07.11.2019, 21:06
der Putzo war an dieser Stelle missverständlich und mE auch nicht richtig (!).. der BGH sieht keine Anwendung von §811 Nr.13, lässt die Frage nach einem Pfändungsverbot aus Pietätsgründen offen, sagt aber, dass es dies in keinem Fall gibt, wenn unter EV geliefert... der Putzo tut aber so, als würde Nr.13 keine Anwendung finden, wenn unter EV geliefert: das ist nach der BGH-Entscheidung falsch!
In diesem Sinne: Behalten Sie die gute Arbeit bei, Herr Kaiser!
In diesem Sinne: Behalten Sie die gute Arbeit bei, Herr Kaiser!
07.11.2019, 21:10
(07.11.2019, 19:14)T. Kaiser schrieb: Wen es interessiert und wer sonst nicht schlafen kann und v.a. bevor hier wieder Irrungen und Wirrungen zur Lösung verbreitet werden: Die Lösung zu den Klausurproblemen von heute steht in meinem ZVR-Skript Rn. 81 zum Grabstein, zum Rest ZVR-Skript Rn. 72, 77, 81 zu den anderen Gegenständen. Kaiser, Zwangsvollstreckungsklausur im Assessorexamen, 8. Auflage 2019.
Viel Glück für morgen!
Heute waren die entscheidende Randnummern 85-87 aus deinem Skript! Jedenfalls wäre ich ohne das Wissen aus dem Skript heute raus gewesen, da mir Aufbau und einige Normen nicht bekannt gewesen wären und die Konstellation an sich.
Die einzelnen Probleme gingen samt Lösung eigentlich klar aus dem Putzo hervor, so dass ich da gar nicht viel geschrieben habe,immerhin dann aber auch keinen Blödsinn!
07.11.2019, 21:31
(07.11.2019, 21:06)derHesse schrieb: der Putzo war an dieser Stelle missverständlich und mE auch nicht richtig (!).. der BGH sieht keine Anwendung von §811 Nr.13, lässt die Frage nach einem Pfändungsverbot aus Pietätsgründen offen, sagt aber, dass es dies in keinem Fall gibt, wenn unter EV geliefert... der Putzo tut aber so, als würde Nr.13 keine Anwendung finden, wenn unter EV geliefert: das ist nach der BGH-Entscheidung falsch!
In diesem Sinne: Behalten Sie die gute Arbeit bei, Herr Kaiser!
naja also im Putzo stand, grds. Grabstein in 811 Nr.13 (+) aber str. bei Pfändung durch Werkvertragsgläubiger für seinen Lohn (BGH trotzdem 811 Nr. 1 (+)); aber dann jedenfalls kein 811 Nr.13 wenn EV!
07.11.2019, 21:45
"Der Senat entscheidet die Streitfrage dahin, dass Grabsteine nicht unter die Vorschrift des § 811 Abs. 1 Nr. 13 ZPO fallen"
"Ob sich ein übergesetzliches Pfändungsverbot außerhalb von § 811 Abs. 1 Nr. 13 ZPO aus Pietätsgründen ergeben kann (so z.B. Kammergericht, DGVZ 1935, 286 = JW 1935, 2072 und Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 811 Rdn. 37), muss der Senat nicht abschließend entscheiden. Ein derartiges Pfändungsverbot kann jedenfalls dann nicht gelten, wenn der Steinmetz den Grabstein unter Eigentumsvorbehalt geliefert hat und wegen seines Zahlungsanspruchs vollstreckt."
Zitate aus der BGH-Entscheidung... mehr muss man nicht sagen...
"Ob sich ein übergesetzliches Pfändungsverbot außerhalb von § 811 Abs. 1 Nr. 13 ZPO aus Pietätsgründen ergeben kann (so z.B. Kammergericht, DGVZ 1935, 286 = JW 1935, 2072 und Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 811 Rdn. 37), muss der Senat nicht abschließend entscheiden. Ein derartiges Pfändungsverbot kann jedenfalls dann nicht gelten, wenn der Steinmetz den Grabstein unter Eigentumsvorbehalt geliefert hat und wegen seines Zahlungsanspruchs vollstreckt."
