19.12.2019, 06:59
(16.12.2019, 10:05)Gast schrieb:(15.12.2019, 23:11)Gast schrieb:(15.12.2019, 20:39)Gast444 schrieb: Also bei uns (GPA) musste man bzgl aller aufgeworfenen Fragen ein Gutachten machen plus Bescheid.
Wenn man das Eingreifen der Behörde gegen die „Imbissverkäuferin“ für rechtmäßig erachtet hat, dann sollte dieser Bescheid verfasst werden. Sollte man hingegen dieses für rechtswidrig gehalten haben, sollte stattdessen ein Behördenschreiben an die Anspruchsstellerin verfasst werden.
Den Hinweis auf ein Hilfsgutachten gab es auch - der steht aber fast immer da
Ja das stimmt mit dem hilfsgutachten, dass kenn ich natürlich aber gab es bei euch nen expliziten hinweis auf ein hauptgutachten vor dem bescheid?
Aber wozu soll der Verweis mit dem Hilfsgutachten sein, wenn man schon ein vorbereitendes schreibt? Dann kommt das doch alles in eins, wie soll ich da differenzieren? Aber vielleicht ist das bei euch auch anders...
Ist doch logisch: So wie es in ALLEN Klausuren ist! Wenn du nix gegen die Verkäuferin findest, kann man konsequenterweise die andere nicht, oder nur im Hilfsgutachten, prüfen.
Das ist doch gängige Praxis in Klausuren!
19.12.2019, 09:23
(19.12.2019, 06:57)Gast schrieb:(16.12.2019, 15:16)Gast 234 schrieb:(16.12.2019, 11:34)Gast444 schrieb: Ich meine, dass es auf das (Haupt)Gutachten bezogen war.
Wir hatten auch noch die Vermerke, dass innerhalb des Gutachtens kein Sachbericht zu fertigen sei, innerhalb des Bescheides jedoch schon und dass wir innerhalb des Bescheides hinsichtlich der Rechtsfragen vereinzelt Klammerverweise auf das Gutachten vornehmen können.
Kommst du aus NRW? Ist nicht böse gemeint, aber da ist mir hier im Forum schon vermehrt aufgefallen, dass der Umfang der Klausuren im Ringtausch im Vergleich zu anderen Bundesländern häufig verringert wird. Dann könnte es ja gut sein, dass bei euch einfach kein zusätzliches Gutachten gefordert war. Mach dir mal keine Sorgen!
Das stimmt von vorne bis hinten nicht!
Die NRW-Klausuren waren genauso umfangreich wie alle anderen! Ja, es wurden Gutachten verlangt. Seit wann gibt es in NRW keine Gutachten???
Und zusätzlich dazu, dürfen wir weder markieren noch kommentieren!
Ich kann dieses NRW-Bashing nicht mehr lesen! Ihr lebt mit Vorurteilen, die nicht haltbar sind!
Letztens sagte eine Bekannte aus einem anderen Bundesland: „Wir mussten sogar einen Tatbestand schreiben.“
Wow! Wir müssen IMMER einen Tatbestand anfertigen!
Ich muss dem Gast444 zustimmen.
Wenn du möchtest kann ich die einzelnen Stellen hier im Forum raussuchen, in denen Kollegen von Dir sagten, dass es in NRW diese und jene Aufgabe nicht gab? Oder die 10 Minuten die es am Freitag bei einem Klausurort bei euch länger gab?!...
Nicht markieren und kommentieren, ich nutze es eh nicht. Hilft selten und ist nicht mit einer bis zwei Aufgaben weniger zu vergleichen.
Es soll auch kein Bashing sein, aber man kann doch nicht derart die Augen verschließen? Alleine das Abschichten im 1. Examen...
19.12.2019, 09:25
Dass es grundsätzlich keine Gutachten in NRW gibt, sagt keiner. Ging nur im die einzelne Klausur
19.12.2019, 10:18
Kommt mal runter ihr Hampelmänner wegen dem Gutachten. ihr werdet schon bestanden habe. Und Wenn's jetzt deswegen nicht 9 sind auch egal. Der Arbeitsmarkt giert eh nach Juristen weil die ganzen Babyboomer die nächsten 5 Jahre in Rente gehen. Die nehmen alles. Zuversichtlich.
19.12.2019, 11:24
(19.12.2019, 10:18)gönner83 schrieb: Kommt mal runter ihr Hampelmänner wegen dem Gutachten. ihr werdet schon bestanden habe. Und Wenn's jetzt deswegen nicht 9 sind auch egal. Der Arbeitsmarkt giert eh nach Juristen weil die ganzen Babyboomer die nächsten 5 Jahre in Rente gehen. Die nehmen alles. Zuversichtlich.
