06.08.2019, 19:45
(06.08.2019, 19:39)ottodemar schrieb: Hat hier etwa niemand geprüft ob der Mietvertrag sittenwidrig nach 134 BGB iVm Art.2 GG wegen der erwiesenen Hautschädigung von Solariumstrahlung ist? Ich hab deswegen gar keine Kündigung mehr gebraucht, weil der Vertrag ohnehin nicht besteht.
Einen Vergleich habe ich deswegen auch nicht erstellt, sondern gleich eine Strafanzeige an die Polizei geschrieben wegen Körperverletzung und versuchter Körperverletzung der Beklagten.
Indiz hierfür war, dass das Prüfungsamt ja nicht ohne Grund einen Solariumbetrieb ausgewählt hat und dass im Bearbeitervermerk stand, dass ein Schreiben an die Mandantin und das Gericht nicht zu verfassen war. Also kam natürlich nur die Polizei in Frage.
Die Klausur lief endlich mal richtig gut im Gegensatz zu den bisherigen Klausuren. Hoffe, so geht es am Donnerstag weiter. Euch noch weiterhin viel Erfolg!
Das ist das geilste, was ich je gelesen habe !!! HAMMER LÖSUNG !!!
06.08.2019, 19:51
(06.08.2019, 19:39)ottodemar schrieb: Hat hier etwa niemand geprüft ob der Mietvertrag sittenwidrig nach 134 BGB iVm Art.2 GG wegen der erwiesenen Hautschädigung von Solariumstrahlung ist? Ich hab deswegen gar keine Kündigung mehr gebraucht, weil der Vertrag ohnehin nicht besteht.
Einen Vergleich habe ich deswegen auch nicht erstellt, sondern gleich eine Strafanzeige an die Polizei geschrieben wegen Körperverletzung und versuchter Körperverletzung der Beklagten.
Indiz hierfür war, dass das Prüfungsamt ja nicht ohne Grund einen Solariumbetrieb ausgewählt hat und dass im Bearbeitervermerk stand, dass ein Schreiben an die Mandantin und das Gericht nicht zu verfassen war. Also kam natürlich nur die Polizei in Frage.
Die Klausur lief endlich mal richtig gut im Gegensatz zu den bisherigen Klausuren. Hoffe, so geht es am Donnerstag weiter. Euch noch weiterhin viel Erfolg!
Vielleicht kannst du bei der StA Klausur Donnerstag als Ausgleich einen Vergleich formulieren?
06.08.2019, 19:55
(06.08.2019, 19:51)NRW. schrieb:(06.08.2019, 19:39)ottodemar schrieb: Hat hier etwa niemand geprüft ob der Mietvertrag sittenwidrig nach 134 BGB iVm Art.2 GG wegen der erwiesenen Hautschädigung von Solariumstrahlung ist? Ich hab deswegen gar keine Kündigung mehr gebraucht, weil der Vertrag ohnehin nicht besteht.
Einen Vergleich habe ich deswegen auch nicht erstellt, sondern gleich eine Strafanzeige an die Polizei geschrieben wegen Körperverletzung und versuchter Körperverletzung der Beklagten.
Indiz hierfür war, dass das Prüfungsamt ja nicht ohne Grund einen Solariumbetrieb ausgewählt hat und dass im Bearbeitervermerk stand, dass ein Schreiben an die Mandantin und das Gericht nicht zu verfassen war. Also kam natürlich nur die Polizei in Frage.
Die Klausur lief endlich mal richtig gut im Gegensatz zu den bisherigen Klausuren. Hoffe, so geht es am Donnerstag weiter. Euch noch weiterhin viel Erfolg!
Vielleicht kannst du bei der StA Klausur Donnerstag als Ausgleich einen Vergleich formulieren?
Da kommt doch immer eine Anklage dran. Du solltest unbedingt noch etwas mehr lernen, wenn du glaubst, dass in der Str1 Klausur ein Vergleich dran kommen kann.
Das ist wirklich abwegig. :s
06.08.2019, 20:03
Verfassungsbeschwerde, Stichwort Wechselwirkungslehre. Dankt mir nach den ÖffR Klausuren
06.08.2019, 21:51
Also ich fand die Klausur ziemlich mies. Für die Zeit war es einfach viel zu viel. Ich habe nicht eine einzige AGB-Kontrolle ordentlich gemacht, geschweige denn die Aufrechnung oder die Widerklage vernünftig geprüft. Und das sehenden Auges, weil ich einfach keine Zeit hatte. Auch meine 27 Seiten waren dafür einfach zu knapp. Ich frage mich echt, was die Leute beim LJPA reitet, Klausuren zu stellen, die in der Zeit schlicht nicht vernünftig zu lösen sind. Fand die letzten 3 auch schon sportlich, aber diese hat echt den Vogel abgeschossen.