Zitate aus der BGH-Entscheidung... mehr muss man nicht sagen...
07.11.2019, 21:47
(07.11.2019, 21:45)d0ppstAr schrieb: "Der Senat entscheidet die Streitfrage dahin, dass Grabsteine nicht unter die Vorschrift des § 811 Abs. 1 Nr. 13 ZPO fallen"
"Ob sich ein übergesetzliches Pfändungsverbot außerhalb von § 811 Abs. 1 Nr. 13 ZPO aus Pietätsgründen ergeben kann (so z.B. Kammergericht, DGVZ 1935, 286 = JW 1935, 2072 und Zöller/Stöber, ZPO, 25. Aufl., § 811 Rdn. 37), muss der Senat nicht abschließend entscheiden. Ein derartiges Pfändungsverbot kann jedenfalls dann nicht gelten, wenn der Steinmetz den Grabstein unter Eigentumsvorbehalt geliefert hat und wegen seines Zahlungsanspruchs vollstreckt."
Zitate aus der BGH-Entscheidung... mehr muss man nicht sagen...
Steht so im Putzo. Ok nicht Steinmetz, aber EV aus Werkvertrag!
07.11.2019, 21:59
(07.11.2019, 21:10)Gast schrieb:(07.11.2019, 19:14)T. Kaiser schrieb: Wen es interessiert und wer sonst nicht schlafen kann und v.a. bevor hier wieder Irrungen und Wirrungen zur Lösung verbreitet werden: Die Lösung zu den Klausurproblemen von heute steht in meinem ZVR-Skript Rn. 81 zum Grabstein, zum Rest ZVR-Skript Rn. 72, 77, 81 zu den anderen Gegenständen. Kaiser, Zwangsvollstreckungsklausur im Assessorexamen, 8. Auflage 2019.
Viel Glück für morgen!
Heute waren die entscheidende Randnummern 85-87 aus deinem Skript! Jedenfalls wäre ich ohne das Wissen aus dem Skript heute raus gewesen, da mir Aufbau und einige Normen nicht bekannt gewesen wären und die Konstellation an sich.
Die einzelnen Probleme gingen samt Lösung eigentlich klar aus dem Putzo hervor, so dass ich da gar nicht viel geschrieben habe,immerhin dann aber auch keinen Blödsinn!
Das freut mich total!
So, Ruhe jetzt, ich guck jetzt Nuhr im Ersten.
Und drücke die Daumen für morgen!
07.11.2019, 23:35
Kaiser hat hier vollkommen recht. Putzo eben, wie er leibt und lebt. Ein Pfändungsverbot war nicht einschlägig. Das kommt davon, nicht selbst zu denken und jeden Mist blind aus dem Kommentar abzuschreiben.
07.11.2019, 23:38
(07.11.2019, 23:35)Gast schrieb: Kaiser hat hier vollkommen recht. Putzo eben, wie er leibt und lebt. Ein Pfändungsverbot war nicht einschlägig. Das kommt davon, nicht selbst zu denken und jeden Mist blind aus dem Kommentar abzuschreiben.
Im Putzo steht genau für den Fall, das gerade kein Verbot vorliegt! Verstehe daher die Diskussion hier nicht.
08.11.2019, 00:01
Bin richtig happy, bin heute Nacht Schweiß gebadet aufgewacht und hab mir Kaiser ZVR gegönnt. Inkl. der Rn. Macht dann die Klausur von Dienstag ein bisschen wett.
Ob morgen wieder eine Harley kommt? Oder doch mal zur Abwechslung eine Wiedereinsetzung in NRW? Wir dürfen gespannt bleiben!
Süße Träume auf jeden Fall und an die Hessen: Hals und Beinbruch bei eurer Exotenklausur
Ob morgen wieder eine Harley kommt? Oder doch mal zur Abwechslung eine Wiedereinsetzung in NRW? Wir dürfen gespannt bleiben!
Süße Träume auf jeden Fall und an die Hessen: Hals und Beinbruch bei eurer Exotenklausur
08.11.2019, 00:29
Im Putzo steht regelmäßig nur Scheiße. Ich habe den immer als Test verstanden. Wer was daraus abschrieb, fiel durch, wer es ohne versuchte, behielt Chancen :D