als „nicht der Rede wert“ ansehen würde, total das Genick brechen.

ZB:

- ein kleiner Fehler im Rubrum (Kläger statt Klägers geschrieben, nach Lage der Akten ohne Datum) macht mein ansonsten vollständiges und sauberes Rubrum nach Ansicht des Korrektors gleich „unbrauchbar“
- ich schreibe in meinen Augen sehr gute Tatbestände, weil ich den Sachverhalt schnell erfasse und schnell aussortieren kann; leider bekomme ich für einen schön formulierten, vollständigen und sauberen Tatbestand anscheinend keinerlei Pluspunkte, selbst wenn überall Haken dran sind, wird der Tatbestand nicht mit einem Wort lobend erwähnt - dann kann ich ihn aber auch schlicht weglassen, wenn er eh keine Pluspunkte bringt
- selbst bei vollständigen Entscheidungsgründen, dh. alles verwertet und angesprochen, wurde mir erst letzte Woche von Kaiser 4 Punkte auf die Klausur gegeben mit dem Argument, ich würde zwar alles ansprechen und lösen aber mit zu wenig Begründung, ich müsse die Probleme mehr ausrollen; das glaube ich gern, würde ich bei fünf Stunden mehr auch gerne machen. Aber ich verstehe einfach nicht, wie eine Klausur 4/18 Punkten bekommt, obwohl das Urteil vollständig und in den Entscheidungsgründen alles angesprochen wurde, selbst wenn zu oberflächlich

Ich bin mir unsicher, ob die Klausurenkurse im zweiten Examen einfach sehr streng sind, grundsätzlich im zweiten Examen einfach keiner gute Noten geben will oder es einfach tatsächlich so ist, dass kleine Fehler extrem reinhauen.
Dann frage ich mich aber was ich machen muss, um in einer Z-Klausur 10 Punkte und mehr zu bekommen.

Ich werde in meinen Klausuren IMMER fertig, dh. mein Urteil besteht aus Rubrum, Tenor, Tatbestand, Entscheidungsgründen, Unterschrift. Der Tatbestand ist vollständig und sauber formuliert. In den Entscheidungsgründen werden viele materielle Probleme angesprochen.
Wenn das alles nur 6 Punkte bringt, frage ich mich einfach was ich machen muss um 12 zu bekommen.

Bisher geschrieben Z-Klausuren: 10. Sowohl in der F-AG als auch bei Kaiser.
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GastNds
Unregistered
 
#2
07.01.2020, 11:19
(07.01.2020, 00:21)VerzweifelterJurist schrieb:  Guten Abend,

ich habe leider noch nicht herausgefunden, wie ich bessere (= zweistellige) Klausuren im Zivilrecht schreibe. Im ÖR und StrafR fallen die Probeklausuren einigermaßen gut aus, meistens zwischen 8-10 Punkten.
Im Zivilrecht habe ich beim Schreiben oft ein gutes Gefühl, lande aber dann bei 4-7 Punkten. Das ist nicht mein Anspruch, ich weiß aber einfach nicht was ich besser machen kann. Ich bin leider auch sehr verwöhnt, weil ich im ersten Examen öfter zweistellige Klausuren geschrieben habe und quasi fast nie unter 7/8. Da wusste ich aber auch, wie man in den höheren Notenbereich kommt (Gutachtenstil, Schwerpunktsetzung, materielle Probleme erkennen und lösen, schön formulieren, Meinungsstreitigkeiten sauber und überzeugend darstellen).

In den Klausuren fürs zweite habe ich das Gefühl, dass mir schon kleine Fehler, die ich eigentlich als „nicht der Rede wert“ ansehen würde, total das Genick brechen.

