15.08.2019, 13:00
Ich korrigiere den Klausurenkurs fürs 1. Examen. Lass dir sagen, es gibt vermutlich viel schlimmere Böcke in dem Stapel. Wenn alles andere super ist, fällt man nicht durch, weil die Erwartungshaltung nach ein paar Klausuren echt total abnimmt. Zeigt man allerdings das System nicht kapiert zu haben und hat man dann auch sonst nicht viel zu bieten (kein Schwerpunkt etc) ist durchfallen quasi garantiert. Aber ist ja auch klar...
21.12.2019, 15:31
Hallo, ich habe in einer Zivilrechtsklausur im Examen (Bayern) tatsächlich vergessen, den Tatbestand zu schreiben (bitte nichts dazu wieso, warum, weshalb einem sowas passiert oder wie blöd man sein muss, ist jetzt ja eh zu spät). Ist hier jemandem sowas auch schon einmal passiert und wenn ja, was wurde aus der Klausur? Oder kennt jemand die Bewertungskriterien solcher Fehler? Ist es einfach korrektorabhängig?
22.12.2019, 04:16
Der Korrektor wird davon ausgehen, dass du ihn schlicht nicht geschafft hast.
22.12.2019, 12:31
Also ich habe grundsätzlich nur unvollständige Tatbestände abgegeben und trotzdem ein Prädikat.
Die Entscheidungsgründe sind wichtiger, deswegen habe ich sie auch zuerst geschrieben, Anträge abzuschreiben war dann zeitlich nicht mehr möglich, also kam dann oft (Bl. X).
Die Entscheidungsgründe sind wichtiger, deswegen habe ich sie auch zuerst geschrieben, Anträge abzuschreiben war dann zeitlich nicht mehr möglich, also kam dann oft (Bl. X).
22.12.2019, 12:57
So ich gebe es zu. Einer der dümmsten Fehler, die jemand in der Klausur machen kann. :( Und jetzt bitte nicht wieso, weshalb, warum. Es bereitet mir auch so schon genug schlaflose Nächte. Kam in Zeitnot und hab dann irgendwie geschrieben.
Hab in einer Klausur die falsche Zuständigkeit angenommen. Jetzt nicht nur örtlich oder sachlich. Nein, hab einen Anspruch wegen Erbringung einer Dienstleistung gegen den Erblasser dem Amtsgericht ( Erbsache) zugeordnet. Ohrfeigen könnte ich mich und im Boden versinken.
Durchfallen ist da doch garantiert, oder? Auch sonst war die Klausur eher so naja.
Allgemein die Zuständigkeit falsch zu haben, Punktabzug, aber das da
Hab in einer Klausur die falsche Zuständigkeit angenommen. Jetzt nicht nur örtlich oder sachlich. Nein, hab einen Anspruch wegen Erbringung einer Dienstleistung gegen den Erblasser dem Amtsgericht ( Erbsache) zugeordnet. Ohrfeigen könnte ich mich und im Boden versinken.
Durchfallen ist da doch garantiert, oder? Auch sonst war die Klausur eher so naja.
Allgemein die Zuständigkeit falsch zu haben, Punktabzug, aber das da
22.12.2019, 13:32
(22.12.2019, 12:57)Gast 34 schrieb: So ich gebe es zu. Einer der dümmsten Fehler, die jemand in der Klausur machen kann. :( Und jetzt bitte nicht wieso, weshalb, warum. Es bereitet mir auch so schon genug schlaflose Nächte. Kam in Zeitnot und hab dann irgendwie geschrieben.
Hab in einer Klausur die falsche Zuständigkeit angenommen. Jetzt nicht nur örtlich oder sachlich. Nein, hab einen Anspruch wegen Erbringung einer Dienstleistung gegen den Erblasser dem Amtsgericht ( Erbsache) zugeordnet. Ohrfeigen könnte ich mich und im Boden versinken.
Durchfallen ist da doch garantiert, oder? Auch sonst war die Klausur eher so naja.
Allgemein die Zuständigkeit falsch zu haben, Punktabzug, aber das da
Ich korrigiere u.a. im zweiten Examen und bei mir gibts da meistens direkt 3 abwärts, selten 4, wenn halt sonst alles passt. Ist bei den allermeisten Kollegen auch so, weil da einfach die basics nicht sitzen. Tut mir leid, aber das wird auch vom GJPA idR so erwartet.
