02.09.2019, 16:04
(02.09.2019, 15:33)GastNrw1 schrieb: Hi, was kam dran? Wie habt ihr es gelöst? Kannte jemand das Urteil?
Sehr langer Sachverhalt, sehr viel zu prüfen, aber nichts ging so richtig in die Tiefe.
Eingekleidet war das ganze als Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid samt einer Klageerweiterung.
Materiell ging es mE um Anfechtung nach 119/123, AGB-Prüfung, Außerordentliche Kündigung, Aufrechnung mit Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertrag und am Ende noch einen Schlenker zu 823/APR wegen eines Facebookpostings der Klägerin über den Beklagten
Ich habe dem Beklagten nur die Aufrechnung mit dem Anspruch infolge des abgebrochenen Rennens (was ja unstreitig von der Klägerin verschuldet war) durchgehen lassen, ansonsten hat die Klägerin alles bekommen, auch die 100 Euro wegen der Gebühr
02.09.2019, 16:09
So habe ich das auch. Letztlich alles aber sehr oberflächlich geworden wegen Zeitmangel. Bin aber zum selben Ergebnis gekommen.
02.09.2019, 16:19
Ja so habe ich das auch gelöst. Unverschämt, wie lang diese Aktenauszüge mittlerweile sind. Da fragt man sich, welche Prüfungsleistung da abgenommen wird... Wer kann schneller schreiben?

02.09.2019, 16:27
Ich fand die Klausur an sich nicht schwer, aber es war einfach viel zu viel!!!
02.09.2019, 17:11
Es war echt irre viel, 22 Seiten Sachverhalt, da braucht man ja erst mal Ewig Zeit um das zu überhaupt zu erfassen. Inhaltlich wäre es machbar gewesen, Das Problem war diesmal einfach die Zeit. Hat keiner etwas zu 305 ff geschrieben?
02.09.2019, 17:30
Also in NRW gab es 15 Seiten SV und 2 Kalender, aber es lief anscheinend quasi die gleiche Klausur.
Habe den Einstieg vergeigt, weil ich mit dem streitigen Verfahren und den Daten durcheinander gekommen bin.
Ansonsten habe ich § 280 iVm. dem Vertrag geprüft.
Anfechtung nach 123 -
Außerordentliche Kündigung -
AGB hätten zwar einer Übersetzung bedurft,da Verhandlungen in englischer Sprache, aber habe den Beklagten sich da nicht drauf berufen lassen, da der den Vertrag einen Monat bei sich hatte. Daher auch 305c -.
Anspruch auf 100 EUR +
Hilfsweise Aufrechnung mit 2250 +, da unstreitig wegen Verschulden des Mechanikers der Klägerin
Hilfsweise Aufrechnung mit Schmerzensgeld -, da es wegen objektiv wahrer Aussage an RWK mangelt.
Im Endeffekt sehr viel zu schreiben und zu wenig Zeit sich doppelt Gedanken zu machen.
Habe den Einstieg vergeigt, weil ich mit dem streitigen Verfahren und den Daten durcheinander gekommen bin.
Ansonsten habe ich § 280 iVm. dem Vertrag geprüft.
Anfechtung nach 123 -
Außerordentliche Kündigung -
AGB hätten zwar einer Übersetzung bedurft,da Verhandlungen in englischer Sprache, aber habe den Beklagten sich da nicht drauf berufen lassen, da der den Vertrag einen Monat bei sich hatte. Daher auch 305c -.
Anspruch auf 100 EUR +
Hilfsweise Aufrechnung mit 2250 +, da unstreitig wegen Verschulden des Mechanikers der Klägerin
Hilfsweise Aufrechnung mit Schmerzensgeld -, da es wegen objektiv wahrer Aussage an RWK mangelt.
Im Endeffekt sehr viel zu schreiben und zu wenig Zeit sich doppelt Gedanken zu machen.
02.09.2019, 17:46
Konnte man die Aufrechnung mit den 2250 Euro an Einrede des nicht erfüllten Vertrages § 320 scheitern lassen?
Weiß nicht mehr was die Klägerin dazu gesagt hatte.
Weiß nicht mehr was die Klägerin dazu gesagt hatte.
02.09.2019, 17:47
im Ergebnis habe ich das auch so.
könnt ihr mi noch genau die Anspruchsgrundlagen nennen die ihr immer genannt habt? ich war doch oft unsicher.
danke !!
und ja Sachverhalt wollte uns die zeit stehen und hat es ich geschafft -.-
könnt ihr mi noch genau die Anspruchsgrundlagen nennen die ihr immer genannt habt? ich war doch oft unsicher.
danke !!
und ja Sachverhalt wollte uns die zeit stehen und hat es ich geschafft -.-
02.09.2019, 18:00
Wieso 280 ivm dem vertrag für die 9000 Euro? Ging es nicht lediglich um die Erfüllung seiner Leistungspflicht aus dem vertrag? Schadensersatz war doch lediglich für die 100 Euro oder?
Da habe ich 826 als agl, da meiner Ansicht nach der Vertrag zu dem Zeitpunkt bereits aufgrund der beendigungsklausel in der Vereinbarung nicht mehr bestand und es für vertraglichen schadensersatz an einem schuldverhältnis fehlte!
Da habe ich 826 als agl, da meiner Ansicht nach der Vertrag zu dem Zeitpunkt bereits aufgrund der beendigungsklausel in der Vereinbarung nicht mehr bestand und es für vertraglichen schadensersatz an einem schuldverhältnis fehlte!
02.09.2019, 18:50
Warum ging bei euch die außerordentliche Kündigung nicht durch? Immerhin dürfte ihm nicht zuzumuten sein, bei einem Rennen noch einmal auf ein Team zu setzen, das den Wagen unsorgfältig wartet und damit seine Gewinnchancen ruiniert?