07.08.2019, 12:06
Natürlich sollte man die Zulässigkeit prüfen.
Die bauen doch nicht zum Spaß 257,259 bei der Klage und die nachträgliche objektive Klagehäufung bei der Widerklage ein.
Aber wenn man das nicht hat, wird das auch nicht besonders tragisch sein.
Die bauen doch nicht zum Spaß 257,259 bei der Klage und die nachträgliche objektive Klagehäufung bei der Widerklage ein.
Aber wenn man das nicht hat, wird das auch nicht besonders tragisch sein.
08.08.2019, 14:03
Ist es schlimm wenn man die anklageschrift und die vfg. Nicht hat ? Wie schwer fällt das ins Gewicht
08.08.2019, 14:07
Meine lösung nrw:
-244 abgelehnt, da reinfassen nicht genügt
-242 bejaht
-212,13 bejaht
-221 bejaht
-225 in einem satz aus zeitgründen bejaht
Beweisprobleme:
-durchsuchung war rm
-Zufallsfund nach 108 verwertbar da kein gezieltes willkürliches suchen nach zufallsfund
-97 steht der Verwertung der Zeugenaussagen nicht entgegen, da Gespräch im Flur stattfand
-81 a gilt nicht bei klamotten
b-Gutachten
-Zuständigkeit große strafkammer
-haftprüfung: Fluchtgefahr wegen koffer
-haftfortfauer beantragen
-dringender Tatverdacht + wegen guter beweismittel
-
-244 abgelehnt, da reinfassen nicht genügt
-242 bejaht
-212,13 bejaht
-221 bejaht
-225 in einem satz aus zeitgründen bejaht
Beweisprobleme:
-durchsuchung war rm
-Zufallsfund nach 108 verwertbar da kein gezieltes willkürliches suchen nach zufallsfund
-97 steht der Verwertung der Zeugenaussagen nicht entgegen, da Gespräch im Flur stattfand
-81 a gilt nicht bei klamotten
b-Gutachten
-Zuständigkeit große strafkammer
-haftprüfung: Fluchtgefahr wegen koffer
-haftfortfauer beantragen
-dringender Tatverdacht + wegen guter beweismittel
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08.08.2019, 14:15
41 Seiten! Die werden immer bescheuerter!
08.08.2019, 14:19
(08.08.2019, 14:07)Gast schrieb: Meine lösung nrw:
-244 abgelehnt, da reinfassen nicht genügt
-242 bejaht
-212,13 bejaht
-221 bejaht
-225 in einem satz aus zeitgründen bejaht
Beweisprobleme:
-durchsuchung war rm
-Zufallsfund nach 108 verwertbar da kein gezieltes willkürliches suchen nach zufallsfund
-97 steht der Verwertung der Zeugenaussagen nicht entgegen, da Gespräch im Flur stattfand
-81 a gilt nicht bei klamotten
b-Gutachten
-Zuständigkeit große strafkammer
-haftprüfung: Fluchtgefahr wegen koffer
-haftfortfauer beantragen
-dringender Tatverdacht + wegen guter beweismittel
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Klingt prinzipiell gut!
§ 225 StGB war jedoch – als Norm des 17. Abschnitts – nicht zu prüfen. Den einen Satz hättest du dir also auch noch sparen können! :P
Bei dem Diebstahl habe ich noch § 123 StGB abgeleht aus den selben Gründen, wie du den Wohnungsdiebstahl.
Wegen der Katalogtat nach § 74 II 1 Nr. 4 GVG war das Schwurgericht zuständig.
08.08.2019, 14:22
Wie im 212,13 über die fehlende Quasi-Kausalität hinweg gekommen?
08.08.2019, 14:24
Ich den Antrag auf Haftfortauer auf Antrag auf Unterbringung 126 a stpo mit 64 Stgb in Entziehungsklinik gemacht wegen der Tabletten und Alkoholsucht?Mal gucken ob das stimmt
08.08.2019, 14:25
08.08.2019, 14:27
(08.08.2019, 14:24)Kiki NRW schrieb: Ich den Antrag auf Haftfortauer auf Antrag auf Unterbringung 126 a stpo mit 64 Stgb in Entziehungsklinik gemacht wegen der Tabletten und Alkoholsucht?Mal gucken ob das stimmt
Stand in dem obduktions Bericht nicht explizit dass man nicht sicher sagen kann, ob das Baby bei Alarmierung des Arztes auch nur eine Sekunde länger gelebt hätte?
Ich habe die quasi kausalitat abgelehnt und dann ist das bei mir 212,13,22,23
08.08.2019, 14:28
Ja... aber auch, dass auch bei sofortiger ärztlicher Hilfe nicht ausgeschlossen werden kann dass er nicht trotzdem nach 20-30 Minuten gestorben wäre.