ZB:

- ein kleiner Fehler im Rubrum (Kläger statt Klägers geschrieben, nach Lage der Akten ohne Datum) macht mein ansonsten vollständiges und sauberes Rubrum nach Ansicht des Korrektors gleich „unbrauchbar“
- ich schreibe in meinen Augen sehr gute Tatbestände, weil ich den Sachverhalt schnell erfasse und schnell aussortieren kann; leider bekomme ich für einen schön formulierten, vollständigen und sauberen Tatbestand anscheinend keinerlei Pluspunkte, selbst wenn überall Haken dran sind, wird der Tatbestand nicht mit einem Wort lobend erwähnt - dann kann ich ihn aber auch schlicht weglassen, wenn er eh keine Pluspunkte bringt
- selbst bei vollständigen Entscheidungsgründen, dh. alles verwertet und angesprochen, wurde mir erst letzte Woche von Kaiser 4 Punkte auf die Klausur gegeben mit dem Argument, ich würde zwar alles ansprechen und lösen aber mit zu wenig Begründung, ich müsse die Probleme mehr ausrollen; das glaube ich gern, würde ich bei fünf Stunden mehr auch gerne machen. Aber ich verstehe einfach nicht, wie eine Klausur 4/18 Punkten bekommt, obwohl das Urteil vollständig und in den Entscheidungsgründen alles angesprochen wurde, selbst wenn zu oberflächlich

Ich bin mir unsicher, ob die Klausurenkurse im zweiten Examen einfach sehr streng sind, grundsätzlich im zweiten Examen einfach keiner gute Noten geben will oder es einfach tatsächlich so ist, dass kleine Fehler extrem reinhauen.
Dann frage ich mich aber was ich machen muss, um in einer Z-Klausur 10 Punkte und mehr zu bekommen.

Ich werde in meinen Klausuren IMMER fertig, dh. mein Urteil besteht aus Rubrum, Tenor, Tatbestand, Entscheidungsgründen, Unterschrift. Der Tatbestand ist vollständig und sauber formuliert. In den Entscheidungsgründen werden viele materielle Probleme angesprochen.
Wenn das alles nur 6 Punkte bringt, frage ich mich einfach was ich machen muss um 12 zu bekommen.

Bisher geschrieben Z-Klausuren: 10. Sowohl in der F-AG als auch bei Kaiser.

Hallo, ich verstehe deine Probleme und würde dir einfach gerne meine Erfahrung mitteilen.

Bei mir war es tatsächlich so, dass meine Probeklausuren im Zivilrecht i.d.R. zwischen 6-9 Punkten lagen. Die Urteilsklausur im Examen ist dann zu meiner Überraschung bei 13 gelandet. Ich habe allerdings den Klausurenkurs von unserem OlG besucht, also ausschließlich mit älteren originalen Examensklausuren trainiert. Von gewissen Anbietern habe ich schon vermehrt gehört, dass sie evtl. nicht ganz examensnah seien und extrem schlecht bewertet würden - also lass dich von schlechten (wobei 6 Punkte wirklich nicht schlecht sind!) nicht deprimieren.

Zu deinen beispielhaft genannten Fehlern kann ich dir aus meiner Erfahrung sagen, dass das Rubrum das ist, was der Korrektor zu erst sieht. Fehler kommen daher nicht gut an und lassen deine Arbeit evtl. in schlechteren Licht erscheinen, als sie tatsächlich ist. Bzgl. der Formulieren "Klägers"/"Kläger" kann ich mir dies jedoch nicht vorstellen, zumindest bei uns steht diese Formulierung im Ermessen und wurde mir noch nie angekreidet.

Hinsichtlich des Tatbestandes wurde uns es so vermittelt, dass dieser keine Punkte bringt, sondern allenfalls Minus-Punkte bei Fehlern. Soll heißen: auf keinen Fall zu lange daran aufhalten, das würde zu deinem folgenden Problem führen, in den Entscheidungsgründen nicht ausführlich genug zu argumentieren, da dir dann schlicht die Zeit fehlt. Vernachlässigen darf man den Tatbestand jedoch auch keinesfalls. Dieser steht direkt nach dem Rubrum, wird somit auch zu erst gelesen und wirft einfach ein schlechtes Licht auf deine Klausur, wenn diese (vermeintlich) einfache Aufgabe Fehler enthält. Ich habe mir immer ein Zeitlimit gesetzt, nach dem der TB fertig stehen sollte - das hilft, sich nicht aufzuhalten und sich zu zwingen, endlich die Punkte mit den Entscheidungsgründen einzusammeln.

Sollte es an Formulieren haken, hilft es, vermehrt Urteile zu lesen und sich gewisse Formulierungen einzuprägen. Das kann dir die letzten 5 Minuten retten.

