12.08.2019, 15:25
(12.08.2019, 15:04)Kiki NRW schrieb: Ich habe 17 Seiten Tatbestand! Und Ewigkeiten diskutiert, was mir der Antrag sagen sollte. Hab den dann auf 80 V 3 umgestellt. Weil was sollte denen die aw bringen? Die Bude läuft doch schon seit Juli 2017...
War das in NRW wohl kein 80a Abs.1 nr.2, abs.3 Antrag?
Hab ihn vorher noch ausgelegt, weil ja eigentlich Wiederherstellung statt Anordnung beantragt war.
12.08.2019, 15:28
Ich habe es folgendermaßen:
Zulässigkeit:
- statthaft Antrag nach 80a Abs. 3 und 80V Alt. 1 auf Anordnung a.W. des am 1.7. eingelegten Widerspruchs;
(Ausgelegt nach 88, weil der eigentliche Antrag mit "wiederherstellung" ist falsch formuliert)
-hypothetisch zuständiges Gericht in Hauptsache wäre VG Hamburg
- antragsbefugt weil möglicherweise drittschützende Normen verletzt
- Wiederspruch nach hM erforderlich einzulegen, wurde am 1.7. gemacht.
- Frist: Keine bei 80a-Antrag!
-aber ggf. Verwirkt?: Im Ergebnis (-) für beide Antragsteller; Arg.:
Antragsteller 2 hat es erst durch die Mietminderung erfahren und keine Wissenszurechnung; Antragsteller 1 auch keine Wissenszurechnung über Vater. Am Grundeigentümermeeting war er noch nicht in seiner Eigentümer-Rolle, außerdem darf es den Wettbüro-Typ nicht zugute kommen, dass er damals 2017 die Nachbarbeteiligung weggelassen hat. Keine Ahnung aber wollte es für beide durchgehen lassen.
Begründetheit: (+) , da kein Interesse am Vollzug eines rechtswidrigen VAs haben kann:
-Baugenehmigungspflichtig
-Aber nicht Baugenehmigungsfähig:
Anlage (bodenrechtliche relevanz)
30 Abs. 1 Quali. BPlan -> Widerspricht Festsetzungen:
-zwar keine Spielhalle nach 33i Gewo (Klausurtaktisch Argumentiert weil ich zu Ziff. 3 Abs. 2 des BPlans kommen wollte)
-aber Verstoß gegen Ausnahme aus BPlan:
Wettbüro als Vergnügungsstätte, weil bei Wetten der vergnügliche Charakter im Vordergrund (absolut keine Ahnung und freestyle mangels Kommentar)
Aber Vergnügungsstätte war hier nicht ausnahmsweise zuzulassen, weil Begründung des BPlans zeigt dass Gebiet nicht zum Vergnügubgsgebiet werden soll. Nachbarliche Interessen (Lärm) überwiegen, das ist über 31 abs. 1 und 15 baunvo auch drittschützend.
-> Antrag Begründet
Nebenentscheidung:
Kosten teilen sich Antragsgegner und Beigeladeber (Stellt Antrag 154, 163)
Rechtsmittel: 146
Meinungen?
Zulässigkeit:
- statthaft Antrag nach 80a Abs. 3 und 80V Alt. 1 auf Anordnung a.W. des am 1.7. eingelegten Widerspruchs;
(Ausgelegt nach 88, weil der eigentliche Antrag mit "wiederherstellung" ist falsch formuliert)
-hypothetisch zuständiges Gericht in Hauptsache wäre VG Hamburg
- antragsbefugt weil möglicherweise drittschützende Normen verletzt
- Wiederspruch nach hM erforderlich einzulegen, wurde am 1.7. gemacht.
- Frist: Keine bei 80a-Antrag!
-aber ggf. Verwirkt?: Im Ergebnis (-) für beide Antragsteller; Arg.:
Antragsteller 2 hat es erst durch die Mietminderung erfahren und keine Wissenszurechnung; Antragsteller 1 auch keine Wissenszurechnung über Vater. Am Grundeigentümermeeting war er noch nicht in seiner Eigentümer-Rolle, außerdem darf es den Wettbüro-Typ nicht zugute kommen, dass er damals 2017 die Nachbarbeteiligung weggelassen hat. Keine Ahnung aber wollte es für beide durchgehen lassen.