22.12.2019, 13:35
Mir sagte ein AG-Leiter, dass es bei fehlendem Tatbestand grundsätzlich nur noch 3 Punkte oder weniger geben kann, weil es einfach nicht praxistauglich sei. Egal wie gut die Entscheidungsgründe sind oder sie sonstige Bearbeitung. ? deshalb wollte ich fragen, ob jemandem sowas schon einmal passiert ist und was tatsächlich aus der Klausur wurde.
22.12.2019, 13:41
(22.12.2019, 12:31)Gast schrieb: Also ich habe grundsätzlich nur unvollständige Tatbestände abgegeben und trotzdem ein Prädikat.
Die Entscheidungsgründe sind wichtiger, deswegen habe ich sie auch zuerst geschrieben, Anträge abzuschreiben war dann zeitlich nicht mehr möglich, also kam dann oft (Bl. X).
Mir sagte ein AG-Leiter, dass man grundsätzlich nur noch 3 Punkte oder weniger bekommt, weil es einfach nicht praxistauglich sei, egal wie gut die Klausur sonst ist ??
22.12.2019, 13:48
(22.12.2019, 13:32)Gast schrieb:(22.12.2019, 12:57)Gast 34 schrieb: So ich gebe es zu. Einer der dümmsten Fehler, die jemand in der Klausur machen kann. :( Und jetzt bitte nicht wieso, weshalb, warum. Es bereitet mir auch so schon genug schlaflose Nächte. Kam in Zeitnot und hab dann irgendwie geschrieben.
Hab in einer Klausur die falsche Zuständigkeit angenommen. Jetzt nicht nur örtlich oder sachlich. Nein, hab einen Anspruch wegen Erbringung einer Dienstleistung gegen den Erblasser dem Amtsgericht ( Erbsache) zugeordnet. Ohrfeigen könnte ich mich und im Boden versinken.
Durchfallen ist da doch garantiert, oder? Auch sonst war die Klausur eher so naja.
Allgemein die Zuständigkeit falsch zu haben, Punktabzug, aber das da
Ich korrigiere u.a. im zweiten Examen und bei mir gibts da meistens direkt 3 abwärts, selten 4, wenn halt sonst alles passt. Ist bei den allermeisten Kollegen auch so, weil da einfach die basics nicht sitzen. Tut mir leid, aber das wird auch vom GJPA idR so erwartet.
Kann man das verallgemeinern auf alle Zuständigkeitsfehler? Also Gewerberaummiete dummerweise unter 23 II NR. 2 ZPO subsumiert
Denke im oben genannten Fall ist ja der grobe Fehler, dass man nicht wusste, was alles Erbstreitigkeiten sind und das das zu Prüfende eben nicht darunter fällt.
Oder auch so ein beliebter Fehler.... Wiedereinsetzung ohne Fristbeginn
Würde mich wirklich mal interessieren.
22.12.2019, 14:14
(22.12.2019, 13:32)Gast schrieb:(22.12.2019, 12:57)Gast 34 schrieb: So ich gebe es zu. Einer der dümmsten Fehler, die jemand in der Klausur machen kann. :( Und jetzt bitte nicht wieso, weshalb, warum. Es bereitet mir auch so schon genug schlaflose Nächte. Kam in Zeitnot und hab dann irgendwie geschrieben.
Hab in einer Klausur die falsche Zuständigkeit angenommen. Jetzt nicht nur örtlich oder sachlich. Nein, hab einen Anspruch wegen Erbringung einer Dienstleistung gegen den Erblasser dem Amtsgericht ( Erbsache) zugeordnet. Ohrfeigen könnte ich mich und im Boden versinken.
Durchfallen ist da doch garantiert, oder? Auch sonst war die Klausur eher so naja.
Allgemein die Zuständigkeit falsch zu haben, Punktabzug, aber das da
Ich korrigiere u.a. im zweiten Examen und bei mir gibts da meistens direkt 3 abwärts, selten 4, wenn halt sonst alles passt. Ist bei den allermeisten Kollegen auch so, weil da einfach die basics nicht sitzen. Tut mir leid, aber das wird auch vom GJPA idR so erwartet.
Hab es mir schon quasi gedacht, dass es nicht gut enden wird. Aber danke für die Antwort. Dann bleibt nur abwarten, dass es noch mindestens 2 Punkte werden und es nicht direkt auf 0 abrutscht.
Man macht so viele Fehler aus Zeitnot. Das einzige was jetzt noch Hoffnung macht , wie schon gesagt, wenn sonst alles stimmt, dass die Lösung vertretbar ist ;-)