Ich hoffe, das hilft dir etwas und ich wünsche dir alles Gute.
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Gästin
Unregistered
 
#3
09.01.2020, 19:16
Ein wenig Beruhigung: 
Ich habe mit der Kaiser-Bewertung auch schlechte Erfahrungen gemacht, die Bewertung lag weit unter dem aus den AGs und dann auch weit unter dem im Probeexamen und im echten zweiten Examen.

Den Tatbestand darfst du auf keinen Fall weglassen. 
Aber mal ehrlich: „Nicht lobend erwähnt“ stört dich? Warum?
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Gast BW
Unregistered
 
#4
21.01.2020, 22:27
Also ich finde nicht, dass Kaiser streng korrigiert. Ich habe mir etwa 30 Klausuren gekauft und hatte durchschnittlich 9-10 Punkte, ich hatte natürlich auch mal 6, aber auch 14 Punkte und öfter zweistellig. 
Ich weiß nicht, ob es daran lag dass ich hauptsächlich mit den Skripten gelernt habe und die Lösungen daher so waren, wie "sie es hören wollten" laut Musterlösung. 

Jedenfalls bewege ich mich bei Hemmer zwischen 5 und 6 Punkten,  einen Ausreißer zu 8. Habe jedoch das Gefühl, dass die Korrektoren sich keine Mühe geben außerhalb der Musterlösung zu werten. Die Korrekturbemerkung am Schluss ist als Einzeiler ein Witz. Kaiser geht wenigstens auch auf Schrift und Formulierungen ein. 

Jedenfalls denke ich, dass man seine Fehler analysieren muss. Mein Problem zB ist, dass ich  teilweise sehr oberflächlich schreibe (man mag mir verzeihen, dass ich nach vielen Jahren echt keinen Bock mehr habe) oder es in meinem Kopf klar ist, aber ich es nicht so zu Papier bringe. Du müsstest wirklich mal zwei Klausuren ähnlichen Inhalts zB Urteile nebeneinanderlegen, aner auch bedenken, dass manche Korrektoren einfach strenger bewerten.. so wie einer bei mir im Examen, der mir 10 gegeben hat, der Zweitkorrektor dann 7...ha ha....

Aber mach dich nicht verrückt, im Examen geben sie sich mehr Mühe mit der Korrektur.
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Fehlbar
Unregistered
 
#5
23.01.2020, 19:15
(07.01.2020, 00:21)VerzweifelterJurist schrieb:  Guten Abend,

ich habe leider noch nicht herausgefunden, wie ich bessere (= zweistellige) Klausuren im Zivilrecht schreibe. Im ÖR und StrafR fallen die Probeklausuren einigermaßen gut aus, meistens zwischen 8-10 Punkten.
Im Zivilrecht habe ich beim Schreiben oft ein gutes Gefühl, lande aber dann bei 4-7 Punkten. Das ist nicht mein Anspruch, ich weiß aber einfach nicht was ich besser machen kann. Ich bin leider auch sehr verwöhnt, weil ich im ersten Examen öfter zweistellige Klausuren geschrieben habe und quasi fast nie unter 7/8. Da wusste ich aber auch, wie man in den höheren Notenbereich kommt (Gutachtenstil, Schwerpunktsetzung, materielle Probleme erkennen und lösen, schön formulieren, Meinungsstreitigkeiten sauber und überzeugend darstellen).

In den Klausuren fürs zweite habe ich das Gefühl, dass mir schon kleine Fehler, die ich eigentlich als „nicht der Rede wert“ ansehen würde, total das Genick brechen.