Begründetheit: (+) , da kein Interesse am Vollzug eines rechtswidrigen VAs haben kann:
-Baugenehmigungspflichtig
-Aber nicht Baugenehmigungsfähig:
Anlage (bodenrechtliche relevanz)
30 Abs. 1 Quali. BPlan -> Widerspricht Festsetzungen:
-zwar keine Spielhalle nach 33i Gewo (Klausurtaktisch Argumentiert weil ich zu Ziff. 3 Abs. 2 des BPlans kommen wollte)
-aber Verstoß gegen Ausnahme aus BPlan:
Wettbüro als Vergnügungsstätte, weil bei Wetten der vergnügliche Charakter im Vordergrund (absolut keine Ahnung und freestyle mangels Kommentar)
Aber Vergnügungsstätte war hier nicht ausnahmsweise zuzulassen, weil Begründung des BPlans zeigt dass Gebiet nicht zum Vergnügubgsgebiet werden soll. Nachbarliche Interessen (Lärm) überwiegen, das ist über 31 abs. 1 und 15 baunvo auch drittschützend.
-> Antrag Begründet
Nebenentscheidung:
Kosten teilen sich Antragsgegner und Beigeladeber (Stellt Antrag 154, 163)
Rechtsmittel: 146
Meinungen?
12.08.2019, 15:40
(12.08.2019, 15:25)Gast908 schrieb:(12.08.2019, 15:04)Kiki NRW schrieb: Ich habe 17 Seiten Tatbestand! Und Ewigkeiten diskutiert, was mir der Antrag sagen sollte. Hab den dann auf 80 V 3 umgestellt. Weil was sollte denen die aw bringen? Die Bude läuft doch schon seit Juli 2017...
War das in NRW wohl kein 80a Abs.1 nr.2, abs.3 Antrag?
Hab ihn vorher noch ausgelegt, weil ja eigentlich Wiederherstellung statt Anordnung beantragt war.
Ich hab den Antrag auch ausgelegt.
12.08.2019, 15:51
(12.08.2019, 15:28)Ok GastHH schrieb: Ich habe es folgendermaßen:
Zulässigkeit:
- statthaft Antrag nach 80a Abs. 3 und 80V Alt. 1 auf Anordnung a.W. des am 1.7. eingelegten Widerspruchs;
(Ausgelegt nach 88, weil der eigentliche Antrag mit "wiederherstellung" ist falsch formuliert)
-hypothetisch zuständiges Gericht in Hauptsache wäre VG Hamburg
- antragsbefugt weil möglicherweise drittschützende Normen verletzt
- Wiederspruch nach hM erforderlich einzulegen, wurde am 1.7. gemacht.
- Frist: Keine bei 80a-Antrag!
-aber ggf. Verwirkt?: Im Ergebnis (-) für beide Antragsteller; Arg.:
Antragsteller 2 hat es erst durch die Mietminderung erfahren und keine Wissenszurechnung; Antragsteller 1 auch keine Wissenszurechnung über Vater. Am Grundeigentümermeeting war er noch nicht in seiner Eigentümer-Rolle, außerdem darf es den Wettbüro-Typ nicht zugute kommen, dass er damals 2017 die Nachbarbeteiligung weggelassen hat. Keine Ahnung aber wollte es für beide durchgehen lassen.
Begründetheit: (+) , da kein Interesse am Vollzug eines rechtswidrigen VAs haben kann:
-Baugenehmigungspflichtig
-Aber nicht Baugenehmigungsfähig:
Anlage (bodenrechtliche relevanz)
30 Abs. 1 Quali. BPlan -> Widerspricht Festsetzungen:
-zwar keine Spielhalle nach 33i Gewo (Klausurtaktisch Argumentiert weil ich zu Ziff. 3 Abs. 2 des BPlans kommen wollte)
-aber Verstoß gegen Ausnahme aus BPlan:
Wettbüro als Vergnügungsstätte, weil bei Wetten der vergnügliche Charakter im Vordergrund (absolut keine Ahnung und freestyle mangels Kommentar)
Aber Vergnügungsstätte war hier nicht ausnahmsweise zuzulassen, weil Begründung des BPlans zeigt dass Gebiet nicht zum Vergnügubgsgebiet werden soll. Nachbarliche Interessen (Lärm) überwiegen, das ist über 31 abs. 1 und 15 baunvo auch drittschützend.
