21.12.2019, 08:49
(20.12.2019, 20:18)Auch Bln schrieb:(20.12.2019, 16:26)Gast schrieb: Ich muss bald zur amtsärztlichen Untersuchung zwecks Verbeamtung auf Lebenszeit.
Komme ich da zwingend oder höchstwahrscheinlich zum selben Amtsarzt, der mich damals bei der Verbeamtung auf Probe untersucht hat?
Gibt es da nahbereichsempirische Angaben hier?
Bundesland: Berlin
Nahbereichsempirie: reiner Zufall, wobei es ja gar nicht so viele Amtsärzte gibt...
Aber wenn Du nicht durch starke Fehlzeiten in der Probezeit aufgefallen bist, scheint das auch eher ein Durchwinktermin zu sein...
Bekommen die (automatisch) die Personalakte?
Und bei der Verbeamtung auf Probe auch schon die Referendarpersonalakte?
21.12.2019, 09:52
@AuchBln:
Bekommt man nach der amtsärztlichen Untersuchung das Gutachten in Kopie genauso wie es im Original an die SenJust geht oder bekommt man selbst oder sogar die SenJust ein weitergehendes?
Vermuten würde ich mal, dass - wenn dann - die SenJust weniger bekommt, weil die ja nur das Ergebnis interessiert bzw. interessieren darf...
Und die Frage mit der Personalakte und dem Amtsarzt würde mich auch interessieren...
Danke schonmal im Voraus!
Bekommt man nach der amtsärztlichen Untersuchung das Gutachten in Kopie genauso wie es im Original an die SenJust geht oder bekommt man selbst oder sogar die SenJust ein weitergehendes?
Vermuten würde ich mal, dass - wenn dann - die SenJust weniger bekommt, weil die ja nur das Ergebnis interessiert bzw. interessieren darf...
Und die Frage mit der Personalakte und dem Amtsarzt würde mich auch interessieren...
Danke schonmal im Voraus!
21.12.2019, 10:42
Wenn es trotz der -bekannten- Vorerkrankungen keine Ausfallzeiten in der Probezeit gab, dann dürfte es an negativen Anknüpfungstatsachen für eine Negativentscheidung des Amtsarztes fehlen.
Ich persönlich habe nie irgendetwas Schriftliches vom Amtsarzt bekommen und kenne auch niemanden, bei dem das so war. Das mag aber daran liegen, dass ich keine gesundheitlichen Probleme und in der gesamten Probezeit auch nur 4 Fehltage hatte.
Bei den Einstellungen wird in Berlin mE für den Justizdienst immer die Personalakte der Bewerber angefordert.
Ich persönlich habe nie irgendetwas Schriftliches vom Amtsarzt bekommen und kenne auch niemanden, bei dem das so war. Das mag aber daran liegen, dass ich keine gesundheitlichen Probleme und in der gesamten Probezeit auch nur 4 Fehltage hatte.
Bei den Einstellungen wird in Berlin mE für den Justizdienst immer die Personalakte der Bewerber angefordert.
21.12.2019, 10:55
Nachtrag: ich musste bei der der Bewerbung auch eine Einverständniserklärung für die Einsichtnahme in die Ref-Personal-Akte unterzeichnen. Glaube nicht, dass sich das geändert hat.
Falls sich da jemand Sorgen macht: ich kenne mehrere Personen, die trotz Ref-Urlaub (für die Dis), trotz krankheitsbedingter Unterbrechungen (vom Kreuzbandriss bis zur reaktiven-depressiven Episode) und trotz Verbesserungsversuch erfolgreich eingestellt worden sind.
Wichtig ist einfach, dass eine Erkrankung nicht solche Einschränkungen erzeugt, dass kein effektiver Dienstbetrieb mehr gewährleistet ist. Die Personaldecke ist im Öffentlichen Dienst nicht dick genug, um häufige Kurzzeiterfahrungen und lange Ausfallzeiten durch chronische Erkrankungen zu kompensieren.
