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  5. Klausuren August 2019
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Klausuren August 2019
Halo 2018
Unregistered
 
#131
06.08.2019, 18:49
(06.08.2019, 18:43)Rutmar hh schrieb:  Was waren denn eure Anreiz-Ideen? Also was habt ihr der Beklagten angeboten? Ich hab nicht so richtig gecheckt, worauf sie hinaus wollen, weil doch auch was von rechtlicher Regelung und er weiß nicht was es da so gibt, im SV stand

Habe der Gegnerin bei Auszug bis 31.12. pauschal 5.000 Euro erlassen und für jeden Monat noch davor weitere 1.000 Euro je Monat.

Habe dann diskutiert ob man das mit einer Wiederauflebens-oder Verfallsklausel machen soll, habe mich dann für die Verfallsklausel entschieden. Weil bei der Wiederauflebensklausel müsste die Mandantin bei Klauselerteilung den Bedingungseintritt beweisen, bei der bloßen Verfallsklausel Mus sie gar nix beweisen, also ist das für die Mandantin günstiger
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NRW
Unregistered
 
#132
06.08.2019, 18:53
Da die ganzen Streitwerte angegeben waren und ich mich ja für den Vorschlag eines Prozessvgl entschieden habe, habe ich mich mit den Gerichtskosten u.a. auseinander gesetzt. Vgl. 45 GKG.
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Nrw456
Unregistered
 
#133
06.08.2019, 18:54
(06.08.2019, 18:23)Halo 2018 schrieb:  
(06.08.2019, 18:22)Nrw456 schrieb:  Ich bezog mich auf die erste.
Sorry hab mich verschrieben, ich bezog mich auf die Zweite. 

 Die erste Kündigung war doch gar nicht mehr relevant, da die Parteien einvernehmlich beschlossen haben, das ursprüngliche MV fortzusetzen und diese Kündigung damit gegenstandslos geworden ist.

Was wenn das Mietverhältnis bis zu diesem Zeitpunkt nicht beendet wurde und die Nebenabrede ein selbständiges Schuldverhältnis war?
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rutmar hh
Unregistered
 
#134
06.08.2019, 18:55
(06.08.2019, 18:49)Halo 2018 schrieb:  
(06.08.2019, 18:43)Rutmar hh schrieb:  Was waren denn eure Anreiz-Ideen? Also was habt ihr der Beklagten angeboten? Ich hab nicht so richtig gecheckt, worauf sie hinaus wollen, weil doch auch was von rechtlicher Regelung und er weiß nicht was es da so gibt, im SV stand

Habe der Gegnerin bei Auszug bis 31.12. pauschal 5.000 Euro erlassen und für jeden Monat noch davor weitere 1.000 Euro je Monat.

Habe dann diskutiert ob man das mit einer Wiederauflebens-oder Verfallsklausel machen soll, habe mich dann für die Verfallsklausel entschieden. Weil bei der Wiederauflebensklausel müsste die Mandantin bei Klauselerteilung den Bedingungseintritt beweisen, bei der bloßen Verfallsklausel Mus sie gar nix beweisen, also ist das für die Mandantin günstiger


Das klingt sehr gut, optimal gelöst würde ich sogar sagen
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rutmar hh
Unregistered
 
#135
06.08.2019, 18:58
(06.08.2019, 18:54)Nrw456 schrieb:  
(06.08.2019, 18:23)Halo 2018 schrieb:  
(06.08.2019, 18:22)Nrw456 schrieb:  Ich bezog mich auf die erste.
Sorry hab mich verschrieben, ich bezog mich auf die Zweite. 

 Die erste Kündigung war doch gar nicht mehr relevant, da die Parteien einvernehmlich beschlossen haben, das ursprüngliche MV fortzusetzen und diese Kündigung damit gegenstandslos geworden ist.

Was wenn das Mietverhältnis bis zu diesem Zeitpunkt nicht beendet wurde und die Nebenabrede ein selbständiges Schuldverhältnis war?