ZB:

- ein kleiner Fehler im Rubrum (Kläger statt Klägers geschrieben, nach Lage der Akten ohne Datum) macht mein ansonsten vollständiges und sauberes Rubrum nach Ansicht des Korrektors gleich „unbrauchbar“
- ich schreibe in meinen Augen sehr gute Tatbestände, weil ich den Sachverhalt schnell erfasse und schnell aussortieren kann; leider bekomme ich für einen schön formulierten, vollständigen und sauberen Tatbestand anscheinend keinerlei Pluspunkte, selbst wenn überall Haken dran sind, wird der Tatbestand nicht mit einem Wort lobend erwähnt - dann kann ich ihn aber auch schlicht weglassen, wenn er eh keine Pluspunkte bringt
- selbst bei vollständigen Entscheidungsgründen, dh. alles verwertet und angesprochen, wurde mir erst letzte Woche von Kaiser 4 Punkte auf die Klausur gegeben mit dem Argument, ich würde zwar alles ansprechen und lösen aber mit zu wenig Begründung, ich müsse die Probleme mehr ausrollen; das glaube ich gern, würde ich bei fünf Stunden mehr auch gerne machen. Aber ich verstehe einfach nicht, wie eine Klausur 4/18 Punkten bekommt, obwohl das Urteil vollständig und in den Entscheidungsgründen alles angesprochen wurde, selbst wenn zu oberflächlich

Ich bin mir unsicher, ob die Klausurenkurse im zweiten Examen einfach sehr streng sind, grundsätzlich im zweiten Examen einfach keiner gute Noten geben will oder es einfach tatsächlich so ist, dass kleine Fehler extrem reinhauen.
Dann frage ich mich aber was ich machen muss, um in einer Z-Klausur 10 Punkte und mehr zu bekommen.

Ich werde in meinen Klausuren IMMER fertig, dh. mein Urteil besteht aus Rubrum, Tenor, Tatbestand, Entscheidungsgründen, Unterschrift. Der Tatbestand ist vollständig und sauber formuliert. In den Entscheidungsgründen werden viele materielle Probleme angesprochen.
Wenn das alles nur 6 Punkte bringt, frage ich mich einfach was ich machen muss um 12 zu bekommen.

Bisher geschrieben Z-Klausuren: 10. Sowohl in der F-AG als auch bei Kaiser.

Ich gehe mal davon aus, dass Du kein Patentrezept als Antwort auf Deine Frage erwartest. 

Mein Tipp wäre den Schwerpunkt der Examensvorbereitung in das materielle Recht zu verlagern. Meine natürlich sehr subjektive Erfahrung aus mehr als 50 Übungsklausuren und dem Examen ist, dass alle Klausuren im materiellen Recht "entschieden" werden. Gute Noten werden da nicht für das bloße Erkennen eines Problems (dies ergibt sich idR ohnehin aus dem Parteivortrag), sondern vor allem für eine gute juristische Hinleitung zum Problem, das Erkennen der 1-2 Feinheiten am Wegesrand und einer sehr normensicheren Argumentation vergeben. Mir persönlich hat es geholfen, einfach Lehrbücher aus dem Studium (bei BGB AT beginnen) zu überfliegen und einfach mal relevante Normen "nachzublättern". Ich hoffe, der Tipp hilft als kleiner Mosaikstein zu besseren Klausuren ;-)
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Gast
Unregistered
 
#6
24.01.2020, 10:34
(23.01.2020, 19:15)Fehlbar schrieb:  
(07.01.2020, 00:21)VerzweifelterJurist schrieb:  Guten Abend,

ich habe leider noch nicht herausgefunden, wie ich bessere (= zweistellige) Klausuren im Zivilrecht schreibe. Im ÖR und StrafR fallen die Probeklausuren einigermaßen gut aus, meistens zwischen 8-10 Punkten.
Im Zivilrecht habe ich beim Schreiben oft ein gutes Gefühl, lande aber dann bei 4-7 Punkten. Das ist nicht mein Anspruch, ich weiß aber einfach nicht was ich besser machen kann. Ich bin leider auch sehr verwöhnt, weil ich im ersten Examen öfter zweistellige Klausuren geschrieben habe und quasi fast nie unter 7/8. Da wusste ich aber auch, wie man in den höheren Notenbereich kommt (Gutachtenstil, Schwerpunktsetzung, materielle Probleme erkennen und lösen, schön formulieren, Meinungsstreitigkeiten sauber und überzeugend darstellen).

In den Klausuren fürs zweite habe ich das Gefühl, dass mir schon kleine Fehler, die ich eigentlich als „nicht der Rede wert“ ansehen würde, total das Genick brechen.

