29.10.2019, 15:29
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/urte...ns-gericht
Der Beweis dafür, wie mies ein Job in der Justiz wirklich ist. Ich applaudiere!
Der Beweis dafür, wie mies ein Job in der Justiz wirklich ist. Ich applaudiere!
29.10.2019, 15:46
Auch wenn vieles populistisch dargestellt wird. Der Autor hat mit vielen Sachen leider recht.
29.10.2019, 16:12
29.10.2019, 16:24
(29.10.2019, 16:12)Gast schrieb:(29.10.2019, 15:46)Gast schrieb: Auch wenn vieles populistisch dargestellt wird. Der Autor hat mit vielen Sachen leider recht.
In erster Linie hat der Autor es offenbar nicht überwunden, immer noch R1-Richter zu sein (und es nach dem Buch auch immer zu bleiben).
Da ist sie wieder. Die Arroganz, das sich über Andere stellen, das auf Andere herabblicken. Mehr können die Menschen in der Justiz nicht. Kritikfähigkeit? Und das in einem Rechtsstaat? Fehlanzeige.
"Was wagt der niedrige Adel (R1) den Rest auch nur im Ansatz zu kritisieren? Hängt ihn, damit wir weiter tun und lassen können, was wir wollen. Konsequenzen fürchten wir doch eh keine. Also fürchtet uns, denn wir machen, was wir wollen und spucken auf euch".
Kritik? Unerwünscht. Suche nach dem "Ich bin der Geilste Gefühl"? Ja.
Und bevor der absolute hate kommt: "Uhhh, da schreibt wohl jemand, der das VB nicht hat" , weil ohnehin nichts wichtiger ist als der eigene Stand und das Ansehen, was sich Juristen ja aus der Note saugen wie hungrige Wölfe: Keine Sorge :)
Beschämend dein Kommentar.
29.10.2019, 16:31
(29.10.2019, 16:24)Da haben wir schrieb:(29.10.2019, 16:12)Gast schrieb:(29.10.2019, 15:46)Gast schrieb: Auch wenn vieles populistisch dargestellt wird. Der Autor hat mit vielen Sachen leider recht.
In erster Linie hat der Autor es offenbar nicht überwunden, immer noch R1-Richter zu sein (und es nach dem Buch auch immer zu bleiben).
Da ist sie wieder. Die Arroganz, das sich über Andere stellen, das auf Andere herabblicken. Mehr können die Menschen in der Justiz nicht. Kritikfähigkeit? Und das in einem Rechtsstaat? Fehlanzeige.
"Was wagt der niedrige Adel (R1) den Rest auch nur im Ansatz zu kritisieren? Hängt ihn, damit wir weiter tun und lassen können, was wir wollen. Konsequenzen fürchten wir doch eh keine. Also fürchtet uns, denn wir machen, was wir wollen und spucken auf euch".
Kritik? Unerwünscht. Suche nach dem "Ich bin der Geilste Gefühl"? Ja.
Und bevor der absolute hate kommt: "Uhhh, da schreibt wohl jemand, der das VB nicht hat" , weil ohnehin nichts wichtiger ist als der eigene Stand und das Ansehen, was sich Juristen ja aus der Note saugen wie hungrige Wölfe: Keine Sorge :)
Beschämend dein Kommentar.
+1
29.10.2019, 16:42
(28.10.2019, 13:18)Anwalt schrieb: Würde das nicht mal kummulativ sagen. Ich habe mehr als 16 P. aus beiden aber VB nur im Ersten, ansonsten keine 2 aus 4, keine Promotion, kein LL.M., wohl aber relativ viel Vorerfahrung in meinem Bereich und bin ohne Probleme in eine T1 Kanzlei gerutscht (bei der ich schon im Ref war).
Du beziehst dich aber schon auf das JUVE-Ranking, oder? (T1 = FF, HM und LL)
Frage nur zum Verständnis, weil es auch Leute gibt, die von sich behaupten, in einer T1-Kanzlei zu arbeiten, und dann bei White & Case, Baker oder Noerr arbeiten.
29.10.2019, 18:13
Ja ich beziehe mich aufs Juve Ranking, wobei ich das Ranking für mein Rechtsgebiet meinte. Aber keine Angst, es ist ein großer, internationaler Name der typischen Verdächtigen.
29.10.2019, 23:21
(29.10.2019, 16:12)Gast schrieb:(29.10.2019, 15:46)Gast schrieb: Auch wenn vieles populistisch dargestellt wird. Der Autor hat mit vielen Sachen leider recht.
In erster Linie hat der Autor es offenbar nicht überwunden, immer noch R1-Richter zu sein (und es nach dem Buch auch immer zu bleiben).
Du bist genau der Prototyp des hörigen Justizdieners, den er in seinem Buch beschreibt.wie demaskierend...
30.10.2019, 08:31
(29.10.2019, 11:22)Anwalt schrieb: Auf der anderen Seite ist der Lohn im Staatsdienst nun auch nicht schlecht. Ein reine Bruttolohn-Vergleich wäre ziemlich stumpf, da man dabei die ganzen steuerlichen- und versorgungsrechtlichen Vorteile des Staatsdienstes unter den Tisch fallen lässt. mE war die Rechnung so, dass man für das Äquivalent von R1 auf Stufe 1 etwa 70k in der freien Wirtschaft verdienen müsste. Und das ist nunmal schon nicht wenig, insofern stehen Richter zumindest am Anfang nicht viel schlechter da als die meisten Anwälte. Dazu allerhand anderer Vorteile, zB kriegst du bei jeder Bank einen wesentlich höheren Kredit ohne große Sicherheiten, weil dein Ausfallrisiko äußerst gering ist im Vergleich zum gewöhnlichen Angestellten.
70.000€ ist zu hoch. Wenn du in der Justiz anfängst und R1 hast, hast du (vorausgesetzt es gibt nicht schon Kinder etc) etwas um die 3100-3200€ netto raus. davon geht aber noch die private krankenversicherung ab und die kann natürlich unterschiedlich hoch sein, aber de facto landest du dann etwas unter 3000€ nachdem die krankenversicherung abgezogen ist. das sind in der privatwirtschaft roundabout knapp 60.000€ brutto-jahresgehalt.
30.10.2019, 08:42
Das Problem ist auch nicht das Einstiegsgehalt, sondern die minimalen Steigerungen. Den Rechtsanwalt, der mit 5 oder 10 Jahren Berufserfahrung nicht an den 100k kratzt, will ich mal sehen.