05.11.2019, 19:10
Augen auf,
Donnerstag ZVR (Hoffentlich einfach 767) und am Freitag dann ArbeitsR oder WirtschR
Donnerstag ZVR (Hoffentlich einfach 767) und am Freitag dann ArbeitsR oder WirtschR
05.11.2019, 20:51
Scheint, als hättet ihr Recht mit 17 III. Naja, hoffentlich ist es nicht komplett unvertretbar, den Gedanken wird man ja schon irgendwie auf 254 anwenden können, unanwendbar heißt ja kein Verschulden. (Hoffentlich? :s )
Aber ihr habt Recht, abhaken und weitermachen. Erstmal morgen ausschlafen ;)
Wünsche allen weiterhin viel Erfolg.
Aber ihr habt Recht, abhaken und weitermachen. Erstmal morgen ausschlafen ;)
Wünsche allen weiterhin viel Erfolg.
06.11.2019, 09:35
Ja witzig. Unser Teil 2 war eine Mai Baum Story :dodgy:
06.11.2019, 09:53
06.11.2019, 11:56
Gestern in NRW erster Teil:
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Sekundäre Darlegungslast, weil der V nur sagte: Wusste ich alles nicht bzw. hat er nachher wohl rausgefunden, dass im Rahmen 2 Nummern (eine von Harley und ne deutsche Firma).
Dann cic wegen Aufklärungspflichtverletzung.
Verhältnis zur Täuschung und Kaufrecht.
Problem, ob konkludente BVV.
Zweiter Teil:
§426 I, II (-), weil Kläger nicht an Aufstellung beteiligt war.
GoA tatbrstandlich (+): Befreiung von der Verbindlichkeit aus §§ 1004 I 1, 862 ggü dem Verein. Aber halt nur Aufwendungsersatz und kein Schadensersatz...
Jedenfalls § 823 I (-) wegen Handelb auf eigene Gefahr (+)
Hab kurz noch ne Streitverkündung erwähnt, auch wenn Mandant es nicht wollte.
Will keinen Streit, aber warum geht jetzt § 254 wegen der Betriebsgefahr nicht? Würde es gerne einfach nur verstehen.
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung. Sekundäre Darlegungslast, weil der V nur sagte: Wusste ich alles nicht bzw. hat er nachher wohl rausgefunden, dass im Rahmen 2 Nummern (eine von Harley und ne deutsche Firma).
Dann cic wegen Aufklärungspflichtverletzung.
Verhältnis zur Täuschung und Kaufrecht.
Problem, ob konkludente BVV.
Zweiter Teil:
§426 I, II (-), weil Kläger nicht an Aufstellung beteiligt war.
GoA tatbrstandlich (+): Befreiung von der Verbindlichkeit aus §§ 1004 I 1, 862 ggü dem Verein. Aber halt nur Aufwendungsersatz und kein Schadensersatz...
Jedenfalls § 823 I (-) wegen Handelb auf eigene Gefahr (+)
Hab kurz noch ne Streitverkündung erwähnt, auch wenn Mandant es nicht wollte.
Will keinen Streit, aber warum geht jetzt § 254 wegen der Betriebsgefahr nicht? Würde es gerne einfach nur verstehen.
06.11.2019, 12:02
(06.11.2019, 09:53)Nrwgirl schrieb:(06.11.2019, 09:35)EnErWeh schrieb: Ja witzig. Unser Teil 2 war eine Mai Baum Story :dodgy:
Hab das nach GoA gelöst und dann Ausschluss wegen 254.
Aus dem selben Grund dann auch 823 VSP zwar (+) aber auch hier 254.?
Meiner Meinung nach war zu wenig im Sachverhalt für GoA. Habe es über 823 gelöst, VSP (+) aber i.E. keine Haftung, weil große Gefahr für K erkennbar. Aber keine Ahnung, war eh alles viel zu viel.
06.11.2019, 13:25
Mhhhh... Also ich hab alles in einem Satz abgelehnt. Teil 2 sind glorreiche vier Seiten geworden.
Alleine diese Beweisprognose bei Teil 1, obwohl kein praktischer Teil dazu erfordert war hat mich genervt. Bin der festen Überzeugung die Klausur hätte es auch mit Teil 1 oder Teil 2 getan inkl. Zweckmäßigkeit und Schriftsatz/Schreiben.
Hat einer von euch aus NRW die Zulässigkeit des Einspruchs gegen den VB geprüft? Habe es nämlich nicht gemacht, dachte mir: Ja, da ist bereits terminiert. Wird wohl durchgegangen sein. Und jetzt denke ich so: fuck.