ZB:

- ein kleiner Fehler im Rubrum (Kläger statt Klägers geschrieben, nach Lage der Akten ohne Datum) macht mein ansonsten vollständiges und sauberes Rubrum nach Ansicht des Korrektors gleich „unbrauchbar“
- ich schreibe in meinen Augen sehr gute Tatbestände, weil ich den Sachverhalt schnell erfasse und schnell aussortieren kann; leider bekomme ich für einen schön formulierten, vollständigen und sauberen Tatbestand anscheinend keinerlei Pluspunkte, selbst wenn überall Haken dran sind, wird der Tatbestand nicht mit einem Wort lobend erwähnt - dann kann ich ihn aber auch schlicht weglassen, wenn er eh keine Pluspunkte bringt
- selbst bei vollständigen Entscheidungsgründen, dh. alles verwertet und angesprochen, wurde mir erst letzte Woche von Kaiser 4 Punkte auf die Klausur gegeben mit dem Argument, ich würde zwar alles ansprechen und lösen aber mit zu wenig Begründung, ich müsse die Probleme mehr ausrollen; das glaube ich gern, würde ich bei fünf Stunden mehr auch gerne machen. Aber ich verstehe einfach nicht, wie eine Klausur 4/18 Punkten bekommt, obwohl das Urteil vollständig und in den Entscheidungsgründen alles angesprochen wurde, selbst wenn zu oberflächlich

Ich bin mir unsicher, ob die Klausurenkurse im zweiten Examen einfach sehr streng sind, grundsätzlich im zweiten Examen einfach keiner gute Noten geben will oder es einfach tatsächlich so ist, dass kleine Fehler extrem reinhauen.
Dann frage ich mich aber was ich machen muss, um in einer Z-Klausur 10 Punkte und mehr zu bekommen.

Ich werde in meinen Klausuren IMMER fertig, dh. mein Urteil besteht aus Rubrum, Tenor, Tatbestand, Entscheidungsgründen, Unterschrift. Der Tatbestand ist vollständig und sauber formuliert. In den Entscheidungsgründen werden viele materielle Probleme angesprochen.
Wenn das alles nur 6 Punkte bringt, frage ich mich einfach was ich machen muss um 12 zu bekommen.

Bisher geschrieben Z-Klausuren: 10. Sowohl in der F-AG als auch bei Kaiser.

Ich gehe mal davon aus, dass Du kein Patentrezept als Antwort auf Deine Frage erwartest. 

Mein Tipp wäre den Schwerpunkt der Examensvorbereitung in das materielle Recht zu verlagern. Meine natürlich sehr subjektive Erfahrung aus mehr als 50 Übungsklausuren und dem Examen ist, dass alle Klausuren im materiellen Recht "entschieden" werden. Gute Noten werden da nicht für das bloße Erkennen eines Problems (dies ergibt sich idR ohnehin aus dem Parteivortrag), sondern vor allem für eine gute juristische Hinleitung zum Problem, das Erkennen der 1-2 Feinheiten am Wegesrand und einer sehr normensicheren Argumentation vergeben. Mir persönlich hat es geholfen, einfach Lehrbücher aus dem Studium (bei BGB AT beginnen) zu überfliegen und einfach mal relevante Normen "nachzublättern". Ich hoffe, der Tipp hilft als kleiner Mosaikstein zu besseren Klausuren ;-)

Den Tipp finde ich persönlich nur begrenzt hilfreich. Ja, die Schlacht wird in den Entscheidungsgründen gewonnen. Aber ich fand es vor allem hilfreich gut mit dem Palandt arbeiten zu können. Es steht dort so viel drin, man muss nur schnell sein.

Was auf jeden Fall sitzen sollte, sind die Basics aus dem Zivilrecht. Da gebe ich dir Recht. Aber letztlich waren meine Examensklausuren materiell alle nicht sonderlich schwer. Man musste es aber gut einbauen und erkennen, wie es sich auf den Aufbau in den Entscheidungsgründen auswirkt.

Neben wiederholen der Basics würde ich mir auch einige Urteile durchlesen um zu erkennen, wie Gerichte das materielle Recht einarbeiten. Man merkt nach einiger Zeit sofort, ob ein sauberer Urteilsstil eingehalten wird. Das gilt auch für den Aufbau vom TB.
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