So, also da die Stimmung hier gerade super ist, sollte mal bisschen aufgeklärt werden, da anscheinend die Leute das Forum nicht ordentlich lesen und stattdessen unsachliche Kommentare lassen:
Es gab verschiedene Aufgaben: Nrw und andere Bundesländer hatten wohl die Aufgabe eines Vorgutachtens, während es in Berlin und Sachsen die eindeutige Aufgabe gab, nur den Bescheid zu machen und nicht aufgeworfene Fragen ins Hilfsgutachten zu packen. Natürlich hat das letzte Hilfsgutachten in diesen Ländern eine andere Bedeutung wie der Verweis aufs Hilfsgutachten in Nrw etc, wo dieser nur pro forma für Abweichungen sein dürfte, da man eben schon ein Gutachten machen sollte. Bitte lasst uns alle sachlich bleiben. Und hoffen wir, dass bei uns allen ordentlich lief!
19.12.2019, 19:12
(19.12.2019, 09:23)Gastz schrieb:(19.12.2019, 06:57)Gast schrieb:(16.12.2019, 15:16)Gast 234 schrieb:(16.12.2019, 11:34)Gast444 schrieb: Ich meine, dass es auf das (Haupt)Gutachten bezogen war.
Wir hatten auch noch die Vermerke, dass innerhalb des Gutachtens kein Sachbericht zu fertigen sei, innerhalb des Bescheides jedoch schon und dass wir innerhalb des Bescheides hinsichtlich der Rechtsfragen vereinzelt Klammerverweise auf das Gutachten vornehmen können.
Kommst du aus NRW? Ist nicht böse gemeint, aber da ist mir hier im Forum schon vermehrt aufgefallen, dass der Umfang der Klausuren im Ringtausch im Vergleich zu anderen Bundesländern häufig verringert wird. Dann könnte es ja gut sein, dass bei euch einfach kein zusätzliches Gutachten gefordert war. Mach dir mal keine Sorgen!
Das stimmt von vorne bis hinten nicht!
Die NRW-Klausuren waren genauso umfangreich wie alle anderen! Ja, es wurden Gutachten verlangt. Seit wann gibt es in NRW keine Gutachten???
Und zusätzlich dazu, dürfen wir weder markieren noch kommentieren!
Ich kann dieses NRW-Bashing nicht mehr lesen! Ihr lebt mit Vorurteilen, die nicht haltbar sind!
Letztens sagte eine Bekannte aus einem anderen Bundesland: „Wir mussten sogar einen Tatbestand schreiben.“
Wow! Wir müssen IMMER einen Tatbestand anfertigen!
Ich muss dem Gast444 zustimmen.
Wenn du möchtest kann ich die einzelnen Stellen hier im Forum raussuchen, in denen Kollegen von Dir sagten, dass es in NRW diese und jene Aufgabe nicht gab? Oder die 10 Minuten die es am Freitag bei einem Klausurort bei euch länger gab?!...
Nicht markieren und kommentieren, ich nutze es eh nicht. Hilft selten und ist nicht mit einer bis zwei Aufgaben weniger zu vergleichen.
Es soll auch kein Bashing sein, aber man kann doch nicht derart die Augen verschließen? Alleine das Abschichten im 1. Examen...
Das mit den 10 Minuten länger hast du anscheinend nicht ordentlich gelesen.
PS: soll ich dir die Stellen raussuchen, in denen andere Bundesländer ihr „Leid“ klagen? ;)
19.12.2019, 23:14
Es bringt nix was ihr hier schreibt. Eure Noten und euer Schicksal ist besiegelt. Das ist wie bei Würmern. Entweder es regnet, dann lacht der Wurm. Oder es regnet nicht, dann lacht er nicht. Dann trocknet er ein und das wars. Besiegelt.
20.12.2019, 10:18
(19.12.2019, 23:14)gönner83 schrieb: Es bringt nix was ihr hier schreibt. Eure Noten und euer Schicksal ist besiegelt. Das ist wie bei Würmern. Entweder es regnet, dann lacht der Wurm. Oder es regnet nicht, dann lacht er nicht. Dann trocknet er ein und das wars. Besiegelt.
Warten bei Regen nicht die Vögel darauf, dass die Würmer rausgekrochen kommen? Zu Lachen gibt es also in beiden Fällen eher wenig...
20.12.2019, 18:25
Nun mit etwas Distanz noch eine Frage zur ÖR 1 in BLN/BB
Der Antrag lautete ja dahingehend, nur hinsichtlich des Antrages zu Ziff. 1 die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen.
Geht eurer Meinung nach §§ 88, 86 VwGO so weit, dass man auch hinsichtlich Ziff. 3 (Zwangsgeldandrohung) etwas hätte tenorieren müssen?
Bei mir ging Ziff. 1 schon durch, was Ziff. 3 die Grundlage entzieht.
BG
Der Antrag lautete ja dahingehend, nur hinsichtlich des Antrages zu Ziff. 1 die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen.
Geht eurer Meinung nach §§ 88, 86 VwGO so weit, dass man auch hinsichtlich Ziff. 3 (Zwangsgeldandrohung) etwas hätte tenorieren müssen?
Bei mir ging Ziff. 1 schon durch, was Ziff. 3 die Grundlage entzieht.
BG
20.12.2019, 23:57
habe geschrieben, dass ziff. 3 bereits rw ist wg. ziff. 1 und darüber hinaus auch sonst die voraussetzungen nicht vorliegen, insb. fehlte es an der bestimmtheit