Auch ist überspitzt gesagt weder dem Bewerber, noch der Justiz geholfen, wenn der Richter Narzisst und der StA schwer depressiv ist.
Ansonsten: Viel Erfolg beim Bewerben! Richter und StA sind super Jobs und gerade in Berlin habt Ihr tolle Möglichkeiten, Euch zu spezialisieren und durch die Neueinstellungen der letzten Jahre auch viele junge Kollegen.
Falls sich da jemand Sorgen macht: ich kenne mehrere Personen, die trotz Ref-Urlaub (für die Dis), trotz krankheitsbedingter Unterbrechungen (vom Kreuzbandriss bis zur reaktiven-depressiven Episode) und trotz Verbesserungsversuch erfolgreich eingestellt worden sind.
Wichtig ist einfach, dass eine Erkrankung nicht solche Einschränkungen erzeugt, dass kein effektiver Dienstbetrieb mehr gewährleistet ist. Die Personaldecke ist im Öffentlichen Dienst nicht dick genug, um häufige Kurzzeiterfahrungen und lange Ausfallzeiten durch chronische Erkrankungen zu kompensieren.
Auch ist überspitzt gesagt weder dem Bewerber, noch der Justiz geholfen, wenn der Richter Narzisst und der StA schwer depressiv ist.
Ansonsten: Viel Erfolg beim Bewerben! Richter und StA sind super Jobs und gerade in Berlin habt Ihr tolle Möglichkeiten, Euch zu spezialisieren und durch die Neueinstellungen der letzten Jahre auch viele junge Kollegen.
21.12.2019, 11:12
@Auch Bln
Kannst du ohne dich zu deanonymisieren sagen, wie lange du schon in der Berliner Justiz und wo dort du bist?
Vielen Dank, dass du deine ganzen "Insider-Informationen" weitergibst!
Kannst du ohne dich zu deanonymisieren sagen, wie lange du schon in der Berliner Justiz und wo dort du bist?
Vielen Dank, dass du deine ganzen "Insider-Informationen" weitergibst!
22.12.2019, 14:23
Allgemeinere Frage:
Gesundheitliche Eignung für's Richteramt bedeutet doch "nur", dass man voraussichtlich nicht vorzeitig dienstunfähig wird bzw. längere Fehlzeiten haben wird!???
Bsp.: Vergangene Depressionen - sofern sie nicht zu dem gerade genannten führen - belegen für sich doch keine Ungeeignetheit?
Also Depression bedeutet nicht (grundsätzlich, sondern nur in der Krankheitsphase) schlechter Richter und darf auch vom Amtsarzt nicht so entschieden werden?
Gesundheitliche Eignung für's Richteramt bedeutet doch "nur", dass man voraussichtlich nicht vorzeitig dienstunfähig wird bzw. längere Fehlzeiten haben wird!???
Bsp.: Vergangene Depressionen - sofern sie nicht zu dem gerade genannten führen - belegen für sich doch keine Ungeeignetheit?
Also Depression bedeutet nicht (grundsätzlich, sondern nur in der Krankheitsphase) schlechter Richter und darf auch vom Amtsarzt nicht so entschieden werden?
25.12.2019, 17:52
Zu meiner Person möchte ich nichts preisgeben, außer, dass ich im höheren Justizdienst beschäftigt bin. In Berlin absolviert man in der Regel in der Probezeit drei, manchmal auch "nur" zwei oder auch vier Stationen. Damit kann man - es sei denn man ist gerade ganz am Anfang - auch zu verschiedenen Stellen etwas schreiben. Im Übrigen gebe ich hier nur meine persönlichen Eindrücke wieder bzw. das, was die berühmte Nahbereichsempirie hergibt.
