10.12.2019, 16:45
Es sind die NRW ler angesprochen: wieso war die Unterscheidung zwischen tat 1,2 und 3 da? Wieso hat der A bei den ersten zwei taten die preisetiketten zweimal und beim der dritten tat nur einmal? Wo hat das Obst und Gemüse ne Rolle gespielt? Hab ewig lange überlegt, bin aber nicht drauf gekommen
10.12.2019, 16:49
(10.12.2019, 16:45)Gast schrieb: Es sind die NRW ler angesprochen: wieso war die Unterscheidung zwischen tat 1,2 und 3 da? Wieso hat der A bei den ersten zwei taten die preisetiketten zweimal und beim der dritten tat nur einmal? Wo hat das Obst und Gemüse ne Rolle gespielt? Hab ewig lange überlegt, bin aber nicht drauf gekommen
Ich hab auch mega lange überlegt. Ich hab am Ende nur angeprüft ob das schon Computerbetrug ist da Sachen auf die Waage zu legen für die man die Etiketten gar nicht braucht und habe das dann verneint und gesagt dass es auch keinen Unterschied macht ob man ebend zusätzliche Etiketten (wie in Fall 1&2) oder quasi direkt Etiketten für einen "falschen" Zweck erstellt (Fall 3).
Bin aber irgendwie auch nicht wirklich zufrieden damit...
10.12.2019, 16:50
(10.12.2019, 16:45)Gast schrieb: Es sind die NRW ler angesprochen: wieso war die Unterscheidung zwischen tat 1,2 und 3 da? Wieso hat der A bei den ersten zwei taten die preisetiketten zweimal und beim der dritten tat nur einmal? Wo hat das Obst und Gemüse ne Rolle gespielt? Hab ewig lange überlegt, bin aber nicht drauf gekommen
Leider habe ich auch nicht die geringste Ahnung.
10.12.2019, 16:54
Alles klar.. Naja wenigstens hast du es irgendwie angesprochen... Hatte mir überlegt, vllt was die unbefugte Verwendung angeht, aber hat dann auch keinen Sinn gemacht
10.12.2019, 16:55
(10.12.2019, 16:27)Gast schrieb: Ich hab in nrw problematisiert:
-Umstellung Berufung auf Revision
-Frist: Eingehalten; Begründung bis 20.12
-Vorhalt Personalien
-verlassen des Sitzungssaals Verteidiger
-fehlender Hinweis
-Proberichterin als Vorsitzende wegen 29 I 2 GVG zulässig
-sachliche Zuständigkeit: man hätte auch zum Strafrichter anklagen können, aber 269 StPO
Meine Sachrüge war sehr schwach i.E aber 267 (-)
Zweckmäßigkeit: verschlechterungsverbot, daher Revisionsverfahren um Bewährungsstrafe zu erwirken
Habe noch iRd Verfahrenshindernisse thematisiert, ob die Anklage und der entsprechende Eröffnungsbeschluss ordnungsgemäß war. Hier waren die Tattage im Abstraktum unpräzise (Umgrenzungsfunktion), ließen sich aber durch Auslegung unter Berücksichtigung der wesentlichen Ergebnisse der Ermitteln rausfinden. Außerdem das Abstraktum ("oder"): hier Informationsfunktion betroffen, Mangel führte aber nicht zur Unwirksamkeit.
Ach ja: Und in der sachlich-rechtlichen Rüge am Anfang die Darstellungsrüge: Beweiswürdigung war zu pauschal und nicht nachvollziehbar ("und aufgrund der restlichen Eindrücke der HV" oder so ähnlich)
10.12.2019, 16:56
an die BWler: Was war mit der Unterschrift unterm Urteil? War die ok? oder Verstoß gegen 275 II?
10.12.2019, 16:59
10.12.2019, 17:05
Habt ihr in Nrw auch Urkundenunterdrückung durch entfernen des Etiketts geprüft? :-/
10.12.2019, 17:08
(10.12.2019, 16:59)Gast schrieb:(10.12.2019, 16:56)Gast schrieb: an die BWler: Was war mit der Unterschrift unterm Urteil? War die ok? oder Verstoß gegen 275 II?
War glaub ok. Habs nichtmal angesprochen. Vor lauter Zeitdruck.
Ich hab auch gesagt war okay weil ne Vierhunderung vorlag aber war mir unsicher weil sie ja eig die einzige Richterin war und dann quasi gar keine Unterschrift vorlag aber kp...
Was habt ihr mit der Belehrung am Ende gemacht? Der wurde über § 268c stpi belehrt, also Belehrung bei Fahrverbot. Das hat doch Null Sinn gemacht ?
10.12.2019, 17:10
(10.12.2019, 17:05)Gast 12345 schrieb: Habt ihr in Nrw auch Urkundenunterdrückung durch entfernen des Etiketts geprüft? :-/
Ja, habe dann aber iRv Aufkleben § 267 I geprüft (Verfälschen). Da musste ich erst mal ausführen, dass eigentlich keine Urkunde mehr vorliegt, nachdem der Beschuldigte die Gesamturkunde zerstört hatte. Allerdings natürliche, lebensnahe Betrachtungsweise. Kann keinen Unterschied machen, ob er das ursprüngliche Etikett abzieht und ein neues drauf klebt oder ob er einfach das neue Etikett über das alte Etikett klebt. Deswegen Verfälschen plus, Urkundenunterdrückung tritt dann im Wege als mitbestrafte Vortat zurück.