So ein Blödsinn, hör doch bitte auf die Leute zu verunsichern mit deinen wirren Lösungen
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Nrw456
Unregistered
 
#136
06.08.2019, 19:18
(06.08.2019, 18:58)rutmar hh schrieb:  
(06.08.2019, 18:54)Nrw456 schrieb:  
(06.08.2019, 18:23)Halo 2018 schrieb:  
(06.08.2019, 18:22)Nrw456 schrieb:  Ich bezog mich auf die erste.
Sorry hab mich verschrieben, ich bezog mich auf die Zweite. 

 Die erste Kündigung war doch gar nicht mehr relevant, da die Parteien einvernehmlich beschlossen haben, das ursprüngliche MV fortzusetzen und diese Kündigung damit gegenstandslos geworden ist.

Was wenn das Mietverhältnis bis zu diesem Zeitpunkt nicht beendet wurde und die Nebenabrede ein selbständiges Schuldverhältnis war?

So ein Blödsinn, hör doch bitte auf die Leute zu verunsichern mit deinen wirren Lösungen

Sorry, aber ich denk mir den Sachverhalt ja nicht aus. Für mich jedoch Indiez, wenn Zahlung der Miete erst ab April beginnt. Im Juni am 6 drei Tage nach Fälligkeit kündigt die Mandantin bei 2500 monatlich wäre das 7500. Damit wäre 543 ll 3 a durch. 

Wäre es aber nicht, wenn sie dort schon ne Minderung hätte machen können. Konnte  Sie. Minderungsklausel unwirksam. Höhe der Minderung? Zufällig funktionieren 6 von 10 Kisten. Macht 40 Prozent Minus. Bei 2500 sind das 1000 im Monat. Macht bei drei Monaten 4500 und damit unterm Strich von 5000 bei der Kündigung zwei sind 15000 Mietrückstand aufgelaufen genau so viel wie die zweite Mieterin angeboten hat. Zufall?
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Gast
Unregistered
 
#137
06.08.2019, 19:31
(06.08.2019, 19:18)Nrw456 schrieb:  
(06.08.2019, 18:58)rutmar hh schrieb:  
(06.08.2019, 18:54)Nrw456 schrieb:  
(06.08.2019, 18:23)Halo 2018 schrieb:  
(06.08.2019, 18:22)Nrw456 schrieb:  Ich bezog mich auf die erste.
Sorry hab mich verschrieben, ich bezog mich auf die Zweite. 

 Die erste Kündigung war doch gar nicht mehr relevant, da die Parteien einvernehmlich beschlossen haben, das ursprüngliche MV fortzusetzen und diese Kündigung damit gegenstandslos geworden ist.

Was wenn das Mietverhältnis bis zu diesem Zeitpunkt nicht beendet wurde und die Nebenabrede ein selbständiges Schuldverhältnis war?

So ein Blödsinn, hör doch bitte auf die Leute zu verunsichern mit deinen wirren Lösungen

Sorry, aber ich denk mir den Sachverhalt ja nicht aus. Für mich jedoch Indiez, wenn Zahlung der Miete erst ab April beginnt. Im Juni am 6 drei Tage nach Fälligkeit kündigt die Mandantin bei 2500 monatlich wäre das 7500. Damit wäre 543 ll 3 a durch. 

Wäre es aber nicht, wenn sie dort schon ne Minderung hätte machen können. Konnte  Sie. Minderungsklausel unwirksam. Höhe der Minderung? Zufällig funktionieren 6 von 10 Kisten. Macht 40 Prozent Minus. Bei 2500 sind das 1000 im Monat. Macht bei drei Monaten 4500 und damit unterm Strich von 5000 bei der Kündigung zwei sind 15000 Mietrückstand aufgelaufen genau so viel wie die zweite Mieterin angeboten hat. Zufall?