Wie gesagt kenne ich zwei Personen, die jeweils mit einer einmaligen reaktiven depressiven Episode eingestellt worden sind. Beide wurden auch lebenszeiternannt, nachdem sie in der Probezeit keine signifikanten Ausfallzeiten (mit irgendetwas) hatten. Von daher erscheinen mir überwundene Erkrankungen einer Ernennung nicht entgegen zu stehen.
Man sollte sich immer vor Augen halten: Die Berufe des Richters oder des Staatsanwalts sind anspruchsvoll - der Akten- und Entscheidungsdruck, die Verantwortung und ggf. auch der persönliche Umgang mit den Parteien/Verfahrensbeteiligten erfordern nicht nur solide juristische Kenntnisse, sondern auch eine gewisse Entscheidungsfreude, Selbstorganisationstalent und Belastbarkeit. Gerade in bestimmten Bereichen - z.B. Asylrecht, Betreuungsrecht, Strafrecht, Arzthaftungsrecht, Familienrecht - kommt man regelmäßig auch mit menschlichen Schicksalen in Berühung, die ein gutes Maß an Einfühlungsvermögen und Abgenzungsfähigkeit verlangen. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass bestimmte Erkrankungen dabei hinderlich sein können. Daher würde ich raten, im Zweifel das offene Gespräch mit den eigenen Ärzten/Therapeuten und dem Amtsarzt zu suchen.
Und schließlich: Wenn Ihr zum Amtsarzt geladen werdet, dann habt Ihr das strukturierte Interview ja schon erfolgreich gemeistert. Damit habt Ihr das engste Nadelör schon passiert.
Wie gesagt kenne ich zwei Personen, die jeweils mit einer einmaligen reaktiven depressiven Episode eingestellt worden sind. Beide wurden auch lebenszeiternannt, nachdem sie in der Probezeit keine signifikanten Ausfallzeiten (mit irgendetwas) hatten. Von daher erscheinen mir überwundene Erkrankungen einer Ernennung nicht entgegen zu stehen.
Man sollte sich immer vor Augen halten: Die Berufe des Richters oder des Staatsanwalts sind anspruchsvoll - der Akten- und Entscheidungsdruck, die Verantwortung und ggf. auch der persönliche Umgang mit den Parteien/Verfahrensbeteiligten erfordern nicht nur solide juristische Kenntnisse, sondern auch eine gewisse Entscheidungsfreude, Selbstorganisationstalent und Belastbarkeit. Gerade in bestimmten Bereichen - z.B. Asylrecht, Betreuungsrecht, Strafrecht, Arzthaftungsrecht, Familienrecht - kommt man regelmäßig auch mit menschlichen Schicksalen in Berühung, die ein gutes Maß an Einfühlungsvermögen und Abgenzungsfähigkeit verlangen. Ich halte es nicht für ausgeschlossen, dass bestimmte Erkrankungen dabei hinderlich sein können. Daher würde ich raten, im Zweifel das offene Gespräch mit den eigenen Ärzten/Therapeuten und dem Amtsarzt zu suchen.
Und schließlich: Wenn Ihr zum Amtsarzt geladen werdet, dann habt Ihr das strukturierte Interview ja schon erfolgreich gemeistert. Damit habt Ihr das engste Nadelör schon passiert.
03.01.2020, 13:00
An die Berliner:
Wie lange hat es bei euch gedauert, bis ihr Post vom Lageso hattet?
Ich warte jetzt schon über zwei Wochen und alle, die ich kenne, hatten innerhalb von zwei Wochen Bescheid...
Wie lange hat es bei euch gedauert, bis ihr Post vom Lageso hattet?
Ich warte jetzt schon über zwei Wochen und alle, die ich kenne, hatten innerhalb von zwei Wochen Bescheid...
03.01.2020, 13:36
Da mir wahrscheinlich auch ein Besuch beim Amtsarzt in Berlin bevorsteht, habe ich eine Frage: Hat irgendjemand den Fragebogen vorab im Internet finden können bzw. könnte jemand darüber berichten, was für Fragen gestellt werden bzw. würde sich jemand bereit erklären mir einen Scan zu schicken?
