02.12.2019, 16:19
(02.12.2019, 16:15)GastNRW628 schrieb:(02.12.2019, 16:11)GJPA schrieb: Die Klausur war absolute scheiße, bei uns kam niemand damit klar.Der Fall in dem Urteil ist schon sehr unterschiedlich zu dem in der NRW-Klausur heute.
Hier ein Urteil zu einem Teil der Klausur:
OLG DÜSSELDORF I-7 U 12/16
Immerhin war diesbezüglich mein Ergebnis richtig..
Habe mir nur den Leitsatz durchgelesen, weil es jetzt ohnehin nichts mehr hilft, und der passt meiner Meinung nach zu unserem Fall.
02.12.2019, 16:20
(02.12.2019, 16:14)GJPA schrieb:(02.12.2019, 16:12)GastNRW628 schrieb:(02.12.2019, 16:11)GJPA schrieb: Die Klausur war absolute scheiße, bei uns kam niemand damit klar.Hattet ihr die Version mit oder ohne VU?
Hier ein Urteil zu einem Teil der Klausur:
OLG DÜSSELDORF I-7 U 12/16
Immerhin war diesbezüglich mein Ergebnis richtig..
Mit VU, teilweise einseitige Erledigungserklärung etc. Volles Programm.
Aber kein Tatbestand, oder? :D
02.12.2019, 16:21
worin lag den dass erledigende ereignis?? ich habe die eins. erledigtenerklärung mangels erledigung nicht durchgehen lassen
02.12.2019, 16:24
(02.12.2019, 16:20)Gast schrieb:(02.12.2019, 16:14)GJPA schrieb:(02.12.2019, 16:12)GastNRW628 schrieb:(02.12.2019, 16:11)GJPA schrieb: Die Klausur war absolute scheiße, bei uns kam niemand damit klar.Hattet ihr die Version mit oder ohne VU?
Hier ein Urteil zu einem Teil der Klausur:
OLG DÜSSELDORF I-7 U 12/16
Immerhin war diesbezüglich mein Ergebnis richtig..
Mit VU, teilweise einseitige Erledigungserklärung etc. Volles Programm.
Aber kein Tatbestand, oder? :D
Leider doch, tut mir leid für dich, wenn du derjenige bist, der den vergessen hat. Bei uns waren nur Kosten und vorl. Vollstreckbarkeit erlassen.
Kopf hoch, kommen noch 7 Klausuren
02.12.2019, 16:24
02.12.2019, 16:25
(02.12.2019, 16:24)GJPA schrieb:(02.12.2019, 16:20)Gast schrieb:(02.12.2019, 16:14)GJPA schrieb:(02.12.2019, 16:12)GastNRW628 schrieb:(02.12.2019, 16:11)GJPA schrieb: Die Klausur war absolute scheiße, bei uns kam niemand damit klar.Hattet ihr die Version mit oder ohne VU?
Hier ein Urteil zu einem Teil der Klausur:
OLG DÜSSELDORF I-7 U 12/16
Immerhin war diesbezüglich mein Ergebnis richtig..
Mit VU, teilweise einseitige Erledigungserklärung etc. Volles Programm.
Aber kein Tatbestand, oder? :D
Leider doch, tut mir leid für dich, wenn du derjenige bist, der den vergessen hat. Bei uns waren nur Kosten und vorl. Vollstreckbarkeit erlassen.
Kopf hoch, kommen noch 7 Klausuren
Welches Bundesland?
02.12.2019, 16:25
02.12.2019, 16:26
(02.12.2019, 16:21)VerbessererNRW schrieb: worin lag den dass erledigende ereignis?? ich habe die eins. erledigtenerklärung mangels erledigung nicht durchgehen lassen
In der Widerklage der Beklagten würde ich sagen. So haben es zumindest diejenigen, die überhaupt so weit gekommen sind. Ich bin bereits bei der Begründetheit der ursprünglichen Klage rausgeflogen, weil ich gesagt habe, er müsse weiter monatlich Rente zahlen.
Ob das so richtig ist? Keine Ahnung
02.12.2019, 16:30
(02.12.2019, 16:26)GJPA schrieb:(02.12.2019, 16:21)VerbessererNRW schrieb: worin lag den dass erledigende ereignis?? ich habe die eins. erledigtenerklärung mangels erledigung nicht durchgehen lassen
In der Widerklage der Beklagten würde ich sagen. So haben es zumindest diejenigen, die überhaupt so weit gekommen sind. Ich bin bereits bei der Begründetheit der ursprünglichen Klage rausgeflogen, weil ich gesagt habe, er müsse weiter monatlich Rente zahlen.
Ob das so richtig ist? Keine Ahnung
Das Ergebnis hatte ich bei der Klage auch. Hätte man dann nicht zur Widerklage kommen dürfen?
02.12.2019, 16:35
Das Ding ist, natürlich wäre die Widerklage mit Antragstellung das erledigende Ereignis gewesen, da sie die Feststellungsklage unzulässig gemacht hat, allerdings ist keine Erledigung eingetreten, da die ursprüngliche Feststellungsklage schon nie begründet war (Erledigung nur, wenn eine ursprünglich zulässige UND begründete Klage nach rechtshängigkeit unzulässig oder unbegründet wird)