Alles Unsinn!
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Zirbel NRW
Unregistered
 
#138
06.08.2019, 19:32
Ich habe die beiden Verträge auch insoweit getrennt, als bis zur Nachvereinbarung die Mieterin für ihren Stromkram zuständig war, danach die Mandantin. Daher kein Mangel für die ersten 6 Monate, deshalb geht die Kündigung wegen Zahlungsverzugs durch.

Im Vergleich habe ich ein Ende zum 31.10. vorgeschlagen und der Mieterin, deren Solvenz ohnehin in Rede stand, einfach alles erlassen. Hauptsache, M kann an die Nachmieterin vermieten.
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Nrw456
Unregistered
 
#139
06.08.2019, 19:38
(06.08.2019, 19:31)Gast schrieb:  
(06.08.2019, 19:18)Nrw456 schrieb:  
(06.08.2019, 18:58)rutmar hh schrieb:  
(06.08.2019, 18:54)Nrw456 schrieb:  
(06.08.2019, 18:23)Halo 2018 schrieb:  Sorry hab mich verschrieben, ich bezog mich auf die Zweite. 

 Die erste Kündigung war doch gar nicht mehr relevant, da die Parteien einvernehmlich beschlossen haben, das ursprüngliche MV fortzusetzen und diese Kündigung damit gegenstandslos geworden ist.

Was wenn das Mietverhältnis bis zu diesem Zeitpunkt nicht beendet wurde und die Nebenabrede ein selbständiges Schuldverhältnis war?

So ein Blödsinn, hör doch bitte auf die Leute zu verunsichern mit deinen wirren Lösungen

Sorry, aber ich denk mir den Sachverhalt ja nicht aus. Für mich jedoch Indiez, wenn Zahlung der Miete erst ab April beginnt. Im Juni am 6 drei Tage nach Fälligkeit kündigt die Mandantin bei 2500 monatlich wäre das 7500. Damit wäre 543 ll 3 a durch. 

Wäre es aber nicht, wenn sie dort schon ne Minderung hätte machen können. Konnte  Sie. Minderungsklausel unwirksam. Höhe der Minderung? Zufällig funktionieren 6 von 10 Kisten. Macht 40 Prozent Minus. Bei 2500 sind das 1000 im Monat. Macht bei drei Monaten 4500 und damit unterm Strich von 5000 bei der Kündigung zwei sind 15000 Mietrückstand aufgelaufen genau so viel wie die zweite Mieterin angeboten hat. Zufall?

Alles Unsinn!

Mega Argument. Wie hoch soll den sonst die Minderung sein? In der Abrede stand Innenausbau. Für die E-Leitungen in Deutschland musst du ein Elektriker engagieren. Das glaube ich sogar vorgeschrieben der stemmt dir die ganzen Wände auf. Das doch kein Innenausbau nach Auslegung. Die Leitungen waren aber zu schwach darum der Antrag der Gegenseite mit 90 w oder so.
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ottodemar
Unregistered
 
#140
06.08.2019, 19:39
Hat hier etwa niemand geprüft ob der Mietvertrag sittenwidrig nach 134 BGB iVm Art.2 GG wegen der erwiesenen Hautschädigung von Solariumstrahlung ist? Ich hab deswegen gar keine Kündigung mehr gebraucht, weil der Vertrag ohnehin nicht besteht. 
Einen Vergleich habe ich deswegen auch nicht erstellt, sondern gleich eine Strafanzeige an die Polizei geschrieben wegen Körperverletzung und versuchter Körperverletzung der Beklagten. 
Indiz hierfür war, dass das Prüfungsamt ja nicht ohne Grund einen Solariumbetrieb ausgewählt hat und dass im Bearbeitervermerk stand, dass ein Schreiben an die Mandantin und das Gericht nicht zu verfassen war. Also kam natürlich nur die Polizei in Frage.

Die Klausur lief endlich mal richtig gut im Gegensatz zu den bisherigen Klausuren. Hoffe, so geht es am Donnerstag weiter. Euch noch weiterhin viel Erfolg!
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