Mich macht vor allem nervös, dass wahrscheinlich nach der Adresse eines Hausarztes gefragt wird und ich habe keinen. Hatte jemand von euch schonmal das Problem?
Und: Ich möchte alles wahrheitsgemäß angeben, weiß aber dass ich mich bestimmt nicht an alles erinnern kann, was jemals war oder wird nur nach schwerwiegenden Krankheiten gefragt, sodass man zB nicht lückenlos jede Blasenentzündung oder Hornhautverletzung, weil man sich ins Auge gepiekt hat, angeben muss? Hat einer von euch mal bei seiner Krankenkasse nach Auskunft gefragt? Die speichern doch auch nicht alle Diagnosen, Behandlungen etc. die man je im Leben hatte (ich war vor dem Ref priavt versicht und beihilfeberechtigt)?! Ich hatte etwas von Löschung nach höchstens 10 Jahren gelesen.
Mich macht vor allem nervös, dass wahrscheinlich nach der Adresse eines Hausarztes gefragt wird und ich habe keinen. Hatte jemand von euch schonmal das Problem?
Und: Ich möchte alles wahrheitsgemäß angeben, weiß aber dass ich mich bestimmt nicht an alles erinnern kann, was jemals war oder wird nur nach schwerwiegenden Krankheiten gefragt, sodass man zB nicht lückenlos jede Blasenentzündung oder Hornhautverletzung, weil man sich ins Auge gepiekt hat, angeben muss? Hat einer von euch mal bei seiner Krankenkasse nach Auskunft gefragt? Die speichern doch auch nicht alle Diagnosen, Behandlungen etc. die man je im Leben hatte (ich war vor dem Ref priavt versicht und beihilfeberechtigt)?! Ich hatte etwas von Löschung nach höchstens 10 Jahren gelesen.
03.01.2020, 15:39
(03.01.2020, 13:36)FragebogenBerlin schrieb: Da mir wahrscheinlich auch ein Besuch beim Amtsarzt in Berlin bevorsteht, habe ich eine Frage: Hat irgendjemand den Fragebogen vorab im Internet finden können bzw. könnte jemand darüber berichten, was für Fragen gestellt werden bzw. würde sich jemand bereit erklären mir einen Scan zu schicken?
Mich macht vor allem nervös, dass wahrscheinlich nach der Adresse eines Hausarztes gefragt wird und ich habe keinen. Hatte jemand von euch schonmal das Problem?
Und: Ich möchte alles wahrheitsgemäß angeben, weiß aber dass ich mich bestimmt nicht an alles erinnern kann, was jemals war oder wird nur nach schwerwiegenden Krankheiten gefragt, sodass man zB nicht lückenlos jede Blasenentzündung oder Hornhautverletzung, weil man sich ins Auge gepiekt hat, angeben muss? Hat einer von euch mal bei seiner Krankenkasse nach Auskunft gefragt? Die speichern doch auch nicht alle Diagnosen, Behandlungen etc. die man je im Leben hatte (ich war vor dem Ref priavt versicht und beihilfeberechtigt)?! Ich hatte etwas von Löschung nach höchstens 10 Jahren gelesen.
Die Untersuchung ist nicht so extrem, wie du dir sie offenbar vorstellst. Hausarzt ist völlig egal, du kannst auch einfach sagen, dass du bei verschiedenen Ärzten warst, insgesamt und allgemein eher selten - daher keinen „Hausarzt“ im Sinne der Definition. Du kannst es auch einfach gar nicht begründen. Viel wichtiger aber: diese Frage wird überhaupt nicht gestellt, jedenfalls nicht bei mir und bei keinem den ich kenne.
Den einzigen Gedanken, den man haben muss: Habe ich eine heftige Krankheit, die bekanntermaßen einer Verbeamtung im Wege steht? Wenn ja, wüsstest du es sicher schon.
Du machst dir definitiv zu viel Stress.