-> Antrag Begründet
Nebenentscheidung:
Kosten teilen sich Antragsgegner und Beigeladeber (Stellt Antrag 154, 163)
Rechtsmittel: 146
Meinungen?
Ich habe es i.E. auch so. Hab beim RSB noch gesagt dass kein Aussetzungsantrag erforderlich ist und zwar keine Frist, aber der Rechtsbehelf in der Hauptsache darf nicht verfristet sein und dass bei Nutzungsuntersagung Vollziehung das RSB nicht entfallen lässt.
Notwendige Beiladung dazwischen.
Dann Begründetheit, kein allg. Gesetzesvollziehungsanspruch, daher nur Prüfung drittschützender Normen (31 BauGB i.V.m. BPlan und 6 BauNVO)
Da viel argumentiert mit den abgedruckten Normen.
Zum Nachbarbegriff was geschrieben weil die Behörde meinte die Antragsteller seien nicht persönlich betroffen.
Hab insgesamt versucht alles abzuklappern was angesprochen wurde, ist mir auch gelungen aber leider vollständigen OS vergessen und nicht die richtigen Schlüsse aus den Normen gezogen.
12.08.2019, 15:58
(12.08.2019, 14:55)Gast NRW47474 schrieb:(12.08.2019, 14:51)Gast690 schrieb: Hab auch 33d angenommen.
Wie habt ihr euch bei der Verwirkung entschieden?
Bei mir war es gegen den AS 1 unzulässig, wegen dem Treffen letztlich.
Kostenentscheidung war dann nach Baumbach kA ob das gewollt war
Habe AS 1) auch rausfliegen gelassen.
Um mir eine komische Kostenentscheidung zu ersparen habe ich dann aber den Antrag als unbegründet abgelehnt! :D
Same here :D
Klausur lief bei mir aber alles in allem ganz grauenhaft. Überhaupt keine Struktur drin und inhaltlich habe ich mich nicht mal selbst mit dem was ich schrieb überzeugt. Das sind ziemlich sicher keine 4 Punkte. Aber ich fand die Klausur auch echt asozial.
12.08.2019, 19:29
(12.08.2019, 15:04)Kiki NRW schrieb: Ich habe 17 Seiten Tatbestand! Und Ewigkeiten diskutiert, was mir der Antrag sagen sollte. Hab den dann auf 80 V 3 umgestellt. Weil was sollte denen die aw bringen? Die Bude läuft doch schon seit Juli 2017...
17 Seiten, für das Wesentliche, gedrungen dargestellt? Wie viele Seiten hatte den der Sachverhalt? 30?
12.08.2019, 19:47
(12.08.2019, 19:29)Gast schrieb:(12.08.2019, 15:04)Kiki NRW schrieb: Ich habe 17 Seiten Tatbestand! Und Ewigkeiten diskutiert, was mir der Antrag sagen sollte. Hab den dann auf 80 V 3 umgestellt. Weil was sollte denen die aw bringen? Die Bude läuft doch schon seit Juli 2017...Der SV war 13 Seiten inkl. Besrbeitervermerk.
17 Seiten, für das Wesentliche, gedrungen dargestellt? Wie viele Seiten hatte den der Sachverhalt? 30?
12.08.2019, 20:04
Ich habe mir angewöhnt, mit dem Tatbestand nicht lange herumzuscheißen. Hab nie mehr als 6 Seiten davon und schreibe insgesamt nie mehr als 25. Zu mehr käme ich schon zeitlich nicht.
12.08.2019, 20:33
(12.08.2019, 19:29)Gast schrieb:(12.08.2019, 15:04)Kiki NRW schrieb: Ich habe 17 Seiten Tatbestand! Und Ewigkeiten diskutiert, was mir der Antrag sagen sollte. Hab den dann auf 80 V 3 umgestellt. Weil was sollte denen die aw bringen? Die Bude läuft doch schon seit Juli 2017...
17 Seiten, für das Wesentliche, gedrungen dargestellt? Wie viele Seiten hatte den der Sachverhalt? 30?
Nein 13.
13.08.2019, 14:08
Das war heute gar nichts. Gedanklich schon im Wochenende :D