04.12.2019, 13:05
(04.12.2019, 13:02)gastnrw2 schrieb: Gestern waren das doch in NRW beides notarielle Urkunden?? Oder was habe ich da übersehen? Woraus resultierte der Formmangel?
das Schenkungsversprechen des Bruders an den Kläger war nicht notariell beurkundet, da der notarielle Vertrag nur zwischen dem Bruder und dem Mandanten geschlossen wurde.
Aber keine Ahnung, ob daraus wirklich ein Formmangel resultiert
04.12.2019, 13:06
(04.12.2019, 13:01)Kein Bock mehr schrieb:(03.12.2019, 17:33)Gast schrieb: War in Berlin der Einspruch auch fristgerecht? Oder hab ich das komplett falsch gelesen - habe nämlich einen wiedereinsetzungsantrag geprüft.
Also bei mir war die Frist am 2.12. um 24:00 Uhr abgelaufen, da am 18.11. Zustellung erfolgte (Montag), war auch die letzte Zustellung, demnach Fristbeginn am 19.11. 00:00 Uhr (Dienstag), Ende daher am Montag, den 2.12.... also Wiedereinsetzung habe ich auch geprüft ? Falsch?
Puh, so habe ich es auch!! War wohl in den anderen Bundesländern anders gestellt.
04.12.2019, 13:07
Nochmal zur ersten Klausur:
wie habt ihr denn die örtliche Zuständigkeit für den 2. Antrag bzw. Hilfsantrag begründet? 27, 28 ZPO gelten ja nicht für den Anspruch aus 2287 BGB...
wie habt ihr denn die örtliche Zuständigkeit für den 2. Antrag bzw. Hilfsantrag begründet? 27, 28 ZPO gelten ja nicht für den Anspruch aus 2287 BGB...
04.12.2019, 13:16
Ist in Berlin jemand auf die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts ausführlich eingegangen?
04.12.2019, 13:20
(04.12.2019, 13:06)Gast schrieb:(04.12.2019, 13:01)Kein Bock mehr schrieb:(03.12.2019, 17:33)Gast schrieb: War in Berlin der Einspruch auch fristgerecht? Oder hab ich das komplett falsch gelesen - habe nämlich einen wiedereinsetzungsantrag geprüft.
Also bei mir war die Frist am 2.12. um 24:00 Uhr abgelaufen, da am 18.11. Zustellung erfolgte (Montag), war auch die letzte Zustellung, demnach Fristbeginn am 19.11. 00:00 Uhr (Dienstag), Ende daher am Montag, den 2.12.... also Wiedereinsetzung habe ich auch geprüft ? Falsch?
Puh, so habe ich es auch!! War wohl in den anderen Bundesländern anders gestellt.
zustellung in nrw an beklagten am 28.11.
04.12.2019, 13:36
(04.12.2019, 10:21)Gast schrieb: Kindesunterhalt ist aber leider kein Exot. Das war 0815 Familienrecht, das bei vielen leider auf Lücke war.Achso, klar. Aber die Berechnung im Detail mit mehreren Beteiligten etc ist ein Detailproblem von nem schwierigen Teilgebiet (Kindesunterhaltsberechnung als Unterfall der Unterhaltsberechnung, die auch schon speziell ist) eines Nebengebietes(Familienrecht). Ist also deiner Meinung in etwa so wie BGB AT und Kaufrecht. Mit Familienrecht "auf Lücke" hat das nichts zu tun, wenn man solche Berechnungen nicht im Detail vorher auswendig gelernt hat.
04.12.2019, 13:41
04.12.2019, 13:46
hat jemand gestern auch einen anspruch unmittelbar aus §§ 516, 525 iVm VzgD angeprüft und verneint, da keine Schenkung an den Bruder?
04.12.2019, 13:59
04.12.2019, 14:11
(04.12.2019, 13:59)Gast bln schrieb:(04.12.2019, 13:41)Gast schrieb:(04.12.2019, 13:16)Gast bln schrieb: Ist in Berlin jemand auf die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts ausführlich eingegangen?
welche Klausur?
Von gestern in Berlin
meinst du 24 ZPO?
Hab ich erwähnt, ja. Ist aber nicht einschlägig, da es hier um einen schuldrechtlichen, keinen dinglichen Anspruch (wie zB 888 BGB) ging.