Ich erinnere mich an die Klausuren aus 2013, 2014, die ich zum Üben geschrieben habe. Das waren locker 30 % weniger Stoff. Da macht man sich langsam echt sorgen. Dabei kommt Strafrecht (Rennfahrerklausur) erst noch.
Ich erinnere mich an die Klausuren aus 2013, 2014, die ich zum Üben geschrieben habe. Das waren locker 30 % weniger Stoff. Da macht man sich langsam echt sorgen. Dabei kommt Strafrecht (Rennfahrerklausur) erst noch.
06.08.2019, 22:26
Warum habt ihr alle AGB geprüft? Im Bearbeitervermerk stand doch u.a., dass man davon ausgehen sollte, dass die Nachvereinbarung individuell ausgehandelt wurde. Das schließt AGB doch aus.
06.08.2019, 22:30
06.08.2019, 22:33
Der Trend geht eindeutig zu mehr Masse, weshalb die Übungsklausuren aus den AGs nicht mehr zur Vorbereitung taugen. Im Prinzip muss man durchgängig den Urteilsstil verwenden und darf außer den Schwerpunkten nichts vertieft ansprechen, dann kann man auf der letzten Rille noch eine vollständige Arbeit liefern. Mit praktischer Arbeit hat das allerdings in der Form nichts zu tun, weshalb sich schon die Sinnfrage stellt.
06.08.2019, 22:48
Ich habe auch keine AGB-Prüfung; Begründung: Auch der ursprüngliche Mietvertrag ist schließlich zwischen zwei GmbHs privatautonom vereinbart. Es gab kein einseitiges "Stellen" eines Verwenders. Auch im Sachverhalt keine Angaben, dass beabsichtigt war, dass ein etwaiger Verwender den Mietvertag (kein Standard-Mietvertrag) für mehrere Fälle zu benutzen möchte. -> Daher AGB-Prüfung m.E. nicht angezeigt.
Ich habe es dann über 578 Abs. 2 BGB und 556b BGB gelöst, weil bei Gewerberaummiete gerade nur auf 556b Abs. 1 und gerade nicht auf 556b Abs. 2 verwiesen wird. Die Schutzvorschrift des 556b Abs. 2 BGB ist deswegen nicht anwendbar und § 8 des Mietvertrages (der Minderung und Aufrechnung und ZbR ausschließt) wirksam.
Meinungen dazu?
Ich habe es dann über 578 Abs. 2 BGB und 556b BGB gelöst, weil bei Gewerberaummiete gerade nur auf 556b Abs. 1 und gerade nicht auf 556b Abs. 2 verwiesen wird. Die Schutzvorschrift des 556b Abs. 2 BGB ist deswegen nicht anwendbar und § 8 des Mietvertrages (der Minderung und Aufrechnung und ZbR ausschließt) wirksam.
Meinungen dazu?
06.08.2019, 22:57
(06.08.2019, 19:39)ottodemar schrieb: Hat hier etwa niemand geprüft ob der Mietvertrag sittenwidrig nach 134 BGB iVm Art.2 GG wegen der erwiesenen Hautschädigung von Solariumstrahlung ist? Ich hab deswegen gar keine Kündigung mehr gebraucht, weil der Vertrag ohnehin nicht besteht.
Einen Vergleich habe ich deswegen auch nicht erstellt, sondern gleich eine Strafanzeige an die Polizei geschrieben wegen Körperverletzung und versuchter Körperverletzung der Beklagten.
Indiz hierfür war, dass das Prüfungsamt ja nicht ohne Grund einen Solariumbetrieb ausgewählt hat und dass im Bearbeitervermerk stand, dass ein Schreiben an die Mandantin und das Gericht nicht zu verfassen war. Also kam natürlich nur die Polizei in Frage.
Die Klausur lief endlich mal richtig gut im Gegensatz zu den bisherigen Klausuren. Hoffe, so geht es am Donnerstag weiter. Euch noch weiterhin viel Erfolg!
Hoffe Du hast auch die Zuständigkeit des EGMR erkannt. Sonst ist bei 3 Punkten Ende!