08.08.2019, 14:28
(08.08.2019, 14:24)Kiki NRW schrieb: Ich den Antrag auf Haftfortauer auf Antrag auf Unterbringung 126 a stpo mit 64 Stgb in Entziehungsklinik gemacht wegen der Tabletten und Alkoholsucht?Mal gucken ob das stimmt
Ich glaube nicht, dass das zwingend falsch ist, aber auch nicht, dass die Musterlösung das vorsieht. Es gab im Sachverhalt keine Hinweise auf eine Alkohol- oder Tablettenabhängigkeit. Klar wurde im Gutachten festgestellt, dass die Mutter Alkohol und Ibuprofen zu sich genommen hat und Nachbar Egon hat immer ganz viele Weinflaschen gesehen, aber daraus auf eine Abhängigkeit zu schließen, finde ich schwierig. Ich denke, dass hätte man im Sachverhalt deutlicher mitgeteilt.
08.08.2019, 14:29
(08.08.2019, 14:27)Halo 2018 schrieb:(08.08.2019, 14:24)Kiki NRW schrieb: Ich den Antrag auf Haftfortauer auf Antrag auf Unterbringung 126 a stpo mit 64 Stgb in Entziehungsklinik gemacht wegen der Tabletten und Alkoholsucht?Mal gucken ob das stimmt
Stand in dem obduktions Bericht nicht explizit dass man nicht sicher sagen kann, ob das Baby bei Alarmierung des Arztes auch nur eine Sekunde länger gelebt hätte?
Ich habe die quasi kausalitat abgelehnt und dann ist das bei mir 212,13,22,23
Exakt so hab ich es auch verstanden und gelöst.
08.08.2019, 14:33
(08.08.2019, 14:28)Gast-SH schrieb: Ja... aber auch, dass auch bei sofortiger ärztlicher Hilfe nicht ausgeschlossen werden kann dass er nicht trotzdem nach 20-30 Minuten gestorben wäre.
Ich habe das so verstanden:
- Gesamtlebensdauer Kind 10 - 20 min
- Gesamtlebensdauer bei unverzüglicher medizinischer Versorgung:Wahrscheinlich auch nur 10 - 20 min.
Also bin ich in dubio pro reo davon ausgegangen, das Kind in beiden Fällen nur 10 min gelebt hätte und die ALamierung des Arztes damit nichts hätte ändern können. Ka ob das stimmt...
08.08.2019, 14:35
(08.08.2019, 14:33)Halo 2018 schrieb:(08.08.2019, 14:28)Gast-SH schrieb: Ja... aber auch, dass auch bei sofortiger ärztlicher Hilfe nicht ausgeschlossen werden kann dass er nicht trotzdem nach 20-30 Minuten gestorben wäre.
Ich habe das so verstanden:
- Gesamtlebensdauer Kind 10 - 20 min
- Gesamtlebensdauer bei unverzüglicher medizinischer Versorgung:Wahrscheinlich auch nur 10 - 20 min.
Also bin ich in dubio pro reo davon ausgegangen, das Kind in beiden Fällen nur 10 min gelebt hätte und die ALamierung des Arztes damit nichts hätte ändern können. Ka ob das stimmt...
Sorry, mein Fehler, ich meinte 10-20 Minuten. Und deshalb hab ich es auch so gelöst.
08.08.2019, 14:44
Was war denn bei euch die tötüungshandlung bzw. Unterlassen? Das trinken von alkohol? Oder das erstickenlassen des kindes?
08.08.2019, 14:45
Ich hab nur gewerbsmäßigen Diebstahl angeklagt. Wurde eine schön kurze Anklage :D
08.08.2019, 14:46
Auf welches Unterlassen habt ihr denn abgestellt? Zum einen konnte man auf die fehlende Versorgung nach der Geburt abstellen, zum anderen aber auch auf die Heimgeburt, d.h. das Unterlassen das Kind unter medizinischer Aufsicht zur fehlt zu bringen. Die Pflicht besteht laut Fischer-Kommentar wohl dann, wenn wegen gefährlichem Vorverhalten, wie zB Alktohol/Tablettenmissbrauch eine risikoreiche Geburt zu erwarten ist.
Siehe dazu auch: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/09/4-227-09.pdf
Siehe dazu auch: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/09/4-227-09.pdf
08.08.2019, 14:48
08.08.2019, 14:49
(08.08.2019, 14:29)Gast-SH schrieb:(08.08.2019, 14:27)Halo 2018 schrieb:(08.08.2019, 14:24)Kiki NRW schrieb: Ich den Antrag auf Haftfortauer auf Antrag auf Unterbringung 126 a stpo mit 64 Stgb in Entziehungsklinik gemacht wegen der Tabletten und Alkoholsucht?Mal gucken ob das stimmt
Stand in dem obduktions Bericht nicht explizit dass man nicht sicher sagen kann, ob das Baby bei Alarmierung des Arztes auch nur eine Sekunde länger gelebt hätte?
Ich habe die quasi kausalitat abgelehnt und dann ist das bei mir 212,13,22,23
Exakt so hab ich es auch verstanden und gelöst.
Same here
08.08.2019, 14:55
(08.08.2019, 14:48)Gast NRW 2 schrieb:Daran, dass ich zugunsten der Beschuldigten unterstellt habe, sie sei von einem gesunden Kind ausgegangen. Aus dem Gutachten ergab sich nicht, dass eine angeborene Lungenschwäche für Laien zu sehen war. Ist so ein Säugling gesund, so stirbt er nicht, wenn man ihn 20 Minuten liegen lässt. Nach ihrer Vorstellung hätte der Tod also erst deutlich später eintreten können. Deshalb habe ich dummerweise den Vorsatz wegen Unkenntnis vom wesentlichen Kausalverlauf verneint, weil ich für den anderen Kram meine Ruhe wollte. Das hätte man aber wohl wenn am unmittelbaren Ansetzen scheitern lassen müssen. Anyway, mE kein Versuch...(08.08.2019, 14:45)Zirbel NRW schrieb: Ich hab nur gewerbsmäßigen Diebstahl angeklagt. Wurde eine schön kurze Anklage :D
Woran ist denn bei dir der Versuch gescheitert?