Naja jetzt geht es weiter an ZwV, Party.
Alleine diese Beweisprognose bei Teil 1, obwohl kein praktischer Teil dazu erfordert war hat mich genervt. Bin der festen Überzeugung die Klausur hätte es auch mit Teil 1 oder Teil 2 getan inkl. Zweckmäßigkeit und Schriftsatz/Schreiben.
Hat einer von euch aus NRW die Zulässigkeit des Einspruchs gegen den VB geprüft? Habe es nämlich nicht gemacht, dachte mir: Ja, da ist bereits terminiert. Wird wohl durchgegangen sein. Und jetzt denke ich so: fuck.
Naja jetzt geht es weiter an ZwV, Party.
06.11.2019, 13:40
(06.11.2019, 13:25)EnErWeh schrieb: Mhhhh... Also ich hab alles in einem Satz abgelehnt. Teil 2 sind glorreiche vier Seiten geworden.
Alleine diese Beweisprognose bei Teil 1, obwohl kein praktischer Teil dazu erfordert war hat mich genervt. Bin der festen Überzeugung die Klausur hätte es auch mit Teil 1 oder Teil 2 getan inkl. Zweckmäßigkeit und Schriftsatz/Schreiben.
Hat einer von euch aus NRW die Zulässigkeit des Einspruchs gegen den VB geprüft? Habe es nämlich nicht gemacht, dachte mir: Ja, da ist bereits terminiert. Wird wohl durchgegangen sein. Und jetzt denke ich so: fuck.
Naja jetzt geht es weiter an ZwV, Party.
Bin die Klausur umgekehrt angegangen! Habe dann im ersten Teil am Ende auf 3-4 Seiten Arglist verneint und Sachmangel abgelehnt.
Insoweit habe ich natürlich Teil 2 ausführlich samt Schriftsatz. Die Klausur war einfach viel zu umfangreich!
06.11.2019, 13:57
(06.11.2019, 13:40)Gast schrieb:(06.11.2019, 13:25)EnErWeh schrieb: Mhhhh... Also ich hab alles in einem Satz abgelehnt. Teil 2 sind glorreiche vier Seiten geworden.
Alleine diese Beweisprognose bei Teil 1, obwohl kein praktischer Teil dazu erfordert war hat mich genervt. Bin der festen Überzeugung die Klausur hätte es auch mit Teil 1 oder Teil 2 getan inkl. Zweckmäßigkeit und Schriftsatz/Schreiben.
Hat einer von euch aus NRW die Zulässigkeit des Einspruchs gegen den VB geprüft? Habe es nämlich nicht gemacht, dachte mir: Ja, da ist bereits terminiert. Wird wohl durchgegangen sein. Und jetzt denke ich so: fuck.
Naja jetzt geht es weiter an ZwV, Party.
Bin die Klausur umgekehrt angegangen! Habe dann im ersten Teil am Ende auf 3-4 Seiten Arglist verneint und Sachmangel abgelehnt.
Insoweit habe ich natürlich Teil 2 ausführlich samt Schriftsatz. Die Klausur war einfach viel zu umfangreich!
Meiner Meinung nach hatte die Klausur 5 Schwerpunkte!
1. Teil
Arglist, Sachmangel, Ort der Nacherfüllung (Laut Mandant war da eine Info ausdrücklich erwünscht, egal wie 1.Teil ausgeht)
2. Teil
Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid und 254 BGB
06.11.2019, 14:11
(06.11.2019, 13:25)EnErWeh schrieb: Mhhhh... Also ich hab alles in einem Satz abgelehnt. Teil 2 sind glorreiche vier Seiten geworden.
Alleine diese Beweisprognose bei Teil 1, obwohl kein praktischer Teil dazu erfordert war hat mich genervt. Bin der festen Überzeugung die Klausur hätte es auch mit Teil 1 oder Teil 2 getan inkl. Zweckmäßigkeit und Schriftsatz/Schreiben.
Hat einer von euch aus NRW die Zulässigkeit des Einspruchs gegen den VB geprüft? Habe es nämlich nicht gemacht, dachte mir: Ja, da ist bereits terminiert. Wird wohl durchgegangen sein. Und jetzt denke ich so: fuck.
Naja jetzt geht es weiter an ZwV, Party.
Leider musste man den Einspruch prüfen, wer er der VB ohne sonst rechtskräftig geworden wäre. Und da war ja auch der Kalender wegen der Frist...
Aber ja, diese Klausur war extrem überfüllt.